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   BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01   

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https://dejure.org/2001,775
BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01 (https://dejure.org/2001,775)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2001 - 3 StR 303/01 (https://dejure.org/2001,775)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01 (https://dejure.org/2001,775)
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Unaufgeklärter Tötungshergang

§§ 212, 15 StGB, "unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf" nur, wenn der Täter bei der Tötungshandlung schon (aus seiner Sicht) zum Versuch angesetzt hatte (§§ 22, 23 StGB)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO; § 211 StGB; § 227 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Unmittelbares Ansetzen (Tatplan; Eigendynamik nach Vorbereitungshandlungen; Ausschaltung der Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers; wesentliche Zwischenschritte bei mehraktig geplantem Tatgeschehen); Versuch; Vorsatz; Alternativität; Irrtum über den Kausalverlauf ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mord - Vorsätzlicher Herbeiführung des Taterfolgs - Unerhebliche Kausalabweichung - Kausalverlauf - Tötungshandlung - Unmittelbares Ansetzen - Tatplan

  • Judicialis

    StGB § 15; ; StGB § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 15 22
    Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf; Versuchsbeginn beim mehraktigen Geschehensablauf

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kofferraum-Fall

    § 212 StGB; § 16 StGB; § 23 StGB; § 222 StGB; § 15 StGB; § 22 StGB
    Mehraktiges Tötungsgeschehen; verfrühter Erfolgseintritt; Irrtum über den Kausalverlauf; wesentliche Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf; Versuchsbeginn

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht AT, Keine unerhebliche Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf bei Erfolgsverursachung vor Versuchsbeginn

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Irrtum über den Kausalverlauf (Verfrühter Erfolg)

Sonstiges

  • taz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 03.02.2004)

    Im Kriminalfall "Mord ohne Leiche" wird die vermisste Monika Crantz aus Ratzeburg nun gerichtlich für tot erklärt - eine Leiche ist aber immer noch nicht aufgetaucht

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1057
  • NStZ 2002, 309
  • StV 2002, 538
  • JR 2002, 381
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01
    Hierbei können etwa die Dichte des Tatplans oder der Grad der Rechtsgutsgefährdung, der aus Sicht des Täters durch die zu beurteilende Handlung bewirkt wird, für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen (vgl. BGHSt 30, 363, 364; 35, 6, 9; 40, 257, 269; BGH NJW 1980, 1759 f; NStZ 1983, 462; 1987, 20; BGHR StGB § 22 Ansetzen 11).

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgutsgefährdung kann der Versuch einer Straftat erst dann angenommen werden, wenn die vom Täter vorgenommene Handlung nach seiner Vorstellung vom Tatablauf bereits einen derart unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthält, daß dieses schon konkret gefährdet ist und sich der Schaden unmittelbar anschließen kann (BGHSt 40, 257, 268; BGH NJW 1990, 2072; NStZ 1983, 452; vgl. auch, ausgehend von einem abweichenden rechtlichen Ansatz, Eser in Schönke/Schröder aaO § 22 Rdn. 42), weil nunmehr das letzte Hindernis vor der eigentlichen Tathandlung überwunden wird (vgl. BGH NStZ 1987, 20).

  • BGH, 30.04.1980 - 3 StR 108/80

    Unmittelbares Ansetzen durch das Einschlagen eines Nagels in einen Autoreifen, um

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01
    Hierbei können etwa die Dichte des Tatplans oder der Grad der Rechtsgutsgefährdung, der aus Sicht des Täters durch die zu beurteilende Handlung bewirkt wird, für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen (vgl. BGHSt 30, 363, 364; 35, 6, 9; 40, 257, 269; BGH NJW 1980, 1759 f; NStZ 1983, 462; 1987, 20; BGHR StGB § 22 Ansetzen 11).

    Damit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof bisher bei einem nach der Tatplanung mehraktigen, in Teilschritten zur Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals führenden Geschehensablauf bereits mit der Umsetzung eines frühen Teilakts das Vorliegen eines Versuchs angenommen oder erwogen hat, obwohl noch weitere Zwischenschritte bis zur Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals notwendig waren (BGH NJW 1980, 1759 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 14).

  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86

    Aufbrechen der Tür - §§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen; § 52 StGB; § 21

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01
    Hierbei können etwa die Dichte des Tatplans oder der Grad der Rechtsgutsgefährdung, der aus Sicht des Täters durch die zu beurteilende Handlung bewirkt wird, für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen (vgl. BGHSt 30, 363, 364; 35, 6, 9; 40, 257, 269; BGH NJW 1980, 1759 f; NStZ 1983, 462; 1987, 20; BGHR StGB § 22 Ansetzen 11).

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgutsgefährdung kann der Versuch einer Straftat erst dann angenommen werden, wenn die vom Täter vorgenommene Handlung nach seiner Vorstellung vom Tatablauf bereits einen derart unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthält, daß dieses schon konkret gefährdet ist und sich der Schaden unmittelbar anschließen kann (BGHSt 40, 257, 268; BGH NJW 1990, 2072; NStZ 1983, 452; vgl. auch, ausgehend von einem abweichenden rechtlichen Ansatz, Eser in Schönke/Schröder aaO § 22 Rdn. 42), weil nunmehr das letzte Hindernis vor der eigentlichen Tathandlung überwunden wird (vgl. BGH NStZ 1987, 20).

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01
    Sollte auch der neue Tatrichter die Täterschaft des Angeklagten für erwiesen erachten, ohne nähere Feststellungen zum Kerngeschehen der Tötung, treffen zu können, wird er zu beachten haben, daß es der Zweifelssatz nicht erfordert, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte liefert (vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ 1997, 344).
  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82

    Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung,

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01
    Dies gilt aber nur dann, wenn sie nach der Vorstellung des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung unmittelbar einmündet oder mit ihr in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht (s. etwa BGHSt 26, 201, 203; 28, 162, 163; 31, 178, 181; 37, 294, 297 f.; BGH NStZ 2001, 415, 416).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01
    Dies gilt aber nur dann, wenn sie nach der Vorstellung des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung unmittelbar einmündet oder mit ihr in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht (s. etwa BGHSt 26, 201, 203; 28, 162, 163; 31, 178, 181; 37, 294, 297 f.; BGH NStZ 2001, 415, 416).
  • BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89

    Raub - Versuch - Gewalt - Gewaltanwendung - Raubüberfall - Geldbombe -

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01
    Hierbei können etwa die Dichte des Tatplans oder der Grad der Rechtsgutsgefährdung, der aus Sicht des Täters durch die zu beurteilende Handlung bewirkt wird, für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen (vgl. BGHSt 30, 363, 364; 35, 6, 9; 40, 257, 269; BGH NJW 1980, 1759 f; NStZ 1983, 462; 1987, 20; BGHR StGB § 22 Ansetzen 11).
  • BGH, 24.05.1991 - 5 StR 4/91

    Diebstahl nach der "Tankdeckelmethode" - Zeitpunkt des Unmittelbaren Ansetzens

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01
    Damit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof bisher bei einem nach der Tatplanung mehraktigen, in Teilschritten zur Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals führenden Geschehensablauf bereits mit der Umsetzung eines frühen Teilakts das Vorliegen eines Versuchs angenommen oder erwogen hat, obwohl noch weitere Zwischenschritte bis zur Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals notwendig waren (BGH NJW 1980, 1759 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 14).
  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01
    Dies gilt aber nur dann, wenn sie nach der Vorstellung des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung unmittelbar einmündet oder mit ihr in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht (s. etwa BGHSt 26, 201, 203; 28, 162, 163; 31, 178, 181; 37, 294, 297 f.; BGH NStZ 2001, 415, 416).
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01
    Hierbei können etwa die Dichte des Tatplans oder der Grad der Rechtsgutsgefährdung, der aus Sicht des Täters durch die zu beurteilende Handlung bewirkt wird, für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen (vgl. BGHSt 30, 363, 364; 35, 6, 9; 40, 257, 269; BGH NJW 1980, 1759 f; NStZ 1983, 462; 1987, 20; BGHR StGB § 22 Ansetzen 11).
  • BGH, 07.04.1983 - 1 StR 207/83

    Versuchte Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen der

  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 48/01

    Unmittelbares Ansetzen (Weiterer Willensentschluß); Versuchter Diebstahl

  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr in einem Flugzeug

  • BGH, 14.06.1983 - 4 StR 298/83

    Verurteilung eines Ehemannes wegen Totschlages nach Gewaltanwendung an seiner

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Hierbei können etwa die Dichte des Tatplans oder der Grad der Rechtsgutsgefährdung, der aus Sicht des Täters durch die zu beurteilende Handlung bewirkt wird, für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen (BGHR StGB § 22 Ansetzen 30 m. w. N.).
  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Der Annahme unmittelbaren Ansetzens stehen Zwischenakte nicht entgegen, die keinen tatbestandsfremden Zwecken dienen, sondern wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan des Täters als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden (vgl. BGH, Urteile vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80, NJW 1980, 1759; vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057, 1058; vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06, NStZ 2006, 331; vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, BGHR StGB § 22 Ansetzen 38; Beschlüsse vom 24. Mai 1991 - 5 StR 4/91, BGHR StGB § 22 Ansetzen 14; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 219/15).
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    Denn nach dem Tatplan waren jeweils zunächst weitere Zwischenakte zu tatbestandsfremden Zwecken (Raub, Erpressung) vorgesehen; auch fehlte es beim ersten Zugriff auf die Tatopfer an dem erforderlichen engen räumlichen und situativen Zusammenhang mit dem Tötungsgeschehen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057 f.; Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447, 448).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    Diese abstrakten Maßstäbe bedürfen angesichts der Vielzahl denkbarer Sachverhaltsgestaltungen jedoch stets der wertenden Konkretisierung unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles (BGH, Urteile vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 338/10, NStZ 2011, 517).

    Auch die Dichte des Tatplans kann für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057).

    Selbständige Handlungsschritte unter Mitwirkung des Opfers, die durch dessen "vorzeitigen" Tod vereitelt worden wären (so der Fall BGH, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057), waren nach dem Tatplan des Angeklagten nicht vorgesehen.

  • BGH, 10.04.2002 - 5 StR 613/01

    Versuch; Totschlag; unmittelbares Ansetzen; Koinzidenz des Vorsatzes;

    In der Rechtsprechung ist als Rechtsfigur der unerheblichen Abweichung des tatsächlichen Kausalverlaufs vom vorgestellten Kausalverlauf anerkannt, daß eine Divergenz zwischen dem eingetretenen und dem vom Täter gedachten Geschehensablauf unter Gesichtspunkten des Vorsatzes regelmäßig dann unbeachtlich ist, wenn sie unwesentlich ist, namentlich weil beide Kausalverläufe gleichwertig sind (BGHSt 7, 325, 329; 23, 133, 135; BGH GA 1955, 123, 125; BGH NJW 1960, 1261; BGH NJW 2002, 1057; ebenso schon RGSt 67, 258; RG DStR 1939, 177, 178).

    Danach gilt insbesondere folgendes: Bewirkt der Täter, der nach seiner Vorstellung vom Tatablauf den Taterfolg erst durch eine spätere Handlung herbeiführen will, diesen bereits durch eine frühere Handlung, so kommt eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Taterfolges dann in Betracht, wenn er bereits vor der Handlung, die den Taterfolg verursacht, die Schwelle zum Versuch überschritten hat oder sie zumindest mit dieser Handlung überschreitet (BGH GA 1955, 123, 124; BGH NJW 2002, 1057; RG DStR 1939, 177, 178).

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auch im übrigen gebietet es der Zweifelssatz nicht, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH NJW 1995, 2300; Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01 m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17

    Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall häuslicher Gewalt: Beweisverwertungsverbot

    Hat der Täter noch ein zwischengeschaltetes Geschehen vorgesehen, das nach der Tatplanung keinen notwendigen Teil des zur Tatbestandsverwirklichung führenden Handlungsablaufs darstellt, liegt kein unmittelbares Ansetzen vor (BGH, Urt. v. 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NStZ 2002, 309).
  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Das neue Tatgericht wird sich für den Fall einer gleichbleibenden Einlassung des Angeklagten, die den aufgehobenen Feststellungen des angefochtenen Urteils im Wesentlichen zugrunde gelegen hat, eingehender mit ihrer Plausibilität zu befassen und dabei zu beachten haben, dass es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten ist, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, NJW 1995, 2300; vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057, 1059; vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14; vom 10. August 2016 - 2 StR 579/15, und vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16, NStZ-RR 2017, 5, 6 mwN).
  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02

    Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben

    Der Zweifelssatz gebietet es nicht etwa, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1995, 2300; 2002, 1057, 1059; 2002, 2188, 2189).
  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 71/15

    Raub

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung im Einzelfall sind u.a. die Dichte des Tatplans und der Grad der Rechtsgutgefährdung (BGHR StGB § 22 Ansetzen 11; BGH NStZ 2002, 309).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 325/07

    Versuch (unmittelbares Ansetzen); Überzeugungsbildung (kritische Prüfung eines

  • BGH, 09.03.2006 - 3 StR 28/06

    Versuch (unmittelbares Ansetzen); Brandstiftung; Urteilsgründe (fehlende

  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04

    Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat);

  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines

  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 654/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (unmittelbares Ansetzen bei

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10

    Strafbarkeit des Skimming; bandenmäßige und gewerbsmäßige Fälschung von

  • BGH, 20.11.2008 - V ZB 81/08

    Anwendbarkeit des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

  • OLG Köln, 19.10.2018 - 1 RBs 324/18

    Erfahrungssatz zur Wahrnehmung ordnungsgemäß aufgestellter Verkehrszeichen

  • OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung/Unfallzusatzversicherung - Leistungsausschluss bei

  • LG Köln, 18.08.2014 - 114 KLs 12/14

    Feststellung der Schuldigkeit wegen Diebstahls und Betruges; Gesamtwürdigung

  • BGH, 12.11.2003 - 2 StR 325/03

    Beweiswürdigung (in dubio pro reo; Zweifelssatz; Überzeugungsbildung;

  • KG, 03.09.2012 - 121 Ss 157/12

    Versuchsbeginn beim Diebstahl

  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2004 - 5 Ss 2/04

    Strafbarkeit des Insiderhandels bei Kenntnis von den Verkaufsverhandlungen eines

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