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   BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00   

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BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00 (https://dejure.org/2000,1969)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2000 - 1 StR 325/00 (https://dejure.org/2000,1969)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2000 - 1 StR 325/00 (https://dejure.org/2000,1969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2, Abs. 5 Satz 2 StPO; § 52 StPO; § 55 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 247a StPO
    Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Umfang der Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrages wegen fehlender Erforderlichkeit (Zeuge / Ladung im Ausland); Beweisantizipation; Beschleunigungsgrundsatz; Auskunftsverweigerungsrecht; ...

  • lexetius.com

    § 244 Abs. 2, Abs. 5 Satz 2 StPO

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mord - Raub mit Todesfolge - Verfahrensrüge - Beweisantrag - Zeugenvernehmung - Auslandszeuge - Telefonverbindungsdaten - Aufklärungspflicht - Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2, Abs. 5 S. 2
    Verhältnismäßigkeit bei der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 695
  • StV 2001, 93
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen -

    Auszug aus BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00
    Das sonst im Beweisantragsrecht weitgehend herrschende Verbot einer Beweisantizipation gilt nicht (BGHSt aaO S. 62; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 2, 3, 6; vgl. auch BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats) StV 1997, 1 ff.).

    Diesen Gedanken, der auch § 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO zugrunde liegt, greift auch die Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis von § 244 Abs. 3 zu § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO auf (BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats) StV 1997, 1,2).

  • BGH, 11.06.1997 - 5 StR 254/97

    Entscheidung der Strafkammer über einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00
    Das sonst im Beweisantragsrecht weitgehend herrschende Verbot einer Beweisantizipation gilt nicht (BGHSt aaO S. 62; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 2, 3, 6; vgl. auch BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats) StV 1997, 1 ff.).

    Der Vorsitzende und das Gericht sind - unbeschadet der Aufklärungspflicht - jederzeit befugt, auf die Ladung solcher Zeugen hinzuwirken oder im Freibeweis die Möglichkeit der Erreichbarkeit zu prüfen, bei denen ungewiß, ja sogar zweifelhaft ist, ob diese sachdienliche Angaben machen können (BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 5 und 6; BGH NStZ 1994, 554).

  • BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94

    Sexuelle Übergriffe - Inhalt der Anklageschrift - Freibeweisverfahren - Ablehnung

    Auszug aus BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00
    Der Vorsitzende und das Gericht sind - unbeschadet der Aufklärungspflicht - jederzeit befugt, auf die Ladung solcher Zeugen hinzuwirken oder im Freibeweis die Möglichkeit der Erreichbarkeit zu prüfen, bei denen ungewiß, ja sogar zweifelhaft ist, ob diese sachdienliche Angaben machen können (BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 5 und 6; BGH NStZ 1994, 554).
  • BGH, 07.09.1994 - 5 StR 478/94

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00
    Das sonst im Beweisantragsrecht weitgehend herrschende Verbot einer Beweisantizipation gilt nicht (BGHSt aaO S. 62; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 2, 3, 6; vgl. auch BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats) StV 1997, 1 ff.).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    Auszug aus BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00
    Es entfällt auch die Entscheidung, ob im Rahmen des erweiterten Erreichbarkeitsbegriffs (vgl. Gollwitzer in LR StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 259) eine Vernehmung in der Hauptverhandlung durch eine Vernehmung im Ausland im Wege der Videokonferenz nach § 247a StPO (BGHSt 45, 188 ff.) oder die Einvernahme des Auslandszeugen durch das Verlesen eines bereits vorliegenden richterlichen Vernehmungsprotokolls nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO (BGH, Urt. vom 18. Mai 2000 - 4 StR 647/99 vorgesehen zur Veröffentlichung in BGHSt) ersetzt werden kann.
  • BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94

    Zulässigkeit der Verwertung von anfänglichem Schweigen des Angeklagten zu dessen

    Auszug aus BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00
    Das sonst im Beweisantragsrecht weitgehend herrschende Verbot einer Beweisantizipation gilt nicht (BGHSt aaO S. 62; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 2, 3, 6; vgl. auch BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats) StV 1997, 1 ff.).
  • BGH, 15.09.1999 - 1 StR 286/99

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur audiovisuellen Vernehmung von Zeugen, die sich

    Auszug aus BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00
    Es entfällt auch die Entscheidung, ob im Rahmen des erweiterten Erreichbarkeitsbegriffs (vgl. Gollwitzer in LR StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 259) eine Vernehmung in der Hauptverhandlung durch eine Vernehmung im Ausland im Wege der Videokonferenz nach § 247a StPO (BGHSt 45, 188 ff.) oder die Einvernahme des Auslandszeugen durch das Verlesen eines bereits vorliegenden richterlichen Vernehmungsprotokolls nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO (BGH, Urt. vom 18. Mai 2000 - 4 StR 647/99 vorgesehen zur Veröffentlichung in BGHSt) ersetzt werden kann.
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00
    Nach dieser Bestimmung kann ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen abgelehnt werden, wenn dessen Vernehmung nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist, ohne daß die Erreichbarkeit dieses Zeugen geprüft werden müßte (BGHSt 40, 60, 62).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00
    Der Vorsitzende und das Gericht sind - unbeschadet der Aufklärungspflicht - jederzeit befugt, auf die Ladung solcher Zeugen hinzuwirken oder im Freibeweis die Möglichkeit der Erreichbarkeit zu prüfen, bei denen ungewiß, ja sogar zweifelhaft ist, ob diese sachdienliche Angaben machen können (BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 5 und 6; BGH NStZ 1994, 554).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Das Gewicht der Strafsache sowie die Bedeutung und der Beweiswert weiterer Beweismittel sind gegenüber den Nachteilen der Verfahrensverzögerungen abzuwägen (BGH NJW 2001, 695).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Das Tatgericht hat auch nicht mehr zu prüfen, ob eine Vernehmung in der Hauptverhandlung durch eine Vernehmung im Ausland im Wege der Videokonferenz nach § 247a StPO ersetzt werden kann (BGH, Beschluss vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13, NStZ 2014, 531 f.; BGH, Beschluss vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, NJW 2001, 695 f.).
  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Der Tatrichter darf also seine Entscheidung davon abhängig machen, welche Ergebnisse von der Beweisaufnahme - vor dem Hintergrund des bisherigen Beweisergebnisses - zu erwarten sind und wie diese zu erwartenden Ergebnisse zu würdigen wären (BGH, Beschluss vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, NJW 2001, 695; Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NStZ 2005, 701).

    Falls der Angeklagte eine Ansässigkeit in Kanada - sei es auch in Form eines förmlichen Beweisantrags - durch Auslandszeugen unter Beweis stellt, gilt, wenn eine Bescheidung nach § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO in Erwägung gezogen wird, derselbe Maßstab der Aufklärungspflicht (BGH, Beschluss vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, NJW 2001, 695).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2020 - 1 S 397/19

    Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Berichtigung des Melderegisters;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die das Bundesverfassungsgericht gebilligt (Kammerbeschl. v. 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96 - NJW 1997, 999 f.) und der sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.03.2012, a.a.O.), ist für die Anwendung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO maßgebend, ob die Erhebung des (ggf. beantragten) Beweises ein Gebot der Aufklärungspflicht ist (BGH, Urt. v. 18.01.1994 - 1 StR 745/93 - BGHSt 40, 60; Beschl. v. 05.09.2000 - 1 StR 325/00 - NJW 2001, 695).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Maßgebendes Kriterium hierfür ist, ob die Erhebung des beantragten Beweises von der Aufklärungspflicht gefordert wird (BGHSt 40, 60, 62; BGH NJW 2001, 695, 696; 2002, 2403, 2404; NStZ 2004, 99, 100); denn durch die Einführung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO wurde die Möglichkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen nur um den schmalen Bereich erweitert, in dem die Ablehnungsgründe des bis dahin allein anwendbaren § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO es nicht zuließen, einen derartigen Beweisantrag zurückzuweisen, obwohl die Beweiserhebung von der Aufklärungspflicht nicht geboten war (vgl. BGH NJW 2002, 2403, 2404).

    Bei der Prüfung, ob die Aufklärungspflicht die Ladung eines benannten Auslandszeugen gebietet, sind grundsätzlich das Gewicht der Strafsache, die Bedeutung und der Beweiswert des weiteren Beweismittels vor dem Hintergrund des bisherigen Beweisergebnisses, der zeitliche und organisatorische Aufwand der etwaigen Beweisaufnahme und die damit verbundenen Nachteile durch die Verzögerung des Verfahrens unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegeneinander abzuwägen (BGH NJW 2001, 695, 696; 2002, 2403, 2404).

    Diesem Gesichtspunkt kommt im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO Gewicht vor allem bei der Abwägung zu, ob es unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten angemessen ist, sich um die Ladung schwer erreichbarer oder weit entfernt wohnender Zeugen auch auf die Gefahr hin zu bemühen, daß das Verfahren erheblich verzögert wird oder sogar ausgesetzt werden muß (vgl. BGH NJW 2001, 695, 696).

  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    Maßgeblich ist damit, ob die Erhebung des Beweises ein Gebot der Aufklärungspflicht aus § 244 Abs. 2 StPO ist (BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; Beschlüsse vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, NJW 2001, 695 f.; vom 25. April 2002 - 3 StR 506/01, NStZ 2002, 653, 654; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 355 mwN; siehe auch Heine, NStZ 2014, 52).

    Das ansonsten im Beweisantragsrecht geltende Verbot der Beweisantizipation gilt im Rahmen des Ablehnungsgrundes aus § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO nicht (BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; BGH, Beschlüsse vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, NJW 2001, 695, 696 mwN; vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13, NStZ 2014, 51).

    Kommt das Tatgericht unter Berücksichtigung sowohl des Vorbringens zu der Begründung des Beweisantrags als auch der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, dass ein Einfluss auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen ist, wenn der benannte Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags nicht zu beanstanden (BGH, Beschluss vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, NJW 2001, 695, 696; Becker, aaO, § 244 Rn. 356).

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat (Kammerbeschluss vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 - NJW 1997, 999 f.), ist für die Anwendung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO maßgebend, ob die Erhebung des beantragten Beweises ein Gebot der Aufklärungspflicht ist (BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93 - BGHSt 40, 60 = NJW 1994, 1484 f., Beschluss vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00 - NJW 2001, 695 f.).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    Bei dieser Beurteilung ist eine Beweisantizipation möglich (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; Beschluss vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, BGHR StPO § 344 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 9).
  • BGH, 17.11.2020 - 3 ARs 14/20

    Wirecard-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages: Vorführung eines

    Dabei ist ebenso wie im Strafverfahren der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07, BVerfGE 124, 78, 125; zum Strafverfahren etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Januar 1993 - StB 27/92, BGHSt 39, 96, 99; vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, NJW 2001, 695, 696).
  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 445/13

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Ladung eines Auslandszeugen (Voraussetzungen:

    Es entfällt auch die Entscheidung, ob im Rahmen des erweiterten Erreichbarkeitsbegriffs (vgl. Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 259 mwN) eine Vernehmung in der Hauptverhandlung durch eine Vernehmung im Ausland im Wege der Videokonferenz nach § 247a StPO ersetzt werden kann (BGH, Beschluss vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 9; Beschluss vom 21. August 2007 - 3 StR 238/07, NStZ 2009, 168, 169).
  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 401/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

  • BGH, 25.04.2002 - 3 StR 506/01

    Aufklärungspflicht (Auslandszeuge; zeitlicher und organisatorischer Aufwand;

  • OLG Köln, 11.04.2008 - 81 Ss 189/07

    Ablehnung eines Beweisantrags zur Vernehmung eines Auslandszeugen

  • BGH, 30.06.2004 - 1 StR 525/03

    Urteile wegen Umweltdelikten durch Abbruchunternehmen rechtskräftig

  • BGH, 07.11.2000 - 1 StR 303/00

    Betrug; Beweisantrag; Fehlerhafte Beweiswürdigung (Wahrunterstellung);

  • BGH, 28.01.2003 - 4 StR 540/02

    Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen (Erforderlichkeit zur Ermittlung

  • BGH, 27.03.2007 - 1 StR 85/07

    Aufklärungspflicht und Bemühen des Gerichts um die Ladung eines Zeugen

  • BGH, 08.03.2001 - 1 StR 573/00

    Unerreichbarkeit eines Auslandszeugen

  • OLG Dresden, 12.09.2005 - 2 Ws 182/05

    Gesetzentwurf

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