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   BGH, 29.06.2001 - V ZR 215/00   

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https://dejure.org/2001,934
BGH, 29.06.2001 - V ZR 215/00 (https://dejure.org/2001,934)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2001 - V ZR 215/00 (https://dejure.org/2001,934)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2001 - V ZR 215/00 (https://dejure.org/2001,934)
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Zwangsersteigerte Lagerräume

§ 990 Abs. 1 BGB, zu den Voraussetzungen des guten Glaubens des Inhabers eines schlichten obligatorischen Besitzrechts nach Veräußerung des Grundstücks (Unanwendbarkeit des § 571 BGB <Fassung bis 31.8.01>)

Volltextveröffentlichungen (12)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachenrecht, Wirkung eines schuldrechtlich vereinbarten Nutzungsrechts gegen den Rechtsnachfolger des Eigentümers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2885
  • MDR 2001, 1164
  • DNotZ 2001, 801
  • NZM 2001, 867
  • ZMR 2001, 791
  • ZMR 2001, 936
  • WM 2001, 1913
  • DB 2001, 2038 (Ls.)
  • BauR 2002, 362 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BGH, 29.06.2001 - V ZR 215/00
    Erschöpfte sich das Vermögen des Übertragenden in einzelnen Gegenständen, haftete deren Erwerber Sachen nur dann nach § 419 BGB, wenn er wußte, daß die übertragenen Gegenstände das Vermögen des Veräußerers im wesentlichen ausmachten (st. Rspr., vgl. RGZ 76, 1, 4; 134, 121, 125; 154, 370, 375; 160, 7, 14; BGHZ 55, 105, 107; BGHZ 77, 293, 295).
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 102/83

    Besitzrecht bei Vermögensübernahme

    Auszug aus BGH, 29.06.2001 - V ZR 215/00
    Wie die Revision geltend macht, spricht manches dafür, daß die Verzögerung der Erfüllung der Verpflichtung von M. E., das Eigentum H. E. aufzulassen, nicht dazu führte, daß die Berechtigung von H. E. zum Besitz des Grundstücks mit dem Ablauf der für die Auflassung vereinbarten Frist erlosch (vgl. Senat, BGHZ 90, 269 ff).
  • BGH, 18.12.1970 - IV ZR 1082/68

    Vermögensübernahme

    Auszug aus BGH, 29.06.2001 - V ZR 215/00
    Erschöpfte sich das Vermögen des Übertragenden in einzelnen Gegenständen, haftete deren Erwerber Sachen nur dann nach § 419 BGB, wenn er wußte, daß die übertragenen Gegenstände das Vermögen des Veräußerers im wesentlichen ausmachten (st. Rspr., vgl. RGZ 76, 1, 4; 134, 121, 125; 154, 370, 375; 160, 7, 14; BGHZ 55, 105, 107; BGHZ 77, 293, 295).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 29.06.2001 - V ZR 215/00
    Es wäre nach dem der Revisionsentscheidung gemäß § 561 ZPO zugrunde zu legenden Sach- und Streitstand inhaltlich ebenso ergangen, wenn der Revisionsbeklagte nicht säumig gewesen wäre (vgl. BGHZ 37, 79, 81 f).
  • RG, 11.11.1910 - II 609/09

    Vermögensübernahme; Haftung für Schulden

    Auszug aus BGH, 29.06.2001 - V ZR 215/00
    Erschöpfte sich das Vermögen des Übertragenden in einzelnen Gegenständen, haftete deren Erwerber Sachen nur dann nach § 419 BGB, wenn er wußte, daß die übertragenen Gegenstände das Vermögen des Veräußerers im wesentlichen ausmachten (st. Rspr., vgl. RGZ 76, 1, 4; 134, 121, 125; 154, 370, 375; 160, 7, 14; BGHZ 55, 105, 107; BGHZ 77, 293, 295).
  • RG, 28.04.1937 - V 296/36

    1. Kommt es, wenn ein Landlieferungsverband sein Vorkaufsrecht ausübt, soweit der

    Auszug aus BGH, 29.06.2001 - V ZR 215/00
    Erschöpfte sich das Vermögen des Übertragenden in einzelnen Gegenständen, haftete deren Erwerber Sachen nur dann nach § 419 BGB, wenn er wußte, daß die übertragenen Gegenstände das Vermögen des Veräußerers im wesentlichen ausmachten (st. Rspr., vgl. RGZ 76, 1, 4; 134, 121, 125; 154, 370, 375; 160, 7, 14; BGHZ 55, 105, 107; BGHZ 77, 293, 295).
  • RG, 03.03.1939 - VII 132/38

    1. In welchem Umfange hat im Rahmen des in § 330 Abs. 2 RAbgO. geordneten

    Auszug aus BGH, 29.06.2001 - V ZR 215/00
    Erschöpfte sich das Vermögen des Übertragenden in einzelnen Gegenständen, haftete deren Erwerber Sachen nur dann nach § 419 BGB, wenn er wußte, daß die übertragenen Gegenstände das Vermögen des Veräußerers im wesentlichen ausmachten (st. Rspr., vgl. RGZ 76, 1, 4; 134, 121, 125; 154, 370, 375; 160, 7, 14; BGHZ 55, 105, 107; BGHZ 77, 293, 295).
  • RG, 04.11.1931 - V 62/31

    1. Gilt die Einschränkung, welche die Rückwirkung der Genehmigung nach § 184 Abs.

    Auszug aus BGH, 29.06.2001 - V ZR 215/00
    Erschöpfte sich das Vermögen des Übertragenden in einzelnen Gegenständen, haftete deren Erwerber Sachen nur dann nach § 419 BGB, wenn er wußte, daß die übertragenen Gegenstände das Vermögen des Veräußerers im wesentlichen ausmachten (st. Rspr., vgl. RGZ 76, 1, 4; 134, 121, 125; 154, 370, 375; 160, 7, 14; BGHZ 55, 105, 107; BGHZ 77, 293, 295).
  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 19/16

    Erweiterung der Grenzen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber dem

    Eine entsprechende Vorschrift für ein Recht zum Besitz auf anderer schuldrechtlicher Grundlage, wie zum Beispiel ein Recht zum Besitz des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Veräußerer, besteht indessen nicht (vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 2001 - V ZR 215/00, WM 2001, 1913, 1914).
  • BGH, 15.05.2013 - XII ZR 115/11

    Zwangsverwaltung: Schicksal der als Gesellschafterbeitrag an eine GbR gewährten

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, begründet nur ein Miet- und Pachtvertrag und nicht eine andere schuldrechtliche Vereinbarung gegen den Erwerber eines Grundstücks ein Recht zum Besitz (BGH Urteil vom 29. Juni 2001 - V ZR 215/00 - NJW 2001, 2885; vgl. auch MünchKommBGB/Baldus 5. Aufl. § 986 Rn. 5; MünchKommBGB/Emmerich 5. Aufl. § 566 Rn. 19).
  • KG, 24.11.2016 - 8 U 70/15

    Immobilien-Leasingvertrag: Anwendbarkeit mietrechtlicher Formvorschriften

    So hat der BGH im Urt. v. 29.06.2001 -V ZR 215/00, NJW 2001, 2885 den Eintritt des Grundstückserwerbers in ein - gegen monatliche Zahlung bestehendes - schuldrechtliches Recht zum Besitz, das der Eigentümer dem Besitzer eingeräumt hatte, abgelehnt, da es sich nicht um ein Mietverhältnis, sondern um eine Art Auftragsverhältnis (Ersteigerung des Grundstücks mit der Abrede, es gegen Kostenerstattung wieder auf den weiter besitzenden Alteigentümer zurückzuübertragen) gehandelt habe.
  • BGH, 15.11.2002 - LwZR 5/02

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Daß die Vereinbarung über die Besitzeinräumung in dem Erbvertrag vom 16. Mai 1986, auch unter Berücksichtigung der Zahlung des Vaters des Beklagten zu 3, kein Rechtsverhältnis darstellt, das dem Beklagten zu 3 in direkter oder entsprechender Anwendung der §§ 593b, 566 BGB (§ 571 BGB a.F.) ein Recht zum Besitz gegenüber den Klägern als jetzigen Grundstückseigentümern einräumen könnte, hat das Berufungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung, auch des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 29. Juni 2001, V ZR 215/00, NJW 2001, 2885), und der Literatur verneint.
  • KG, 16.03.2006 - 8 U 158/05

    Mietvertrag: Mietzahlungsverpflichtung des Mieters nach Erwerb der Mietsache von

    Denn eine obligatorische Vereinbarung zwischen dem Besitzer und dem Eigentümer eines Grundstücks zu dessen Nutzung begründet gegen einen Nachfolger in das Eigentum nur unter den Voraussetzungen von § 566 BGB ein Recht zum Besitz (vgl. BGH NJW 2001, 2885).
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