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   BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00   

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https://dejure.org/2001,4408
BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00 (https://dejure.org/2001,4408)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00 (https://dejure.org/2001,4408)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 2001 - 2 BvR 2058/00 (https://dejure.org/2001,4408)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Bei mehrfacher Verteidigung förmliche Zustellung des Strafurteils nur an einen Verteidiger von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 145a Abs. 3 S. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zustellung eines Strafurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflicht zur Zustellung des angefochtenen Urteils sowohl an den Pflichtverteidiger als auch an den Wahlverteidiger; Anspruch des Angeklagten auf Information aus dem Recht auf effektive Verteidigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2532
  • NStZ 2001, 436 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.07.1968 - 1 StR 77/68
    Auszug aus BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00
    Es ist daher von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht - der fachgerichtlich vorherrschenden Ansicht folgend - annahm, dass bei mehrfacher Verteidigung die förmliche Zustellung des Urteils an einen der Verteidiger genüge (BGHSt 22, 221 [222]; 34, 371 [372]; BGH NStZ-RR 1997, S. 364; Julius in: Heidelberger Kommentar, § 145 a Rn. 5 unter Aufgabe der früheren Gegenansicht; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 145 a Rn. 3; Müller in: KMR, § 145 a Rn. 12).
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00
    Der Angeklagte hat einen Anspruch darauf, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Strafverfahrens Einfluss zu nehmen (BVerfGE 65, 171 [174 f.]).
  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 287/00

    Darstellung von Zeugenvernehmungen in der Urteilsbegründung; Verwerfung der

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn B ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Werner Deckmann und Koll., Limmerstraße 40, 30451 Hannover - gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 - 3 StR 287/00 -, b) das Urteil des Landgerichts Hannover vom 29. Dezember 1999 - 31a 6/99 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Hassemer, Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 20. März 2001 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00
    Er hat außerdem ein Recht darauf, sich von einem gewählten Verteidiger seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BVerfGE 26, 66 [71]; 39, 156 [163]; 66, 313 [318 f.]).
  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00
    Er hat außerdem ein Recht darauf, sich von einem gewählten Verteidiger seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BVerfGE 26, 66 [71]; 39, 156 [163]; 66, 313 [318 f.]).
  • BGH, 13.05.1987 - 2 StR 170/87

    Zustellung im Ausland

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00
    Es ist daher von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht - der fachgerichtlich vorherrschenden Ansicht folgend - annahm, dass bei mehrfacher Verteidigung die förmliche Zustellung des Urteils an einen der Verteidiger genüge (BGHSt 22, 221 [222]; 34, 371 [372]; BGH NStZ-RR 1997, S. 364; Julius in: Heidelberger Kommentar, § 145 a Rn. 5 unter Aufgabe der früheren Gegenansicht; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 145 a Rn. 3; Müller in: KMR, § 145 a Rn. 12).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00
    Der Zweck der förmlichen Zustellung des angefochtenen tatrichterlichen Urteils besteht allein darin, den Zeitpunkt der Übergabe nachweisen zu können (BVerfGE 67, 208 [211]), wenn - wie hier - eine Frist in Lauf gesetzt werden soll.
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00
    Er hat außerdem ein Recht darauf, sich von einem gewählten Verteidiger seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BVerfGE 26, 66 [71]; 39, 156 [163]; 66, 313 [318 f.]).
  • BGH, 12.08.1997 - 4 StR 329/97
    Auszug aus BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00
    Es ist daher von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht - der fachgerichtlich vorherrschenden Ansicht folgend - annahm, dass bei mehrfacher Verteidigung die förmliche Zustellung des Urteils an einen der Verteidiger genüge (BGHSt 22, 221 [222]; 34, 371 [372]; BGH NStZ-RR 1997, S. 364; Julius in: Heidelberger Kommentar, § 145 a Rn. 5 unter Aufgabe der früheren Gegenansicht; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 145 a Rn. 3; Müller in: KMR, § 145 a Rn. 12).
  • BGH, 12.09.2017 - 4 StR 233/17

    Revisionsbegründungsfrist (Fristbeginn: Zustellung bei mehrfacher Verteidigung)

    Bei mehrfacher Verteidigung genügt grundsätzlich die förmliche Zustellung des Urteils an einen der Verteidiger; hierdurch beginnt für alle Verteidiger die Revisionsbegründungsfrist (st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2001 - 2 BvR 2058/00, NJW 2001, 2532, und vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 (juris Rn. 7); BGH, Beschlüsse vom 12. September 2012 - 2 StR 288/12; vom 17. September 2008 - 1 StR 436/08 und vom 12. August 1997 - 4 StR 329/97, NStZ-RR 1997, 364, jeweils mwN).
  • BVerfG, 12.06.2014 - 2 BvR 1004/13

    Begründung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen auch

    Die Wirksamkeit der Zustellung wird dabei nicht dadurch berührt, dass nur an einen von mehreren Verteidigern zugestellt wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2001 - 2 BvR 2058/00 -, juris, Rn. 4).

    Diese sind in aller Regel durch Austausch mit den anderen Verteidigern, dem Beschwerdeführer selbst oder durch Einsicht in die Gerichtsakte unproblematisch feststellbar (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2001 - 2 BvR 2058/00 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 428/18

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Darlegungen zur Fristwahrung

    Entscheidet sich das Strafgericht gemäß § 145a Abs. 1 StPO für eine Zustellung an den Wahl- oder Pflichtverteidiger, so wird der Beschuldigte hiervon unterrichtet und erhält gemäß § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO zugleich formlos eine Abschrift der Entscheidung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2001 - 2 BvR 2058/00 -, Rn. 5).
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