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   BGH, 20.03.2001 - X ZR 63/99   

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https://dejure.org/2001,1794
BGH, 20.03.2001 - X ZR 63/99 (https://dejure.org/2001,1794)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2001 - X ZR 63/99 (https://dejure.org/2001,1794)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2001 - X ZR 63/99 (https://dejure.org/2001,1794)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2716
  • MDR 2001, 981 (Ls.)
  • WM 2001, 1425
  • BB 2001, 1224 (Ls.)
  • DB 2001, 1665 (Ls.)
  • BauR 2001, 1421
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1989 - VII ZR 130/88

    Berufung auf fehlende Passivlegitimation im Mängelprozeß nach Vortäuschung einer

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - X ZR 63/99
    Die weitere Entscheidung vom 7. Dezember 1989 (VII ZR 130/88, MDR 1990, 616 = NJW-RR 1990, 417) betraf eine Fallgestaltung, bei der das in Anspruch genommene Unternehmen über längere Zeit im eigenen Interesse die Fortführung eines fast namensgleichen Unternehmens vorgetäuscht und dabei aufgetretene Gewährleistungsfälle, für die das frühere Unternehmen einzustehen gehabt hätte, als eigene Angelegenheit behandelt hatte.
  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 195/85

    Berufung auf fehlende Passivlegitimation bei jahrelanger Vertragsdurchführung

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - X ZR 63/99
    In dem der Entscheidung vom 23. Oktober 1986 (VII ZR 195/85, MDR 1987, 307 = NJW-RR 1987, 335) zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der Auftragnehmer eines Bauauftrags dessen Erfüllung - anders als im vorliegenden Fall - nicht nur ganz einem namensgleichen Unternehmen überlassen, das mit ihm zu einer Firmengruppe gleichen Namens gehörte.
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Allein durch die Geltendmachung eines Anspruchs, der tatsächlich nicht besteht oder jedenfalls nicht weiter verfolgt wird, entsteht eine solche Sonderverbindung jedoch nicht (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 1996 - VI ZR 256/95 - VersR 1996, 1113, 1114; BGH, Urteile vom 4. November 1987 - IVb ZR 83/86 - NJW 1988, 2032, dazu kritisch Lipp, JuS 1990, 790, 793 ff.; vom 1. Dezember 1994 - I ZR 139/92 - NJW 1995, 715, 716, dazu kritisch Ulrich, WRP 1995, 282, 284 ff.; vom 20. März 2001 - X ZR 63/99 - NJW 2001, 2716; OLG Celle, EWiR 1998, 733).
  • LG Coburg, 16.07.2012 - 14 O 594/11

    Örtliche Zuständigkeit, Anlageberatung, besonderes Vertrauensverhältnis, culpa in

    Diese Voraussetzung ist mit einer unberechtigten Inanspruchnahme allein noch nicht gegeben (im Anschluss an BGH, 20.03.2001 - X ZR 63/99 -).

    Erforderlich ist vielmehr, dass der fälschlich in Anspruch genommene Dritte durch sein Auftreten im Geschäftsverkehr den Eindruck erweckt haben kann, er sei mit der wirklichen Anspruchsgegnerin rechtlich oder wirtschaftlich identisch (im Anschluss an BGH, 20.03.2001 - X ZR 63/99 ).

  • KG, 22.08.2012 - 21 U 84/11

    Wann beginnt die Verjährung wegen Organisationsverschulden?

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt (vgl. BGH NJW 2001, 2716-2718) dass ein Verhandlungspartner einem Gläubiger aus dem Gesichtspunkt der culpa in contrahendo wegen böswilliger Verschleierung einer drohenden Verjährung zum Schadensersatz verpflichtet sein kann, wenn er mit dem wahren Schuldner wirtschaftlich eng verbunden ist und auf diese Weise eine Fehlvorstellung des Gläubigers hervorruft.
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