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   BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02   

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https://dejure.org/2002,1477
BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02 (https://dejure.org/2002,1477)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.2002 - 2 BvR 613/02 (https://dejure.org/2002,1477)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 2 BvR 613/02 (https://dejure.org/2002,1477)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Annahmegrund - Aussicht auf Erfolg - Ablehnung der Strafrestaussetzung - Strafurteil

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StPO § 81g; ; StPO § 267; ; StPO § 309 Abs. 2; ; StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 454 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; StGB § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2773
  • NVwZ 2003, 472 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02
    b) Ein Verstoß der Fachgerichte gegen die Pflicht zur bestmöglichen Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 70, 297 ) ist nicht substantiiert dargelegt worden.

    Dies ist mit Blick auf psychiatrische oder psychologische Sachverständigengutachten nur dann der Fall, wenn Anhaltspunkte für eine entscheidungserhebliche psychische Fehlhaltung oder gar Erkrankung vorliegen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02
    Das Grundgesetz kennt keinen Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf Benutzung eines bestimmten Beweismittels durch ein Gericht (stRspr, vgl. BVerfGE 1, 418 ; 57, 250 ; 63, 45 ).

    Prozessuale "Waffengleichheit" der Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 63, 45 ) wird im Strafprozess vor allem für die als kontradiktorisches Verfahren ausgestaltete Hauptverhandlung verlangt.

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02
    Prozessuale "Waffengleichheit" der Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 63, 45 ) wird im Strafprozess vor allem für die als kontradiktorisches Verfahren ausgestaltete Hauptverhandlung verlangt.
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02
    Die vom Landgericht in Bezug genommene frühere Entscheidung hat der Beschwerdeführer nicht mitgeteilt; der sich daraus ergebende Substantiierungsmangel der Verfassungsbeschwerde wird nicht dadurch geheilt, dass früher bereits Verfassungsbeschwerden (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2001 - 2 BvR 250/01 - und vom 9. November 2001 - 2 BvR 1700/01 -) zu den nunmehr in Bezug genommenen Entscheidungen erhoben worden waren (vgl. für Bezugnahmen auf Schriftsätze in anderen Verfahren BVerfGE 78, 320 ).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02
    Das Grundgesetz kennt keinen Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf Benutzung eines bestimmten Beweismittels durch ein Gericht (stRspr, vgl. BVerfGE 1, 418 ; 57, 250 ; 63, 45 ).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02
    Vielmehr ist von Fall zu Fall zu entscheiden (vgl. BVerfGE 103, 21 ).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02
    Das Grundgesetz kennt keinen Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf Benutzung eines bestimmten Beweismittels durch ein Gericht (stRspr, vgl. BVerfGE 1, 418 ; 57, 250 ; 63, 45 ).
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    Auf die Unterstützung eines Sachverständigen hat er nur zurückzugreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine ergänzende Befunderhebung oder sachverständige wissenschaftliche Bewertung erforderlich sein könnte, für die ihm die Sachkunde fehlt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2002 - 2 BvR 613/02 -, Rn. 6).

    Auf die Unterstützung eines Sachverständigen ist zurückzugreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine ergänzende Befunderhebung oder sachverständige wissenschaftliche Bewertung erforderlich sein könnte, weil dem Gericht die erforderliche Sachkunde fehlt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2002 - 2 BvR 613/02 -, Rn. 6).

  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 335/08

    Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren (Kriterien für

    Im Vollstreckungsverfahren ist der rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Verfahrens durch eine entsprechende Anwendung der dargestellten Grundsätze Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGK 6, 326 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2002 - 2 BvR 613/02 -, NJW 2002, S. 2773).

    Vielmehr ist von Fall zu Fall zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2002 - 2 BvR 613/02 -, NJW 2002, S. 2773, und vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 772/03 -, juris).

  • BVerfG, 06.07.2009 - 2 BvR 703/09

    Anspruch auf faires Verfahren (Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung

    Vielmehr ist es geboten, aber auch ausreichend, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob die Bestellung erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2002 - 2 BvR 613/02 -, NJW 2002, S. 2773 zur Frage der Strafrestaussetzung).
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