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   BGH, 13.12.2001 - VII ZR 28/00   

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https://dejure.org/2001,1277
BGH, 13.12.2001 - VII ZR 28/00 (https://dejure.org/2001,1277)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2001 - VII ZR 28/00 (https://dejure.org/2001,1277)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 28/00 (https://dejure.org/2001,1277)
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Streit um Brandschutz im Dachgeschoß

§ 631 BGB, zur Abgrenzung einer zusätzlichen Leistung zu einem bestehenden Werkvertrag von einem selbständigen Auftrag, hier im Hinblick auf die Frage, ob ein wesentlicher Mangel eines Teilwerks (§ 12 Nr. 3 VOB/B) zur Verweigerung der Abnahme des anderen Teilwerks berechtigt

Volltextveröffentlichungen (11)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachtrag oder eigenständiger Vertrag? (IBR 2002, 177)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1492
  • MDR 2002, 634
  • NZBau 2002, 215
  • WM 2002, 864
  • BauR 2002, 618
  • ZfBR 2002, 350
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 27/00

    Begründetheit des Werklohnanspruchs bei Ablehnung der Annahme der

    Auszug aus BGH, 13.12.2001 - VII ZR 28/00
    Der Streit um den restlichen Werklohn sowie geltend gemachter Mängel aus diesem Bauvertrag ist Gegenstand des Revisionsverfahrens VII ZR 27/00.
  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 155/11

    Hemmung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids: Geltendmachung eines

    bb) Ein einheitlicher, aus mehreren Rechnungsposten bestehender Werklohnanspruch ist anzunehmen, wenn alle erbrachten Leistungen mit dem zu Beginn der Zusammenarbeit von Besteller und Unternehmer bestimmten Leistungsziel in Zusammenhang stehen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 28/00, BauR 2002, 618 = NZBau 2002, 215).
  • OLG Stuttgart, 06.11.2018 - 10 U 5/18

    Honorarklage eines freiberuflichen Projektleiters: Qualifizierung eines "freien

    Wenn es sich bei der zusätzlich beauftragten Leistung um eine solche handelt, die in keinem Zusammenhang mit dem Leistungsziel des ursprünglichen Vertrages steht, liegt ein selbständiger Vertrag vor (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2001 - VII ZR 28/00).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 4 U 129/08

    Haftung des Bauunternehmers bei Eindringen von Wasser in dem von ihm erstellten

    Die nachträglich vereinbarten Erweiterungen dienten sämtlich dem gleichen Leistungsziel, nämlich der Erstellung eines funktionstauglichen Fertigkellers (vgl. zur Abgrenzung eines einheitlichen Vertrages von mehreren unterschiedlichen Verträgen BGH, NJW 2002, 1492 ; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 599, 600; OLG Schleswig, Urteil vom 11.11.1999 - 2 U 8/99 - zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 14 U 88/16

    Keine stillschweigende Vergütung nach § 632 BGB bei Nachbesserungsforderung

    Handelt es sich um eine Leistung, die in keinem Zusammenhang mit dem Leistungsziel des ersten Vertrages steht, ist von einem selbständigen, gesondert zu vergütenden neuen Vertrag auszugehen (BGH, Urteil vom 13.12.2001, VII ZR 28/00, Tz. 14 - zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 18.08.2005 - 7 U 129/04

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Abschlagsrechnungen nach Erteilung der

    Entgegen der Ansicht der Klägerin, die sich dafür auf die - allerdings nicht einschlägige - Entscheidung BGH BauR 2002, 618 beruft, handelt es sich nicht um einen selbständigen Auftrag, sondern wegen des engen sachlichen Zusammenhangs um eine Ergänzung des ursprünglichen Auftrags, weshalb die Klägerin die hierdurch begründeten Forderungen auch zutreffend bei ihrer Schlussrechnung vom 13.08.2004 berücksichtigt hat.
  • OLG Jena, 31.03.2003 - 9 U 1012/02

    Haftung des Auftragnehmers (Bauunternehmer) für Fehler in den Plan- und sonstigen

    Diese Fälligkeitsvereinbarung gilt auch für den Nachtrag zur Ausführung von sieben anstelle der zunächst geplanten sechs Wohnungen, da es sich nur um eine Ergänzung des Generalunternehmervertrages vom 12.12.1993 handelt, nicht hingegen um einen rechtlich selbständigen Vertrag (zur Abgrenzung vgl. BGH NJW 2002, 1492).
  • OLG Köln, 23.02.2010 - 3 U 33/09

    Vergütung von Mehrleistungen bei der Entsorgung PAK-belasteten

    Eine solche Zusatzleistung setzt eine in technischer Hinsicht und/oder von der beabsichtigten Nutzung her bestehende unmittelbare Abhängigkeit zu der bisher vereinbarten Leistung voraus (vgl. BGH NJW 2002, 1492).
  • ArbG Düsseldorf, 23.06.2004 - 10 Ca 1430/04

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei Geltendmachung von arbeitsrechtlichen

    Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich normierte Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters (BGH 4.7.2002 - IX ZR 265/01, NJW 2002, 1492 ).
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