Rechtsprechung
| BVerfG, 06.06.2001 - 2 BvR 828/01 |
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Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Unangemessene Verzögerung in einem Verfahren über die Strafrestaussetzung zur Bewährung
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Unangemessene Verzögerung in einem Verfahren über die Strafrestaussetzung zur Bewährung
- 123recht.net (Pressemeldung, 8.6.2001)
Bewährungsverfahren bei lebenslanger Haft muss zügig ablaufen // Behörden in Bayern ließen sich mehr als acht Jahre Zeit
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Unangemessene Verzögerung in einem Verfahren über die Strafrestaussetzung zur Bewährung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2001, 2707
- NStZ 2001, 502
- NStZ 2002, 333
- NStZ 2002, 53 (Ls.)
- StV 2001, 521
- NVwZ 2001, 1150 (Ls.)
Wird zitiert von ... (22)
- BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …
Dabei lehnen sie die bedingte Entlassung mangels Erprobung ab, weisen aber in den Gründen der Aussetzungsentscheidung darauf hin, dass Vollzugslockerungen nunmehr geboten sind (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Mai 1999 - Ws 179/99 -, unveröffentlicht - Umdruck anliegend; wiedergegeben in BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, [...], Abs.-Nr. 4, insoweit nicht wiedergegeben in NJW 2001, S. 2707 ; OLG Köln, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 2 Ws 521/04 -, [...], Abs.-Nr. 9 und 19; OLG Köln, Beschluss vom 26. August 2005 - 2 Ws 202/05 -, [...], Abs.-Nr. 12 und 22; unter Hinweis an Vollzugsbehörde auf Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Lockerungseignung: OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 10. November 2003 - 3 Ws 1141/03 -, NStZ-RR 2004, S. 62 ;… zur Praxis: Hubrach, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl. 2007, § 57 Rn. 17;… Schöch, Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl. 2007, Vor § 61 Rn. 152;… Rissing-van Saan/Peglau, Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl. 2007, § 67d Rn. 99).Solche Hinweise bergen aber die Gefahr geringer praktischer Wirksamkeit in sich (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, [...], Abs.-Nr. 4 und 15, insoweit nur teilweise wiedergegeben in NJW 2001, S. 2707 f. ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, [...], Abs.-Nr. 13 und 55, insoweit nur teilweise wiedergegeben in NJW 1998, S. 2202 ).
Es ist bereits fraglich, ob eine solche Sachbehandlung mit dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebot noch vereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NJW 2001, S. 2707 f. ).
Damit reichte seine Vollzugsdauer - ohne greifbare Entlassungschance - an die durchschnittliche Verbüßungsdauer bei lebenslanger Freiheitsstrafe von 20 Jahren (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NJW 2001, S. 2707 ) heran, obwohl der von der Kammer in der angegriffenen Entscheidung als erfahren und fachlich verlässlich beschriebene Gutachter bereits nach Ablauf des dreizehnten Vollstreckungsjahres die Erprobungseignung des Beschwerdeführers bejahte.
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
Dabei ist auch das Prozessverhalten des Verurteilten angemessen zu bewerten (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NStZ 2002, S. 333 ff.). - BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05
Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
Auf Grund dieser umfassenden Geltung des Beschleunigungsgebots hat das Bundesverfassungsgericht auch bereits entschieden, dass dieses im Verfahren über die Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu beachten ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 838/01 -, StV 2001, S. 521 ).
- BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Recht auf Verfahrensbeschleunigung und Beschleunigungsgebot (rechtsstaatswidrige …
Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG [jeweils Kammer] NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG [jeweils Vorprüfungsausschuss] EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG [jeweils Kammer] NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 [mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen]; EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03). - BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05
Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange …
Auf Grund dieser umfassenden Geltung des Beschleunigungsgebots hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dieses auch im Verfahren über die Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu beachten ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 838/01 -, StV 2001, S. 521 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, StV 2005, S. 220 ). - BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10
Überprüfung einer Verletzung des verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots in …
Im Verfahren über die Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kommt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Betracht, wenn das Freiheitsrecht nach den Umständen des Einzelfalls gerade durch eine sachwidrige Verzögerung der Entscheidung unangemessen weiter beschränkt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NJW 2001, S. 2707, und vom 6. April 2006 - 2 BvR 619/06 -, juris).Zu berücksichtigen sind ferner das Prozessverhalten des Verurteilten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NJW 2001, S. 2707, und vom 19. Januar 2004 - 2 BvR 1904/03, 2 BvR 32/04 -, juris) und die Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 [215]; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris).
- BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08 Dementsprechend wird auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine das Freiheitsgrundrecht der untergebrachten Person verletzende Fortdauerentscheidung ohne Rücksicht darauf aufgehoben (und die Sache zur neuen Entscheidung an die Fachgerichte zurückverwiesen), ob die Verletzung des Freiheitsgrundrechts weitergehend zu einem Vollstreckungshindernis führt (vgl. jüngst BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris, Abs.-Nr. 18 ff.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1119/07 -, juris, Abs.-Nr. 19 und 21; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2008 - 2 BvR 936/08 -, juris, Abs.-Nr. 23;… vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1995 - 2 BvR 1087/94 -, NJW 1995, S. 3048 [3049]; analog die Feststellung der Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG durch Verzögerungen im Prüfverfahren, vgl. BVerfGK 4, 176 [183]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NStZ 2002, S. 333 [334]).
- BVerfG, 06.04.2006 - 2 BvR 619/06
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Frist; Beginn nur ausnahmsweise bei …
Im Verfahren über die Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kommt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots allerdings nur dann in Betracht, wenn das Freiheitsrecht nach den Umständen des Einzelfalls gerade durch eine sachwidrige Verzögerung der Entscheidung unangemessen weiter beschränkt wird (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NJW 2001, S. 2707). - BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02
Anforderungen an die Prognoseentscheidung
Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots kommt aber nur dann bei einem Verfahren über die Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe in Betracht, wenn das Freiheitsrecht nach den Umständen des Einzelfalls gerade durch eine sachwidrige Verzögerung der Entscheidung unangemessen weiter beschränkt wird (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NVwZ 2001, S. 1150 - auch JURIS). - BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvR 1904/03 Im Verfahren über die Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kommt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots allerdings nur dann in Betracht, wenn das Freiheitsrecht nach den Umständen des Einzelfalls gerade durch eine sachwidrige Verzögerung der Entscheidung unangemessen weiter beschränkt wird (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NStZ 2002, S. 333 ).
- OLG Hamm, 17.10.2006 - 28 U 68/06
Anwaltsregress: Hilfsantrag gegen Rechtsanwalt möglich bei pfichtwidriger …
- BVerfG, 11.10.2004 - 2 BvR 906/04
Verfahren zur Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe; Zeitnähe der …
- BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11
Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene …
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 12 S 228/03
Unstatthafte Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Nichtterminierung
- BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 2449/10
Überprüfung einer Verletzung des verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots in …
- OLG Koblenz, 12.02.2007 - 1 Ws 30/07
Zeitliche Grenzen der vorläufigen Unterbringung
- OLG Hamm, 16.07.2002 - 3 Ws 315/02
Sachverständiger, Besorgnis der Befangenheit, verspätete Gutachtenerstattung
- OLG Koblenz, 08.05.2006 - 1 Ws 247/06
Aufhebung des vorläufigen Unterbringungsbefehls wegen Verfahrensverzögerungen
- OLG Hamm, 16.03.2004 - 1 Ws 76/04
Sachverständiger; Befangenheit; Ablehnung; verzögerte Gutachtenerstellung
- VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 137/02
Art 8 Abs 1 S 2 Verf BE
- VerfGH Berlin, 30.08.2002 - VerfGH 87/02
Verfahrensverzögerung in einem Verfahren auf Strafrestaussetzung zur Bewährung
- VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 183/02
Art 6 Verf BE, Art 8 Abs 1 S 2 Verf BE
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