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   BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R   

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BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R (https://dejure.org/2000,796)
BSG, Entscheidung vom 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R (https://dejure.org/2000,796)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 45/99 R (https://dejure.org/2000,796)
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Wilde Motorradfahrt zur Meisterschule

Auch ein in strafbarer Weise (§ 315c StGB) fahrlässig verursachter Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist von der gesetzlichen Unfallversicherung erfaßt, § 548 Abs. 3 RVO

Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkehrsunfall - Arbeitsunfall - Fortbildungsmaßnahme - Handwerkskammer - Vorbereitungslehrgang zur Meisterprüfung - Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs - Verkehrswidriges Verhalten - Versicherte Tätigkeit - Innerer Zusammenhang - Weg zur Arbeit - Ursache des ...

  • Judicialis

    RVO § 548 Abs 1 Satz 1; ; RVO § 548 Abs 3; ; RVO § 550 Abs 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3652
  • NVwZ 2001, 1456 (Ls.)
  • NZS 2002, 47
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 11.10.1994 - 9 RV 8/94

    Soldatenversorgung - Verkehrsunfall - Verurteilung - Gefährdung des

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R
    Zwar habe das Bundessozialgericht (BSG) in seiner - in der Literatur heftig kritisierten - Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - 9 RV 8/94 - die Ansicht vertreten, durch die rechtskräftige Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst b Abs. 3 Nr. 1 StGB sei erwiesen, daß sich der Versicherte im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten habe, somit Eigensucht als privates Motiv für den Überholvorgang und damit als alleinige Ursache für den Unfall bewiesen sei.

    Eine durch grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise fahrlässig begangene Gefährdung des Straßenverkehrs ist hinsichtlich der Beurteilung des Vorliegens des inneren Zusammenhangs nicht mit einer durch Fahren unter Alkoholeinwirkung verursachten Verkehrsgefährdung infolge herabgesetzter Fahrtüchtigkeit gleichzusetzen, wie es der 9. Senat des BSG jedenfalls im Hinblick auf eine vorsätzliche Verkehrsgefährdung für angezeigt hält (BSGE 75, 180, 183 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 2).

    Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht vom Urteil des 9. Senats des BSG vom 11. Oktober 1994 (BSGE 75, 180 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 12) ab, in dem Versorgungsschutz gemäß § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes im Hinblick auf das zum Unfall und zur Bestrafung des dortigen Klägers führende Falschüberholen abgelehnt wird und auf das sich das LSG ausdrücklich bezogen hat.

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R
    Für die tatsächlichen Grundlagen des Vorliegens versicherter Tätigkeit muß der volle Beweis erbracht werden, das Vorhandensein versicherter Tätigkeit also sicher feststehen (vgl BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 mwN), während für die kausale Verknüpfung zwischen ihr und dem Unfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt (vgl BSGE 58, 80, 82 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 mwN).

    Es ist wertend zu entscheiden, ob das Handeln des Versicherten zur versicherten Tätigkeit oder - wie hier - zum Weg zur Arbeitsstätte bzw zum Schulungsort gehört (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).

    Diese fehlt etwa dann, wenn der Versicherte den Weg zur Arbeitsstelle für zum Erreichen dieses Zieles nicht dienliche Zwecke nutzen will, wozu etwa eine Selbsttötung durch Verursachung eines Verkehrsunfalls (vgl BSGE 58, 76, 77 = SozR aaO), die Veranstaltung eines Wettrennens oder der Zeitgewinn zur Erledigung privater Einkäufe durch Schnellfahren (vgl Schur SGb 2000, 408) gehören würden.

  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RV 28/89

    Versorgungsschutz bei der Reparatur des privaten Pkw auf der Fahrt zum Dienst

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R
    Eine durch grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise fahrlässig begangene Gefährdung des Straßenverkehrs ist hinsichtlich der Beurteilung des Vorliegens des inneren Zusammenhangs nicht mit einer durch Fahren unter Alkoholeinwirkung verursachten Verkehrsgefährdung infolge herabgesetzter Fahrtüchtigkeit gleichzusetzen, wie es der 9. Senat des BSG jedenfalls im Hinblick auf eine vorsätzliche Verkehrsgefährdung für angezeigt hält (BSGE 75, 180, 183 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 2).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R
    Für die tatsächlichen Grundlagen des Vorliegens versicherter Tätigkeit muß der volle Beweis erbracht werden, das Vorhandensein versicherter Tätigkeit also sicher feststehen (vgl BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 mwN), während für die kausale Verknüpfung zwischen ihr und dem Unfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt (vgl BSGE 58, 80, 82 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 mwN).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R
    Für die tatsächlichen Grundlagen des Vorliegens versicherter Tätigkeit muß der volle Beweis erbracht werden, das Vorhandensein versicherter Tätigkeit also sicher feststehen (vgl BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 mwN), während für die kausale Verknüpfung zwischen ihr und dem Unfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt (vgl BSGE 58, 80, 82 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 mwN).
  • BSG, 17.02.1998 - B 2 U 1/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Unterbrechung - Zeitdauer

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R
    Maßgebend ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird; fehlt es an einem solchen inneren Zusammenhang, scheidet ein Versicherungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 mwN und zuletzt BSG Urteil vom 17. Februar 1998 - B 2 U 1/97 R - = USK 9850).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R
    Maßgebend ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird; fehlt es an einem solchen inneren Zusammenhang, scheidet ein Versicherungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 mwN und zuletzt BSG Urteil vom 17. Februar 1998 - B 2 U 1/97 R - = USK 9850).
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R
    Es ist wertend zu entscheiden, ob das Handeln des Versicherten zur versicherten Tätigkeit oder - wie hier - zum Weg zur Arbeitsstätte bzw zum Schulungsort gehört (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).
  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R
    Dies gilt auch für die Regelung des § 553 Satz 1 RVO, nach welcher (erst dann) kein Entschädigungsanspruch besteht, wenn der Verletzte den Arbeitsunfall absichtlich verursacht, dh diesen Erfolg als Ziel seines Handelns erstrebt hat (s bereits BSGE 1, 150, 155).
  • BSG, 24.08.1966 - 2 RU 176/65

    Unfallrente - Unfallursache - Strafbare Handlung - Kausalzusammenhang mit Unfall

    Auszug aus BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R
    Die Rechtsprechung des BSG hat dementsprechend in zahlreichen Fällen ein verbotswidriges Handeln im Rahmen der versicherten Tätigkeit als unschädlich für den Versicherungsschutz erachtet (zB zu schnelles Motorradfahren BSGE 6, 164, 169; Abspringen von einem fahrenden Verkehrsmittel BSGE 43, 15, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 21; Fahren ohne Führerschein mit überhöhter Geschwindigkeit BSGE 25, 161, 164 = SozR Nr. 1 zu § 557 RVO aF; Fahren auf polizeilich gesperrter Straße SozR Nr. 10 zu § 543 RVO aF; versuchte Landung eines Flugzeuges im Nebel SozR 2200 § 548 Nr. 60).
  • BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55
  • BSG, 28.10.1976 - 8 RU 24/76

    Teilbereiche des häuslichen Wirkungskreises - Arbeitstätte - Weg - Erhebliche

  • BSG, 07.05.1986 - 9a RV 18/85

    Wegeunfallrechtsprechung für Soldatenversorgung und gesetzliche

  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74

    Arbeitsunfall - Besatzungsmitglied - Zwischendeck - Schiff im Hafen -

  • BGH, 21.06.2007 - IX ZR 29/06

    Schadenersatzforderungen aus einer Alkoholfahrt sind von der Restschuldbefreiung

    Ihm wird nämlich Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte versagt (BSGE 75, 180, 183; BSG NJW 2001, 3652, 2654).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Diese fehlt etwa dann, wenn der Versicherte den Weg zur Arbeitsstelle für zum Erreichen dieses Zieles nicht dienliche Zwecke nutzen will, wozu etwa eine Selbsttötung durch Verursachung eines Verkehrsunfalls oder die Veranstaltung eines Wettrennens gehören würden (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 mwN).

    Die Rechtsprechung des BSG hat dementsprechend in zahlreichen Fällen ein verbotswidriges Handeln im Rahmen der versicherten Tätigkeit als unschädlich für den Versicherungsschutz erachtet (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 und Brackmann/Krasney, aaO, RdNr 17, beide mit zahlreichen Beispielen).

    Wie in dem bereits entschiedenen Fall einer Verurteilung des auf dem Weg zur Arbeitsstätte verunglückten Versicherten wegen einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung mit fahrlässiger Körperverletzung nach § 315c Abs. 1 Nr. 2b, Abs. 3 Nr. 2 StGB (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 45/99 R = SozR 3-2200 § 550 Nr. 21), die in der Fachliteratur soweit ersichtlich auf Zustimmung gestoßen ist (s etwa Benz, SGb 2001, 516 und Schur, NZS 2002, 49) vermag sich der Senat auch für den vorliegenden Fall der Verurteilung des Versicherten wegen einer vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung mit fahrlässiger Körperverletzung nach § 315c Abs. 1 Nr. 2b, Abs. 3 Nr. 1 StGB einer solchen Auffassung, wie sie hier das LSG vertritt, nicht anzuschließen.

    Dass die vom Senat in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2000 (aaO) weiter hierzu herangezogene Regelung des § 553 Satz 1 RVO, nach welcher (erst dann) kein Entschädigungsanspruch besteht, wenn der Verletzte den Arbeitsunfall absichtlich verursacht, dh diesen Erfolg als Ziel seines Handelns erstrebt hat (s bereits BSGE 1, 150, 155), nicht in das SGB VII übernommen worden ist, bedeutet keine inhaltliche Änderung der Wertvorgaben des Gesetzgebers; eine entsprechende Vorschrift wurde vielmehr lediglich für entbehrlich gehalten, weil im Fall der absichtlichen Herbeiführung des Unfalls durch den Versicherten selbst kein Versicherungsfall iS des § 7 vorliege (Begründung der Bundesregierung, BT-Drucks 13/2204 S 99 zu § 101 SGB VII).

    Denn während der Alkoholgenuss wegen der damit untrennbar verbundenen Herabsetzung oder Aufhebung der Fahrtüchtigkeit generell von vornherein nicht zum Erreichen des Ortes der Tätigkeit im Straßenverkehr geeignet und damit in keiner Weise betriebsdienlich ist, ist das Fahren in Richtung Ziel - wie oben aufgezeigt - auch bei grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Fahrweise dazu im Allgemeinen geeignet und damit betriebsdienlich, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2000 (aaO) dargelegt hat.

  • LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der innere bzw. sachliche Zusammenhang und damit der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch dann nicht entfallen würde, wenn man der Klägerin - etwa wegen des im Raum 407 aufgestellten Schildes mit dem Hinweis auf eine "Rutschgefahr" - ein grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen würde (vgl § 7 Abs. 2 SGB VII, sowie BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 45/99 R - juris Rn 21; Wagner in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 3. Aufl., § 7 SGB VII (Stand: 15.01.2022), Rn 55 mwN), worauf es hier jedoch ohnehin keine Hinweise gibt.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2001 - L 5 U 115/99

    Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei selbst verschuldetem

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  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung -

    Der Normzweck des § 101 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ergibt sich aus der Zusammenschau mit § 7 Abs. 2 SGB VII, nach dem verbotswidriges Verhalten einen Versicherungsfall nicht ausschließt, und dem Begriff des Arbeitsunfalls nach § 8 Abs. 1 SGB VII, nach dem kein Arbeitsunfall wegen fehlenden inneren Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit gegeben ist, wenn die Verrichtung zur Zeit des Unfalls nicht mit einer auf die versicherte Tätigkeit gerichteten Handlungstendenz ausgeübt wird, zB bei einer Wettfahrt (Urteil des Senats vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 45/99 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 = SGb 2001, 513, 516 mit zustimmender Anmerkung von Benz zu den Vorläufervorschriften in der RVO; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 11/01 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 10; vgl zum Begriff des Arbeitsunfalls allgemein die zusammenfassende Darstellung der Rechtsprechung des Senats bei P. Becker, SGb 2007, 721 ff).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Grundsatzes der mündlichen

    Aus der von der Beklagten angeführten sog selbstgeschaffenen Gefahr, weil die Versicherte nicht angeschnallt gewesen sei, folgt nichts Anderes, weil verbotswidriges Verhalten den Versicherungsschutz nicht ausschließt (§ 548 Abs. 3 RVO) und nur eine aus betriebsfremden Motiven selbstgeschaffene Gefahr den Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Unfall lösen kann (BSGE 6, 164, 169; 42, 129, 133; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 21, SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz -

    Das Zurücklegen eines Weges hängt mit dem Wehrdienst zusammen, wenn zwischen beidem ein innerer Zusammenhang besteht (stRspr, zuletzt BSGE 88, 247, 248 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 19 mwN; ebenso zum Unfallversicherungsrecht der 2. Senat des BSG: SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 und SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).

    Eine Abweichung iS des § 41 Abs. 2 SGG - hier von den Entscheidungen des 2. Senats vom 19. Dezember 2000 (SozR 3-2200 § 550 Nr. 21) und vom 4. Juni 2002 (SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) - kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um die unterschiedliche Beantwortung derselben Rechtsfrage handelt, auf der die frühere Entscheidung eines anderen Senats beruht, wenn also eine Identität der Rechtsfrage in der zu entscheidenden Sache und der früheren Entscheidung des anderen Senats besteht (vgl BSGE 65, 281, 287 = SozR 4100 § 134 Nr. 38).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2002 - L 2 U 69/01

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Daran fehlt es etwa dann, wenn der Versicherte den Weg zur Arbeitsstelle für zum Erreichen dieses Zieles nicht dienliche Zwecke nutzen will (vgl BSG SozR 3 - 2200 § 550 Nr. 21 mwN).

    Für die tatsächlichen Grundlagen des Vorliegens einer versicherten Tätigkeit muss der volle Beweis erbracht werden, das Vorhandensein versicherter Tätigkeit muss also sicher feststehen (vgl BSG 58, 76, 77 = SozR 2200 § 558 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 mwN), während für die - außerdem erforderliche - kausale Verknüpfung zwischen ihr und dem Unfall (die haftungsbegründende Kausalität) hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt (vgl BSGE 58, 80, 82 = SozR 2200 § 555 a Nr. 1 mwN; BSG, Urteil vom 19.12.2000, Az B 2 U 45/99 R) = SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 und zuletzt SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).

    Dabei mag dahinstehen, ob hier zur Illustration auf die gelegentlich angeführte Rechtsfigur der sog. selbstgeschaffenen Gefahr zurückzugreifen ist (vgl BSGE 42, 129, 133 = SozR 2200 § 548 Nr. 22; 64, 159, 162 = SozR 2200 § 548 Nr. 93; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 und SozR 3-2700 § 8 Nr. 10; ablehnend Hauck, aaO., RdNr 7 S 6 Fn 6 mwN).

    Die Gleichsetzung dieser Fallgestaltungen hat der für die gesetzliche Unfallversicherung zuständige 2. Senat des BSG jedoch mit guten Gründen abgelehnt (BSG Urteil vom 19.12.2000, Az B 2 U 45/99 R = SozR3-2200 § 550 Nr. 21 und Urteil vom 04.06.2002, Az B 2 U 11/01 R = SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).

  • LSG Hessen, 14.07.2015 - L 3 U 118/13

    Unfallversicherungsschutz auch bei Autounfall auf Abwegen // Berufsgenossenschaft

    Es handelt sich vielmehr weiterhin um ein Verkehrsverhalten, das die Fortbewegung zur Arbeitsstätte zum Ziel hat und sich deshalb innerhalb des im Rahmen der Wegeunfallversicherung versicherten Risikos der allgemeinen Verkehrsgefahren hält (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 45/99 R - juris).
  • LSG Hessen, 04.12.2002 - L 3 U 647/99

    Wegeunfall - Unterbrechung der haftungsausfüllende Kausalität - selbstgeschaffene

    Damit wird vorausgesetzt, dass der Unfallversicherungsschutz bei diesen -- qualifiziert strafbaren, auch vorsätzlich begangenen Handlungen grundsätzlich zuerst einmal bestehen bleibt, der innere Zusammenhang zwischen dem Unfall und der versicherten Tätigkeit also durch dieses Verhalten nicht von selbst entfällt, sondern vielmehr regelmäßig mit der Folge des Entstehens von Leistungsansprüchen gegeben ist und erst die Entschädigung im Wege des pflichtgemäßen Ermessens des Unfallversicherungsträgers zeitlich begrenzt oder unbegrenzt gekürzt oder ganz versagt werden kann (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10; SozR 3-2200 § 550 Nr. 21; Brackmann, a.a.O., § 101 SGB VII, Rdnr. 15 ff.: Kasseler Komm./Ricke, § 101 SGB VII, Rdnr. 7).

    Damit haben sich das SG und die Beklagte jedoch weiter nicht befasst, weil sie es für eine "Unterbrechung des Kausalzusammenhangs wegen selbstgeschaffener Gefahr" abweichend von der dazu ergangenen Rechtsprechung des BSG und auch des von der Klägerin angeführten Urteils vom 29. Februar 1968 -- offenbar in Anlehnung an die hier nicht einschlägige Rechtsprechung zu Unfällen aufgrund nicht betriebsbedingter Fahruntüchtigkeit z.B. infolge von Alkoholgenuss (s. dazu BSG SozR 2200 § 548 Nrn. 4, 77; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 21; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) -- haben ausreichen lassen, dass der Versicherte bei Gabe von Fremdblutderivaten wahrscheinlich bzw. höchstwahrscheinlich nicht an den Auswirkungen der allein wegen der Arbeitsunfallfolgen durchgeführten Operation in Form einer schweren Blutung verstorben wäre.

  • SG Frankfurt/Main, 07.03.2005 - S 16 U 2760/03

    Rentenleistungen aus einer Unfallversicherung wegen eines infolge eigenen

  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - L 2 U 110/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - innerer

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2006 - L 6 VS 880/05

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Verkehrsunfall auf der Heimfahrt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - L 17 U 114/04

    Verletzung durch Schuss eines Amokschützen als Arbeitsunfall; Erforderlichkeit

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.11.2003 - L 5 VS 13/01

    Anerkennung von Schädigungsfolgen und Gewährung von Beschädigtenversorgung;

  • OLG München, 13.05.2011 - 10 U 4762/10

    Gesetzlicher Forderungsübergang nach Verkehrsunfall mit Personenschaden:

  • LSG Thüringen, 12.07.2006 - L 1 U 56/05

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall und Gewährung von

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 47/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/01

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als Wegeunfall; Erforderlichkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 12.06.2012 - L 1 U 5808/11
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