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   BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 1236/01   

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https://dejure.org/2001,2643
BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 1236/01 (https://dejure.org/2001,2643)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.2001 - 2 BvR 1236/01 (https://dejure.org/2001,2643)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 2001 - 2 BvR 1236/01 (https://dejure.org/2001,2643)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Bestellung - Beiordnung - Verfassungsbeschwerde - Verletztenbeistand - Verletzenanwalt - Nebenklage - Zulässigkeit - Jugendstrafverfahren - Strafverfahren - Jugendliche - Gleichheitssatz

  • Judicialis

    JGG § 2; ; JGG § 80 Abs. 3; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StPO § 397a; ; StPO § 406g Abs. 1; ; StPO § 406g Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Nebenklage im Jugendstrafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1487
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 02.05.2000 - 2 Ws 198/00

    Jugendstrafverfahren, Verletzter, Beiordnung, Beistand, Rechtsanwalt,

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 1236/01
    a) Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auf einer Auslegung der §§ 406g Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 397a StPO i.V.m. §§ 2, 80 Abs. 3 JGG, die der herrschenden Meinung entspricht (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2001, S. 1588 f.; Hilger in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 406d, Rn. 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 406g, Rn. 5a; Ostendorf, JGG, 5. Aufl., § 80, Rn. 1; a.A. OLG Koblenz, NJW 2000, S. 2436 ) und die auf der gesetzlichen Anordnung der Unzulässigkeit der Nebenklage im Verfahren gegen Jugendliche beruht (§ 80 Abs. 3 JGG).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2001 - 5 Ws 1/01

    Nebenklage im Verfahren gegen Jugendliche

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 1236/01
    a) Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auf einer Auslegung der §§ 406g Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 397a StPO i.V.m. §§ 2, 80 Abs. 3 JGG, die der herrschenden Meinung entspricht (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2001, S. 1588 f.; Hilger in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 406d, Rn. 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 406g, Rn. 5a; Ostendorf, JGG, 5. Aufl., § 80, Rn. 1; a.A. OLG Koblenz, NJW 2000, S. 2436 ) und die auf der gesetzlichen Anordnung der Unzulässigkeit der Nebenklage im Verfahren gegen Jugendliche beruht (§ 80 Abs. 3 JGG).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1733/91
    Auszug aus BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 1236/01
    Die vertretbare Auslegung der genannten Normen durch die Fachgerichte verstößt nicht gegen spezifisches Verfassungsrecht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1733/91 - in juris).
  • KG, 16.03.2006 - 4 Ws 44/06

    Jugendstrafverfahren: Anwesenheitsrecht des Verletztenbeistandes in der

    Der ausdrückliche Ausschluss der Nebenklage gemäß § 80 Abs. 3 JGG im Verfahren gegen Jugendliche beruht auf einer am Erziehungszweck orientierten Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfG NJW 2002, 1487), die Vorrang vor den berechtigten Interessen eines Geschädigten haben soll.
  • OLG Stuttgart, 08.10.2002 - 2 Ws 218/02

    Jugendstrafverfahren: Unzulässigkeit der Nebenklage

    Diese Auslegung ist auch verfassungskonform (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2001 - 2 BvR 1236/01 - unter Bezugnahme auf die oben zitierte Entscheidung des BVerfG).
  • KG, 16.03.2006 - 4 Ws 45/06

    Anwesenheitsrecht des Verletztenbeistands in der Hauptverhandlung gegen

    Der ausdrückliche Ausschluss der Nebenklage gemäß § 80 Abs. 3 JGG im Verfahren gegen Jugendliche beruht auf einer am Erziehungszweck orientierten Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfG NJW 2002, 1487), die Vorrang vor den berechtigten Interessen eines Geschädigten haben soll.
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2003 - 2 Ws 332/02

    Anwendbarkeit des § 406 g Strafprozessordnung (StPO) im Jugendstrafverfahren;

    Der ausdrückliche Ausschluss der Nebenklage gemäß § 80 Abs. 3 JGG im Jugendstrafverfahren beruht auf einer am Erziehungsgedanken orientierten Verfahrensgestaltung (BVerfG NJW 2002, 1487), die Vorrang vor den berechtigten Interessen eines Geschädigten haben soll.
  • KG, 03.05.2006 - 4 Ws 73/06

    Jugendstrafverfahren: Nebenklage bei Straftatvorwürfen aus allen Altersstufen

    Der ausdrückliche Ausschluss der Nebenklage gemäß § 80 Abs. 3 JGG im Verfahren gegen Jugendliche beruht auf einer am Erziehungszweck orientierten Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfG NJW 2002, 1487), die Vorrang vor den berechtigten Interessen eines Geschädigten haben soll.
  • OLG Hamburg, 12.12.2005 - 1 Ws 220/05

    Jugendstrafverfahren: Unzulässigkeit der Nebenklage betreffend als

    Die gesetzliche Regelung der Unzulässigkeit der Nebenklage im Verfahren gegen Jugendliche hat ihren Grund im Erziehungszweck des Jugendverfahrens (BVerfG, NJW 2002, 1487).
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