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   BGH, 21.09.2000 - I ZR 216/98   

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BGH, 21.09.2000 - I ZR 216/98 (https://dejure.org/2000,1406)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2000 - I ZR 216/98 (https://dejure.org/2000,1406)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2000 - I ZR 216/98 (https://dejure.org/2000,1406)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kompressionsstrümpfe - Kompressionsstrumpfhosen - Mittel zur Krankenpflege - In Verkehr bringen - Apotheke - Vorrang des Arzneimittelversorgungsauftrag

  • Judicialis

    ApBetrO § 25 Nr. 2; ; UWG § 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ApBetrO § 25 Nr. 2; UWG § 1
    Kompressionsstrümpfe; Anbieten von Mitteln zur Krankenpflege in Apotheken

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3411
  • GRUR 2001, 352
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 17/86

    "Ernährungsbroschüre"; Abgabe einer Broschüre mit Ernährungsregeln durch eine

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - I ZR 216/98
    Es ist ausreichend, wenn das Mittel im weiteren Sinne der Krankenpflege dient (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1988 - I ZR 17/86, GRUR 1988, 767, 768 = WRP 1988, 607 - Ernährungsbroschüre).

    Die Bestimmung ist deshalb zur Erhaltung ihrer Gültigkeit restriktiv dahin auszulegen, daß sie das Randsortiment nur insoweit beschränkt, wie es zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch die Apotheker geboten ist (BGH GRUR 1988, 767, 768 - Ernährungsbroschüre).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2000 - L 16 KR 65/98

    Krankenkassenverband - Hilfsmittellieferungsvertrag - Apothekerverband

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - I ZR 216/98
    Die Revision weist zutreffend darauf hin, daß es zudem dem Sprachgebrauch des Sozialrechts entspricht, Kompressionsstrümpfe als Mittel zur Krankenpflege anzusehen (vgl. LSG Köln, Urt. v. 20.7.2000 - L 16 KR 65/98, Umdr. S. 18-20).
  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 67/93

    "Versäumte Klagenhäufung"; Entscheidung des Berufungsgerichts bei versäumter

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - I ZR 216/98
    Hierfür bot der für die Bestimmung des Streitgegenstandes maßgebliche Sachvortrag des Beklagten keine Veranlassung (vgl. BGH, Urt. v. 5.4.1995 - I ZR 67/93, GRUR 1995, 518, 519 = WRP 1995, 608 - Versäumte Klagenhäufung).
  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 23/90

    Kachelofenbauer II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - I ZR 216/98
    Hierzu hätte insbesondere auch vorgetragen werden müssen, inwiefern die Klägerin mit dem Anmessen und Anpassen der Kompressionsstrümpfe für das Handwerk der Orthopädietechniker wesentliche Tätigkeiten ausübt (§ 1 Abs. 2 HdwO i.V. mit Anl. A VI Nr. 65), also Tätigkeiten, die den Kernbereich gerade dieses Handwerks ausmachen und ihm sein essentielles Gepräge geben und nicht etwa nur Tätigkeiten, die ohne Beherrschung in handwerklicher Schulung erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten einwandfrei und gefahrlos ausgeführt werden können (vgl. BGH, Urt. v. 11.7.1991 - I ZR 23/90, GRUR 1992, 123, 124 = WRP 1991, 785 - Kachelofenbauer II, m.w.N.).
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 221/12

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose

    Sie diente dem Schutz der Verbraucher vor Beeinträchtigungen ihrer Versorgung mit Arzneimitteln (vgl. OLG Oldenburg, GRUR-RR 2008, 20 = WRP 2008, 138; v. Jagow in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 48; MünchKomm.UWG/Schaffert, 2. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 148; Großkomm.UWG/Metzger, 2. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 85; Cyran/Rotta, Apothekenbetriebsordnung, 4. Aufl. aaO § 25 Rn. 14; vgl. auch - zu § 2 Abs. 4 ApBetrO aF - BGH, Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 216/98, GRUR 2001, 352, 353 = WRP 2001, 394 - Kompressionsstrümpfe).
  • OLG Oldenburg, 22.11.2007 - 1 U 49/07

    Verkauf geringwertiger Weihnachtsartikel in einer Apotheke als zulässiges

    Der fehlende Wettbewerbsbezug der genannten Vorschrift folge bereits aus einer auch nach Änderung des UWG aktuell gebliebenen Entscheidung des BGH vom 21.9.2000 (NJW 2001, 3411).

    Aus der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des BGH vom 21.9.2000 (NJW 2001, 3411) ergibt sich letztlich nichts anderes.

    Zutreffend führt der BGH sodann aus, dass aus dem Fehlen von Bestimmungen über die Nebengeschäfte nicht geschlossen werden kann, dass dem Apotheker solche generell untersagt sind, sondern dass vielmehr im Gegenteil das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG es gebietet, Nebengeschäfte, die nicht verboten sind, als erlaubt anzusehen (vgl. BGH NJW 2001, 3411, 3413).

    Der Zweck der §§ 2 Abs. 4, 25 ApBetrO geht dahin, die Funktion der Apotheke als zentrale Abgabestelle für Arzneimittel zu stärken und zu verhindern, dass die Gestaltung der Apotheke den Charakter eines "Drugstore" annimmt und der Apotheker seine Hauptaufgaben im Rahmen der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung hintanstellt und sich zunehmend einträglicheren Geschäften zuwendet (vgl. Pfeil/Pieck/Blume, ApBetrO, LoseblattKommentar, Stand 2005, § 2 ApBetrO Rn.43. BGH NJW 2001, 3411, 3413. BGH NJW-RR 1989, 429. BVerwG NJW 1986, 2388, 2390. OLG Karlsruhe WRP 1993, 825. OLG Frankfurt OLGR 1998, 378).

    So hat auch der BGH in der Entscheidung vom 21.9.2000 (NJW 2001, 3411, 3413) ausgeführt, dass die "Bestimmung (gemeint ist § 25 ApBetrO) ... zur Erhaltung ihrer Gültigkeit restriktiv dahin auszulegen (ist), dass sie das Randsortiment nur insoweit beschränkt, wie es zu Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch die Apotheker geboten ist...".

    Es kann nicht angenommen werden, dass durch die §§ 2 Abs. 4, 25 ApBetrO die Mitbewerber, die als Einzelhändler, Kaufhaus oder als sonstiges Konkurrenzunternehmen entsprechende weihnachtliche Dekorationsartikel verkaufen, geschützt werden sollen (vgl. BGH NJW 2001, 3411, 3413. darauf dürften die von der Beklagten herangezogenen Ausführungen des BGH zum fehlenden Wettbewerberschutz des § 25 ApBetrO zu beschränken sein).

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Aber auch insoweit ist die Einschränkung der Berufsfreiheit nur zum Schutze wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (BSG aaO; BGH, Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 216/98; Knittel, aaO).

    Damit weicht der Senat nicht von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2000 - I ZR 216/98 - ab, in dem § 1 UWG auf das Verhältnis zweier Leistungsanbieter (Apotheke und Sanitätshaus) auch nach dem 31. Dezember 1999 angewandt worden ist; die Neufassung des § 69 SGB V ist dort offensichtlich übersehen worden.

  • BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 15.12

    Apotheke; apothekenrechtliche Untersagungsverfügung; apothekenübliche Waren;

    Diese Auffassung steht nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2000 - I ZR 216/98 - (NJW 2001, 3411).

    Er hat ausgeführt, dass dem Apotheker außer der Abgabe auch ein Anmessen und Anpassen der Kompressionsstrümpfe erlaubt wäre, weil darin entweder eine unselbständige Nebenleistung zum Warengeschäft oder ein nicht verbotenes Nebengeschäft zu sehen sei (BGH, Urteil vom 21. September 2000 a.a.O. S. 3412 f.).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2008 - L 5 KR 316/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Sozialgerichtsbarkeit -

    Damit weicht der Senat nicht von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2000 - I ZR 216/98 - ab, in dem § 1 UWG auf das Verhältnis zweier Leistungsanbieter (Apotheke und Sanitätshaus) auch nach dem 31. Dezember 1999 angewandt worden ist; die Neufassung des § 69 SGB V ist dort offensichtlich übersehen worden.
  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 103/00

    Marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche unter Anwendern der sog.

    Es ist weder Aufgabe des Gerichts, einen Kläger durch Fragen oder Hinweise zu veranlassen, neue Streitgegenstände einzuführen, die in seinem bisherigen Vorbringen nicht einmal andeutungsweise eine Grundlage haben (vgl. BGH, Urt. v. 21.9.2000 - I ZR 216/98, GRUR 2001, 352, 354 = WRP 2001, 394 - Kompressionsstrümpfe; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 139 Rdn. 15), noch sein Verfahren so zu gestalten, daß einem Kläger die Möglichkeit geboten wird, in dieser Weise - gegebenenfalls nach langem Verfahren - seine Klage zu erweitern.
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 172/09

    RENNIE

    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, einer Partei durch Zurückverweisung der Sache in die Berufungsinstanz zu ermöglichen, neue Verteidigungsmittel vorzubringen, die sie im Hinblick auf den Sach- und Streitstand ohne weiteres in den Tatsacheninstanzen hätte geltend machen können (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1982 - VI ZR 32/81, NJW 1983, 624, 625; Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 216/98, GRUR 2001, 352, 354 = WRP 2001, 394 - Kompressionsstrümpfe; Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2003 - 20 U 27/03

    Blutzucker- und Blutdruckmessungen für Krankenhausmitglieder

    Wie weit diese Vorschrift im Übrigen reicht (s. der Verweis des BSG NJW-RR 2002, 1691 auf den Fall BGH NJW 2001, 3411 - Kompressionsstrümpfe), kann daher offen bleiben.
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 17/00 R

    Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den Leistungserbringern

    Aber auch insoweit ist die Einschränkung der Berufsfreiheit nur zum Schutze wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (BSG aaO; BGH, Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 216/98; Knittel, aaO).

    Damit weicht der Senat nicht von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2000 - I ZR 216/98 - ab, in dem § 1 UWG auf das Verhältnis zweier Leistungsanbieter (Apotheke und Sanitätshaus) auch nach dem 31. Dezember 1999 angewandt worden ist; die Neufassung des § 69 SGB V ist dort offensichtlich übersehen worden.

  • VG Minden, 26.01.2011 - 7 K 1647/10

    Keine Kosmetikbehandlungen in Apotheken

    vgl. den insoweit anders zu beurteilende Fall des Anpassens von Kompressionsstrümpfen, BGH, Urteil vom 21.09.2000 - I ZR 216/98 -, NJW 2001, 3411 f.

    So wohl BGH, , Urteil vom 21.09.2000 - I ZR 216/98 -, a.a.O.; ebenso OLG Oldenburg, Urteil vom 22.11.2007 - 1 U 49/07 -, a.a.O.

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 217/00

    Sanfte Schönheitschirugie

  • LG Oldenburg, 30.05.2007 - 5 O 663/07

    Weihnachtsengel in der Apotheke

  • LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07

    Untersagung des Betriebs eines Ästhetik-Fachzentrums gegenüber einem Apotheker

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - 20 U 159/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens apothekenfremder Waren

  • LG Oldenburg, 19.09.2007 - 5 O 663/07
  • LG Mainz, 31.01.2006 - 10 HKO 54/05

    Wettbewerbsverstoß: Ausübung einer handelsgewerblichen Tätigkeit unter

  • OLG Naumburg, 09.12.2005 - 10 U 37/05

    Zulässigkeit des Verkaufs von Schals in einer Apotheke unter dem Aspekt der

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2001 - 20 U 119/01

    Wettbewerbswidrigkeit der Aufforderung einer Warenhauskette an ihre Beschäftigten

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - 20 U 93/01

    Hinreichende wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse im Sinne des § 17 Abs. 1

  • VG Münster, 06.06.2007 - 6 K 33/06

    Nicht apothekenübliche Waren können zulässige Treueprämien in Apotheken sein

  • LG Köln, 10.04.2008 - 31 O 825/07

    Gesundheitsreisen aus der Apotheke

  • LG Düsseldorf, 03.07.2013 - 12 O 227/12

    Zulässige Werbung und Verkauf von Nicht-Arzneimitteln in einer Apotheke (hier:

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