Weitere Entscheidung unten: EuGH, 27.11.2001

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   BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00   

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https://dejure.org/2002,1223
BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00 (https://dejure.org/2002,1223)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00 (https://dejure.org/2002,1223)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 (https://dejure.org/2002,1223)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Durchsuchungsmaßnahme - Computerdurchsuchung - Verfassungsbeschwerde - Beschlagnahmeverbot

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 11 Abs. 3; ; StPO § 110; ; StPO § 97 Abs. 1; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 13; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 97 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
    Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1410
  • NVwZ 2002, 1369 (Ls.)
  • NStZ 2002, 377
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 14.12.1998 - 2 BJs 82/98

    digitale Datenträger - § 110 StPO ist auch anwendbar auf die Durchsicht von Daten

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00
    Vorliegend ist die Durchsicht der Daten auf dem Notebook - die der Regelung des § 110 StPO unterliegt (BGH-Ermittlungsrichter, CR 1999, S. 292 ) - noch nicht abgeschlossen.

    Die Vorschrift gibt der Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Klärung und Entscheidung, ob sichergestellte Unterlagen, wozu auch lesbare Aufzeichnungen von Daten aus der Software von EDV-Anlagen gehören (BGH, CR 1999, S. 292 ), zurückzugeben sind oder ob die richterliche Beschlagnahme zu erwirken ist.

    Insoweit steht dem Betroffenen der - auch von der Beschwerdeführerin gewählte - Antrag nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog offen (BGH, CR 1999, S. 292 , LG Frankfurt, NStZ 1997, S. 564 f.).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00
    Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist; dies ist der Fall, wenn die angegriffene Entscheidung willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 18, 85 ) oder auf Auslegungsfehlern beruht, die eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts erkennen lassen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).

    Gemessen an den oben dargelegten Kriterien zur Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ) hält sich die Abwägung im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen und Gebotenen.

  • BGH, 03.08.1995 - StB 33/95

    Durchsuchungsanordnung 'AIZ' - §§ 102, 304 StPO, prozessuale Überholung (Hinweis:

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00
    Diese Phase ist noch zum Vollzug der Durchsuchungsanordnung zu rechnen (BGH, NJW 1995, S. 3397).

    In welchem Umfang die inhaltliche Durchsicht des u. U. umfangreichen und komplexen Materials notwendig ist, wie sie im Rahmen von § 110 StPO im Einzelnen zu gestalten und wann sie zu beenden ist, unterliegt der Entscheidung der Staatsanwaltschaft (BGH, NJW 1995, S. 3397).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00
    a) Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin sind die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 27. Mai 1997 zur zeitlichen Geltung von Durchsuchungsbeschlüssen aufgestellten Grundsätze (BVerfGE 96, 44 ) auf die Phase der Durchsicht von Unterlagen nach § 110 StPO nicht anzuwenden (a.A. Hoffmann/Wißmann, NStZ 1998, S. 443 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00
    Ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte in jeder Hinsicht zutreffend gewichtet worden sind oder ob eine andere Beurteilung näher gelegen hätte, unterfällt daher nicht seiner Entscheidung (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00
    Aus diesem Recht ergibt sich zwar, dass - über den Wortlaut des § 97 Abs. 1 StPO hinaus - Unterlagen, die sich ein Beschuldigter erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, weder beschlagnahmt noch gegen seinen Widerspruch verwertet werden dürfen (BGH, NStZ 1998, S. 309 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 04.09.1996 - 29 Qs 16/96
    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00
    Insoweit steht dem Betroffenen der - auch von der Beschwerdeführerin gewählte - Antrag nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog offen (BGH, CR 1999, S. 292 , LG Frankfurt, NStZ 1997, S. 564 f.).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Die Beschlagnahme oder Maßnahmen nach § 110 StPO, die nur mittelbar aus der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume folgen, unterfallen nicht mehr dem Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NStZ 2002, S. 377 und vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, BVerfGK 1, 126 ).
  • BGH, 31.01.2007 - StB 18/06

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

    Denn unter diesem Aspekt unterscheidet sich die verdeckte Online-Durchsuchung nicht von einer im Rahmen einer offenen Durchsuchung vorgenommenen Auswertung von elektronischen Datenträgern, die als unbedenklich angesehen wird (vgl. BVerfG NJW 2006, 976, 980 ff.; 2005, 1917, 1919 f.; NStZ 2002, 377 f.; Nack aaO § 110 Rdn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2019 - 1 S 982/18

    Durchsicht eines Datenträgers; Fund in einem gegen andere Personen gerichteten

    Die Durchsicht dient im Gegenteil dazu, erst zu klären, ob die - vor Ort durchgesehenen oder gegebenenfalls vorläufig sichergestellten und zur Durchsicht bei der Behörde mitgenommenen - Unterlagen mangels Beweiserheblichkeit zurückzugeben sind oder ob eine richterliche Beschlagnahme zu erwirken ist (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 20.09.2018 - 2 BvR 708/18 - NJW 2018, 3571, und v. 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00 - NJW 2002, 1410; BGH, Beschl. v. 05.08.2003 - StB 7/03 - NStZ 2003, 670; HmbOVG, Beschl. v. 03.07.2012 - 12 Bf 58/12.F - NVwZ-RR 2012, 845; OVG NW, Beschl. v. 30.01.2009 - 5 E 1425/08 - juris; OVG Bremen, Beschl. v. 21.07.2006 - DL A 420/05 - NordÖR 2006, 414; Gercke; in: dems./Julius/Temming/Zöller, StPO, 6. Aufl., § 110 Rn. 8; Bruns, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 110 Rn. 9; Hauschild, in: MüKo-StPO, § 110 Rn. 1; Hartmann, in: Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., § 110 StPO Rn. 11; Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 110 rn.

    (1) Die Durchsicht von Daten nach § 110 StPO, unterfällt, auch wenn die Daten im Zuge einer Wohnungsdurchsuchung gewonnen wurden, nicht mehr dem Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 - BVerfGE 124, 43; Beschl. v. 12.04.2005, a.a.O.; Beschl. v. 30.01.2002, a.a.O.).

    Sie ist dann insoweit an Art. 14 GG zu messen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.06.2009, a.a.O.; Beschl. v. 30.01.2002, a.a.O.; Beschl. v. 28.04.2003 - 2 BvR 358/03 -).

    Die vom Bundesverfassungsgericht zur zeitlichen Geltung von Durchsuchungsbeschlüssen aufgestellten Grundsätze (vgl. BVerfG, Beschl.v. 27.05.1997, a.a.O.) sind, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.01.2002, a.a.O.), auf die Phase der Durchsicht von Unterlagen nach § 110 StPO nicht anzuwenden (ebenso Hegmann, in: BeckOK StPO, 32. Ed., § 110 Rn. 8; Gercke, a.a.O., § 110 Rn. 10; Bruns, a.a.O., § 110 Rn. 9; Hauschild, a.a.O., § 110 Rn. 10; alle m.w.N.).

    Da es in der Phase der Durchsicht nach § 110 StPO, wie gezeigt, zu keinem Eingriff in den Schutzbereich des Art. 13 GG kommt (vgl. oben unter b)aa)), besteht die Gefahr, dass der Richtervorbehalt aus Art. 13 Abs. 2 GG in Folge Zeitablaufs leer läuft, hier nicht (BVerfG, Beschl. v. 30.01.2002, a.a.O.).

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Dies ist auch verfassungsrechtlich von Belang, weil die fortdauernde Besitzentziehung zur Durchsicht der Unterlagen in das Recht des Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG eingreift, aber nicht mehr in das Recht aus Art. 13 Abs. 1 GG (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NStZ 2002, S. 377).
  • BGH, 20.05.2021 - StB 21/21

    Ermittlungsrichterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung eines

    Der vom Verteidiger des Beschuldigten unter dem 29. Oktober 2020 erhobene "Widerspruch" stellt jedoch einen in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO statthaften Antrag auf ermittlungsrichterliche Entscheidung über die vorläufige Sicherstellung des Mobiltelefons dar, der jederzeit gestellt werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Mai 2017 - 2 BvQ 27/17, juris; vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03, NJW 2003, 2669, 2671; vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 94/01, NStZ-RR 2002, 144, 145; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 98 Rn. 23; § 110 Rn. 10).

    aa) Das sichergestellte Mobiltelefon durfte als elektronisches Speichermedium, dessen Durchsicht auf Beweisrelevanz im Rahmen der Wohnungsdurchsuchung vor Ort nicht möglich war, zur Auswertung mitgenommen und hierfür einstweilen sichergestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - StB 6/19, juris Rn. 17; vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 110 Rn. 2a).

    Da die Durchsicht des Mobiltelefons noch Teil der Durchsuchung ist (BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 2 BvR 886/19 u.a., NJW 2020, 384 Rn. 39; vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18, NJW 2018, 3571 Rn. 25; vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 110 Rn. 10), ist ihre (weitere) Zulässigkeit allerdings davon abhängig, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnungsdurchsuchung gemäß § 102 StPO nach wie vor gegeben sind (BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 2 BvR 886/19 u.a., NJW 2020, 384 Rn. 39; vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18, NJW 2018, 3571 Rn. 25; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 110 Rn. 10).

    bb) Die Fortdauer der vorläufigen Sicherstellung ist auch unter dem Gesichtspunkt des Gebots der zügigen Auswertung zur Durchsicht mitgenommener potentieller Beweismittel (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 8; LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 4. September 1996 - 5/29 Qs 16/96, NJW 1997, 1170; LG Saarbrücken, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 2 Qs 26/16, NStZ-RR 2016, 346; vom 10. September 2010 - 2 Qs 24/10, BeckRS 2010, 25477; SSW-StPO/Hadamitzky, 4. Aufl., § 110 Rn. 9; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 110 Rn. 2a; SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 110 Rn. 24) zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beanstanden.

    Nach Abschluss der Durchsicht wird der Generalbundesanwalt entweder die richterliche Beschlagnahme des Mobiltelefons oder dessen Herausgabe an den Beschuldigten zu bewirken haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 8; SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 110 Rn. 27).

    aa) Die Entscheidung, in welchem Umfang eine inhaltliche Durchsicht potentieller Beweismittel nach § 110 StPO notwendig ist, wie sie im Einzelnen zu gestalten und wann sie zu beenden ist, obliegt vielmehr dem Ermessen der Staatsanwaltschaft (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03, NJW 2003, 2669, 2671; vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 7; LG Saarbrücken, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 Qs 26/16, NStZ-RR 2016, 346, 347; SSW-StPO/Hadamitzky, 4. Aufl., § 110 Rn. 8).

    Denn er kann nach erfolgter gerichtlicher Bestätigung zu einem späteren Zeitpunkt - gegebenenfalls auch wiederholt - erneut einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 110 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog stellen, wenn sich nach seinem Dafürhalten die Sach- und daraus resultierend die Rechtslage geändert hat, etwa wegen Verzögerungen im weiteren Verlauf der Durchsicht oder einer Unverhältnismäßigkeit der fortdauernden Sicherstellung angesichts fortgeschrittenen Zeitablaufs (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 94/01, NStZ-RR 2002, 144, 145; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 8).

  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

    Für die Prüfung der Einhaltung der entsprechenden Entscheidungsgrenzen steht dem Beschwerdeführer der Antrag nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog offen (vgl. BVerfG NStZ 2002, 377, 378).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Dabei wäre in Betracht zu ziehen, ob die besondere Schutzwürdigkeit des Mandats zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für den Mandanten des Berufsgeheimnisträgers von Belang ist (vgl. speziell zum Schutz des Verhältnisses eines Strafverteidigers zum Beschuldigten: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 - s.a. BGHSt 44, 46 ).
  • BVerfG, 09.08.2019 - 2 BvR 1684/18

    Durchsuchung einer Wohnung in einem gegen einen Dritten gerichteten

    Dieses kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist; dies ist der Fall, wenn die angegriffene Entscheidung willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 18, 85 ) oder auf Auslegungsfehlern beruht, die eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts erkennen lassen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, Rn. 9).
  • LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtmäßigkeit einer vorläufigen

    Folglich ist die Anordnung der vorläufigen Sicherstellung nur dann rechtswidrig, wenn die vorläufig sichergestellten Papiere offensichtlich beschlagnahmefrei sind (LG Saarbrücken, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 Qs 16/16, NStZ 2016, 751; LG Bonn, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 27 Qs 33/10, Rn. 25, juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00) oder sonst schon im Voraus feststeht, dass die Papiere im späteren Verfahren als Beweismittel nicht verwertet werden dürfen.
  • BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03

    Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung

    Zudem gibt es - mit Ausnahme der Evidenz - keine Pflicht zur ungeprüften Herausgabe von Gegenständen, welche angeblich nicht verfahrenserheblich sind oder die einem Beweisverwertungsverbot unterfallen sollen (vgl. hinsichtlich angeblicher Verteidigungsunterlagen Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NStZ 2002, S. 377 ).
  • BGH, 30.03.2023 - StB 58/22

    Durchsuchung bei Beschuldigten (Anfangsverdacht); Durchsuchung bei anderen

  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04

    Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines

  • BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Wohnungsgrundrecht; Kontrollfunktion des

  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
  • LG Saarbrücken, 20.09.2016 - 2 Qs 26/16

    Ermittlungsverfahren: Befristung der vorläufigen Sicherstellung von Dokumenten

  • BGH, 24.10.2023 - StB 59/23

    Rechtmäßigkeit der richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung bei

  • LG Hamburg, 17.08.2016 - 618 Qs 30/16

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Reichweite des Beschlagnahmeschutz für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2018 - 1 S 13.18

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses trotz Fehlerhaftigkeit der

  • BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 827/21

    Durchsicht von Unterlagen in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 27/04

    Einstweilige Anordnung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung

  • BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Beschlagnahme von

  • BGH, 20.04.2023 - StB 5/23

    Beschwerde gegen gerichtliche Bestätigung einer vorläufigen Sicherstellung zum

  • LG Gießen, 25.06.2012 - 7 Qs 100/12

    Beschlagnahme: Umfang des Beschlagnahmeverbots bei Verteidigungsunterlagen;

  • KG, 23.12.2021 - 5 Ws 261/21

    Durchsicht eines im Haftraum eines Untersuchungshäftlings befindlichen, zu

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1511/03

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Rechtswegerschöpfung

  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
  • VG Düsseldorf, 24.03.2021 - 18 K 6241/18

    Vereinsverbot, Durchsuchungsanordnung, Sicherstellung, Sicherstellungsbescheid,

  • BGH, 23.08.2023 - StB 47/23

    Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

  • BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 95/19

    Keine Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch Versagung

  • LG Bonn, 21.06.2012 - 27 Qs 2/12

    Zulässigkeit einer Beschlagnahme von zivilrechtlicher Anwaltskorrespondenz im

  • VG Freiburg, 06.04.2018 - 4 K 9673/17

    Öffnung und Sichtung eines bei einer vereinsrechtlichen Durchsuchung

  • OLG Koblenz, 19.06.2006 - 1 Ws 385/06

    Beschlagnahme von Gegenständen: Anforderungen an eine richterliche

  • AG Kiel, 03.07.2023 - 43 Gs 3660/23

    Mobiltelefon, vorläufige Sicherstellung, Durchsicht, Voraussetzungen,

  • LG Hildesheim, 08.12.2006 - 12 Qs 59/06

    Beschlagnahme: Anforderungen an die Verbindung eines Durchsuchungsbeschlusses mit

  • VerfG Brandenburg, 25.09.2002 - VfGBbg 79/02

    Durchsuchung einer Wohnung und anderer Räume eines Polizeibeamten wegen Verdachts

  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2017 - 12 KLs 14/17

    Beschlagnahme von Verteidigerunterlagen

  • LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in Räumlichkeit einer Kanzlei bei Vorliegen

  • LG Bonn, 10.09.2010 - 27 Qs 21/10

    Bei Gefahr des Beweismittelverlusts ist die Anordnung der nichtrichterlichen

  • BVerfG, 17.11.2022 - 1 BvR 827/21

    Verfassungsbeschwerde, Subsidiarität, Beschlagnahme, lange Dauer,

  • OLG Rostock, 29.06.2017 - 20 VAs 5/16

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei mit Sicherstellung von Daten durch

  • OVG Bremen, 21.07.2006 - DL A 420/05
  • VG Gelsenkirchen, 24.02.2022 - 14 I 24/22

    Vereinsverbot; Durchsuchung; Wohnung; Duldung; Beschlagnahme; Datenträger;

  • OVG Sachsen, 15.04.2014 - 3 B 460/13
  • VG Gelsenkirchen, 04.05.2017 - 14 I 30/17

    Hooligan; Ultra; Ultras; Hooligans; Verein; Vereinigung; Durchsuchung

  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2020 - 14 I 66/19

    Durchsuchung Durchsicht Wohnung Vereinsverbot Vereinigung Verbot Computer

  • VG Schleswig, 07.11.2016 - 3 E 4/16

    Vereinsrechtliche Durchsuchungsanordnung

  • VG Gelsenkirchen, 31.08.2023 - 14 I 104/23

    Durchsuchung; Durchsuchungsanordnung; Durchsicht; Datenträger; Hammerskins

  • VG Gelsenkirchen, 06.05.2009 - 14 I 11/09

    Beschlagnahme, Durchsicht, Durchsuchung, Verein, HDJ

  • LG Frankfurt/Main, 28.07.2023 - 29 Qs 5/23
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Rechtsprechung
   EuGH, 27.11.2001 - C-285/99 und C-286/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,379
EuGH, 27.11.2001 - C-285/99 und C-286/99 (https://dejure.org/2001,379)
EuGH, Entscheidung vom 27.11.2001 - C-285/99 und C-286/99 (https://dejure.org/2001,379)
EuGH, Entscheidung vom 27. November 2001 - C-285/99 und C-286/99 (https://dejure.org/2001,379)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Erteilung des Zuschlags - Ungewöhnlich niedrige Angebote - In einem Mitgliedstaat geltende Erläuterungs- und Ausschlussmodalitäten - Gemeinschaftsrechtliche Verpflichtungen des öffentlichen Auftraggebers

  • Europäischer Gerichtshof

    Impresa Lombardini

  • Europäischer Gerichtshof

    Mantovani

  • EU-Kommission PDF

    Lombardini

    Richtlinie 93/37 des Rates, Artikel 30 Absatz 4
    Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinie 93/37 - Erteilung des Zuschlags - Ungewöhnlich niedrige Angebote - Automatischer Ausschluss - Unzulässigkeit - Verpflichtung zur Durchführung eines Verfahrens der kontradiktorischen ...

  • EU-Kommission

    Lombardini

  • Wolters Kluwer

    Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge ; Ablehnung von einem Angebot eines Betriebes in einem nicht offenen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge wegen zu günstigen Konditionen; Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien ...

  • oeffentliche-auftraege.de

    Unterkostenangebote: Erläuterungsrecht des Bieters

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 234; ; Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14.06.1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge Art. 30 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 93/37/EWG Art. 30 Abs. 4
    Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinie 93/37 - Erteilung des Zuschlags - Ungewöhnlich niedrige Angebote - Automatischer Ausschluss - Unzulässigkeit - Verpflichtung zur Durchführung eines Verfahrens der kontradiktorischen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergaberecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Niedrigpreisangebot: Muss Bieter vor Ausschluss gehört werden? (IBR 2002, 269)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien) zur Auslegung von Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 199 vom 9. August 1993, S. 54) - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1410 (Ls.)
  • EuZW 2002, 58
  • NZBau 2002, 101
  • DVBl 2002, 418 (Ls.)
  • BauR 2002, 680 (Ls.)
  • VergabeR 2002, 131
  • ZfBR 2002, 179
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    Außerdem verbietet es Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 den Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung, Vorschriften zu erlassen, wonach bestimmte nach einem mathematischen Kriterium ermittelte Angebote von der Vergabe öffentlicher Bauaufträge ohne weiteres ausgeschlossen werden, statt den öffentlichen Auftraggeberzu verpflichten, das in der Richtlinie vorgesehene Verfahren der kontradiktorischen Überprüfung anzuwenden (Urteile vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88, Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 dem öffentlichen Auftraggeber vorschreibt, die Einzelposten der ungewöhnlich niedrigen Angebote zu überprüfen, und ihn in diesem Zusammenhang dazu verpflichtet, den Bieter zur Vorlage der erforderlichen Belege aufzufordern (Urteil Fratelli Costanzo, Randnr. 16).

    Nach Ansicht des Gerichtshofes nimmt ein mathematisches Kriterium, wonach Angebote, die den als Preis der Arbeiten festgesetzten Grundwert um mehr als 10 Prozentpunkte weniger übersteigen als der Durchschnitt aller zum Vergabeverfahren zugelassenen Angebote, als ungewöhnlich angesehen und daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, den Bietern, die besonders niedrige Angebote eingereicht haben, die Möglichkeit, nachzuweisen, dass diese Angebote seriös sind, so dass die Anwendung eines solchen Kriteriums im Widerspruch zu dem Zweck der Richtlinie 71/305 steht, die Entwicklung eines echten Wettbewerbs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge zu fördern (Urteil Fratelli Costanzo, Randnr. 18).

    Ferner hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass der Rat in Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 ein genaues und detailliertes Verfahren zur Überprüfung der Angebote, die ungewöhnlich niedrig erscheinen, vorgeschrieben hat, um es den Bietern, die besonders niedrige Angebote gemacht haben, zu ermöglichen, nachzuweisen, dass diese Angebote seriös sind, und um auf diese Weise den Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen sicherzustellen; die Erreichung dieses Zieles wäre in Frage gestellt, wenn die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Vorschrift davon wesentlich abweichen dürften (Urteil Fratelli Costanzo, Randnr. 20).

    Schließlich hat er weiter ausgeführt, dass das Verfahren der Überprüfung nach Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 immer dann anzuwenden ist, wenn der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt, Angebote auszuschließen, weil sie im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind; auf diese Weise können die Bieter sicher sein, dass sie nicht von dem ausgeschriebenen Auftrag ausgeschlossen werden, ohne Gelegenheit gehabt zu haben, die Seriosität ihrer Angebote darzutun (Urteil Fratelli Costanzo, Randnr. 26).

  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass dann, wenn die Angebote eines Bieters nach Auffassung des öffentlichen Auftraggebers im Verhältnis zu den zu erbringenden Leistungen offensichtlich ungewöhnlich niedrig sind, der Auftraggeber nach Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 verpflichtet ist, vor der Vergabe des Auftrags den Bieter aufzufordern, einen Beleg für seine Preisangebote beizubringen, oder dem Bieter mitzuteilen, welche seiner Angebote ungewöhnlich niedrig sind, und ihm eine angemessene Frist für zusätzliche Angaben einzuräumen (Urteil vom 10. Februar 1982 in der Rechtssache 76/81, Transporoute, Slg. 1982, 417, Randnr. 18).
  • EuGH, 18.06.1991 - C-295/89

    Donà Alfonso / Consorzio per lo sviluppo industriale del Comune di Monfalcone

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    19 und 21, und vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-295/89, Donà Alfonso, Slg. 1991, I-2967, abgekürzte Veröffentlichung, Nrn. 1 und 2 des Tenors).
  • EuGH, 01.02.2001 - C-237/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    16 und 17, und vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-237/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-939, Randnrn.
  • EuGH, 03.10.2000 - C-380/98

    University of Cambridge

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    Die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf Gemeinschaftsebene soll somit im Wesentlichen die Interessen der in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer schützen, die den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen öffentlichen Auftraggebern Waren oder Dienstleistungen anbieten möchten, und zu diesem Zweck die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter bei einer Auftragsvergabe und zugleich die Möglichkeit ausschließen, dass ein öffentlicher Auftraggeber sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt (in diesem Sinn Urteile vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-380/98, University of Cambridge, Slg. 2000, I-8035, Randnrn.
  • EuGH, 03.05.2001 - C-28/99

    Verdonck u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden kann, dass er aber befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-28/99, Verdonck u. a., Slg. 2001, I-3399, Randnr. 28, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-399/98, Ordine degli Architetti u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 48).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden kann, dass er aber befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-28/99, Verdonck u. a., Slg. 2001, I-3399, Randnr. 28, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-399/98, Ordine degli Architetti u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 48).
  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden kann, dass er aber befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-28/99, Verdonck u. a., Slg. 2001, I-3399, Randnr. 28, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-399/98, Ordine degli Architetti u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 48).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-275/98

    Unitron Scandinavia und 3-S

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    Außerdem schließt das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit insbesondere eine Verpflichtung zur Transparenz ein, damit der öffentliche Auftraggeber feststellen kann, ob es beachtet wird (vgl. entsprechend hinsichtlich der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge [ABl. L 199, S.1] Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-275/98, Unitron Scandinavia et 3-S, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 31).
  • EuGH, 16.10.1997 - C-304/96

    Hera

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    Wie der Gerichtshof bereits im Urteil vom 16. Oktober 1997 in der Rechtssache C-304/96 (Hera, Slg. 1997, I-5685, Randnr. 13) festgestellt hat, entspricht Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 in ihrer Fassung gemäß der Richtlinie 89/404/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 (ABl. L 210, S. 1).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden kann, dass er aber befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-28/99, Verdonck u. a., Slg. 2001, I-3399, Randnr. 28, und vom 27. November 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-285/99 und C-286/99, Lombardini und Mantovani, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 27).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer

    Aus diesen zwingend abgefassten Bestimmungen geht eindeutig hervor, dass der Unionsgesetzgeber vom öffentlichen Auftraggeber verlangen wollte, dass er die Einzelposten der ungewöhnlich niedrigen Angebote überprüft, indem er ihn in diesem Zusammenhang dazu verpflichtet, die Bewerber zur Vorlage der erforderlichen Belege für die Seriosität dieser Angebote aufzufordern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, Slg. 2001, I-9233, Randnrn.

    Es stellt daher ein Erfordernis der Richtlinie 2004/18 dar, dass eine effektive kontradiktorische Erörterung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Bewerber zu einem zweckmäßigen Zeitpunkt im Verfahren der Prüfung von Angeboten stattfindet, damit der Bewerber den Nachweis der Seriosität seines Angebots erbringen kann; dadurch soll Willkür des öffentlichen Auftraggebers verhindert und ein gesunder Wettbewerb zwischen den Unternehmen gewährleistet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Lombardini und Mantovani, Randnr. 57).

    Um dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, ist zu ergänzen, dass die Aufforderung zur Erläuterung des Angebots erst nach Kenntnisnahme von sämtlichen Angeboten durch den öffentlichen Auftraggeber erfolgen darf (vgl. in diesem Sinne Urteil Lombardini und Mantovani, Randnrn.

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Aus ihrem Titel und ihrer zweiten Begründungserwägung ergibt sich, dass die Richtlinie 93/37 lediglich die Koordinierung der einzelstaatlichen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge bezweckt und somit keine umfassende Gemeinschaftsregelung in diesem Bereich vorsieht (u. a. Urteil vom 27. November 2001 in den Rechtssachen C-285/99 und C-286/99, Lombardini und Mantovani, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 33).

    Die Richtlinie 93/37 soll jedoch, wie aus ihrer zweiten und ihrer zehnten Begründungserwägung hervorgeht, Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge beseitigen, um die betreffenden Märkte einem echten Wettbewerb zwischen den Unternehmern der Mitgliedstaaten zu öffnen (u. a. Urteil Lombardini und Mantovani, Randnr. 34).

  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE

    Nach dem zweiten und dem zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie 93/37 wird mit dieser Koordinierung die gleichzeitige Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge sowie die Entwicklung von echtem Wettbewerb auf Gemeinschaftsebene angestrebt, indem eine möglichst weitgehende Interessenbekundung in der Gemeinschaft ansässiger Unternehmen gefördert wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2000, Kommission/Frankreich, C-225/98, Slg. 2000, I-7445, Randnr. 34, vom 12. Juli 2001, 0rdine degli Architetti u. a., C-399/98, Slg. 2001, I-5409, Randnr. 52, vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 34, sowie vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau, C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 89).

    Die Richtlinie soll die Gefahr von Bevorzugungen durch die öffentliche Verwaltung ausschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile Ordine degli Architetti u. a., Randnr. 75, und Lombardini und Mantovani, Randnr. 35).

    Die gemeinschaftliche Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge soll somit u. a. die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter bei einer Auftragsvergabe und zugleich die Möglichkeit ausschließen, dass ein öffentlicher Auftraggeber sich von Überlegungen leiten lässt, die mit dem in Rede stehenden Markt nichts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2000, University of Cambridge, C-380/98, Slg. 2000, I-8035, Randnr. 17, vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, C-237/99, Slg. 2001, I-939, Randnr. 42, sowie Lombardini und Mantovani, Randnr. 36).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13

    Überprüfung der Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 Abs. 6 VOL/A -EG im

    Ist die von ihm beanstandungsfrei für maßgebend und angemessen erachtete Interventionsschwelle erreicht, ist der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs. 6 Satz 1 VOL/A-EG verpflichtet und berechtigt, in einem Zwischenverfahren eine Preisprüfung vorzunehmen, vom betreffenden Bieter Aufklärung über die Preise, und zwar auch über Einzelpreise, zu verlangen und ihm Gelegenheit zu geben, die Seriosität des Angebots darzulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 27. November 2001 - C-285/99 und 286/99, Rn. 45 ff., 53).
  • EuGH, 08.09.2011 - C-78/08

    Paint Graphos - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Staatliche Beihilfen

    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 267 AEUV zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Unionsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden; er ist aber befugt, dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Unionsrechts an die Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993, Hünermund u. a., C-292/92, Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, sowie vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 27).
  • EuG, 21.05.2008 - T-495/04

    Belfass / Rat - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches

    Nach der Rechtsprechung gelten die nachstehenden Erwägungen auch für die Auslegung von Art. 139 Abs. 1 der Durchführungsbestimmungen, da die Anforderungen der Art. 29 Abs. 5 der Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 185, S. 5), Art. 37 Abs. 1 der Richtlinie 92/50 und Art. 30 Abs. 4 der Richtlinie 93/37 im Wesentlichen mit denen des Art. 139 Abs. 1 der Durchführungsbestimmungen identisch sind (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 50).

    Im Lombardini und Mantovani, oben in Randnr. 93 angeführt, hat der Gerichtshof in Randnr. 67 festgestellt, dass Art. 30 Abs. 4 der Richtlinie 93/37/EWG unstreitig nicht den Begriff des ungewöhnlich niedrigen Angebots definiert und erst recht nicht festlegt, wie die Ungewöhnlichkeitsschwelle zu berechnen ist.

    In derselben Rechtssache hat der Generalanwalt die Auffassung vertreten, dass der Begriff des ungewöhnlich niedrigen Angebots nicht abstrakter Natur, sondern nach der genannten Vorschrift sehr klar sei und sich für jeden Auftrag nach Maßgabe des spezifischen Gegenstands der zu erbringenden Leistung bestimme (Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der oben in Randnr. 93 angeführten Rechtssache Lombardini und Mantovani, Slg. 2001, I-9235, Nrn. 32 und 35).

    Nach der Rechtsprechung ist es von entscheidender Bedeutung, dass jeder Bieter, dessen Angebot als ungewöhnlich niedrig beanstandet wird, die Möglichkeit hat, seinen Standpunkt dazu zweckdienlich darzulegen, indem ihm Gelegenheit gegeben wird, alle Erläuterungen zu den verschiedenen Bestandteilen seines Angebots zu einem Zeitpunkt einzureichen, zu dem er nicht nur von der bei dem fraglichen Auftrag anwendbaren Ungewöhnlichkeitsschwelle und der Tatsache, dass sein Angebot ungewöhnlich niedrig erschienen ist, Kenntnis hat, sondern auch von den konkreten Punkten, die den öffentlichen Auftraggeber zu Untersuchungen veranlasst haben (Urteil Lombardini und Mantovani, oben in Randnr. 93 angeführt, Randnr. 53).

    Der Gerichtshof hat bei dieser Gelegenheit festgestellt, dass die Durchführung einer effektiven kontradiktorischen Erörterung ein fundamentales Erfordernis darstellt, um Willkür des öffentlichen Auftraggebers zu verhindern und einen gesunden Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu gewährleisten (Urteil Lombardini und Mantovani, oben in Randnr. 93 angeführt, Randnr. 57).

  • EuGH, 19.10.2017 - C-198/16

    Agriconsulting Europe / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

    Der öffentliche Auftraggeber ist aufgrund dieser Bestimmung daher verpflichtet, erstens die zweifelhaften Angebote zu identifizieren, zweitens den betroffenen Bietern zu ermöglichen, ihre Seriosität zu beweisen, indem er von ihnen Aufklärung verlangt, wo er dies für angezeigt hält, drittens die Stichhaltigkeit der von den Betroffenen eingereichten Erklärungen zu beurteilen und viertens über die Zulassung oder Ablehnung dieser Angebote zu entscheiden (vgl. entsprechend Urteil vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, EU:C:2001:640, Rn. 55).

    Insoweit ist es mangels einer Definition des Begriffs "ungewöhnlich niedriges Angebot" oder Regeln zur Identifizierung eines solchen Angebots in Art. 139 Abs. 1 oder Art. 146 Abs. 4 der Verordnung Nr. 2342/2002 Sache des öffentlichen Auftraggebers, die für die Identifizierung der ungewöhnlich niedrigen Angebote verwendete Methode festzulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Dezember 2014, Data Medical Service, C-568/13, EU:C:2014:2466, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung), vorausgesetzt, dass diese Methode sachlich und nicht diskriminierend ist (vgl. entsprechend Urteil vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, EU:C:2001:640, Rn. 68 und 69).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-496/99

    Kommission / CAS Succhi di Frutta

    108 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes zu öffentlichen Aufträgen ist der Auftraggeber zur Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter verpflichtet (u. a. Urteile vom 27. November 2001 in den Rechtssachen C-285/99 und C-286/99, Lombardini und Mantovani, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 37, und vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-315/01, GAT, Slg. 2003, I-6351, Randnr. 73).
  • EuGH, 15.09.2022 - C-669/20

    Veridos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2009/81/EG - Koordinierung

    So hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass es Sache der Mitgliedstaaten und insbesondere der öffentlichen Auftraggeber ist, festzulegen, wie die Ungewöhnlichkeitsschwelle für ein ungewöhnlich "niedriges" Angebot zu errechnen ist (vgl. u. a. Urteile vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, EU:C:2001:640, Rn. 67, und vom 18. Dezember 2014, Data Medical Service, C-568/13, EU:C:2014:2466, Rn. 49), oder einen Wert dafür festzusetzen, unter der Voraussetzung, dass eine objektive und nicht diskriminierende Methode angewandt wird.

    Er hat auch entschieden, dass es dem öffentlichen Auftraggeber obliegt, "die zweifelhaften Angebote zu ermitteln" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, EU:C:2001:640, Rn. 55).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 45/11

    Verlängerung eines Zuschlagsverbots wegen unangemessen niedrigen Preisangebots

  • VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/009-05

    Bieter muss vor Ausschluss eines Spekulationsangebots gehört werden!

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-57/01

    DIE GENERALANWÄLTIN ÄUSSERT SICH ZU FRAGEN EINES GRIECHISCHEN GERICHTS ÜBER DAS

  • VK Berlin, 13.07.2021 - VK-B2-12/21

    Ungewöhnlich niedrig erscheinendes Nebenangebot ist aufzuklären!

  • EuGH, 07.10.2004 - C-247/02

    Sintesi - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Erteilung des

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2007 - Verg 8/07

    Zur Vollständigkeit eines Angebots im Vergabeverfahren

  • EuGH, 23.03.2006 - C-237/04

    Enirisorse - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der

  • VK Südbayern, 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13

    Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit nur nach Anhörung!

  • EuGH, 15.10.2009 - C-138/08

    Hochtief und Linde-Kca-Dresden - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-213/07

    Michaniki - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - W (Kart) 24/04

    Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f

  • VK Berlin, 13.07.2021 - B 2-12/21
  • EuGH, 28.01.2015 - C-688/13

    Gimnasio Deportivo San Andrés - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der

  • OLG Celle, 30.09.2010 - 13 Verg 10/10

    Anforderungen an das Verfahren vor Ausschluss eines Angebots wegen

  • EuGH, 18.12.2014 - C-568/13

    Data Medical Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

  • EuGH, 07.10.2010 - C-224/09

    Wenn auf einer Baustelle mehrere Unternehmen anwesend sind, verlangt das

  • VK Sachsen, 14.06.2022 - 1/SVK/006-22

    Preis angemessen: Aufklärungsverlangen rechtswidrig!

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2005 - Verg 59/05

    Veröffentlichung der Bewertungsmatrix

  • VK Sachsen, 27.04.2005 - 1/SVK/032-05

    Überprüfung auffälliger Cent-Positionen

  • BayObLG, 18.09.2003 - Verg 12/03

    Ausschluss eines Unterangebots in Vergabesachen

  • VK Arnsberg, 29.01.2009 - VK 34/08

    Berichtigung eines falschen Umsatzsteuerprozentsatzes

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2006 - C-220/05

    Auroux u.a. - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/37/EG - Begriff des

  • VK Bund, 05.12.2016 - VK 2-107/16

    Klinikpackungen als Liefergegenstand bei Rabattvertragsausschreibung

  • OLG Schleswig, 26.07.2007 - 1 Verg 3/07

    Ableitung eines offenbaren Mißverhältnisses im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A

  • VK Sachsen, 27.01.2003 - 1/SVK/123-02

    Schätzung des Auftragswerts: Berücksichtigung aller Lose

  • OLG Naumburg, 07.05.2002 - 1 Verg 19/01

    Einbeziehung der Wertungskriterien aus landesrechtlichen Vorschriften im

  • VK Niedersachsen, 10.09.2015 - VgK-32/15

    Dumpingpreis ist kein zwingender Ausschlussgrund!

  • VK Sachsen, 08.02.2005 - 1/SVK/003-05

    Ungewöhnlich niedrig erscheinendes Angebot: Nachfragepflicht!

  • EuG, 15.04.2011 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Zuschuss zur Finanzierung eines Vorhabens des

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-21/03

    Fabricom

  • VK Bund, 19.07.2013 - VK 1-54/13

    Nachprüfungsverfahren: Ausbaumaßnahmen

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2004 - W (Kart) 25/04

    Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f

  • EuG, 25.02.2003 - T-4/01

    Renco / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-74/09

    Bâtiments und Ponts Construction und WISAG Produktionsservice - Freier

  • EuGH, 11.05.2023 - C-101/22

    Kommission/ Sopra Steria Benelux und Unisys Belgium - Rechtsmittel -

  • VK Sachsen, 28.03.2022 - 1/SVK/041-21

    Bieterreihenfolge ändert sich nicht: Wertungsfehler sind unbeachtlich!

  • OLG Jena, 29.08.2008 - 9 Verg 5/08

    22% Differenz: Angebotpreis nicht unangemessen!

  • VK Sachsen, 05.08.2022 - 1/SVK/012-22

    Wie ist die Preisprüfung durchzuführen?

  • VK Südbayern, 11.03.2015 - Z3-3-3194-1-65-12/14

    Mehrdeutige Angebote sind zwingend auszuschließen!

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - Verg 66/05

    Funktionale Leistungsbeschreibung für eine Dienstleistung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-331/04

    ATI EAC u.a. - Dienstleistungsaufträge - Vergabeverfahren - Rechtsangleichung -

  • EuG, 12.03.2008 - T-345/03

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • VK Niedersachsen, 11.11.2015 - VgK-41/15

    Zurückweisung der Nachprüfung einer Vergabe von erweiterten Abbrucharbeiten

  • VK Bund, 05.10.2012 - VK 3-111/12

    Reinigungsdienstleistungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2004 - C-247/02

    Sintesi

  • VK Niedersachsen, 29.10.2014 - VgK-39/14

    Ausschreibung von RLT-Anlagen für den Neubau und Errichtung von Flächen für einen

  • EuGH, 18.12.2014 - C-551/13

    SETAR - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/98/EG - Art. 15 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2005 - C-384/04

    Federation of Technological Industries u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-34/03

    Fabricom - Unternehmensrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-669/20

    Veridos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahren zur Vergabe bestimmter

  • EuG, 16.09.2013 - T-402/06

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2008 - C-250/07

    Kommission / Griechenland

  • VK Bund, 02.12.2016 - VK 2-105/16

    Klinikpackungen als Liefergegenstand bei Rabattvertragsausschreibung

  • VK Thüringen, 23.09.2005 - 360-4002.20-007/05-NDH

    Keine nachträgliche Forderung des Nachweises der Eignung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-226/04

    La Cascina und Zilch - Öffentliche Ausschreibung - Verfahren zur Vergabe

  • VK Baden-Württemberg, 17.05.2002 - 1 VK 14/02

    Zur Auskömmlichkeit von Niedrigpreisangeboten

  • VK Bund, 11.06.2010 - VK 3-57/10

    Abschluss eines Rahmenvertrages über Bewachung

  • VK Brandenburg, 15.08.2007 - VK 31/07

    Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebots anhand von Durchschnittswerten aller

  • VK Baden-Württemberg, 17.05.2003 - 1 VK 14/02

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Ausschluss eines Angebots als

  • VK Sachsen, 16.12.2004 - 1/SVK/118-04

    Dumping-Preis: Aufklärungspflicht des Bieters

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