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   BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00   

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https://dejure.org/2002,787
BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00 (https://dejure.org/2002,787)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2002 - X ZR 91/00 (https://dejure.org/2002,787)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - X ZR 91/00 (https://dejure.org/2002,787)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1044
  • MDR 2002, 749
  • WM 2002, 1822
  • WM 2002, 822
  • DB 2002, 579 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.06.1995 - VII ZR 118/94

    Anforderungen an konkludent erklärten Verzicht

    Auszug aus BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00
    Wenn feststeht oder davon auszugehen ist, daß eine Forderung entstanden ist, verbietet dieser Umstand im allgemeinen die Annahme, der Gläubiger habe sein Recht einfach wieder aufgegeben (Sen.Urt. v. 18.4.1989 - X ZR 85/88, NJW-RR 1989, 1373, 1374; ebenso BGH, Urt. v. 16.11.1993 - XI ZR 70/93, NJW 1994, 379, 380; ähnlich - "strenge Anforderungen" - BGH, Urt. v. 22.6.1995 - VII ZR 118/94, NJW-RR 1996, 237).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93

    Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00
    Wenn feststeht oder davon auszugehen ist, daß eine Forderung entstanden ist, verbietet dieser Umstand im allgemeinen die Annahme, der Gläubiger habe sein Recht einfach wieder aufgegeben (Sen.Urt. v. 18.4.1989 - X ZR 85/88, NJW-RR 1989, 1373, 1374; ebenso BGH, Urt. v. 16.11.1993 - XI ZR 70/93, NJW 1994, 379, 380; ähnlich - "strenge Anforderungen" - BGH, Urt. v. 22.6.1995 - VII ZR 118/94, NJW-RR 1996, 237).
  • BGH, 10.05.2001 - VII ZR 356/00

    Angebot auf Abschluß eines Erlaßvertrages

    Auszug aus BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00
    Hiermit hat sich das Berufungsgericht jedoch nicht befaßt, obwohl nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerade bei Erklärungen, die als Verzicht, Erlaß oder in ähnlicher Weise rechtsvernichtend gewertet werden sollen, das Gebot einer interessengerechten Auslegung beachtet werden muß und die der Erklärung zugrundeliegenden Umstände besondere Bedeutung haben (neuerdings wieder BGH, Urt. v. 10.5.2001 - VII ZR 356/00, NJW 2001, 2325).
  • BGH, 23.06.1988 - VII ZR 117/87

    Unwirksamkeit eines aus Anlaß einer Ausschreibung abgegebenen

    Auszug aus BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00
    Gemäß § 16 Nr. 2 der zwischen den Parteien vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen (BVB-Kauf, veröffentlicht u.a. in GMBl. 1974, 326 ff.), die der Senat als allgemeine Geschäftsbedingungen selbst auslegen kann (vgl. BGHZ 7, 365, 368; BGHZ 105, 24, 27), weil sie als öffentlichen Auftraggebern in Bund und Ländern zur Verwendung vorgegebene Regeln in Bezirken mehrerer Oberlandesgerichte angewendet werden, war der Beklagte als Auftraggeber verpflichtet, Änderungen an der Anlage der Klägerin als Auftragnehmerin rechtzeitig anzuzeigen.
  • BGH, 18.04.1989 - X ZR 85/88

    Geltendmachung eines Werklohnanspruchs - Vereinbarung eines absoluten

    Auszug aus BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00
    Wenn feststeht oder davon auszugehen ist, daß eine Forderung entstanden ist, verbietet dieser Umstand im allgemeinen die Annahme, der Gläubiger habe sein Recht einfach wieder aufgegeben (Sen.Urt. v. 18.4.1989 - X ZR 85/88, NJW-RR 1989, 1373, 1374; ebenso BGH, Urt. v. 16.11.1993 - XI ZR 70/93, NJW 1994, 379, 380; ähnlich - "strenge Anforderungen" - BGH, Urt. v. 22.6.1995 - VII ZR 118/94, NJW-RR 1996, 237).
  • BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52

    Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00
    Gemäß § 16 Nr. 2 der zwischen den Parteien vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen (BVB-Kauf, veröffentlicht u.a. in GMBl. 1974, 326 ff.), die der Senat als allgemeine Geschäftsbedingungen selbst auslegen kann (vgl. BGHZ 7, 365, 368; BGHZ 105, 24, 27), weil sie als öffentlichen Auftraggebern in Bund und Ländern zur Verwendung vorgegebene Regeln in Bezirken mehrerer Oberlandesgerichte angewendet werden, war der Beklagte als Auftraggeber verpflichtet, Änderungen an der Anlage der Klägerin als Auftragnehmerin rechtzeitig anzuzeigen.
  • OLG Hamm, 23.07.2019 - 21 U 24/18

    HOAI-Mindestsätze sind trotz EuGH-Urteil bindend

    Selbst bei eindeutig erscheinender Erklärung des Gläubigers darf ein Verzicht deshalb nicht angenommen werden, ohne dass bei der Feststellung zum erklärten Vertragswillen sämtliche Begleitumstände berücksichtigt worden sind (BGH NJW 2007, 368, 369; 2006, 1511, 1512; 2002, 1044, 1046).
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 298/03

    Geltendmachung des Pflichtteils beim Berliner Testament mit Verwirkungsklausel

    Besondere Umstände, die ausnahmsweise auf einen konkludenten Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch nach dem Vater durch die Erbschaftsannahme hindeuten könnten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15. Januar 2002 - X ZR 91/00 - NJW 2002, 1044 unter 4 m.w.N.), sind nicht vorgetragen, nicht ersichtlich und vom Berufungsgericht nicht festgestellt.
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 42/21

    Die Verpflichtung gegenüber anderen Miterben zur Auskunft über den Bestand und

    Steht fest, dass eine Forderung entstanden ist, verbietet dieser Umstand im Allgemeinen die Annahme, der Gläubiger habe sein Recht einfach wieder aufgegeben (BGH, Urteil vom 15. Januar 2002 - X ZR 91/00, NJW 2002, 1044).
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