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   BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00   

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BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00 (https://dejure.org/2001,1640)
BAG, Entscheidung vom 29.08.2001 - 5 AZB 32/00 (https://dejure.org/2001,1640)
BAG, Entscheidung vom 29. August 2001 - 5 AZB 32/00 (https://dejure.org/2001,1640)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 319 Abs. 1; ; ArbGG § 70

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 70; ZPO § 319 Abs. 1
    Urteilsberichtigung: Verstoß gegen § 319 ZPO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 319 Abs. 1; ArbGG § 70
    Fehlerhaftigkeit eines Berichtigungsbeschlusses wegen mangelnder Erkennbarkeit des für die Berichtigung einer Urteilsformel maßgebenden Versehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1142
  • NZA 2002, 286
  • BB 2001, 2380
  • DB 2001, 2612
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 14/89

    Berichtigung eines Urteilsauspruchs - Unrichtigkeit - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00
    Die Möglichkeit, eine nach geltendem Recht unanfechtbare Entscheidung mit einem Rechtsmittel anzugreifen, muß vielmehr auf solche Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH 22. März 1990 - I ZB 14/89 - NJW-RR 1990, 893 mwN).

    Es wird in Rechtsprechung und Literatur teilweise durchaus als genügend angesehen, wenn sich die Unrichtigkeit einer verkündeten Urteilsformel aus den später abgefaßten Entscheidungsgründen ergibt (vgl. BAG 13. November 1974, aaO - solange das berichtigte Urteil noch nicht rechtskräftig ist; BAG 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - NJW 1969, 1871; BGH 28. Juni 2000 - XII ZB 157/99 - NJW-RR 2001, 211; BGH 14. Juli 1994 - IX ZR 193/93 - BGHZ 127, 74; BGH 22. März 1990, aaO; BGH 8. März 1956 - III ZR 265/54 - BGHZ 20, 188, 192; LAG Köln 6. April 2000 MDR 2000, 1255; Lindacher ZZP 88 [1975] 64, 70 - bis zum Eintritt der Rechtskraft der zu berichtigenden Entscheidung; Braun JuS 1986, 364, 366; MünchKomm-ZPO/Musielak 2.Aufl. § 319 Rn. 8).

    Es kann deshalb dahinstehen, ob die außerordentliche sofortige Beschwerde hier schon deshalb ausgeschlossen ist, weil sie in Fällen nicht zulässig sein kann, in denen das Urteil, das durch den Beschluß nach § 319 ZPO berichtigt wurde, selbst der Anfechtung entzogen ist, und zwar sowohl in seiner ursprünglichen als auch in seiner berichtigten Fassung (vgl. BGH 22. März 1990, aaO; BGH 10. Mai 1989 - IVa ZB 27/88 - NJW 1989, 2625).

  • BAG, 13.11.1974 - 5 AZR 54/74

    Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines (provozierten) Überfalls

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00
    Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt (BAG 13. November 1974 - 5 AZR 54/74 - AP BGB § 616 Nr. 45 = EzA GewO § 133 c Nr. 9; BGH 12. Januar 1984 - III ZR 95/82 - NJW 1985, 742).

    Liegen die Voraussetzungen für eine Berichtigung vor, kann auch eine Urteilsformel bis ins Gegenteil korrigiert werden (BAG 13. November 1974, aaO; BGH 9. November 1994 - XII ZR 184/93 - NJW 1995, 1033).

    Es wird in Rechtsprechung und Literatur teilweise durchaus als genügend angesehen, wenn sich die Unrichtigkeit einer verkündeten Urteilsformel aus den später abgefaßten Entscheidungsgründen ergibt (vgl. BAG 13. November 1974, aaO - solange das berichtigte Urteil noch nicht rechtskräftig ist; BAG 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - NJW 1969, 1871; BGH 28. Juni 2000 - XII ZB 157/99 - NJW-RR 2001, 211; BGH 14. Juli 1994 - IX ZR 193/93 - BGHZ 127, 74; BGH 22. März 1990, aaO; BGH 8. März 1956 - III ZR 265/54 - BGHZ 20, 188, 192; LAG Köln 6. April 2000 MDR 2000, 1255; Lindacher ZZP 88 [1975] 64, 70 - bis zum Eintritt der Rechtskraft der zu berichtigenden Entscheidung; Braun JuS 1986, 364, 366; MünchKomm-ZPO/Musielak 2.Aufl. § 319 Rn. 8).

  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93

    Beginn der Berufungsfrist nach Urteilsberichtigung

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00
    Liegen die Voraussetzungen für eine Berichtigung vor, kann auch eine Urteilsformel bis ins Gegenteil korrigiert werden (BAG 13. November 1974, aaO; BGH 9. November 1994 - XII ZR 184/93 - NJW 1995, 1033).

    Hier geht aus den Entscheidungsgründen nicht etwa hervor, daß ein Berechnungsfehler zur Klagestattgabe statt zur Klageabweisung geführt hat (so in dem der Entscheidung des BGH vom 9. November 1994, aaO zugrunde liegenden Fall: - versehentlich war bei der Saldierung mehrerer Beträge ein einzelner Betrag mit einem positiven statt mit einem negativen Vorzeichen ausgewiesen worden).

  • BGH, 12.01.1984 - III ZR 95/82

    Begriff der offenbaren Unrichtigkeit; Rechtskraft eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00
    Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt (BAG 13. November 1974 - 5 AZR 54/74 - AP BGB § 616 Nr. 45 = EzA GewO § 133 c Nr. 9; BGH 12. Januar 1984 - III ZR 95/82 - NJW 1985, 742).

    Irrtümer und Versehen, die nur die beteiligten Richter kennen, können nicht nachträglich berichtigt werden (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20; BGH 12. Januar 1984, aaO mwN).

  • BGH, 28.06.2000 - XII ZB 157/99

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Falle der Urteilsberichtigung

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00
    Es wird in Rechtsprechung und Literatur teilweise durchaus als genügend angesehen, wenn sich die Unrichtigkeit einer verkündeten Urteilsformel aus den später abgefaßten Entscheidungsgründen ergibt (vgl. BAG 13. November 1974, aaO - solange das berichtigte Urteil noch nicht rechtskräftig ist; BAG 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - NJW 1969, 1871; BGH 28. Juni 2000 - XII ZB 157/99 - NJW-RR 2001, 211; BGH 14. Juli 1994 - IX ZR 193/93 - BGHZ 127, 74; BGH 22. März 1990, aaO; BGH 8. März 1956 - III ZR 265/54 - BGHZ 20, 188, 192; LAG Köln 6. April 2000 MDR 2000, 1255; Lindacher ZZP 88 [1975] 64, 70 - bis zum Eintritt der Rechtskraft der zu berichtigenden Entscheidung; Braun JuS 1986, 364, 366; MünchKomm-ZPO/Musielak 2.Aufl. § 319 Rn. 8).
  • BAG, 04.06.1969 - 4 AZR 418/68

    Berichtigungsbeschluß - Zulassung eines Rechtsmittels - Bundungswirkung -

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00
    Es wird in Rechtsprechung und Literatur teilweise durchaus als genügend angesehen, wenn sich die Unrichtigkeit einer verkündeten Urteilsformel aus den später abgefaßten Entscheidungsgründen ergibt (vgl. BAG 13. November 1974, aaO - solange das berichtigte Urteil noch nicht rechtskräftig ist; BAG 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - NJW 1969, 1871; BGH 28. Juni 2000 - XII ZB 157/99 - NJW-RR 2001, 211; BGH 14. Juli 1994 - IX ZR 193/93 - BGHZ 127, 74; BGH 22. März 1990, aaO; BGH 8. März 1956 - III ZR 265/54 - BGHZ 20, 188, 192; LAG Köln 6. April 2000 MDR 2000, 1255; Lindacher ZZP 88 [1975] 64, 70 - bis zum Eintritt der Rechtskraft der zu berichtigenden Entscheidung; Braun JuS 1986, 364, 366; MünchKomm-ZPO/Musielak 2.Aufl. § 319 Rn. 8).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00
    Das setzt voraus, daß der angefochtene Beschluß bei verständiger Würdigung schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. dazu BVerfGE 67, 90, 94; 29, 45, 49; BGH NJW 1992, 983, 984; BVerwG NJW 1988, 722).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00
    Ausgeschlossen erscheint dies jedenfalls dann, wenn sich selbst auf diese Weise für die Parteien und andere Außenstehende nicht erkennen läßt, ob eine falsche Urteilsformel dem wirklichen Willen des gerichtlichen Spruchkörpers angepaßt wurde oder ob das Gericht seinen bei der Verkündung richtig ausgedrückten Willen wegen anschließender Bedenken noch einmal geändert hat (für die generelle Unbeachtlichkeit der nach Verkündung niedergeschriebenen Urteilsgründe BAG 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP ZPO § 319 Nr. 17 = EzA ZPO § 319 Nr. 1; BAG 29. Mai 1959 - 2 AZR 450/58 - BAGE 8, 20, 23; OLG München 12. August 1986 - 25 W 1876/86 - OLGZ 1986, 484 = MDR 1987, 63; wohl auch LAG Düsseldorf 7. November 1991 - 7 Ta 285/91 - NZA 1992, 427; für Unbeachtlichkeit jedenfalls bei verbleibenden Zweifeln BGH 14. November 1990 - 3 StR 310/90 - NJW 1991, 1900).
  • BGH, 16.03.1998 - II ZB 19/97

    Zulässigkeit einer Beschwerde zum BGH wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit der

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00
    "Greifbar gesetzwidrig" ist eine Entscheidung dann, wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (BGH 16. März 1998 - II ZB 19/97 - NJW 1998, 1715 mwN).
  • OLG München, 12.08.1986 - 25 W 1876/86

    Urteilstenor; Entscheidungsgründe; Unrichtigkeit; Unrichtigkeit eines verkündeten

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00
    Ausgeschlossen erscheint dies jedenfalls dann, wenn sich selbst auf diese Weise für die Parteien und andere Außenstehende nicht erkennen läßt, ob eine falsche Urteilsformel dem wirklichen Willen des gerichtlichen Spruchkörpers angepaßt wurde oder ob das Gericht seinen bei der Verkündung richtig ausgedrückten Willen wegen anschließender Bedenken noch einmal geändert hat (für die generelle Unbeachtlichkeit der nach Verkündung niedergeschriebenen Urteilsgründe BAG 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP ZPO § 319 Nr. 17 = EzA ZPO § 319 Nr. 1; BAG 29. Mai 1959 - 2 AZR 450/58 - BAGE 8, 20, 23; OLG München 12. August 1986 - 25 W 1876/86 - OLGZ 1986, 484 = MDR 1987, 63; wohl auch LAG Düsseldorf 7. November 1991 - 7 Ta 285/91 - NZA 1992, 427; für Unbeachtlichkeit jedenfalls bei verbleibenden Zweifeln BGH 14. November 1990 - 3 StR 310/90 - NJW 1991, 1900).
  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 364/72

    Rechtsmittelzulassung - Verkündung - Berichtigungsbeschluß - Bindungswirkung des

  • BAG, 29.05.1959 - 2 AZR 450/58

    Entscheidung über Anspruch - Gründe - Tenor - Übergangener Anspruch - Ablauf der

  • LAG Sachsen, 09.05.2000 - 5 Sa 514/99

    Zulässigkeit nachträglicher Berichtigung von Urteilen bei offenbaren

  • LAG Düsseldorf, 07.11.1991 - 7 Ta 285/91

    Berichtigung des Tenors ; Berichtigungsbeschluß ; Gericht ; Absetzung der

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95

    Revisionszulassung in den Gründen; Nachteilsausgleich bei unwirksamer Kündigung

  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

  • LAG Köln, 06.04.2000 - 11 (2) Ta 31/00

    Urteilsberichtigung - ähnliche offenbare Unrichtigkeiten

  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93

    Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • BGH, 10.05.1989 - IVa ZB 27/88

    Anfechtbarkeit der Urteilsberichtigung durch ein Oberlandesgericht

  • BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99

    Außerordentlicher Rechtsbehelf wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit"

  • BGH, 08.03.1956 - III ZR 265/54

    Zulassung der Revision in Urteilsberichtigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2022 - 11 Sa 576/22

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst

    Offenbar ist die Unrichtigkeit, wenn sich der Fehler bereits unmittelbar aus der Entscheidung selbst oder aus den Vorgängen bei Erlass und Verkündung für die Parteien und für Außenstehende ohne Weiteres ergibt (BAG, Beschluss vom 29. August 2001 - 5 AZB 32/00 - juris; Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage 2022 § 319 Rn. 6).

    Dabei kann die Streitfrage offenbleiben, ob überhaupt bei sogenannten Stuhlurteilen zum Beleg der Unrichtigkeit der Urteilsformel allein auf die erst nachfolgend abgesetzten Entscheidungsgründe zurückgegriffen werden kann (zu den Bedenken: BAG, Beschluss vom 29. August 2001, a.a.O).

  • LAG Hamm, 26.04.2011 - 1 Ta 190/11

    Berichtigung eines sog. Stuhlurteils

    Offenbar ist die Unrichtigkeit, wenn sich der Fehler bereits unmittelbar aus der Entscheidung selbst oder aus den Vorgängen bei Erlass und Verkündung für die Parteien und für Außenstehende ohne Weiteres ergibt (Zöller/Vollkommer ZPO 28. Auflage § 319 Rn. 5; BAG 29.08.2001 - 5 AZB 32/00 - NJW 2002, 1142; LAG Schleswig-Holstein 13.03.2002 - 4 Ta 180/01 -).

    Sie müssen mit einer Berichtigung rechnen können (BAG 29.08.2001 a.a.O.; BGH 22.09.2009 - IV ZR 128/08; BGH 12.01.1984 - III ZR 95/82 - NJW 1985, 742).

    Dabei kann die Streitfrage offen bleiben, ob überhaupt bei sogenannten Stuhlurteilen zum Beleg der Unrichtigkeit der Urteilsformel allein auf die erst nachfolgend abgesetzten Entscheidungsgründe zurückgegriffen werden kann (zu den Bedenken: BAG 29.08.2001 a.a.O.; Sächsisches LAG 16.07.1998 - 9 Ta 197/98 - LAGE § 319 ZPO Nr. 6; LAG Düsseldorf 07.11.1991 - 7 Ta 285/91 - NZA 1992, 427).

    Eine "offenbare" Unrichtigkeit setzt voraus, dass die Berichtigung auch von Richtern hätte vorgenommen werden können, die am Urteil nicht beteiligt waren (BAG 29.08.2001 a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2014 - 12 Sa 741/14

    Betriebsrentenanpassung

    Irrtümer und Versehen, die nur die beteiligten Richter kennen, können nicht nachträglich berichtigt werden (BAG 29.08.2001 - 5 AZB 32/00, AP Nr. 24 zu § 319 ZPO Rn. 15).

    Ausgeschlossen erscheint dies jedenfalls dann, wenn sich selbst auf diese Weise für die Parteien und andere Außenstehende nicht erkennen lässt, ob eine falsche Urteilsformel dem wirklichen Willen des gerichtlichen Spruchkörpers angepasst wurde oder ob das Gericht seinen bei der Verkündung richtig ausgedrückten Willen wegen anschließender Bedenken noch einmal geändert hat (BAG 29.08.2001 a.a.O. Rn. 16).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 2 R 431/14

    Zulässigkeit einer Tenorberichtigung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer

    Ausgeschlossen erscheint eine Berücksichtigung erst nachträglich abgefasster Urteilsgründe jedenfalls dann, wenn sich für die Parteien und andere Außenstehende nicht erkennen lässt, ob eine falsche Urteilsformel dem wirklichen Willen des gerichtlichen Spruchkörpers (im maßgeblichen Zeitpunkt der Beratung) angepasst wurde oder ob das Gericht seinen bei der Verkündung richtig ausgedrückten Willen wegen anschließender Bedenken noch einmal geändert hat (BAG, B. v. 29. August 2001 - 5 AZB 32/00 - NJW 2002, 1142).

    Solange im Ergebnis niemand außer den beteiligten Richtern verlässlich ersehen kann, ob schon bei der Urteilsverkündung ein Widerspruch von Erklärtem und Gewolltem vorlag, ist kein Raum für eine Urteilsberichtigung in Anwendung des § 138 SGG (BAG, B.v. 29. August 2001 aaO - zur Parallelvorschrift des § 319 ZPO).

  • BVerwG, 21.12.2006 - 6 PB 17.06

    Mitwirkung des Lehrerhauptpersonalrats bei Schulschließungen; Abstimmung in

    Liegen die Voraussetzungen für eine Berichtigung vor, kann eine Beschlussformel sogar bis ins Gegenteil korrigiert werden (vgl. BAG, Beschluss vom 29. August 2001 - 5 AZB 32/00 - AP Nr. 24 zu § 319 ZPO Bl. 701).
  • KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05

    Urteilsberichtigung: Offenbare Unrichtigkeit eines Stuhlurteils bei Abweichen des

    Nach verbreiteter Auffassung soll nur eine versehentliche Abweichung des vom Gericht Erklärten von dem von ihm Gewollten rechtfertigt eine Berichtigung nach dieser Vorschrift; eine falsche Willensbildung des Gerichts soll nicht mit Hilfe dieser Bestimmung korrigiert werden können (Vollkommer in Zöller, ZPO, 25 Aufl., § 319 Rn. 4; BGH NJW 1985, 742; BAG NJW 2002, 1142).

    Demgegenüber ist das BAG teilweise (NJW 2002, 1142; ebenso OLG München NJW-RR 1986, 1447 = MDR 1987, 63) der Auffassung, daß eine Berichtigung auf der Grundlage der Abweichung von Entscheidungssatz und nachträglich verkündeter Gründe ausscheide, da die Urteilsgründe dann nicht einen Vorgang im Zusammenhang mit der Verkündung des Entscheidungssatzes darstellen (ebenso LAG Düsseldorf NZA 1992, 427; Leipold in Stein/Jonas aaO Rn. 6 Fn. 19).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2023 - 11 Sa 576/22

    Offensichtliche Unrichtigkeit im Urteil; Urteilsberichtigung gem. § 319 Abs. 1

    Offenbar ist die Unrichtigkeit, wenn sich der Fehler bereits unmittelbar aus der Entscheidung selbst oder aus den Vorgängen bei Erlass und Verkündung für die Parteien und für Außenstehende ohne Weiteres ergibt (BAG, Beschluss vom 29. August 2001 - 5 AZB 32/00 - juris; Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung , 34. Auflage 2022 § 319 Rn. 6).

    Dabei kann die Streitfrage offenbleiben, ob überhaupt bei sogenannten Stuhlurteilen zum Beleg der Unrichtigkeit der Urteilsformel allein auf die erst nachfolgend abgesetzten Entscheidungsgründe zurückgegriffen werden kann (zu den Bedenken: BAG, Beschluss vom 29. August 2001, a.a.O).

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2014 - 9 TaBV 109/13

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Arbeitszeit von

    Irrtümer, die nur die beteiligten Richter kennen, können nicht korrigiert werden (BAG v. 20.08.2001 - 5 AZB 32/00, NJW 2002, 1142).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2013 - 4 Sa 254/13

    Berufsausbildung, Bewachungsgewerbe, Auszubildender, Sonntagszuschlag,

    Allein die Entscheidungsgründe lassen nicht für die Parteien oder andere Außenstehende erkennen, dass die Urteilsformel bezüglich der Rechtsmittelfähigkeit dem wirklichen Willen der Kammer nicht entspricht (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 29.8.2001 - 5 AZB 32/00 - zitiert nach juris, Rn. 16).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2003 - 11 Ta 1297/03

    Anforderungen an eine Urteilsberichtigung gemäß § 319 Abs. 1 ZPO.

    Hingegen können Irrtümer oder Versehen, die nur den beteiligten Richtern erkennbar sind, nicht nachträglich berichtigt werden (wegen weiterer Einzelheiten Beschluss des BAG vom 29.08.2001 - 5 AZB 32/00 in BAG-Report 3/2001).
  • LAG Hamm, 05.02.2015 - 12 Ta 561/14

    Voraussetzungen der Urteilsberichtigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06

    sten der behördlichen Überwachung der Abwassereinleitung

  • ArbG Düsseldorf, 13.07.2020 - 6 Ca 5202/19

    Außerordentliche Kündigung; Verdachtskündigung; Bonuszahlung; Vertragsschluss

  • LAG Düsseldorf, 05.09.2019 - 11 TaBV 82/18

    Wahlanfechtung egen Verkennung des Betriebsbegriffs, gemeinsamer Betrien

  • OLG Schleswig, 23.10.2008 - 11 W 49/08

    Urteilsberichtigung bei erkennbarer unrichtiger Fassung der verkündeten

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2022 - L 2 AS 345/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berichtigung einer Kostenentscheidung - Ablehnung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2010 - 10 Ta 291/09

    Berichtigung eines Beschlusses - offenbare Unrichtigkeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2015 - 5 Ta 73/15

    Urteil, Berichtigung, Urteilsberichtigung, Tenor, Unrichtigkeit, offenbar,

  • ArbG Hamburg, 10.08.2021 - 11 Ca 199/18
  • ArbG Hamburg, 29.11.2011 - 19 Ca 178/11
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2023 - L 2 AS 635/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zur Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.12.2011 - 6 Ta 216/11

    Urteil, Berichtigung, Urteilsberichtigung, Urteilstenor, Auslassung,

  • LAG Hessen, 28.04.2002 - 16 Ta 170/02

    Aufhebung eines eigenen PKH-Beschluss von Amts wegen

  • AG Bernau, 09.02.2015 - 26 VI 623/07
  • AG Köln, 20.07.2013 - 226 C 57/13

    Verwirkung eines Betriebskostennachzahlungsanspruchs

  • BPatG, 13.12.2006 - 26 W (pat) 139/05
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