Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.09.2000

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   BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99   

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BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99 (https://dejure.org/2000,168)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2000 - 4 C 5.99 (https://dejure.org/2000,168)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 (https://dejure.org/2000,168)
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Bootshütte

§§ 124, 65 VwGO, eine beigeladene Gemeinde kann auch dann Berufung wegen Betroffenheit in ihrer Planungshoheit einlegen, wenn sie erstinstanzlich keinen Antrag gestellt hatte (materielle statt formelle Beschwer), Art. 28 Abs. 2 GG, § 36 BauGB;

§ 29 BauGB, unterschiedliche Begriffe der Nutzungsänderung im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht (vgl. für Baden-Württemberg: § 2 Abs. 12 Nr. 1 LBO, § 50 Abs. 2 LBO);

§ 35 BauGB, Verfestigung einer Splittersiedlung durch Bootshütte

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BauGB §§ 29, 35, 36; GG Art. 28 Abs. 2; VwGO § 124
    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; Aufhebungsurteil; Berufung der beigeladenen Gemeinde; materielle Beschwer; Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit

  • Wolters Kluwer

    Außenbereichsvorhaben - Verstoß gegen das Bauplanungsrecht - Beseitigungsanordnung - Aufhebungsurteil - Berufung der beigeladenen Gemeinde - Materielle Beschwer - Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2; ; VwGO § 124; ; BauGB § 29; ; BauGB § 35; ; BauGB § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 28 Abs. 2; VwGO § 124; BauGB §§ 29, 35, 36
    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; Aufhebungsurteil; Berufung der beigeladenen Gemeinde; materielle Beschwer; Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel der Gemeinde gegen Beseitigungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 386 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1048
  • BauR 2000, 1312
  • BauR 2001, 227
  • ZfBR 2000, 486
  • ZfBR 2001, 120
 
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Wird zitiert von ... (184)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
    Ein solcher Identitätsverlust tritt nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, daß er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, sondern erst recht, wenn die Bausubstanz ausgetauscht wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 75.71 - BVerwGE 47, 126, vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362; Beschlüsse vom 19. April 1991 - BVerwG 4 B 9.91 - und vom 4. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 229.92 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nrn. 56 und 60, sowie vom 27. Juli 1994 - BVerwG 4 B 48.94 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 302).

    Zur Untermauerung seiner Argumentation verweist er auf das Senatsurteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - (BVerwGE 72, 362), wonach sogar eine begrenzte Erweiterung eines geschützten Baubestandes rechtlich unbedenklich sein kann, soweit eine zeitgemäß-funktionsgerechte Nutzung sie erfordert.

  • BVerwG, 04.12.1992 - 4 B 229.92

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
    Ein solcher Identitätsverlust tritt nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, daß er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, sondern erst recht, wenn die Bausubstanz ausgetauscht wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 75.71 - BVerwGE 47, 126, vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362; Beschlüsse vom 19. April 1991 - BVerwG 4 B 9.91 - und vom 4. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 229.92 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nrn. 56 und 60, sowie vom 27. Juli 1994 - BVerwG 4 B 48.94 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 302).

    Private Bootshütten und erst recht Wochenendhäuser sind im Außenbereich nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert zulässig, da sie der Befriedigung individueller Erholungs- und Freizeitwünsche dienen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. September 1989 - BVerwG 4 B 93.89 - und vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 4 B 176.91 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nrn. 257 und 276, sowie Beschluß vom 4. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 229.92 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 60).

  • BVerwG, 19.04.1991 - 4 B 9.91
    Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
    Ein solcher Identitätsverlust tritt nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, daß er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, sondern erst recht, wenn die Bausubstanz ausgetauscht wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 75.71 - BVerwGE 47, 126, vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362; Beschlüsse vom 19. April 1991 - BVerwG 4 B 9.91 - und vom 4. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 229.92 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nrn. 56 und 60, sowie vom 27. Juli 1994 - BVerwG 4 B 48.94 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 302).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87

    Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
    Zur Verfestigung einer Splittersiedlung im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB kann nicht nur die Errichtung eines zum Wohnen geeigneten Gebäudes beitragen, sondern auch die Änderung eines solchen Gebäudes oder die Intensivierung einer Wohnnutzung, die die Merkmale einer Nutzungsänderung aufweist (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 35.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 224, und vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 50.87 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG/BauGB Nr. 252).
  • BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 70.78

    zum Wohnhaus umgebautes Wochenendhaus - §§ 29 ff BauGB, zur bodenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
    Eine verstärkte Inanspruchnahme des Außenbereichs für Wohnzwecke gehört zu den typischen Formen der Zersiedelung der Landschaft, die zu verhindern ein wesentliches gesetzgeberisches Anliegen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1977 - BVerwG 4 C 37.75 - BVerwGE 54, 73, vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 70.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 206, und vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 13.97 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 338).
  • BVerwG, 13.09.1989 - 4 B 93.89

    Privater Sportboothafen - Individuelle Erholungs- und Freizeitwünsche -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
    Private Bootshütten und erst recht Wochenendhäuser sind im Außenbereich nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert zulässig, da sie der Befriedigung individueller Erholungs- und Freizeitwünsche dienen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. September 1989 - BVerwG 4 B 93.89 - und vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 4 B 176.91 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nrn. 257 und 276, sowie Beschluß vom 4. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 229.92 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 60).
  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
    Das setzt tatsächliche bauliche Verhältnisse voraus, die von ihnen sowohl qualitativ wie auch quantitativ in so erheblichem Maße abweichen, daß die Verwirklichung der ihnen zugrundeliegenden Planungsabsichten auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1967 - BVerwG 4 C 205.65 - BVerwGE 26, 287; Beschluß vom 31. Oktober 1997 - BVerwG 4 ?185.97 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 333).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 35.81

    Voraussetzungen für die zulässige Änderung der bisherigen Nutzung ohne

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
    Zur Verfestigung einer Splittersiedlung im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB kann nicht nur die Errichtung eines zum Wohnen geeigneten Gebäudes beitragen, sondern auch die Änderung eines solchen Gebäudes oder die Intensivierung einer Wohnnutzung, die die Merkmale einer Nutzungsänderung aufweist (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 35.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 224, und vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 50.87 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG/BauGB Nr. 252).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
    Eine verstärkte Inanspruchnahme des Außenbereichs für Wohnzwecke gehört zu den typischen Formen der Zersiedelung der Landschaft, die zu verhindern ein wesentliches gesetzgeberisches Anliegen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1977 - BVerwG 4 C 37.75 - BVerwGE 54, 73, vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 70.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 206, und vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 13.97 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 338).
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 54.82

    Pensionspferdehaltung ist keine Landwirtschaft im Sinne des § 146; Mögliche

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
    Der Kläger macht selbst nicht geltend, daß sich das von ihm umgestaltete Gebäude an einem Standort befinde, der durch sonstige mit der Funktion des Außenbereichs unvereinbare Vorhaben bereits so weit vorbelastet wäre, daß die natürliche Eigenart der Landschaft und ihre Aufgabe als Erholungsgebiet ohnehin nicht mehr zur Geltung kämen (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 8.78 - und vom 19. April 1985 - BVerwG 4 C 54.82 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nrn. 159 und 226, sowie Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 297).
  • BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94

    Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 13.97

    Außenbereich; Wohnhaus; dritte Wohnung; Splittersiedlung; Verfestigung;

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 8.78

    Privilegierung von zur allgemeinen Erholung bestimmten Vorhaben im Außenbereich;

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

  • BVerwG, 09.10.1991 - 4 B 176.91

    Bauplanungsrecht: Keine Privilegierung eines Golfplatzes im Außenbereich

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 2.90

    Bauaufsichtsbehördliche Anerkennung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge -

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 25.91

    Beiladung - Baugenehmigung - Änderungsbebauungsplan - Rechtsmittelbefugnis -

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 C 20.84

    Verletzung des gemeindlichen Beteiligungsrechts bei Anweisung zur Erteilung einer

  • VGH Bayern, 29.06.1999 - 1 B 95.4059

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung auf Beseitigung einer auf einem Privatgrundstück

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.1997 - 5 S 2812/96

    Beschwer einer Gemeinde im Berufungsverfahren um Erlaß einer

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 22.92

    Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplanes; Errichtung von Dachgauben

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Es entspricht damit der Grundkonzeption des § 1 BauGB, wonach es zu den Aufgaben der Gemeinde gehört, nach Maßgabe ihrer städtebaulichen Vorstellungen die bauliche und die sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 und vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 342).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Das bedeutet im Ergebnis, dass die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen sind (Urteile vom 31. Oktober 1990 a.a.O. und vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 ).
  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Das gemeindliche Einvernehmen ist ein Sicherungsinstrument, mit dem die Gemeinde als sachnahe und fachkundige Behörde an der Beurteilung der bebauungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen mitentscheidend beteiligt werden soll (Urteil vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 342).

    Ist aber der Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB eröffnet, sichert die Vorschrift der Gemeinde ein Mitwirkungsrecht, das die Baugenehmigungsbehörde zu achten hat und dessen Wahrung im Klagewege erzwingbar ist (Urteil vom 14. April 2000 a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00   

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https://dejure.org/2000,2063
BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00 (https://dejure.org/2000,2063)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.2000 - 5 C 9.00 (https://dejure.org/2000,2063)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 2000 - 5 C 9.00 (https://dejure.org/2000,2063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe, Übernahme bei Umzug in eine unangemessen teure Unterkunft; Unterkunftskostenzuschuss, kein Anspruch auf -; Regelsatzverordnung-Änderung F. 1996, Geltung der Änderung nur für nach ...

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Übernahme von Unterkunftskosten - Übernahme bei Umzug in eine unangemessen teure Unterkunft - Anspruch auf Unterkunftskostenzuschuss

  • Judicialis

    BSHG § 11; ; BSHG § 12; ; Regelsatzverordnung (F. 1962) § 3 Abs. 1; ; Regelsatzverordnung (F. 1996) § 3 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 386
  • NVwZ 2001, 326 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00
    Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht sein Urteil vom 28. September 1994 - 4 L 5583/93 - , das vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. Mai 1996 (- BVerwG 5 C 14.95 - BVerwGE 101, 194) unter Zurückverweisung des Rechtsstreits aufgehoben worden ist, wörtlich zitiert und ausgeführt, der Senat halte weiterhin die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht für überzeugend, vielmehr seine Rechtsauffassung für richtig.

    Nach dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrig bleiben (BVerwGE 92, 1 ; 101, 194 ).

    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ).

    Die darin liegende Beschränkung des Hilfeanspruchs ist im sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz angelegt, sie läuft ihm nicht zuwider (BVerwGE 101, 194 ).

    Die gegen diese Rechtsprechung vorgebrachten Einwände des Berufungsgerichts hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 30. Mai 1996 (BVerwGE 101, 194 ff.) eingehend gewürdigt und für nicht durchgreifend erkannt.

    Zwar kann auch ein Sozialhilfeempfänger, der eine aus sozialhilferechtlicher Sicht an sich abstrakt zu teure Wohnung bezieht, die Übernahme seiner tatsächlichen Unterkunftskosten in voller Höhe beanspruchen, wenn und solange für ihn auf dem Wohnungsmarkt im Zuständigkeitsbereich seines örtlichen Trägers der Sozialhilfe keine bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunftsalternative verfügbar ist (BVerwGE 101, 194 ).

    Allerdings ist ein Hilfesuchender, der die Übernahme einer an sich (abstrakt) unangemessen hohen Miete für eine bereits bezogene Wohnung begehrt, verpflichtet, dem Sozialhilfeträger substantiiert darzulegen, dass eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft im Bedarfszeitraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden bzw. trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht auffindbar oder eine vorhandene Unterkunft ihm nicht zugänglich ist (BVerwGE 101, 194 ).

  • BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 22.97

    Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten;; Hilfe zum Lebensunterhalt,

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00
    Diese Neuregelung soll ausweislich der Gesetzesbegründung der Bundesregierung (vgl. BTDrucks 13/2440, S. 33) einem Bedürfnis der Praxis Rechnung tragen, das Verhalten der Beteiligten bei einem Umzug des Hilfeempfängers zu regeln; eine die vom Gesetzgeber vorgefundene Rechtslage erhellende Interpretation der bis dahin maßgeblichen Bestimmungen ist damit ersichtlich nicht verbunden (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 22.97 - ).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00
    Nach dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrig bleiben (BVerwGE 92, 1 ; 101, 194 ).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.1994 - 4 L 5583/93

    Unterkunft; Hilfeempfänger; Sozialhilferecht; Angemessenheit; Unterkunftskosten;

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00
    Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht sein Urteil vom 28. September 1994 - 4 L 5583/93 - , das vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. Mai 1996 (- BVerwG 5 C 14.95 - BVerwGE 101, 194) unter Zurückverweisung des Rechtsstreits aufgehoben worden ist, wörtlich zitiert und ausgeführt, der Senat halte weiterhin die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht für überzeugend, vielmehr seine Rechtsauffassung für richtig.
  • BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 57.84

    Kosten der Unterkunft - Mietaufwand - Hilfe zum Lebensunterhalt - Erwachsenes

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00
    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00
    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00
    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ).
  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 15.97

    Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe, Übernahme bei Umzug in eine

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00
    Entgegen der vom Verwaltungsgericht vertretenen Rechtsauffassung ist § 3 Abs. 1 Satz 3 Regelsatzverordnung (F. 1996) nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte nicht auf bereits vor seinem In-Kraft-Treten bestehende Mietverhältnisse anwendbar (BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2001 - 12 A 4923/99

    Bestimmung der Spannbreite sozialhilferechtlich angemessener Unterkunftskosten;

    vgl. zum Darlegungserfordernis hinsichtlich der Suche nach einer kostengünstigen Unterkunftsalternative BVerwG, z.B. Urteile vom 30. Mai 1996 - 5 C 14.95 -, a.a.O., vom 1. Oktober 1998 - 5 C 15.97 -, a.a.O. und vom 11. September 2000 - 5 C 9.00 -, FEVS 52, 211, 213.

    - 5 C 9.00 -, a.a.O., ebenso ständige Rechtsprechung der mit sozialhilferechtlichen Streitigkeiten befassten Senate des OVG NRW, vgl. z.B. Urteil vom 4. Juli 2000 - 22 A 1227/96 -, m.w.N., hat sich durch die Neuregelung der Regelsatzverordnung, die die Sätze 1 und 2 des § 3 Regelsatz VO unverändert übernommen hat, nichts geändert.

    Zum Ausschluss der Anwendbarkeit des § 3 Abs. 1 Satz 3 RegelsatzVO auf vor seinem Inkrafttreten bestehende Mietverhältnisse: BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 5 C 15.97 -, a.a.O.; vgl. zur Auslegung dieser Bestimmung ferner Urteil vom 1. Oktober 1998 - 5 C 6.98 -, a.a.O. und vom 11. September 2000 - 5 C 9.00 -, a.a.O.

  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01

    Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten im Rahmen der

    Auf derartige Altmietverträge ist § 3 Abs. 1 Satz 3 RegelsatzVO nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte nicht anwendbar (BVerwG, Urteile vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).

    § 3 Abs. 1 Satz 3 RegelsatzVO soll ausweislich der Gesetzesbegründung der Bundesregierung (vgl. BTDrucks 13/2440 vom 27. September 1995, S. 33) einem Bedürfnis der Praxis Rechnung tragen, das Verhalten der Beteiligten bei einem Umzug des Hilfeempfängers zu regeln; eine die vom Gesetzgeber vorgefundene Rechtslage erhellende Interpretation der bis dahin maßgeblichen Bestimmungen ist damit ersichtlich nicht verbunden (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 22.97 - ; vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).

    Nach dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrig bleiben (BVerwGE 92, 1 ; 101, 194 ; BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 22.97 - , vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2014 - L 12 AS 5254/13

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten -

    Aufgrund dieses exzeptionellen Charakters der Übernahme von unangemessenen Unterkunftskosten ist es zunächst an dem Hilfebedürftigen, gegenüber dem Leistungsträger substantiiert darzulegen, dass eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft im Bedarfszeitraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden bzw. trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht auffindbar oder eine vorhandene Unterkunft ihm nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.09.2000 - 5 C 9/00 -, Juris).
  • SG Duisburg, 23.04.2008 - S 27 AS 154/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ein Hilfesuchender, der die Übernahme einer unangemessen hohen Miete für eine bereits bezogene Wohnung begehrt, ist verpflichtet, substantiiert darzulegen, dass eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft auf dem örtlichen Wohnungsmarkt trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht vorhanden war/ist (so bereits BVerwG, Urteil vom 11.9.2000 - 5 C 9/00, NJW 2001, 386; Fuchsloch, in: Sgb 9/07, 550, 551).
  • SG Duisburg, 31.03.2009 - S 5 AS 93/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ein Hilfesuchender, der die Übernahme einer unangemessen hohen Miete für eine bereits bezogene Wohnung begehrt, ist jedoch verpflichtet, substantiiert darzulegen, dass eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft auf dem örtlichen Wohnungsmarkt trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht vorhanden war/ist (so bereits BVerwG, Urteil vom 11.9.2000 - 5 C 9/00, NJW 2001, 386; vgl. auch Fuchsloch, in: Sgb 9/07, 550, 551).
  • SG Reutlingen, 30.09.2008 - S 2 AS 198/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Angemessenheit der Kosten für

    Es gibt daher keinen Grund, von der sozialhilferechtlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, nach der der Hilfesuchende verpflichtet ist, dem Leistungsträger substantiiert darzulegen, dass eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft im Bedarfszeitraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden bzw. trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht auffindbar oder eine vorhandene Unterkunft nicht zugänglich war (BVerwG, Urteil vom 11.09.2000, Az.: 5 C 9/00, NJW 2001, 386; BVerwG, Urteil vom 30.05.1996, Az.: 5 C 14/95, NJW 1996, 3427 [3428]), abzuweichen (ebenso Gerichtsbescheid der 12. Kammer des SG Reutlingen vom 15.09.2008, Az.: S 12 AS 2167/07, n. v.; Fuchsloch, SGb 2007, 550 [551]).
  • BVerwG, 13.12.2005 - 5 C 5.04

    Anspruch auf Sozialhilfe unter Berücksichtigung von Unterkunftskosten -

    Da das Berufungsgericht in seinem Urteil vom 7. März 2000 insoweit keine neuen Argumente vorgebracht hat, hat der Senat in seinem dieses Urteil aufhebenden Urteil vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - (FEVS 52, 211 = NDV-RD 2001, 30 = NJW 2001, 386 = ZfSH/SGB 2001, 287) von einer weiteren Begründung abgesehen.
  • VG Minden, 23.04.2002 - 6 L 367/02

    Kein Zusatzgeld für Diabetiker aus Sozialhilfemitteln mehr

    vgl. BVerwG, Urt. vom 30.05.1996, a.a.O., Urt. vom 09.04.1997 - 5 C 2.96 -, ZfSH 1998, 44, Urt. vom 11.09.2000 - 5 C 9.2000 -, NJW 2001, 386.
  • SG Duisburg, 25.10.2011 - S 5 AS 780/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Ein Hilfesuchender, der die Übernahme einer unangemessen hohen Miete für eine bereits bezogene Wohnung begehrt, ist verpflichtet, substantiiert darzulegen und nachzuweisen, dass eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft auf dem örtlichen Wohnungsmarkt trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht vorhanden war/ist (so bereits BVerwG, Urteil vom 11.9.2000 - 5 C 9/00, NJW 2001, 386; vgl. auch Fuchsloch, in: Sgb 9/07, 550, 551).
  • LSG Bayern, 11.05.2006 - L 7 B 233/06

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der Angemessenheit der tatsächlichen

    Ausschlaggebend ist jedoch der Nachweis, dass für den Bf. innerhalb von sechs Monaten bei entsprechenden Bemühungen eine "bedarfsgerechte, kostengünstige Unterkunftsalternative" verfügbar war (vgl. zu der vergleichbaren, bis 31.12.2004 gültigen Rechtslage BVerwG, Urteil vom 11.09.2000, 5 C 9/00).
  • VG Münster, 29.07.2003 - 5 K 939/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der sozialhilferechtlichen Bewilligung von Hilfe

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2014 - L 1 AS 1006/14
  • SG Detmold, 03.11.2011 - S 10 AS 1139/10

    Bestimmung der Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung i.R.d.

  • LSG Baden-Württemberg, 06.08.2009 - L 1 AS 1469/09
  • SG Duisburg, 25.10.2007 - S 27 AS 240/06

    Kriterien zur Bemessung der Höhe der zu bewilligenden Unterkunftskosten aufgrund

  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2002 - 3 K 1945/00

    Bewilligung ergänzender Sozialhilfe hinsichtlich von Unterkunftskosten einer

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