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   BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00   

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https://dejure.org/2000,2786
BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00 (https://dejure.org/2000,2786)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2000 - 11 B 76.00 (https://dejure.org/2000,2786)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 11 B 76.00 (https://dejure.org/2000,2786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 u. Abs. 3 Satz 3; FlurbG §§ 138 ff.
    Flurbereinigung; überlange Verfahrensdauer; Beweisnot; Beweislastumkehr; Beweisvereitelung

  • ArgeLandentwicklung

    Besitzeinweisung, vorläufig; Beweislastumkehr; Gebühren; Höchstgrenze; Stichtag; Verfahrensdauer; Verhalten des Klägers

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Flurbereinigung - Überlange Verfahrensdauer - Beweisnot - Beweislastumkehr - Beweisvereitelung

  • Judicialis

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 132 Abs. 3 Satz 3; ; FlurbG §§ 138 ff.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beweislastumkehr durch überlange Verfahrensdauer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 841
  • NVwZ 2001, 431 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.10.1992 - 3 B 26.92

    Beginn der Verfolgungszeit in dem westoberschlesischen Abstimmungsgebiet - Ablauf

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00
    Hierzu liegt eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, die besagt, dass allein eine überlange Dauer des Verwaltungsverfahrens noch nicht eine der gesetzlichen Regelung widersprechende Beweislastverteilung rechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1992 - BVerwG 3 B 26.92 - Buchholz 427.207 § 1 7. FeststellungsDV Nr. 61).

    Vielmehr kann nur eine schuldhafte Beweisvereitelung seitens der beklagten Behörde zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Klägers führen (vgl. BVerwGE 78, 367 ; BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1992, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2000 - 9a D 72/98

    Vornahme der Wertberechnung eines Flurstückes; Einzuhaltende Formalitäten bei

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00
    OVG Münster vom 15.08.2000 - Az.: OVG 9 a D 72/98.G -.

    BVerwG 11 B 76.00 VG 9a D 72/98.G.

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00
    Dabei muss die Beschwerde sich entgegenhalten lassen, dass sich aus Art. 19 Abs. 4 GG, auf den sie sich ebenso wie auf Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 1 GG beruft, kein Gebot einer von vornherein bestimmten höchstzulässigen Verfahrensdauer ableiten lässt (vgl. BVerfGE 55, 349 ).
  • BVerwG, 07.04.1999 - 9 B 999.98

    Voraussetzungen einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00
    Voraussetzung für eine begründete Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist ferner, dass der Beschwerdeführer - erfolglos - sämtliche verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 1999 - BVerwG 9 B 999.98 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 55).
  • BVerwG, 04.12.1959 - VI C 455.56

    Anwendung von § 9 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) auf unter die Vorschrift des § 62

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00
    § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO meint aber nur Verstöße gegen Vorschriften des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerwGE 10, 37 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00
    Die Gehörsrüge erfordert regelmäßig - so auch hier - die substantiierte Darlegung dessen, was der Beschwerdeführer noch vorgetragen hätte, wenn die vermeintliche Verletzung des rechtlichen Gehörs unterblieben wäre (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 12.04.1988 - 3 C 37.87

    Antrag auf Feststellung von Vermögensschäden an einem Betrieb - Flucht aus

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00
    Sonst ist der Beweisnot des Klägers im Rahmen der prozessualen Darlegungs- und Mitwirkungslast Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 1988 - BVerwG 3 C 37.87 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 28).
  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00
    Denn mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache auch dann nicht dargelegt werden, wenn der Beschwerdeführer für seine abweichende Ansicht verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - Buchholz 424.01 § 1 FlurbG Nr. 9).
  • BVerwG, 13.01.1999 - 9 B 90.98
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00
    Ist ein angeblich dem Beschwerdeführer vorenthaltenes Erkenntnismittel ihm auch nach Urteilserlass nicht ohne weiteres zugänglich, muss er es innerhalb der Beschwerdefrist anfordern, überprüfen und dann im Einzelnen darlegen, was er dazu vorgetragen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999 - BVerwG 9 B 90.98 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 36).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Abhandekommen einzelner Blätter -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00
    Vielmehr kann nur eine schuldhafte Beweisvereitelung seitens der beklagten Behörde zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Klägers führen (vgl. BVerwGE 78, 367 ; BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1992, a.a.O.).
  • BVerwG, 13.12.1956 - I C 203.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19

    Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt

    Verletzt die Behörde die Pflicht zur Zugänglichmachung eines Beweismittels schuldhaft und hat sie damit die Aufklärung des Sachverhalts vereitelt oder erschwert, kann der Tatrichter im Verwaltungsprozess dieses Verhalten im Rahmen der Beweiswürdigung zu Gunsten des beweisbelasteten Beteiligten würdigen und daraus den Schluss ziehen, dass der Sachverhalt insoweit geklärt ist (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 26. April 1960 - 2 C 68.58 - BVerwGE 10, 270 sowie Beschlüsse vom 12. Dezember 2000 - 11 B 76.00 - Buchholz 424.01 § 138 FlurbG Nr. 8 und vom 6. Juni 2017 - 8 B 69.16 - REE 2017, 145).
  • VGH Bayern, 28.12.2021 - 3 ZB 19.1398

    Schadensersatzpflicht des Beamten wegen schuldhafter Dienstpflichtverletzung

    Der Gedanke einer solchen knüpft an eine schuldhafte Beweisvereitelung einer Verfahrenspartei bzw. an eine Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung unter Verletzung der möglichen und zumutbaren Mitwirkungspflicht an, mit der Folge, dass ohne entsprechende Korrektur die Rechtsposition des Inhabers der materiellen Beweislast in einem Maße eingeschränkt wird, das das Gebot der Wirksamkeit des Rechtsschutzes in Art. 19 Abs. 4 GG verletzen würde (vgl. BVerwG, B.v. 12.12.2000 - 11 B 76.00 - juris; U.v. 28.4.2011 - 2 C 55.09 - juris; U.v. 18.12.1987 - 7 C 49.87 - juris; OVG LSA, B.v. 3.12.2013 - 1 L 25/13 - juris Rn. 15; Rixen in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 108 Rn. 142 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 108 Rn. 5).
  • VGH Bayern, 23.08.2010 - 7 ZB 10.1489

    Zur Beweislast für den Zugang einer Abmeldung bei der GEZ oder der

    16 Nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung, die auch der Beklagte anführt, kann jedoch eine schuldhafte Beweisvereitelung durch die beklagte Behörde in entsprechender Anwendung von § 444 ZPO (vgl. § 98 VwGO) zu einer Beweislastumkehr zugunsten des in Beweisnot geratenen Klägers führen (BVerwG vom 12.12.2000 NJW 2001, 841/842 und vom 18.2.2003 Az. 6 B 10/03 sowie ausdrücklich NdsOVG vom 27.10.2009 NdsVBl 2010, 110 für den Zugang der Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten).

    Gerade bei länger zurückliegenden Vorgängen ist einer unverschuldeten Beweisnot des Klägers auch dann, wenn die Voraussetzungen für eine Beweislastumkehr nicht vorliegen, im Rahmen der prozessualen Darlegungs- und Mitwirkungslast Rechnung zu tragen (BVerwG vom 12.4.1988 BayVBl 1989, 159/160, vom 12.12.2000 a.a.O. S. 842 und vom 27.7.2006 BVerwGE 126, 283/295).

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