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   BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02   

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BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02 (https://dejure.org/2002,405)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2002 - IX ZB 48/02 (https://dejure.org/2002,405)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02 (https://dejure.org/2002,405)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einstweilige Verfügung im Rechtsbeschwerdeverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1658
  • ZIP 2002, 718
  • MDR 2002, 1084
  • NZI 2002, 338
  • WM 2002, 827
  • Rpfleger 2002, 374
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02
    Das Landgericht hat den Eröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) im Kern mit der Begründung bejaht, die im einzelnen festgestellten liquiden Mittel der Beteiligten zu 1 reichten offenkundig nicht aus, die ebenfalls festgestellten fälligen Verbindlichkeiten innerhalb einer Monatsfrist (zur Monatsfrist vgl. BGH, Urt. v. 27. April 1995 - IX ZR 147/94, ZIP 1995, 929, 931; HK-InsO/Kirchhof aaO § 17 Rn. 18) auszugleichen.
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, kann das Rechtsbeschwerdegericht im Wege der einstweiligen Anordnung die Vollziehung der Entscheidung erster Instanz aussetzen (BGH, Beschl. v. 21. März 2002 - IX ZB 48/02, WM 2002, 827, 828; Beschl. v. 6. August 2003 - VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509; Beschl. v. 1. Dezember 2005 - IX ZB 208/05, WM 2006, 189 f).

    Die Aussetzung der Vollziehung eines Insolvenzeröffnungsbeschlusses kommt dann in Betracht, wenn durch dessen (weitere) Vollziehung dem Beschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten im Falle der Aufschiebung der vom Insolvenzgericht beschlossenen Maßnahmen und wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, aaO).

  • BGH, 31.10.2007 - V ZB 114/07

    Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses in der

    Nach § 575 Abs. 5 i. V. m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht nur die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung, also der Entscheidung des Beschwerdegerichts, sondern auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz, hier des Zuschlagsbeschlusses, aussetzen (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658).

    a) Bei seiner Entscheidung hat das Rechtsbeschwerdegericht nach pflichtgemäßem Ermessen die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die drohenden Nachteile für die übrigen Verfahrensbeteiligten gegeneinander abzuwägen (BGH, Beschl. v. 21. März 2002 aaO).

    Die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses, der - wie hier - durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn durch die (weitere) Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten bei Aussetzung der Vollziehung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002 aaO S. 1659).

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 63/05

    Aussetzung der Vollziehung einer Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren;

    Es kann vielmehr im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 1. Halbs. ZPO auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz aussetzen (vgl. BGH, Beschluß vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02 - NJW 2002, 1658).

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die dem Gläubiger durch den Aufschub der Vollstreckung drohenden Nachteile gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Beschluß vom 21. März 2002 aaO).

    Er muß es deshalb hinnehmen, daß der Senat ohne eine nähere Begründung weder überwiegende Gründe für die Aussetzung der Vollziehung noch eine Erfolgsaussicht des Rechtsbeschwerdeverfahrens feststellen kann (vgl. BGH, Beschluß vom 21. März 2002 aaO).

  • BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06

    Voraussetzungen der Berichtigung des Passivrubrums

    Die Aussetzung der Vollziehung einer erstinstanzlichen Entscheidung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die (weitere) Vollziehung größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten im Fall der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (vgl. BGH, Beschl. v. 21.3.2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.).
  • BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19

    Sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO gegen die Vollstreckung eines Anspruchs auf

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 Halbs. 1, § 575 Abs. 5 ZPO die Vollziehung einer Entscheidung des Beschwerdegerichts aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und das Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht ist (BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f; vom 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, BGHZ 169, 17 Rn. 31; vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 01.12.2005 - IX ZB 208/05

    Rechtsnatur einer einstweiligen Anordnung im (Rechts-)Beschwerdeverfahren

    Dies gilt auch für die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. März 2002 (IX ZB 48/02, WM 2002, 827, 828).
  • BGH, 19.01.2017 - I ZB 94/16

    Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss:

    Es kann vielmehr im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 Halbs. 1 ZPO auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz aussetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658; Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 63/05, FamRZ 2005, 1064, 1065; Beschluss vom 15. November 2011 - VIII ZB 95/11, WuM 2011, 703 Rn. 1).
  • BGH, 28.01.2020 - IX ZB 86/19

    Antrag auf Aussetzung eines Insolvenzverfahrens

    Die Aussetzung der Vollziehung einer erstinstanzlichen Entscheidung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn durch die (weitere) Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den übrigen Beteiligten im Falle der Aufschiebung der von dem Insolvenzgericht beschlossenen Maßnahme, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist, und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f mwN).
  • BGH, 06.07.2005 - XII ZB 103/05

    Streitwert und Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Es kann vielmehr im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 1. Halbs. ZPO auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz aussetzen (Senatsbeschluß vom 11. Mai 2005 - XII ZB 3/05 - noch unveröffentlicht und BGH Beschluß vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02 - NJW 2002, 1658).

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die dem Gläubiger durch den Aufschub der Vollstreckung drohenden Nachteile gegeneinander abzuwägen (vgl. Senatsbeschluß vom 11. Mai 2005 aaO und BGH Beschluß vom 21. März 2002 aaO).

    Er muß es deshalb hinnehmen, daß der Senat ohne eine nähere Begründung weder überwiegende Gründe für die Aussetzung der Vollziehung noch eine Erfolgsaussicht des Rechtsbeschwerdeverfahrens feststellen kann (vgl. Senatsbeschluß vom 11. Mai 2005 aaO und BGH Beschluß vom 21. März 2002 aaO).

  • BGH, 27.08.2008 - V ZB 94/08

    Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung im

    Das ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 575 Abs. 5 i. V. m. § 570 Abs. 3 ZPO möglich (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658; Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007, V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96).

    Die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses, der - wie hier - durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn durch die (weitere) Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten bei Aussetzung der Vollziehung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002 aaO S. 1659; Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007 aaO S. 96).

  • BGH, 04.05.2005 - XII ZB 202/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Versicherung der

  • BGH, 30.10.2008 - V ZB 118/08

    Aussetzung der Vollziehung der Beschwerdeentscheidung über die Erteilung des

  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 204/04

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Beschwerdeverfahren; Aussetzung der

  • BGH, 20.07.2006 - V ZB 76/06

    Aussetzung der Vollziehung eines Beschlusses in der Rechtsbeschwerdeinstanz

  • BGH, 03.04.2009 - V ZB 45/09

    Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung

  • BGH, 14.11.2006 - VII ZB 88/06

    Vorläufige Einstellung einer Zwangsversteigerung im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • BGH, 06.08.2003 - VIII ZB 77/03

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Einstellung

  • BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09

    Verletzung des gesetzlichen Richters bei Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den

  • BGH, 30.09.2008 - VIII ZB 63/08

    Aussetzung der Vollziehung einer Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht

  • BGH, 19.09.2006 - VII ZB 88/06

    Vorläufige Aussetzung der Zwangsversteigerung im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • BGH, 04.02.2010 - VIII ZB 84/09

    Einstweilige Anordnung des Rechtsbeschwerdegerichts: Aussetzung der Vollziehung

  • BGH, 12.01.2015 - IX ZB 62/14

    Aussetzung eines Haftbefehls mit Rücksicht auf den schwerwiegenden Eingriff einer

  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 256/10

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen des

  • BGH, 15.11.2011 - VIII ZB 95/11

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil gegen

  • BGH, 28.09.2021 - VIII ZB 43/21

    Räumungsvollstreckung: Aussetzung der Vollstreckung durch das

  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 247/03

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 245/08

    Aussetzung der Vollziehung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im

  • BGH, 28.10.2009 - VII ZB 82/09

    Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung in eine

  • OVG Saarland, 06.12.2006 - 3 W 18/06

    Vermittlung privater Sportwetten

  • OVG Saarland, 26.09.2006 - 3 W 14/06

    Aussetzung der Vollziehung des erstinstanzlichen Beschlusses im

  • BGH, 23.05.2006 - V ZB 161/05

    Aussetzung der Vollziehung einer mit der Rechtsbeschwerde angefochtenen

  • BGH, 08.06.2005 - V ZB 92/05

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung in den angefochtenen

  • OVG Saarland, 26.09.2006 - 3 W 15/06

    Antrag an das Beschwerdegericht, die Vollziehung des erstinstanzlichen

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZA 5/05

    Aussetzung der Vollziehung eines erstinstanzlichen Urteils vor Entscheidung über

  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 179/03

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter; Aussetzung der

  • BGH, 20.12.2010 - VII ZB 65/10

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde bei größeren Nachteilen des Schuldners

  • BGH, 10.02.2005 - VIII ZB 10/05

    Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung eines Urteils bis zur Entscheidung über

  • BGH, 10.12.2004 - IXa ZB 182/04

    Aussetzung der Vollziehbarkeit des Zuschlagsbeschlusses im

  • BGH, 24.09.2004 - IXa ZB 137/04

    Aussetzungen einer einstweiligen Anordnung

  • OLG Hamm, 07.07.2009 - 25 U 92/08

    Schadenersatz gegen einen Steuerberater wegen Schlechterfüllung eines Auftrags

  • BGH, 01.02.2005 - VIII ZB 10/05

    Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines Urteils

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2003 - 16 B 1361/03

    Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt als notwendiger Lebensunterhalt i.S.d.

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