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   BayObLG, 25.06.2001 - 4St RR 77/01   

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BayObLG, 25.06.2001 - 4St RR 77/01 (https://dejure.org/2001,14759)
BayObLG, Entscheidung vom 25.06.2001 - 4St RR 77/01 (https://dejure.org/2001,14759)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 4St RR 77/01 (https://dejure.org/2001,14759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhalten im Bundesgebiet ohne Aufenthaltsgenehmigung; Beihilfehandlung im Sinne strafrechtlicher Bestimmungen; Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern; Objektive konkrete Förderung oder Erleichterung der Haupttat bei Dauerdelikt; Teilnahmehandlungen bei einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhalten im Bundesgebiet ohne Aufenthaltsgenehmigung; Beihilfehandlung im Sinne strafrechtlicher Bestimmungen; Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern; Objektive konkrete Förderung oder Erleichterung der Haupttat bei Dauerdelikt; Teilnahmehandlungen bei einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1663
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89

    Prostitution als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländergesetzes - Aufenthalt

    Auszug aus BayObLG, 25.06.2001 - 4St RR 77/01
    In diesem Sinne ist die Bewertung zu verstehen, an einer Beihilfehandlung etwa durch Gewähren von Wohnung oder Verschaffen einer Arbeitsgelegenheit könne es bereits in objektiver Hinsicht fehlen, wenn der Haupttäter auf jeden Fall entschlossen war, seiner Ausreisepflicht zuwiderzuhandeln (so BGH NJW 1990, 2207/2208 und ihm folgend der Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. BayObLGSt 1999, 101/103 = InfAuslR 1999, 469).
  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 282/93

    Beihilfe zu einer Tat durch Bestärken des Tatentschlusses und Vermittlung eines

    Auszug aus BayObLG, 25.06.2001 - 4St RR 77/01
    Das kann auch dadurch geschehen, daß der Gehilfe den Haupttäter in seinem Tatentschluß bestärkt und ihm dadurch etwa ein erhöhtes Sicherheitsgefühl vermittelt (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8; BayObLGSt 1984, 8; OLG Karlsruhe NStZ 1985, 78 ).
  • OLG Karlsruhe, 19.06.1984 - 3 Ss 25/84
    Auszug aus BayObLG, 25.06.2001 - 4St RR 77/01
    Das kann auch dadurch geschehen, daß der Gehilfe den Haupttäter in seinem Tatentschluß bestärkt und ihm dadurch etwa ein erhöhtes Sicherheitsgefühl vermittelt (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8; BayObLGSt 1984, 8; OLG Karlsruhe NStZ 1985, 78 ).
  • BayObLG, 07.02.1984 - RReg. 4 St 257/83
    Auszug aus BayObLG, 25.06.2001 - 4St RR 77/01
    Das kann auch dadurch geschehen, daß der Gehilfe den Haupttäter in seinem Tatentschluß bestärkt und ihm dadurch etwa ein erhöhtes Sicherheitsgefühl vermittelt (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8; BayObLGSt 1984, 8; OLG Karlsruhe NStZ 1985, 78 ).
  • BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder

    Auszug aus BayObLG, 25.06.2001 - 4St RR 77/01
    In diesem Sinne ist die Bewertung zu verstehen, an einer Beihilfehandlung etwa durch Gewähren von Wohnung oder Verschaffen einer Arbeitsgelegenheit könne es bereits in objektiver Hinsicht fehlen, wenn der Haupttäter auf jeden Fall entschlossen war, seiner Ausreisepflicht zuwiderzuhandeln (so BGH NJW 1990, 2207/2208 und ihm folgend der Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. BayObLGSt 1999, 101/103 = InfAuslR 1999, 469).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Jedoch ließe eine solche Willenshaltung des B. entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (BayObLG NStZ 1999, 627; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312; KG NStZ 2006, 530) die Strafbarkeit des Angeklagten nicht entfallen.
  • OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09

    Strafbarkeit der Unterstützung eines ausreisepflichtigen Ausländers;

    Eine Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und Verpflegung liege nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der Täter seinen weiteren Aufenthalt davon abhängig mache (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss 53/08 - KG, NStZ 2006, 530; KG, Beschluss vom 04.07.2001- 1 Ss 263/00 - BayObLG, NStZ 1999, 627; BayObLG, NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf, StV 2002, 312).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2005 - 1 Ss 9/04

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern: Duldungsanspruch des

    Der Senat neigt dazu, an seiner Auffassung, wonach Unterstützungshandlungen, wie die bloße Gewährung von Unterkunft und Verpflegung oder die Entlohnung von Arbeitsleistungen, keine Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt darstellen sollen, wenn der Ausländer unabhängig davon zur Fortsetzung seines Aufenthaltes fest entschlossen ist und er keiner Bestärkung seines Tatentschlusses mehr bedurfte, nicht länger festzuhalten (entgegen BayObLG, NJW 2002, 1663; NStZ 1999, 767; OLG Düsseldorf, StV 2002, 312).

    Diese in der obergerichtlichen Rechtssprechung zum Teil vertretene Auffassung (vgl. BayOblG, Beschluß vom 21.05.1999 - 4 St RR 86/99 - und Beschluß vom 25.06.2001 - 4 St RR 77/01; OLG Düsseldorf StV 2002, 312, KG, Beschluß vom 04.07.2001 - (4) 1 Ss 263/00 (195/00)) hat ihren Ausgangspunkt in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.06.1990 (BGH NJW 1990, 2207).

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 2 Ss 53/08

    Voraussetzungen für die Annahme von Beihilfe zum illegalen Aufenthalt

    Werden einem solchen in seinem Tatentschluss gefestigten Täter Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten geboten, die ihm den Aufenthalt zwar erleichtern, von denen er sein ungesetzliches Verbleiben im Inland aber nicht abhängig macht, vermag dies die durch den Täter verwirklichte Rechtsgutsverletzung, nämlich die Verbotswidrigkeit seines Aufenthaltes, nicht zu fördern (BGH NStZ 1990, 443; BayObLG NStZ 1999, 627; NJW 2002, 1663; KG (4) 1 Ss 263/00, bei JURIS; OLG Düsseldorf StV 2002, 312).
  • LG Freiburg, 23.01.2008 - 7 Ns 630 Js 23306/06

    Strafbarkeit wegen Einschleusens von Ausländern: Gewährung von Unterkunft und

    Eine konkrete Förderung oder Erleichterung der Haupttat durch die Bestärkung des Tatentschlusses des Haupttäters liegt somit regelmäßig nicht vor, wenn der Täter bei einem Dauerdelikt (hier: unerlaubter Aufenthalt in der Bundesrepublik) zur Fortsetzung seines illegalen Verhaltens unter allen Umständen entschlossen ist." (BayObLG NJW 2002, 1663f; Schönke-Schröder, Strafgesetzbuch, 27. Auflage Rn.10a; Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage 2005, § 95 AufenthG Rn.29).
  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 92/03
    Der Senat teilt die im angefochtenen Urteil vertretene Auffassung (UA S. 18, 19), dass der Annahme einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländern durch Gewährung von Unterkunft nicht entgegen steht, dass der Ausländer ohnehin zur Fortsetzung seines unerlaubten Aufenthalts unter allen Umständen entschlossen war (König NJW 2002, 1623 mit zutreffender Auswertung von BGH NJW 1990, 2207, 2208; anderer Ansicht BayObLG NStZ 1999, 627 = StV 2000, 366; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312 = StraFo 2002, 21; wohl auch KG, Beschluss vom 04.07.2001 - 1 Ss 263/00).
  • BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04

    Förderung des unerlaubten Aufenthalts von Ausländern durch Gewährung

    Es kann dahinstehen, ob weiterhin an der Rechtsprechung des BayObLG festzuhalten ist, wonach einem zur Fortsetzung seines illegalen Aufenthaltes fest entschlossenen Ausländer durch Gewährung von Erwerbsmöglichkeit oder Unterkunft regelmäßig keine Beihilfe geleistet werden kann (vgl. BayObLG NStZ 1999, 627; BGH NJW 1990, 2207), denn diese Rechtsprechung hatte jeweils Fälle zum Gegenstand, bei denen sich ein Ausländer bereits illegal in der Bundesrepublik aufhielt und fraglich war, ob durch die Hilfehandlungen der illegale Aufenthalt weiter gefördert werden konnte (vgl. dazu auch Kritik von König NJW 2002, 1663).
  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02
    Der Senat teilt die im angefochtenen Urteil vertretene Auffassung (UA S. 18, 19), dass der Annahme einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländern durch Gewährung von Unterkunft nicht entgegen steht, dass der Ausländer ohnehin zur Fortsetzung seines unerlaubten Aufenthalts unter allen Umständen entschlossen war (König NJW 2002, 1623 mit zutreffender Auswertung von BGH NJW 1990, 2207, 2208; anderer Ansicht BayObLG NStZ 1999, 627 = StV 2000, 366; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312 = StraFo 2002, 21; wohl auch KG, Beschluss vom 04.07.2001 - 1 Ss 263/00).
  • LG Münster, 16.09.2004 - 3 Qs 51/04

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt nach dem Ausländergesetz; Erleichterung des

    Dort ist eine derartige Beihilfehandlung unter dem Gesichtspunkt des sozial- adäquaten Verhaltens - möglicherweise - aus dem Bereich der strafbaren Beihilfe herausgenommen worden (vgl. insoweit König in NJW 2002, 1663 ff), was für die Vermietung im vorliegenden Fall offensichtlich nicht zutrifft.
  • BayObLG, 10.12.2002 - 4St RR 118/02

    Visumpflicht für rumänische Reinigungskräfte

    Sollte der neu entscheidende Strafrichter zu einem Schuldspruch im Sinne der erhobenen öffentlichen Klage gelangen, so müssen die Feststellungen ergeben, wie die Angeklagte konkret Hilfe leistete im Sinne von § 92a Abs. 1 AuslG zur Tatbestandsverwirklichung durch die beiden rumänischen Staatsangehörigen nach Art. 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG (vgl. BGH NJW 1990, 2207 ; BayObLGSt 1999, 101 und AuAS 1998, 113/114 sowie NJW 2002, 1663/1664).
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