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   BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96   

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BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96 (https://dejure.org/2000,1082)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.2000 - 1 BvR 77/96 (https://dejure.org/2000,1082)
BVerfG, Entscheidung vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 (https://dejure.org/2000,1082)
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Titanic - Das K.O.M.I.T.E.E.

Beschlagnahme von "Bekennerschreiben", Art. 5 GG, Schutzbereich und Grenzen der Pressefreiheit, Verfassungsmäßigkeit des § 97 Abs. 5 Satz 2 StPO aF (Hinweis: beachte die Anfügung des zweiten Halbsatzes dieser Vorschrift durch Gesetz vom 15.2.02)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Beschlagnahme eines Bekennerschreibens einer terroristischen Gruppe bei einem Presseunternehmen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Abwägung zwischen Strafverfolgungsinteresse und Pressefreiheit

  • Wolters Kluwer

    Pressefreiheit - Verfassungsbeschwerde - Ermittlungsverfahren - Strafverfahren - Beschlagnahme - Schranke - Allgemeine Gesetze - Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 97 Abs. 5 Satz 2; ; BVerfGG § 97 Abs. 5; ; BVerfGG § 97 Abs. 2 Satz 3; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 53 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 129 a Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlagnahme eines sog. Bekennerschreibens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden Bekennerschreibens" erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden Bekennerschreibens" erfolglos

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Beschlagnahme eines "täuschenden Bekennerschreibens" in Redaktionsräumen verstößt nicht gegen die Pressefreiheit

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96

    Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden

    BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95

    Das K.O.M.I.T.E.E. - §§ 136, 163a StPO, Beschuldigtenstellung, § 70 StPO

    BGH, 24.11.1995 - StB 84/95

    Beschlagnahme eines Bekennerschreibens einer terroristischen Vereinigung in den

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Das K.O.M.I.T.E.E.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 507
  • NStZ 2001, 43
  • afp 2000, 557
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
    Die Reichweite des sich aus der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 GG ergebenden Schutzes der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ) und insbesondere des Vertrauensverhältnisses zwischen der Presse und ihren Informanten ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 64, 108 ; siehe auch 36, 193 ; 95, 28 ).

    a) Eine freie Presse ist von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat; insbesondere ihr Beitrag zum Prozess der Willensbildung ist für die moderne Demokratie unentbehrlich (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

    Zur verfassungsrechtlich verbürgten Freiheit der Presse gehört auch der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und privaten Informanten; er ist unentbehrlich, da die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen darf (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 36, 193 ).

    b) Die Pressefreiheit findet ihre Grenze allerdings in den allgemeinen Gesetzen (Art. 5 Abs. 2 GG), die ihrerseits im Blick auf die Pressefreiheit auszulegen sind (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

    Es handelt sich nicht um persönliche Privilegien; Befreiungen von allgemein geltenden Rechtsnormen müssen nach Art und Reichweite stets von der Sache her sich rechtfertigen lassen (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
    Er hat auch den Erfordernissen einer an rechtsstaatlichen Garantien ausgerichteten funktionstüchtigen Rechtspflege Rechnung zu tragen, deren Aufgabe es ist, Gerechtigkeit zu verwirklichen (vgl. BVerfGE 33, 367 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung wiederholt anerkannt (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 33, 367 ), das Interesse an einer möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 33, 367 ) und die Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. BVerfGE 29, 183 ; 33, 367 ).

    Die Begründung und Erweiterung solcher Rechte bedarf daher stets einer Legitimation, die vor dem Rechtsstaatsprinzip Bestand hat (vgl. BVerfGE 33, 367 ).

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
    Zur verfassungsrechtlich verbürgten Freiheit der Presse gehört auch der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und privaten Informanten; er ist unentbehrlich, da die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen darf (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 36, 193 ).

    Vielmehr berücksichtigen sie die Eigenart der Institution der freien Presse, die bestimmter Sicherungen bedarf, um ihre in der modernen Demokratie unabdingbare Aufgabe wahrnehmen zu können (vgl. BVerfGE 36, 193 ).

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
    Das Grundrecht schützt den gesamten Inhalt eines Presseorgans (vgl. BVerfGE 21, 271 ; 95, 28 ).

    Der Schutz der Pressefreiheit umfasst ebenfalls die Wiedergabe von Beiträgen Außenstehender, einschließlich der anonymen Veröffentlichung von Zuschriften Dritter (vgl. BVerfGE 95, 28 ).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
    Die Reichweite des sich aus der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 GG ergebenden Schutzes der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ) und insbesondere des Vertrauensverhältnisses zwischen der Presse und ihren Informanten ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 64, 108 ; siehe auch 36, 193 ; 95, 28 ).

    In seiner objektiv-rechtlichen Bedeutung schützt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ferner die "institutionelle Eigenständigkeit" der Presse von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung (vgl. BVerfGE 66, 116 ; stRspr).

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
    Die Reichweite des sich aus der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 GG ergebenden Schutzes der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ) und insbesondere des Vertrauensverhältnisses zwischen der Presse und ihren Informanten ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 64, 108 ; siehe auch 36, 193 ; 95, 28 ).

    Die Vorschriften der Strafprozessordnung mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsermittlung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungshandlungen zu dulden, sind allgemeine Gesetze (vgl. BVerfGE 77, 65 ).

  • BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66

    Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung wiederholt anerkannt (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 33, 367 ), das Interesse an einer möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 33, 367 ) und die Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. BVerfGE 29, 183 ; 33, 367 ).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
    Das Bundesverfassungsgericht prüft aber, ob diese dabei den Einfluss von Grundrechten auf die Normen des einfachen Rechts ausreichend beachtet haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 99, 185 ).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung wiederholt anerkannt (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 33, 367 ), das Interesse an einer möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 33, 367 ) und die Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. BVerfGE 29, 183 ; 33, 367 ).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung wiederholt anerkannt (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 33, 367 ), das Interesse an einer möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 33, 367 ) und die Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. BVerfGE 29, 183 ; 33, 367 ).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 12.03.1982 - 2 BvR 1112/81

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten bei Bekenneranrufen und

  • BGH, 24.11.1995 - StB 84/95

    Beschlagnahme eines Bekennerschreibens einer terroristischen Vereinigung in den

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82

    Chiffreanzeigen

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Als Ausnahmen von der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs sind sie fest zu umgrenzen und bedürfen jeweils einer eigenständigen Legitimation (vgl. zu Beschränkungen der Sachverhaltsaufklärung BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; 49, 24 ; 51, 324 ; 129, 208 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NStZ 2001, S. 43 ).
  • BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht

    Ein Verzicht auf das Beweismittel kann unter anderem geboten sein, wenn durch seine Herbeiziehung der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt (vgl. 32, 373 ; 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ) oder wegen der Eigenart des Beweisthemas in grundrechtlich geschützte Bereiche unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingegriffen würde (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00 -, NStZ-RR 2004, S. 83 ; BGHSt 43, 300 ; speziell zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vgl. BVerfGE 20, 162; 25, 296; 36, 193; 38, 103; 77, 65; 107, 299; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1982 - 2 BvR 1112/81 -, NStZ 1982, S. 253; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NStZ 2001, S. 43).
  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04

    Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche

    Auf diese Weise hat der Gesetzgeber jedenfalls im Grundsatz einen tragfähigen Ausgleich zwischen dem Schutz der Institution einer freien Presse und eines freien Rundfunks auf der einen Seite und dem legitimen Strafverfolgungsinteresse auf der anderen Seite geschaffen, wobei offen bleiben kann, ob der Gesetzgeber den Schutz der Presse und des Rundfunks weiter hätte ziehen oder stärker hätte beschränken dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507 ).

    Die Beeinträchtigungen der Presse- und Rundfunkfreiheit sind auch dann in die Gewichtung einzustellen, wenn die Vorschriften der Strafprozessordnung ein pressespezifisches Beschlagnahmeverbot nicht vorsehen (vgl. BVerfGE 117, 244 ) und sind insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen (BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507).

    Geboten ist daher eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und - hier - der Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 -, NJW 2005, S. 965).

  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04

    Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines

    Die Bestimmungen der Strafprozessordnung mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind als allgemeine Gesetze anerkannt (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom heutigen Tag - 1 BvR 1739/04 -).

    Die Beeinträchtigungen der Presse- und Rundfunkfreiheit sind auch dann in die Gewichtung einzustellen, wenn die Vorschriften der Strafprozessordnung ein pressespezifisches Beschlagnahmeverbot nicht vorsehen (vgl. BVerfGE 117, 244 ) und sind insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen (BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom heutigen Tag - 1 BvR 1739/04 -).

    Geboten ist daher eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und - hier - den Belangen der Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 -, NJW 2005, S. 965).

  • BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20

    Einstweilige Anordnung gegen die Beschlagnahme der Kamera eines nebenberuflichen

    Die Beeinträchtigungen der Pressefreiheit sind auch dann in die Gewichtung einzustellen, wenn die Vorschriften der Strafprozessordnung ein pressespezifisches Beschlagnahmeverbot nicht vorsehen (vgl. BVerfGE 117, 244 ); sie sind insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -).

    Geboten ist daher eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und der Pressefreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 - siehe auch stattgebender Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, Rn. 19).

  • BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03

    Pressefreiheit; Durchsuchung von Redaktionsräumen (Störung der

    Diese sind ihrerseits unter Berücksichtigung der Pressefreiheit auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507).

    Geboten ist insofern eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und der Pressefreiheit (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507 ).

  • KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Anforderungen an das Verfahren bei der

    Ob allerdings auch Bekennerschreiben, mit denen ein anonymer Informant unter Zuhilfenahme der Presse die Öffentlichkeit auf die Ziele der Organisation, der er angehört, aufmerksam machen will und deren Verantwortlichkeit für die Straftat er bekennt, ein schützenswertes Vertrauensverhältnis zwischen Journalist und Informant begründen können (verneinend BGHSt 41, 363, 367; offen lassend BVerfG NStZ 2001, 43, 44; NStZ 1982, 253, 254), ob also die durch die verfahrensgegenständliche Maßnahme gesuchten und letztlich beschlagnahmten beiden Bekennerschreiben der militanten gruppe (mg) zum Brandanschlag vom 18. Mai 2007 in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO fallen, erscheint zweifelhaft.

    Ihr Beitrag zum Prozess der Willensbildung ist für die moderne Demokratie unentbehrlich (hierzu und zum Folgenden näher Herzog in Maunz/Dürig, Grundgesetz, 57. EL 2010, Art. 5, Rn. 118 ff. mit Nachw. zur Rspr. des BVerfG; aus dieser vgl. nur BVerfGE 20, 162; 66, 116; 117, 244; NStZ 2001, 43).

  • BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01

    Keine Verletzung der Pressefreiheit durch Nichtanerkennung eines

    Einer darüber hinausgehenden Abwägung zwischen dem Grundrecht und dem Interesse an einer funktionstüchtigen Rechtspflege (vgl. BVerfGE 33, 367 ; vgl. auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 507) bedurfte es nicht.
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