Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 227/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,446
BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 227/00 (https://dejure.org/2001,446)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2001 - VIII ZR 227/00 (https://dejure.org/2001,446)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - VIII ZR 227/00 (https://dejure.org/2001,446)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,446) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung einer selbständigen Beratungspflicht - Konkurrenz zum Gewährleistungsrecht (Beratung von Dritten)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unverbindliche Empfehlung - Schadensersatzansprüche - Verjährungsfrist - Fehlerhafte Beratung - Kaufvertrag

  • Judicialis

    BGB § 477 Abs. 1; ; BGB § 675

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 477 Abs. 1; BGB § 675
    Ansprüche aus dem mit einem späteren Kaufvertrag zusammenhängenden Beratungsvertrag unterliegen nicht der kaufrechtlichen Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 477 Abs. 1, § 675
    Verjährung der Ansprüche gegen den Hersteller einer Anlage bei Beratung im Rahmen der Planung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekten & Ingenieure

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 40 (Leitsatz)

    §§ 477 Abs. 1, 675 BGB
    Schadensersatz/fehlerhafte Beratung vor Kaufvertragsabschluss/Verjährung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ungeeignetes Bauprodukt - Verkäufer haftet ebenfalls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Produktberatung: Hat Architekt/Ingenieur eigene Ansprüche gegen Produktverkäufer? (IBR 2001, 498)

Papierfundstellen

  • BGHZ 148, 194
  • NJW 2001, 2630
  • ZIP 2001, 1463
  • MDR 2001, 1225
  • NZBau 2001, 504
  • NJ 2001, 595 (Ls.)
  • VersR 2001, 1245
  • WM 2001, 1626
  • BB 2001, 1602
  • DB 2001, 1986
  • BauR 2001, 1628 (Ls.)
  • BauR 2001, 1734
  • ZfBR 2001, 466
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 367/89

    Verjährung von Schadensersatzpflichten aus einem Beratervertrag

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 227/00
    Für diese Fälle hat der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß - was das Berufungsgericht nicht verkannt hat - der Verkäufer mit seiner Beratung über Eigenschaften oder die Verwendungsfähigkeit der Ware regelmäßig nur eine unselbständige Nebenpflicht erfüllt; die entsprechende Anwendung des § 477 BGB auf Schadensersatzansprüche wegen Verletzung dieser Beratungspflicht rechtfertigt sich aus dem Zweck der kurzen gewährleistungsrechtlichen Verjährung, der auf baldige Wiederherstellung des Rechtsfriedens abzielt und die mit zunehmendem Zeitablauf schwieriger werdenden Feststellungen über Vorhandensein und Folgen von Mängeln berücksichtigt, darüber hinaus aber auch aus der engen Verbindung zwischen dem Kaufvertrag und den aus ihm abzuleitenden Nebenpflichten und schließlich aus der Vermeidung von Wertungswidersprüchen, die sich aus der kurzen Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der kaufrechtlichen Hauptpflicht zur Lieferung einer mangelfreien Sache einerseits und der allgemeinen 30jährigen Verjährungsfrist hierauf bezogener Nebenpflichten andererseits ergeben würden (Senatsurteil vom 30. Mai 1990 - VIII ZR 367/89, WM 1990, 1469 = NJW-RR 1990, 1301 unter II 2 a = BGHR BGB § 477 Abs. 1, Verjährungsfrist 1 m.w.Nachw.).

    Daß die Anfrage an die Beklagte auch der Anbahnung eines Kaufvertrages mit einem Dritten diente, reicht, wie erwähnt, für die Anwendung der kaufrechtlichen Sonderregelung des § 477 BGB auf Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung außerhalb eines Kaufvertragsverhältnisses nicht aus (Senatsurteil vom 30. Mai 1990 - VIII ZR 367/89, BGHR BGB § 477 Abs. 1, Verjährungsfrist 1 = WM 1990, 1469 unter II 2 b).

  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 170/90

    Verjährung bei Käuferansprüchen aus Auskunftvertrag mit Drittem

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 227/00
    Dieser Rechtsprechung des erkennenden Senats hat sich der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 19. März 1992 (III ZR 170/90, NJW-RR 1992, 1011 unter 2 b, c, vgl. auch Teilurteil vom 11. März 1999 - III ZR 292/97, WM 1999, 1170 = NJW 1999, 1540) ausdrücklich angeschlossen.

    Das Berufungsgericht wird unter Berücksichtigung des beiderseitigen Parteivorbringens zu prüfen haben, ob zwischen dem Ingenieurbüro und der Beklagten ausdrücklich oder stillschweigend ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag geschlossen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1992 aaO unter 1 a und b m.w.Nachw.).

  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 238/96

    Verjährung der Ansprüche des Käufers wegen Verletzung einer Beratungspflicht

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 227/00
    Die Rechtsprechung des Senats, wonach Ansprüche aus fehlerhafter Beratungstätigkeit des Verkäufers in entsprechender Anwendung des § 477 BGB grundsätzlich der kurzen kaufrechtlichen Verjährung unterliegen, wenn sich die Beratung auf eine Eigenschaft der Ware bezieht, hat das Berufungsgericht zutreffend wiedergegeben (vgl. BGHZ 88, 130; Urteil vom 23. Juli 1997 - VIII ZR 238/96, WM 1997, 2315 = NJW 1997, 3227 unter II 2 a m.w.Nachw.).

    Das Berufungsgericht hat zu dieser Frage, von seinem Standpunkt aus folgerichtig, nur unter dem Gesichtspunkt eines selbständigen Beratungsvertrages im Rahmen einer schon bestehenden oder angestrebten Kaufvertragsbeziehung zwischen den Parteien Stellung genommen, dessen Zustandekommen lediglich - ausnahmsweise - bei Vorliegen besonderer und außergewöhnlicher Umstände zu bejahen ist (BGH, Urteil vom 23. Juli 1997- VIII ZR 238/96, NJW 1997, 3227 unter II 2 c und vom 23. Juni 1999 - VIII ZR 84/98, NJW 1999, 3192 unter 2).

  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 150/93

    Unterbrechung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche durch ein selbständiges

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 227/00
    Ihre Anwendung muß deshalb in enger Anlehnung an den Wortlaut des Gesetzes auf das Kaufvertragsverhältnis beschränkt bleiben (vgl. BGHZ 128, 74, 80).
  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 112/82

    Beratungspflicht des Baustoffherstellers

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 227/00
    Die Rechtsprechung des Senats, wonach Ansprüche aus fehlerhafter Beratungstätigkeit des Verkäufers in entsprechender Anwendung des § 477 BGB grundsätzlich der kurzen kaufrechtlichen Verjährung unterliegen, wenn sich die Beratung auf eine Eigenschaft der Ware bezieht, hat das Berufungsgericht zutreffend wiedergegeben (vgl. BGHZ 88, 130; Urteil vom 23. Juli 1997 - VIII ZR 238/96, WM 1997, 2315 = NJW 1997, 3227 unter II 2 a m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.03.1999 - III ZR 292/97

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung eines Auskunfts-

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 227/00
    Dieser Rechtsprechung des erkennenden Senats hat sich der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 19. März 1992 (III ZR 170/90, NJW-RR 1992, 1011 unter 2 b, c, vgl. auch Teilurteil vom 11. März 1999 - III ZR 292/97, WM 1999, 1170 = NJW 1999, 1540) ausdrücklich angeschlossen.
  • BGH, 23.06.1999 - VIII ZR 84/98

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 227/00
    Das Berufungsgericht hat zu dieser Frage, von seinem Standpunkt aus folgerichtig, nur unter dem Gesichtspunkt eines selbständigen Beratungsvertrages im Rahmen einer schon bestehenden oder angestrebten Kaufvertragsbeziehung zwischen den Parteien Stellung genommen, dessen Zustandekommen lediglich - ausnahmsweise - bei Vorliegen besonderer und außergewöhnlicher Umstände zu bejahen ist (BGH, Urteil vom 23. Juli 1997- VIII ZR 238/96, NJW 1997, 3227 unter II 2 c und vom 23. Juni 1999 - VIII ZR 84/98, NJW 1999, 3192 unter 2).
  • BGH, 16.06.2004 - VIII ZR 303/03

    Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflicht des Verkäufers

    Näher würde es liegen, lediglich - wie auch sonst im Regelfall (vgl. Senatsurteil BGHZ 148, 194, 197) - von einer unselbständigen kaufvertraglichen Nebenverpflichtung des Verkäufers zur Beratung des Käufers auszugehen.
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2003 - 17 U 71/02

    Lieferung eines Schienenlagerungssystems für Straßenbahnen: Annahme eines

    Ein eigenständiger Beratungsvertrag ist nur ausnahmsweise anzunehmen und erfordert entweder eine beratende Tätigkeit des Verkäufers, die sich nach Inhalt, Umfang, Intensität und Bedeutung für den Käufer so sehr verselbstständigt hat, dass sie als andersartige, auf eigener rechtlicher und tatsächlicher Grundlage beruhende Aufgabe des Verkäufers erscheint (vgl. BGH, NJW 1997, 3227, 3229; NJW 1999, 3192, 3194), oder die losgelöst von einer bestehenden oder angestrebten Kaufvertragsbeziehung erfolgt (BGH NJW 2001, 2630, 2632).

    Zwar genügt für die Heranziehung dieser Vorschrift nicht schon der Umstand, dass die Angaben des Geschäftsführers der Beklagten Ziffer 2 in der Besprechung vom 25.01.1994 im Zusammenhang mit einem angestrebten Kaufvertrag zwischen den Klägerinnen und der Beklagten Ziffer 1 erfolgt sind (vgl. BGH, NJW 2001, 2630, 2631 f).

  • LG Hamburg, 01.10.2007 - 629 Qs 29/07

    Telekommunikationsüberwachung: Zulässigkeit der heimlichen Installation einer

    Vielmehr bleibt der Netzbetreiber Adressat der Anordnung und wird wie die Betreiber aller anderen Telekommunikationsanlagen dazu verpflichtet, im Einzelfall eine Überwachung der Telekommunikation zu ermöglichen, sofern die Voraussetzungen der hierfür einschlägigen Ermächtigungsnormen erfüllt sind (Wissmann/Meister/Laun, Telekommunikationsrecht, 2. Auflage, Rn. 96; Eckard, CR 2001, S. 670, 676).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht