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   BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 32.99   

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BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 32.99 (https://dejure.org/2000,1479)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2000 - 3 C 32.99 (https://dejure.org/2000,1479)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 3 C 32.99 (https://dejure.org/2000,1479)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    GG Art. 3, 12; AMG §§ 43, 47; ApBetrO § 17 Abs. 2
    Arzneimittelversand; Versendung apothekenpflichtiger Arzneimittel an Ärzte/Gesundheitsämter; Versendung von Arzneimitteln durch Apotheker; Versand von Impfstoffen durch Apotheker

  • Wolters Kluwer

    Arzneimittelversand - Versendung apothekenpflichtiger Arzneimittel - Versendung an Ärzte/Gesundheitsämter - Versendung von Arzneimitteln durch Apotheker - Versand von Impfstoffen durch Apotheker

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 12; ; AMG § 43; ; AMG § 47; ; ApBetrO § 17 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzneimittelversand; Versendung apothekenpflichtiger Arzneimittel an Ärzte/Gesundheitsämter; Versendung von Arzneimitteln durch Apotheker; Versand von Impfstoffen durch Apotheker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Versandhandel mit Arzneimitteln durch Apotheken unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1808
  • NVwZ 2001, 809 (Ls.)
  • DVBl 2001, 586 (Ls.)
  • DÖV 2002, 173
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 32.99
    Denn auch Arzneimittel, die der Arzt als so genannten "Praxisbedarf" bereithält, um sie - wie die vom Kläger vertriebenen Impfstoffe - selbst dem Patienten zu verabreichen oder sie dem Patienten zur Eigenanwendung auszuhändigen, sind zur Abgabe an den Endverbraucher bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000 - I ZR 294/97 - UA S. 11 f.; Pfeil/Pieck/Blume, ApBetrO § 17 Rn. 95; Kloesel/Cyran, AMG § 43 Bemerkung 14).

    Dies hat das Berufungsgericht überzeugend dargelegt und ist inzwischen auch vom Bundesgerichtshof entschieden worden (vgl. Urteil vom 6. April 2000 - I ZR 294/97 - ebenso Pfeil/Pieck/Blume a.a.O; Kloesel/Cyran a.a.O.).

  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 1.93

    Berufsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5 ApBetrO 1987

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 32.99
    Denn bei dem gegen den Kläger ausgesprochenen Verbot handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, so dass es auf die im Zeitpunkt der Entscheidung des erkennenden Senats geltende Rechtslage ankommt (vgl. Urteil vom 29. September 1994 - BVerwG 3 C 1.93 - BVerwGE 96 S. 372 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99

    Ausgestaltung der Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens;

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 32.99
    BVerwG 3 C 32.99 OVG 13 A 202/99.
  • BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00

    Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 3 C 32.99 -,.

    Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 - 3 C 32.99 -, des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. August 1999 - 13 A 202/99 -, der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 30. Oktober 1995 - 24.31.06 - und die Untersagungsverfügung des Oberkreisdirektors des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 9. Juni 1995 - 5322 - verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers zu II. aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Das Bundesverwaltungsgericht (NJW 2001, S. 1808) hat zur Begründung ausgeführt: Die vom Beschwerdeführer versandten Impfstoffe würden nicht von den Ausnahmeregelungen des § 47 AMG erfasst.

  • KG, 29.05.2001 - 5 U 10150/00

    Internet-Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel durch niederländischen

    Dies kann die Existenzgrundlage vielen Apotheken gefährden und damit auch die - nur von diesen Apotheken gewährleistete - Akutversorgung mit Arzneimitteln, die ihrerseits eher kostenaufwendig ist (vgl. BVerWG, Urteil vom 19. Oktober 2000, Az BVerWG 3 C 32.99).
  • LSG Bayern, 16.08.2002 - L 4 B 193/02

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einer einstweiligen Anordnung; Hinweis

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.10.2000 (NJW 2001, 1808) steht dem nicht entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2022 - 14 LC 4/22

    1. Nach § 121 Nr. 1 VwGO binden rechtskräftige Urteile, soweit über den

    Eine solche abweichende Regelung ist dem hier anzuwendenden Arzneimittelgesetz nicht zu entnehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.2000 - 3 C 32.99 -, juris Rn. 10 zum maßgeblichen Zeitpunkt der Sach- und Rechtlage beim Versandverbot wegen festgestellter Verstöße i. S. d. § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG).
  • VGH Bayern, 02.02.2021 - 9 ZB 19.877

    Erfolglose Klage gegen eine baurechtliche Anordnung zur Entfernung von

    Im Hinblick auf diese bereits erstinstanzlich vorgetragene Auffassung der Klägerin ist das Verwaltungsgericht in seinem Urteil davon ausgegangen, dass für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich der streitgegenständlichen Verpflichtung der Klägerin zur Entfernung von Bildschirmen in Nr. 3 des Bescheids vom 19. Juli 2018, wie allgemein bei Anfechtungsklagen, der maßgebliche Zeitpunkt der der letzten Behördenentscheidung ist sowie nach materiellem Recht insbesondere auch kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung vorliegt, bei dem der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Gerichts maßgeblich sein könnte (vgl. hierzu Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 56; vgl. auch BVerwG, U.v. 19.10.2000 - 3 C 32.99 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 19.876

    Erfolglose Klage einer Eigentümergemeinschaft gegen baurechtliche Anordnungen für

    Im Hinblick auf diese bereits erstinstanzlich vorgetragene Auffassung der Klägerin ist das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vielmehr zu Recht davon ausgegangen, dass für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich der streitgegenständlichen Verpflichtung der Klägerin zur Anzeige der Nutzungsaufnahme in Nr. 2 des Bescheids vom 19. Juli 2018, wie allgemein bei Anfechtungsklagen, der maßgebliche Zeitpunkt der der letzten Behördenentscheidung ist sowie nach materiellem Recht insbesondere auch kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung vorliegt, bei dem der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Gerichts maßgeblich sein könnte (vgl. hierzu Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 56; vgl. auch BVerwG, U.v. 19.10.2000 - 3 C 32.99 - juris Rn. 10).
  • VG Neustadt, 27.08.2019 - 5 K 1638/18

    Bevorratungspflicht und Personaleinsatz in Versandapotheke

    Letztlich ist zu berücksichtigen, dass die Bevorratungspflicht des Apothekers mit dem Apothekenmonopol gekoppelt ist (s. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2000 - 3 C 32/99 -, Rn. 19, juris), von dem der Versandhandel genauso profitiert wie der Präsenzbereich.
  • VGH Bayern, 05.02.2021 - 9 ZB 19.878

    Beseitigungsanordnung und Bauherrenwechsel

    Im Hinblick auf diese bereits erstinstanzlich vorgetragene Auffassung der Klägerin ist das Verwaltungsgericht in seinem Urteil davon ausgegangen, dass für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich der streitgegenständlichen Verpflichtung der Klägerin zur Entfernung von Sitzgelegenheiten in Nr. 4 des Bescheids vom 19. Juli 2018, wie allgemein bei Anfechtungsklagen, der maßgebliche Zeitpunkt der der letzten Behördenentscheidung ist sowie nach materiellem Recht insbesondere auch kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung vorliegt, bei dem der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Gerichts maßgeblich sein könnte (vgl. hierzu Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 56; vgl. auch BVerwG, U.v. 19.10.2000 - 3 C 32.99 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 01.02.2021 - 9 ZB 19.879

    Baurechtliche Anordnung bei Bauherrenwechsel

    Im Hinblick auf diese bereits erstinstanzlich vorgetragene Auffassung der Klägerin ist das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vielmehr zu Recht davon ausgegangen, dass für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich der streitgegenständlichen Verpflichtung der Klägerin zur Herstellung einer feuerbeständigen Wand in Nr. 5 des Bescheids vom 19. Juli 2018, wie allgemein bei Anfechtungsklagen, der maßgebliche Zeitpunkt der der letzten Behördenentscheidung ist sowie nach materiellem Recht insbesondere auch kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung vorliegt, bei dem der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Gerichts maßgeblich sein könnte (vgl. hierzu Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 56; vgl. auch BVerwG, U.v. 19.10.2000 - 3 C 32.99 - juris Rn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 117/01

    Umfang des Versandhandelsverbots für Apotheker

    Insoweit nimmt der Senat Bezug auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. April 2000 - I ZR 294/97 (BGH, WRP 2000, 1397; ebenso BVerwG, NJW 2001, 1808 ).
  • SG Kassel, 12.12.2000 - S 12 KR 1458/00

    Krankenversicherungsrecht: Kostenerstattung bei Arznei- bzw. Lebensmitteln im

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