Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 04.07.2001

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   BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00   

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BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00 (https://dejure.org/2001,995)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.2001 - 6 C 18.00 (https://dejure.org/2001,995)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 2001 - 6 C 18.00 (https://dejure.org/2001,995)
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Gerätehütte im Landschaftsschutzgebiet

§ 29 BauGB, vom Landesrecht abgekoppeltes Bundesbaurecht nach Deregulierung des Bauordnungsrechts, zur bodenrechtlichen Relevanz

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des § 29 des Baugesetzbuchs (BauGB) für die Anwendbarkeit anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften nach Zielsetzung und Regelungsgegenstand - Konzentrationswirkung der die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit regelnden Vorschriften - Auslegung des Begriffs des ...

  • Judicialis

    BauGB § 29 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3; ; Rh.-Pf.Landespflegegesetz § 4; ; Rh.-Pf.Landespflegegesetz § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht; Bau- und Raumordnungsgesetz; Gerätehütte; Vorhaben; Abkoppelung vom Genehmigungsverfahren; Außenbereich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begriff des baulichen Vorhabens i.S. des BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 206
  • NJW 2001, 3206 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1046
  • BauR 2001, 1558
  • ZfBR 2001, 481
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 22.92

    Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplanes; Errichtung von Dachgauben

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00
    Das Vorhaben nach § 29 Abs. 1 Halbsatz 1 BauGB ist durch das verhältnismäßig weite Merkmal des Bauens und zusätzlich und zwingend (Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 52, S. 18) durch das Element möglicher bodenrechtlicher Relevanz gekennzeichnet (Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG 4 C 33.71 - BVerwGE 44, 59 ).

    Ob es außerdem erforderlich ist, dass die bauliche Anlage in ihrer konkreten Ausgestaltung Gegenstand einer planerischen Festsetzung sein kann (so Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 22.92 - ; zweifelnd Dürr in: Brügelmann, BauGB, § 29 Rn. 8; Löhr in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 7. Aufl. 1999 § 29 Rn. 14) kann auf sich beruhen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2000 - 1 A 10462/00

    Anwendung der §§ 29 ff. BauGB auf Kleinstbauten)

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00
    BVerwG 6 C 18.00 OVG 1 A 10462/00.

    Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung mit Urteil vom 10. August 2000 (DVBl 2000, 1883 L.S.) zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:.

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00
    Das Vorhaben nach § 29 Abs. 1 Halbsatz 1 BauGB ist durch das verhältnismäßig weite Merkmal des Bauens und zusätzlich und zwingend (Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 52, S. 18) durch das Element möglicher bodenrechtlicher Relevanz gekennzeichnet (Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG 4 C 33.71 - BVerwGE 44, 59 ).

    Bodenrechtliche Relevanz ist gegeben, wenn das Vorhaben die in § 1 Abs. 5 BauGB genannten Belange in einer Weise berührt oder berühren kann, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (Urteil vom 31. August 1973, a.a.O., S. 62).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1984 - 8 A 111/83
    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00
    Dies kann nach Maßgabe des Landesrechts dann der Fall sein, wenn im Rahmen einer Abwägung nach § 5 Abs. 2 LPflG i.V.m. § 1 Abs. 2 LPflG auch die in anderen Gesetzen, wie z.B. in § 35 Abs. 1 BauGB, geregelten Anforderungen an Natur und Landschaft zu berücksichtigen sind (OVG Koblenz, Urteil vom 30. November 1984 - 8 A 111/83 - DÖV 1985, 727).
  • VGH Hessen, 05.12.1994 - 4 TH 2165/94

    Baugenehmigungsfreie, naturschutzrechtlich genehmigungspflichtige Vorhaben -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00
    Der erkennende Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob das Genehmigungsverfahren des § 6 Abs. 1 Satz 2 LPflG nicht ohnehin ein solches im Sinne des § 29 BauGB a.F. war und schon deshalb auch nach früherem Recht die §§ 30 bis 37 BauGB anzuwenden gewesen wären (vgl. dazu Gaentzsch, BauGB, 1991, § 29 Rn. 11; HessVGH, Beschluss vom 5. Dezember 1994 - 4 TH 2165/94 - DVBl 1995, 524), so dass die vom Berufungsgericht aufgeworfene Frage ohnehin gegenstandslos wäre.
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00
    Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300 ) entschieden, dass - bei einem Verständnis der Anknüpfung als Anwendungsvoraussetzung - die Länder nicht gleichsam beliebig die Anwendung der §§ 30 ff. BBauG dadurch ausschalten könnten, dass sie Vorhaben genehmigungsfrei stellten.
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00
    Dazu fehlen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts ebenso wie zu der Frage, ob das Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lässt (vgl. den einen Lagerschuppen betreffenden Beschluss vom 11. September 1989 - BVerwG 4 B 170.89 -) und die naturgegebene Bodennutzung mit der Folge einer Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB) verlässt (vgl. dazu Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 4 C 23.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 329, S. 95).
  • BVerwG, 10.08.1999 - 4 B 57.99
    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00
    Diese Voraussetzung erfüllt auch eine Gerätehütte, die aus Bauprodukten hergestellt und mit dem Boden in geeigneter Weise verbunden werden soll, um dort auf Dauer zu stehen (vgl. auch Beschluss vom 10. August 1999 - BVerwG 4 B 57.99 - BRS 62 Nr. 161).
  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00
    Dabei ist nicht allein das einzelne Objekt in den Blick zu nehmen; vielmehr ist die Frage auf der Grundlage einer das einzelne Objekt verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beantworten (Urteil vom 3. Dezember 1992 - BVerwG 4 C 27.91 - BVerwGE 91, 234 ).
  • BVerwG, 11.09.1989 - 4 B 170.89

    Anforderung an die auf eine Grundsatzrevision zielende Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00
    Dazu fehlen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts ebenso wie zu der Frage, ob das Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lässt (vgl. den einen Lagerschuppen betreffenden Beschluss vom 11. September 1989 - BVerwG 4 B 170.89 -) und die naturgegebene Bodennutzung mit der Folge einer Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB) verlässt (vgl. dazu Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 4 C 23.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 329, S. 95).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich,

  • VG Hannover, 26.11.2019 - 4 A 12592/17

    Außenbereich; bauliche Anlagen; Beseitigungsanordnung; GRZ; Kiesflächen; örtliche

    Der Pool ist ebenfalls von bodenrechtlicher Relevanz, da er ein Bedürfnis nach einem ihre Zulässigkeit regelnden Bebauungsplan hervorruft (BVerwG, Urt. v. 07.05.2001 - 6 C 18.00 -, juris Rn. 18, Nds.OVG, Urteil v. 28.04.2005 - 1 LB 29/04 -, juris Rn. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2017 - 5 S 1791/16

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Benutzung als Ferienwohnung; Nutzungsänderung

    Die zeitliche Begrenzung der Nutzungsänderung auf "weniger als 6 Monate im Jahr" ändert daran nichts, zumal sich die bodenrechtliche Relevanz nicht allein im Blick auf das einzelne Vorhaben, sondern danach beurteilt, ob das Vorhaben auch und gerade in seiner unterstellten Häufung Belange erfasst oder berührt, welche im Hinblick auf § 1 Abs. 3 und 6 BauGB städtebauliche Betrachtung und Ordnung erfordern (BVerwG, Urteil vom 07.05.2001 - 6 C 18.00 - BVerwGE 114, 206, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 3 S 241/12

    Zur Frage der Zulässigkeit baulicher Nebenanlagen zu einem im Außenbereich

    Das erfordert neben einer - hier unproblematisch gegebenen - hinreichend dauerhaften künstlichen Verbindung mit dem Erdboden nur, dass die Anlage bodenrechtliche Relevanz hat (BVerwG, Urt. v. 7.5.2001 - 6 C 18.00 - BVerwGE 114, 206 u.v. 31.8.1973 - IV C 33.71 - BVerwGE 44, 59).

    Zu den genannten Belangen zählen nach § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB u.a. der Schutz des Landschaftsbildes und nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB u.a. die Belange der Landschaftspflege (BVerwG, Urt. v. 7.5.2001, a.a.O.; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 29 Rn. 24a).

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 04.07.2001 - 11 B 10/01   

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https://dejure.org/2001,4871
VG Schleswig, 04.07.2001 - 11 B 10/01 (https://dejure.org/2001,4871)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.07.2001 - 11 B 10/01 (https://dejure.org/2001,4871)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - 11 B 10/01 (https://dejure.org/2001,4871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungen des Richterwahlausschusses nach Richterwahlgesetz; Beurteilungsspielraum über Eignung der vorgeschlagenen Kandidaten ; Amt als Bundesrichter ; Gerichtliche Nachprüfung ; Verfassungsrechtliches Gebot der Transparenz ; Nachvollziehbarkeit der ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 95 Abs. 2; ; RichterwahlG § 10; ; RichterwahlG § 11; ; RichterwahlG § 12

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen des Richterwahlausschusses; Umfang des Beurteilungssielraums des Richterwahlausschusses über die Eignung der für das Amt als Bundesrichter vorgeschlagenen Kandidaten; Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) auf ...

Besprechungen u.ä.

  • gewaltenteilung.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Auswahl von Bundesrichtern: Warum so aufgeregt? (Jürgen Habel, Richter am Verwaltungsgericht)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3206
  • NJW 2001, 3210
  • NJW 2001, 3504 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1323 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1456 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1693
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VG Schleswig, 04.07.2001 - 11 B 10/01
    Der nicht berücksichtigte Bewerber um ein öffentliches Amt hat deshalb einen Informationsanspruch bezüglich der Gründe, die zu seiner Nichtberücksichtigung geführt haben (BVerfG, Beschluß vom 19.9.1989 NJW 1990, 501 mwN auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Vor diesem Hintergrund muß auch die grundsätzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Umfang eines Informationsanspruches zur Wahrung der Rechte aus Art. 33 Abs. 2 iVm Art. 19 Abs. 4 GG gesehen werden (BVerfG, Beschluß vom 19.09.1989, NJW 1990, 501 mwN auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

  • VG Schleswig, 07.04.1992 - 11 B 11/92
    Auszug aus VG Schleswig, 04.07.2001 - 11 B 10/01
    Der Justizminister muß die Entscheidung des Richterwahlausschusses und seine eigene Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht verantworten (Beschluß vom 7. April 1992 - 11 B 11/92 - Schl.Anz. 1993 S. 76 und seitdem ständige Rechtsprechung).

    Die Kammer weist ferner darauf hin, daß nach ihrer ständigen Rechtsprechung seit dem Beschluß vom 7.4.1992 - 11 B 11/92 - Schl.-Anz.

  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvR 708/65

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Verletzung von Rechtssätzen mit Reflexwirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 04.07.2001 - 11 B 10/01
    Nur für reine Reflexwirkungen von Rechtssätzen hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 31, 33.39 f) die Eröffnung des Rechtsweges nach Artikel 19 Abs. 4 GG verneint.
  • BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen DDR-Richters gegen die

    Auszug aus VG Schleswig, 04.07.2001 - 11 B 10/01
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist es erforderlich, daß die Letztverantwortung für die Ernennung zum Richter trotz einer zulässigen Mitentscheidungsbefugnis von Richterwahlausschüssen bei den jeweiligen Justizministern liegen muß (BVerfG, Beschluß vom 4. Mai 1998, NJW 1998 S. 2590 ff).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2015 - 5 ME 199/15

    Bundesrichterwahl; Konkurrentenstreitverfahren; Kooptation; Länderproporz;

    Nach überwiegender Auffassung ist die Entscheidung des zuständigen Bundesministers nach § 13 RiWG zwar als Verwaltungsakt zu qualifizieren, welcher Anknüpfungspunkt eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sein kann, in dessen Rahmen wiederum (inzidenter) die - selbst keinen Verwaltungsakt darstellende - Entscheidung des Richterwahlausschusses überprüft werden kann (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 4.7.2001 - 11 B 10/01 -, juris Rn. 49; Detterbeck, a. a. O., Art. 95 Rn. 15; Jachmann, a. a. O., Art. 95 Rn. 134; Heusch, a. a. O., Rn. 27; Meyer, a. a. O., Art. 95 Rn. 11; Voßkuhle, a. a. O., Rn. 39); die Regelungswirkung liegt darin begründet, dass die Zustimmung des zuständigen Bundesministers die "Berufung" der Bundesrichter im Sinne des Art. 95 Abs. 2 GG - also deren Auswahl (Heusch, a. a. O., Rn. 20) - abschließt.

    Der zuständige Bundesminister ist zwar nach allgemeiner Auffassung nicht an die Entscheidung des Richterwahlausschusses gebunden, sondern hat in eigener Zuständigkeit und Verantwortung über die Eignung der Gewählten zu befinden (VG Schleswig, Beschluss vom 4.7.2001, a. a. O, Rn. 48; Heusch, a. a. O., Art. 95 Rn. 24); Maßstab ist insoweit ebenfalls Art. 33 Abs. 2 GG (Schl-H. OVG, Beschluss vom 15.10.2001 - 3 M 34/01 -, juris Rn. 15, 20).

    Gleichwohl ist die Stellungnahme des Präsidialrats für den Richterwahlausschuss nicht bindend (VG Schleswig, Beschluss vom 4.7.2001, a. a. O., Rn. 56; Heusch, a. a. O., Art. 95 Rn. 24; Meyer, a. a. O., Art. 95 Rn.12; Voßkuhle, a. a. O., Art. 95 Rn. 33); auf diese Weise soll die Gefahr einer mit Art. 95 Abs. 2 GG nicht vereinbaren Kooptation (Selbstergänzung der Richterschaft) verhindert werden (Jachmann, a. a. O., Art. 95 Rn. 127, 133).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

    Dabei hätte der Antragsteller den Inhalt des Kammerbeschlusses vom 04. Juli 2001 - 11 B 10/01 - (NJW 2001, 3206 ff.) sowie des Senatsbeschlusses vom 15. Oktober 2001 - 3 M 34/01 - (NJW 2001, 3495 ff. = DVBl 2002, 134 ff. = SchlHAnz 2001, 265 ff.) - an beide Beschlüsse "knüpft" das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung "an" - nicht gänzlich unberücksichtigt lassen dürfen.
  • VG Schleswig, 17.06.2002 - 11 B 10/02

    Befugnisse des Richterwahlausschusses; Vorschlag zur Ernennung als Richter am BGH

    Der Antragsteller, der nach Maßgabe des Beschlusses der Kammer vom 04. Juli 2001 (11 B 10/01) sowie des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2001 (3 M 34/01) mit Erfolg gegen die Ernennung des Beigeladenen zum Richter am Bundesgerichtshof um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht hatte, begehrt dies mit dem vorliegenden Antrag erneut.

    Unter Bezugnahme und in Vertiefung seines Vorbringens aus den Verfahren 11 B 10/01 und 3 M 34/01 trägt er zur Begründung seines Antrages im Wesentlichen wie folgt vor:.

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