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   BGH, 02.04.2001 - II ZR 217/99   

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https://dejure.org/2001,758
BGH, 02.04.2001 - II ZR 217/99 (https://dejure.org/2001,758)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2001 - II ZR 217/99 (https://dejure.org/2001,758)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2001 - II ZR 217/99 (https://dejure.org/2001,758)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverbot - Vorstandsmitglieder - Regelungsgegenstand - Geschäftemachen - Beschränkung - Konkurrenzverhütung - Schmiergeld - Herausgabeanspruch - Auftrag - Erlangtes - Vorhandensein

  • Judicialis

    AktG 1965 § 88 Abs. 1; ; AktG 1965 § 88 Abs. 2; ; BGB § 667

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG (1965) § 88 Abs. 1, 2; BGB § 667
    Nebenerwerbsgeschäfte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aktienrecht - Zum Wettbewerbsverbot für Vorstandsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht, Vorstand, Wettbewerbsverbot

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Schutzzweck des Wettbewerbsverbots für Vorstandsmitglieder, Anspruch auf Herausgabe der einem Vorstandsmitglied von dritter Seite nachträglich nach einem für die Gesellschaft vorteilhaften Geschäft gemachten Geldzuwendung nach den Regeln des Auftragsrechts

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2476
  • ZIP 2001, 958
  • MDR 2001, 884
  • WM 2001, 1067
  • BB 2001, 1219
  • DB 2001, 1189
  • NZG 2001, 800
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 278/95

    Begriff des Geschäftemachens

    Auszug aus BGH, 02.04.2001 - II ZR 217/99
    a) Regelungsgegenstand und -zweck des § 88 AktG sind der Schutz der Gesellschaft vor Wettbewerbshandlungen und vor anderweitigem Einsatz der Arbeitskraft ihrer Vorstandsmitglieder (Bestätigung des Senatsurteils v. 17. Februar 1997 - II ZR 278/95, ZIP 1997, 1063, 1064).

    Regelungsgegenstand und -zweck des § 88 AktG sind der Schutz der Gesellschaft vor Wettbewerbshandlungen und vor anderweitigem Einsatz der Arbeitskraft ihrer Vorstandsmitglieder (Sen.Urt. v. 17. Februar 1997 - II ZR 278/95, ZIP 1997, 1063, 1064 m.w.N.).

  • BGH, 18.12.1990 - XI ZR 176/89

    Herausgabe von Sondervorteilen durch einen Steuerberater; Herausgabe einer

    Auszug aus BGH, 02.04.2001 - II ZR 217/99
    Da der Beklagte beim Ankauf und Weiterverkauf der Geschäftsanteile in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied der Gemeinschuldnerin deren Geschäfte führte, ist er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sog. Schmiergeldern grundsätzlich gemäß § 667 BGB verpflichtet, alles herauszugeben, was er aus der Geschäftsführung erlangt hat; dazu gehören auch "Provisionen", Geschenke und andere Sondervorteile, die dem Beauftragten von dritter Seite zugewandt worden sind und die eine Willensbeeinflussung zum Nachteil des Auftraggebers befürchten lassen; daß sie nach dem Willen des Dritten gerade nicht für den Auftraggeber bestimmt waren, bleibt dabei unbeachtlich (st. Rspr. vgl. BGH, Urt. v. 18. Dezember 1990 - XI ZR 176/89, BGHR BGB § 667 - Schmiergelder 2 m.w.N.; vgl. zur Entstehungsgeschichte des § 667 BGB insbesondere: Prot. II, 360 und RGZ 99, 31, 32 ff.).
  • BGH, 07.01.1963 - VII ZR 149/61

    Herausgabe von Schmiergeldern

    Auszug aus BGH, 02.04.2001 - II ZR 217/99
    Zumindest in einem solchen Fall der Rückgabe des gewährten Vorteils an den "Geber" erscheint es mit dem Gesetzeszweck nicht vereinbar, den Geschäftsführer der Belastung einer "Doppelzahlung" auszusetzen, da § 667 BGB nur der Abschöpfung des vorhandenen Vorteils dient, nicht aber einen eigenen Vermögensausfall des Geschäftsherrn schadensersatzrechtlich sanktioniert (vgl. insoweit BGHZ 39, 1, 4 f. zur Konstellation der Verfallanordnung).
  • RG, 27.04.1920 - III 411/19

    Fallen sog. Schmiergelder unter die Herausgabepflicht der §§ 667, 675 BGB.?

    Auszug aus BGH, 02.04.2001 - II ZR 217/99
    Da der Beklagte beim Ankauf und Weiterverkauf der Geschäftsanteile in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied der Gemeinschuldnerin deren Geschäfte führte, ist er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sog. Schmiergeldern grundsätzlich gemäß § 667 BGB verpflichtet, alles herauszugeben, was er aus der Geschäftsführung erlangt hat; dazu gehören auch "Provisionen", Geschenke und andere Sondervorteile, die dem Beauftragten von dritter Seite zugewandt worden sind und die eine Willensbeeinflussung zum Nachteil des Auftraggebers befürchten lassen; daß sie nach dem Willen des Dritten gerade nicht für den Auftraggeber bestimmt waren, bleibt dabei unbeachtlich (st. Rspr. vgl. BGH, Urt. v. 18. Dezember 1990 - XI ZR 176/89, BGHR BGB § 667 - Schmiergelder 2 m.w.N.; vgl. zur Entstehungsgeschichte des § 667 BGB insbesondere: Prot. II, 360 und RGZ 99, 31, 32 ff.).
  • BGH, 16.06.2016 - III ZR 282/14

    Mediaagenturverträge sind regelmäßig Geschäftsbesorgungsverträge

    Erforderlich ist lediglich ein unmittelbarer innerer Zusammenhang mit dem geführten Geschäft, der auf der Hand liegt, wenn auf Grund der von dritter Seite gewährten Sonderzuwendungen die Gefahr besteht, dass der Beauftragte sein Verhalten nicht allein an den Interessen des Auftraggebers ausrichtet (BGH, Urteile vom 1. April 1987 - IVa ZR 211/85, NJW-RR 1987, 1380; vom 18. Dezember 1990 - XI ZR 176/89, NJW 1991, 1224 und vom 2. April 2001 - II ZR 217/99, NJW 2001, 2476, 2477; MüKoBGB/Seiler aaO § 667 Rn. 9, 17; Palandt/Sprau aaO § 667 Rn. 3).
  • BAG, 25.02.2021 - 8 AZR 171/19

    Herausgabe- und Schadensersatzansprüche - Ansprüche aus eigenem und abgetretenem

    a) Im Hinblick auf einen etwaigen Anspruch auf Herausgabe erlangter Schmiergelder wegen Geschäftsanmaßung ist zu beachten, dass dem Arbeitgeber, soweit der Arbeitnehmer im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben eine Geschäftsanmaßung begeht und Schmiergeldzahlungen annimmt, grundsätzlich in Höhe der Schmiergeldzahlungen ein Herausgabeanspruch nach § 667, § 687 Abs. 2 Satz 1, § 681 Satz 2 BGB zusteht (vgl. etwa BAG 26. Februar 1971 - 3 AZR 97/70 - zu I 1 der Gründe; 14. Juli 1961 - 1 AZR 288/60 - BAGE 11, 208; BGH 20. März 2014 - 3 StR 28/14 - Rn. 5 mwN; 2. April 2001 - II ZR 217/99 - Rn. 7; 18. Dezember 1990 - XI ZR 176/89 - zu 2 der Gründe; 1. April 1987 - IVa ZR 211/85 -; 7. Januar 1963 - VII ZR 149/61 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 39, 1, jeweils mwN) .

    aa) Nach § 667 BGB umfasst die Herausgabepflicht "alle" für den Beauftragten persönlich bestimmten Vorteile (vgl. etwa BAG 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 29, BAGE 118, 16; vgl. auch BAG 15. April 1970 - 3 AZR 259/69 - zu I 3 der Gründe zur Berücksichtigung sämtlicher Schmiergelder sowie 14. Juli 1961 - 1 AZR 288/60 - BAGE 11, 208: Herausgabeanspruch in "leichten" und "schwerwiegenden" Fällen) bzw. "jeden" für den Beauftragten persönlich bestimmten Vorteil (BGH 28. Oktober 1965 - VII ZR 290/63 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch 2. April 2001 - II ZR 217/99 - zu II 2 a der Gründe "alles herauszugeben") , und setzt entgegen der Auffassung des Beklagten nicht erst bei einer bestimmten prozentualen Höhe des Verhältnisses von Umsatz und Schmiergeldzahlung an.

    Ob der erforderliche unmittelbare innere Zusammenhang der Zahlung mit der Geschäftsbesorgung (vgl. BGH 2. April 2001 - II ZR 217/99 - aaO) gegeben ist, versteht sich allerdings nicht von selbst.

  • LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 286/14

    Eine Million Euro Schadensersatz für Altkanzler Kohl

    Die in § 667 BGB geregelten Ansprüche dienen der Abschöpfung der beim Beauftragten vorhandenen Vorteile (vgl. BGH, NJW 2001, 2476 (2477); Berger in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 667 Rn. 1).
  • BGH, 02.07.2009 - I ZR 147/06

    Winteraktion

    Die Gefahr einer solchen unangemessenen unsachlichen Beeinflussung entfällt, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, auch nicht deshalb, weil die Mandanten der angesprochenen Berater nach ihrer Entscheidung über den Erwerb einer Vorratsgesellschaft möglicherweise infolge der Aushändigung des Ordners mit den Gesellschaftsunterlagen von dem Gewinnspiel und den Teilnahmebedingungen Kenntnis erlangen und eventuell gemäß § 667 BGB Herausgabe eines etwaigen Gewinns verlangen können (vgl. BGH, Urt. v. 2.4.2001 - II ZR 217/99, NJW 2001, 2476, 2477 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 210/00

    Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft

    Die Senatsentscheidung vom 2. April 2001 (II ZR 217/99) steht dem nicht entgegen.

    Dort hatte der Beauftragte den erhaltenen Geldbetrag wieder zurückgegeben; der Senat befand, "mindestens in einem solchen Fall der Rückgabe" sei es mit dem Gesetzeszweck nicht vereinbar, den Beauftragten der Belastung einer "Doppelzahlung" auszusetzen (WM 2001, 1067, 1069).

  • OLG Köln, 19.10.2018 - 18 W 53/17

    Voraussetzungen der Zulassung der Geltendmachung von Ansprüchen einer

    Bei dem "Geschäftemachen" dient das Verbot des § 88 Abs. 1 AktG wegen seiner Beschränkung auf den Geschäftszweig der Gesellschaft der Konkurrenzverhütung (BGH, Urteil vom 02.04.2001, II ZR 217/99, NJW 2001, 2476 f., zitiert nach: juris, Rn. 4).

    Sinn und Zweck dieser Verbotsnormen ist der Schutz der Gesellschaft vor anderweitigem Einsatz der Arbeitskraft ihrer Vorstandsmitglieder (BGH, Urteil vom 02.04.2001, II ZR 217/99, NJW 2001, 2476 f., zitiert nach: juris, Rn. 4; BGH, Urteil vom 17.02.1997, II ZR 278/95, NJW 1997, 2055 f., zitiert nach: juris, Rn. 9).

  • OLG Hamm, 23.09.2009 - 31 U 31/09

    Pflichten einer Bank aus einem Anlageberatungsvertrag

    Da die Beklagte bei der Abwicklung der Fondsbeteiligungen die Geschäfte des Klägers führte, ist sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich gem. § 667 BGB verpflichtet, alles herauszugeben, was sie aus der Geschäftsführung erlangt hat; dazu gehören auch "Provisionen", Geschenke und andere Sondervorteile, die dem Beauftragten von dritter Seite zugewandt worden sind und die eine Willensbeeinflussung zum Nachteil des Auftraggebers befürchten lassen; dass sie nach dem Willen des Dritten gerade nicht für den Auftraggeber bestimmt waren, bleibt dabei unbeachtlich (BGH NJW 01, 2476).
  • LG Berlin, 08.08.2022 - 83 O 9/22

    Sittenwidrigkeit des durch einen Rechtsanwalt für seinen Mandanten

    § 667 BGB erfaßt auch solche Zahlungen, weil sie die Gefahr begründen, daß der Dienstverpflichtete dadurch zum Nachteil seines Auftraggebers beeinflußt wird (BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - IX ZR 121/99 -, BGHZ 144, 343-348, BGH, Urteil vom 2. April 2001 - II ZR 217/99 -, juris, Rn. 7).
  • LAG Berlin, 30.11.2004 - 3 Sa 1634/04

    Herausgabe von Schmiergeldern im öffentlichen Dienst; Bedeutung des Grundsatzes

    Es besteht in der Rechtsprechung und auch im Schrifttum grundsätzliche Einigkeit darüber, dass ein Arbeitnehmer, der im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wahrnehmung der ihm vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben von einem Dritten Schmiergelder annimmt, dem Arbeitgeber gegenüber einer Herausgabepflicht unterliegt (vgl. dazu BAG AP Nr. 1, 2 und 4 zu § 687 BGB; BGH NJW 01, 2476; BGH NJW 91, 1224; BGH NJW 63, 649; LAG Rheinland-Pfalz LAGE Nr. 1 zu § 687 BGB; LAG Köln LAGE Nr. 2 zu § 687 BGB; HWK-Thüsing BGB § 611 Rdnr. 366; Staudinger - Richardi BGB 12. Aufl. § 611 Rdnr. 419 und Staudinger - Wittmann BGB § 667 Rdnr. 9; Kasseler Handbuch/Künzl 2. Aufl. 2.1 Rdnr. 140; Palandt - Sprau BGB 64. Aufl. § 667 Rdnr. 3; Soergel - Kraft BGB 12. Aufl. § 611 Rdnr. 151; Erman - H. Ehmann BGB 11. Aufl. § 687 Rdnr. 24 und § 667 Rdnr. 17; Baumbach - Hefermehl UWG 18. Aufl. 1995 § 12 Rdnr. 25; zum Teil abweichend: MünchArbR - Blomeyer 3. Aufl. § 53 Rdnr. 111; Münchkomm - Seiler BGB 3. Aufl. § 667 Rdnr. 17).

    Der Bundesgerichtshof gelangt in Anwendung des § 667 BGB zum selben Ergebnis; danach hat der Geschäftsführer (Arbeitnehmer) alle Sondervorteile herauszugeben, die ihm von dritter Seite zugewandt worden sind und die eine Willensbildung zum Nachteil des Auftraggebers (Arbeitgebers) befürchten lassen (vgl. BGH NJW 01, 2476).

    Soweit der Bundesgerichtshof eine Herausgabepflicht dann verneint, wenn der Geschäftsführer das Erlangte dem Dritten wieder zurückgewährt hat, (vgl. BGH NJW 01, 2476), kann dies nicht auf die vorliegende Fallkonstellation übertragen werden.

  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10

    Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel

    dd) Dass der Angeklagte Kapitalgesellschaften des Privatrechts zur Dienstleistung zugewiesen war, führt auch nicht zu einem neben die Verfallsanordnung tretenden Anspruch auf Herausgabe des Bestechungslohns nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 667, 681 Satz 2, 687 Abs. 2 Satz 1 BGB; hierzu BGH, NJW 2001, 2476, 2477).
  • OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 239/05

    Smart-Cabrio Gewinnspiel - Werbeaktion für Vorratsgesellschaft mit Gewinnspiel

  • OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07

    Annahmeverzug des Dienstberechtigten - Anrechnung des Erwerbs aus anderweitiger

  • OLG Hamm, 22.12.2004 - 3 Ss 431/04

    Untreue; Betrug; Entsorgung von Praxissondermüll; Schmiergeld

  • KG, 06.11.2015 - 7 U 166/14

    Abrechnung eines Werkvertrages

  • LAG Hamm, 13.10.2010 - 3 Sa 527/10

    Herausgabe von Schmiergeldzahlungen; unbegründete Klage der Arbeitgeberin bei

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2022 - 2 Ca 5786/21
  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 235/05

    Aufhebung des Berufungsurteils wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs;

  • LAG Niedersachsen, 14.09.2005 - 15 Sa 1610/03

    Herausgabeanspruch von Schmiergeld gegenüber einem Angestellten des öffentlichen

  • LG Berlin, 02.10.2009 - 4 O 8/09

    Bankenhaftung: Pflicht zur Offenlegung von Rückvergütungen im Rahmen eines

  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 23 U 397/09

    Anlageberatung: Schadensersatzansprüche aus Beteiligung an Medienfonds (VIP 4

  • LG Dortmund, 29.09.2010 - 2 O 462/09

    Schadensersatz und Freistellungsanspruch eines Anlegers wegen Nichtaufklärung

  • LG Münster, 16.09.2010 - 24 O 94/09

    Zulässigkeit einer Vereinbarung mit einem Handelsvertreter über eine freiwillige

  • LAG Hamm, 06.06.2007 - 18 Sa 83/07

    Anspruch auf Herausgabe von Schmiergeld, Schadensersatz, Darlegungs- und

  • OLG Naumburg, 03.12.2015 - 1 U 84/15

    Berufung im Schadensersatzprozess des Bauherrn gegen den Generalunternehmer:

  • LG Düsseldorf, 29.05.2012 - 8 O 654/10

    Pflicht zur ordnungsgemäßen Beratung bei Abschluss eines Anlageberatungsvertrages

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2011 - 14 U 18/11

    Anspruch des Anlegers auf Herausgabe von Rückvergütungen durch die

  • LG Dortmund, 16.03.2011 - 2 O 308/10

    Anleger hat einen Anspruch auf Freistellung von Darlehensverbindlichkeiten

  • LG Dortmund, 23.02.2011 - 2 O 518/09

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers gegen eine Bank wegen Nichtaufklärung über

  • LG Berlin, 07.08.2009 - 4 O 404/08

    Bankenhaftung: Pflicht zur Offenlegung des Erhalts von Vertriebprovisionen im

  • LG Berlin, 25.10.2021 - 26 S 8/20

    Parteifähigkeit einer BVV-Fraktion nach Ablauf der Wahlperiode

  • LG Frankfurt/Main, 20.01.2012 - 10 O 197/11

    Kapitalanlageberatung: Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch und in diesem

  • LG Dortmund, 19.02.2010 - 2 O 300/09

    Aufklärungspflicht einer Bank oder eines Finanzinstituts bei Rückfluss von

  • OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 90/02

    Anspruch auf Auskunft und Zahlung bezüglich zweier Wertpapiergeschäfte;

  • LG Gießen, 07.11.2014 - 3 O 173/12
  • LG Bonn, 05.08.2003 - 15 O 75/03

    Schmiergelder, "Provisionen" und sonstige Sondervorteile als aus der

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - 14 U 18/11

    Ansprüche des Auftraggebers auf Herausgabe durch den Auftragnehmer vereinnahmter

  • ArbG Kassel, 03.05.2006 - 9 Ca 9/06

    Zahlungsanspruch wegen der Annahme von Schmiergeldern in einem Unternehmen;

  • LAG Hamm, 17.01.2007 - 3 Sa 1084/06

    Schmiergeld muß herausgerückt werden

  • AG Kiel, 01.12.2010 - 118 C 739/09

    Anspruch auf Auszahlung der Rückvergütung aus Ausgabeaufschlägen für

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