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   BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 75/99   

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BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 75/99 (https://dejure.org/2000,1758)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2000 - AnwZ (B) 75/99 (https://dejure.org/2000,1758)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2000 - AnwZ (B) 75/99 (https://dejure.org/2000,1758)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis eines Rechtsanwalts zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht"

  • Judicialis

    FAO § 5 Buchst. c Satz 2

  • BRAK-Mitteilungen

    Gestattung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FAO § 5 lit. c S. 2
    Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 976
  • ZIP 2001, 90
  • MDR 2001, 359
  • NZA 2001, 175
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Überdehnung der

    Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 75/99
    Solche Regelungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihnen eine schutzwürdige Erwägung des Gemeinwohls zugrunde liegt, sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich sind, den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck zu erreichen, und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn tragenden Gründe ergibt, daß die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (BVerfGE 85, 248, 259; BVerfG BRAK-Mitt. 1998, 145).

    Gerade im ländlichen Raum ist es vielfach unmöglich, Mandate im kollektiven Arbeitsrecht zu akquirieren (BVerfG BRAK-Mitt. 1998, 145, 146; Holl, in: Hartung/Holl, Anwaltliche Berufsordnung 1997 § 5 FAO Rdnr. 37).

    Indessen eröffne, so bemerkte das Bundesverfassungsgericht weiter, die Möglichkeit, zunächst durch eine andere fachgebietsbezogene Tätigkeit die erforderlichen Anwaltserfahrungen im kollektiven Arbeitsrecht zu ersetzen (§ 9 Abs. 2 RAFachBezG), den Bewerbern zumutbare Alternativen zum Erwerb der Fachanwaltsqualifikation (BVerfG BRAK-Mitt. 1998, 145, 146).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 75/99
    Solche Regelungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihnen eine schutzwürdige Erwägung des Gemeinwohls zugrunde liegt, sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich sind, den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck zu erreichen, und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn tragenden Gründe ergibt, daß die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (BVerfGE 85, 248, 259; BVerfG BRAK-Mitt. 1998, 145).
  • BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 50/95

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 75/99
    Dies liegt daran, daß die Zahl der Verfahren im kollektiven Arbeitsrecht sehr begrenzt ist (Senatsbeschluß vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 50/95, BRAK-Mitt. 1996, 81) und die wenigen Verfahren hauptsächlich von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bearbeitet werden.
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 81/98

    Voraussetzungen für die Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 75/99
    Diese Möglichkeit besteht nach der Fachanwaltsordnung nicht mehr (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 81/98, BRAK-Mitt. 1999, 230, 231, die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen; Beschl. v. 13. März 2000 - AnwZ (B) 25/99, BRAK-Mitt. 2000, 143).
  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 25/99

    Nachweis praktischer Erfahrungen zum Erwerb der Bezeichnung als Fachanwalt

    Auszug aus BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 75/99
    Diese Möglichkeit besteht nach der Fachanwaltsordnung nicht mehr (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 81/98, BRAK-Mitt. 1999, 230, 231, die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen; Beschl. v. 13. März 2000 - AnwZ (B) 25/99, BRAK-Mitt. 2000, 143).
  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05

    Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des

    Dazu genügt aber, dass eine Frage aus dem Steuerrecht erheblich ist oder wenigstens erheblich sein kann (vgl. zur Definition "wesentliche Rolle" in § 5 Satz 1 Buchst. c FAO: Senatsbeschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 75/99, NJW 2001, 976, 977).
  • BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 17/07

    Nachweis der Fallbearbeitung auf dem Fachgebiet Arbeitsrecht; Bearbeitung von

    Das ist nicht erst dann der Fall, wenn die kollektiv-arbeitsrechtlichen Fragen im Mittelpunkt stehen; es genügt vielmehr, wenn das kollektive Arbeitsrecht für den Fall substanzielle Bedeutung hat (Senat, Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 75/99, NJW 2001, 976, 977).
  • BGH, 18.01.2016 - AnwZ (Brfg) 42/15

    Voraussetzungen für die Verleihung der Bezeichnung "Fachbeistand für

    Vielmehr reicht es aus, dass eine Frage aus dem kollektiven Arbeitsrecht erheblich werden kann und einen wesentlichen Anteil an der argumentativen Auseinandersetzung hat; es hindert die Berücksichtigung nicht, wenn das kollektive Arbeitsrecht nur Anspruchs- oder Regelungsgrundlage für individuelle Ansprüche oder Maßnahmen ist (BGH, Beschluss vom 6. November 2000 - AnwZ (B) 75/99, BRAK-Mitt. 2001, 87, 88; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 17/12, juris Rn. 4; Urteil vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 58/12, juris Rn. 52, insoweit in AnwBl. 2014, 560 nicht abgedruckt).
  • BGH, 11.06.2012 - AnwZ (Brfg) 17/12

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht: Nachweis der besonderen

    Vielmehr reicht es aus, wenn eine Frage aus dem kollektiven Arbeitsrecht erheblich werden kann und einen wesentlichen Anteil an der argumentativen Auseinandersetzung hat; es hindert die Berücksichtigung nicht, wenn das kollektive Arbeitsrecht lediglich Anspruchs- oder Regelungsgrundlage für individuelle Ansprüche oder Maßnahmen ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 6. November 2000 - AnwZ (B) 75/99, BRAK-Mitt. 2001, 87, 88).
  • LAG Berlin, 20.02.2002 - 4 Sa 2243/01

    Einstweilige Verfügung auf Verringerung der Arbeitszeit bei nicht gewährleisteter

    Das gemäß § 8 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz auf Abgabe einer Willenserklärung zur Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gerichtete Verlangen kann wegen der vorweggenommenen Befriedigungswirkung (§ 894 ZPO) nur ausnahmsweise im Wege einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden (vgl. dazu Diller - Der Teilzeitwunsch im Prozess NZA 2001- 589; Grobys/Brahm - Die prozessuale Durchsetzung des Teilzeitanspruchs - NZA 2001, 175; Gotthardt - Teilzeitanspruch und einstweiliger Rechtsschutz - NZA 2001, 1183, Straub, Erste Erfahrungen mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz NZA 2001, 919 [925]; Kliemt, NZA 2001, 63 [67]; Lindemann/Simon BB 2001, 146 [150]; Schiefer, DB 2000, 2118 [2120]), ist jedoch gesetzlich nicht ausgeschlossen und wird wie etwa die einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung gemäß §§ 935, 940 ZPO zutreffend dann als zulässig angesehen, wenn anderenfalls ein effektiver Rechtsschutz des Arbeitnehmers nicht gewährleistet ist (Buschmann/Dieball/Stebens/Bartoll - Das Recht der Teilzeitarbeit, 2. Aufl., § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz Rdnr. 41; Diller NZA 2001, 589, 590, Kliemt NZA 2001, 63 [67], Küttner/Reinecke Personalhandbuch 8. Aufl. Teilzeitbeschäftigung Rdziff. 29).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.01.2012 - 1 AGH 56/11

    Kompensation von Fällen eines geforderten Bereiches mit Fällen aus einem anderen

    Zwar trifft es zu, dass der BGH in seinem seitens des Klägers angeführten Beschluss NJW 2001, 976, 977 ausgeführt hat, dass im Lichte des Grundrechts bei der Bewertung der von einem Bewerber vorgelegten Nachweise für den Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen auf seinem Fachgebiet ein umso großzügigerer Maßstab anzulegen ist, je schwieriger es ist, solche praktischen Erfahrungen zu sammeln.
  • AGH Hessen, 02.11.2015 - 2 AGH 6/15

    Fachanwaltschaften: Besondere praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht

    Nach der übereinstimmenden Auffassung der Literatur ( Feuerich / Weyland , BRAO, Rdnr. 34 zu § 5 FAO) und der Rechtsprechung (BGH, BRAK-Mitt. 2001, 87 m.w.N.) können Fälle aus dem Individual-Arbeitsrecht berücksichtigt werden, sofern Fragen aus dem kollektiven Arbeitsrecht erheblich sind oder werden können und einen wesentlichen Anteil an der argumentativen Auseinandersetzung der Parteien haben.
  • AGH Sachsen, 12.09.2008 - AGH 2/08

    Fachanwalt - Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen im Handels- und

    Dieses Erfordernis der "Prägung" grenzt damit das Tatbestandsmerkmal "wesentlicher Bezug" zugleich von der "nicht unerheblichen Rolle" in § 5c Satz 2 FAO ab (dazu BGH, NJW 2001, 976, 977 zum kollektiven Arbeitsrecht).
  • AGH Bayern, 16.12.2013 - BayAGH III - 4 - 1/13

    Fachanwaltschaften: Besondere praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht

    Vielmehr reicht es aus, wenn eine Frage aus dem kollektiven Arbeitsrecht erheblich werden kann und einen wesentlichen Anteil an der argumentativen Auseinandersetzung hat; es hindert die Berücksichtigung nicht, wenn das kollektive Arbeitsrecht lediglich Anspruchs- oder Regelungsgrundlage für individuelle Ansprüche oder Maßnahmen ist (vgl. BGH vom 6.11.2000 - AnwZ (B) 75/99, BRAK-Mitt. 2001, 87, 88; BGH vom 11.06.2012 - AnwZ (Brfg) 17/12).
  • AGH Bayern, 20.11.2002 - BayAGH I - 19/01

    Fachanwalt - zum Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

    beruft sich hinsichtlich der Weichenstellung zu Gunsten des Ast. auf einen Beschl. des BGH v. 6.1.2000 (AnwZ (B) 75/99).
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