Rechtsprechung
BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 2029/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch richterliche Entscheidung über Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils ohne ausreichende Feststellungen - Hier: Möglichkeit der faktischen Vereitelung des Umgangs mit dem ehelichen Kind
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Umgangsrechtliches Verfahren - Kindeswohl - Stellung des Nichtsorgeberechtigten - Faktische Vereitelung des Umgangsrechts - Umgangskosten
- Väteraufbruch für Kinder e.V.
GG Art. 6 Abs. 2, Kinder zum Flughafen bringen und holen durch die Mutter
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
Verfassungsmäßigkeit einer Regelung des Umgangsrechts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Umgangsrecht: Wer hat ein Recht auf Umgang?
Verfahrensgang
- AG München, 26.01.2000 - 564 F 6058/99
- OLG München, 10.10.2000 - 2 UF 1504/00
- BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 2029/00
- OLG München, 15.05.2002 - 2 UF 1504/00
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1863
- FamRZ 2002, 809
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80
Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB
Auszug aus BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 2029/00
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ;… Kammerbeschluss, FamRZ 1993, S. 662 ff.).Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).
- BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
Auszug aus BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 2029/00
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ;… Kammerbeschluss, FamRZ 1993, S. 662 ff.).Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).
- BGH, 23.02.2005 - XII ZR 56/02
Berücksichtigung der Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen …
- BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06
Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von …
Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, FamRZ 1993, S. 662 ; vom 5. Februar 2002 - 1 BvR 2029/00 -, FamRZ 2002, S. 809;… vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 487/04 -, FamRZ 2004, S. 1166 ).Dabei müssen sie auch beachten, ob die konkrete Umgangsregelung im Einzelfall dazu führt, dass der Umgang für den umgangsberechtigten Elternteil unzumutbar und damit faktisch vereitelt wird; hierzu kann es insbesondere dann kommen, wenn der Umgang aufgrund der unterschiedlichen Wohnorte der Eltern nur unter einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand ausgeübt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Februar 2002 - 1 BvR 2029/00 -, a.a.O.).
- BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung
Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, FamRZ 1993, S. 662 ; vom 5. Februar 2002 - 1 BvR 2029/00 -, FamRZ 2002, S. 809;… vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 487/04 -, FamRZ 2004, S. 1166 ).
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB …
Das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils nach § 1684 Abs. 1 BGB steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, FamRZ 2002, S. 809). - OLG Bremen, 23.10.2007 - 4 WF 155/07
Berücksichtigung von Fahrtkosten des umgangsberechtigten bei der Bemessung des …
Eine Einschränkung der Besuchskontakte, wie sie die Antragstellerseite anregt, ist dem Antragsgegner angesichts der Bedeutung des unter dem Schutz des Art. 6 II S. 1 GG stehenden Rechts auf Umgang (BVerfG, FamRZ 2002, 809 ) nicht zumutbar; sie würde auch dem Wohl der Kinder zuwiderlaufen. - OLG Schleswig, 03.02.2006 - 13 UF 135/05
Anspruch eines Kindesvaters auf Umgang mit den gemeinsamen Kindern; Anteilige …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bremen, 13.04.2016 - 5 UF 17/16
Keine unmittelbare Beteiligung des betreuenden Elternteils an den Kosten der …
Nach dem vom Familiengericht in der angefochtenen Entscheidung zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5.2.2002 (FamRZ 2002, 809) müssen die Gerichte in Fällen, in denen die Eltern sich - im Übrigen anders als im vorliegenden Fall - nicht über die Ausübung des Umgangsrechts einigen können, beachten, ob die konkrete Umgangsregelung im Einzelfall dazu führt, dass der Umgang für den nichtsorgeberechtigten Elternteil unzumutbar und damit faktisch vereitelt wird. - BGH, 29.01.2003 - XII ZR 289/01
Familienrecht - Kindergeld und Barunterhalt
- BGH, 22.11.2006 - XII ZR 24/04
Anforderungen an die Geltendmachung von Altersvorsorgeunterhalt für die …
- OLG Dresden, 07.02.2005 - 20 UF 896/04
Beteiligung des anderen Elternteils an den Kosten einer Umgangsregelung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10
Kosten des Umgangsrechts sind durch den Träger der Grundsicherung nach dem SGB II …
- OLG Brandenburg, 15.10.2009 - 9 UF 61/09
Umgang: Regelung des Umgangs durch das Gericht bei bestehender Gefahr einer …
- OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 10 UF 119/07
Elterliche Sorge: Mitwirkung des betreuenden Elternteils an der Ausübung des …
- OLG Jena, 25.05.2010 - 1 UF 19/10
Kindesunterhalt: Beurteilung der Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der …
- OLG Naumburg, 26.03.2010 - 8 UF 53/10
Elterliche Sorge: Anspruch auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf …
- OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 9 UF 8/06
Ausschluss des Umgangsrechts zum Wohle des Kindes
- AG Saarbrücken, 04.03.2003 - 39 F 14/03
Umgangsrecht mit Zweijährigem
- BVerfG, 06.11.2009 - 1 BvR 1410/08
Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Einschränkung des Umgangsrechts des …
- BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22
Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines …
- SG Duisburg, 31.10.2007 - S 10 AS 90/07
Angemessenheit der Aufwendungen für eine Mietwohnung i.R.d. Gewährung von …
- OLG Saarbrücken, 29.04.2005 - 9 UF 15/05
Umgangsrecht des nichtehelichen Vaters mit dem minderjährigen Kind: …
- OLG Köln, 20.05.2003 - 4 UF 137/02
Regelung des Umgang des Kindes mit den Eltern
- OLG Brandenburg, 29.06.2009 - 9 UF 102/08
Umgang: Recht eines Vaters zum Umgang mit seiner Tochter trotz einer …
- OLG Saarbrücken, 16.07.2007 - 9 UF 37/07
Anordnung einer Umgangspflegschaft bei Verweigerung des Umgangsrechts des nicht …
- OLG Brandenburg, 10.03.2010 - 13 UF 72/09
Familiensache: Aussetzung des Umgangsrechts bis zur Durchführung einer Mediation
- OLG Koblenz, 27.07.2005 - 9 UF 51/05
Kindesunterhalt: Aufgabe der Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltsschuldner und …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2007 - L 20 B 24/07
Sozialhilfe
- OLG Hamm, 06.01.2003 - 8 WF 288/02
Ausübung eines Umgangsrechts bei Inhaftierung des Kindesvaters
- OLG Koblenz, 19.02.2008 - 11 WF 936/07
Anordnung einer Spieltherapie als zulässige Maßnahme im Umgangsregelungsverfahren
- OLG Koblenz, 02.08.2007 - 7 UF 220/05
Voraussetzungen eines Ausschlusses des Umgangsrechts
- SG Gotha, 19.11.2008 - S 14 SO 1833/08
Übernahme von Umgangskosten bzgl. einer bei ihrer Mutter lebenden Tochter; …
- OLG Frankfurt, 20.11.2017 - 4 UF 223/17
Voraussetzungen für dauerhaften Ausschluss des Umgangsrechts
- OLG Brandenburg, 11.11.2009 - 13 UF 58/09
Umgangsrecht: Beteiligung des anderen Elternteils an den Umgangskosten
- OLG Köln, 14.03.2012 - 4 UF 235/11
Zulässigkeit der Ausgestaltung des Umgangsrechts durch ein Wechselmodell
- FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 16 K 6207/01
Steuerminderung für die Kosten einer gütlichen Einigung und Unterhaltszahlungen …
- OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 1 UF 236/02
Umgangskosten
- OLG Hamm, 10.05.2010 - 6 UF 184/09
Ausschluss des Umgangsrechts eines Kindes mit dem ägyptischen Vater wegen …
- OLG Koblenz, 15.06.2005 - 9 UF 51/05
Zahlung von Kindesunterhalt; Neuberechnung des Kindesunterhalts bei Wechsel des …
- OLG Frankfurt, 29.09.2022 - 6 UF 103/22
Absehen von Umgangsregelung bei Verziehen des Umgangsberechtigten ins Ausland
- AG Berlin-Schöneberg, 16.12.2019 - 93 F 74/18
- VG Stuttgart, 06.11.2006 - A 7 K 1639/06
Verfahrensrecht, Aufenthaltsgestattung, räumliche Beschränkung, Umverteilung, …
Rechtsprechung
BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvR 2222/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erlass einer eA zur Aussetzung der Androhung von Zwangsgeld zur Erzwingung eines persönlichen Umgangs des nichtehelichen Vaters mit seinem Kind
- Wolters Kluwer
Einstweilige Rechtsschutz - Zwangsgeldandrohung - Umgangskontakt - Nichteheliche Kind - Umgangsverpflichtung - Verfassungsbeschwerde
- Judicialis
BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6; ; GG Art. 20 Abs. 3
- rechtsportal.de
BVerfGG § 32 Abs. 1
Aussetzung einer gerichtlichen Zwangsgeldandrohung zur Erzwingung des Umgangs des nichtehelichen Vaters mit seinem Kind - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brandenburg, 06.11.2000 - 40 F 146/00
- OLG Brandenburg, 08.03.2001 - 15 UF 233/00
- OLG Brandenburg, 15.11.2001 - 15 UF 233/00
- OLG Brandenburg, 24.01.2002 - 15 UF 233/00
- BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvR 2222/01
- BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01
- OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 15 UF 233/00
- BVerfG, 01.12.2006 - 1 BvR 1620/04
- BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04
- BVerfG, 01.07.2008 - 1 BvR 1620/04
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1863
- NVwZ 2002, 984 (Ls.)
- FamRZ 2002, 534
- FamRZ 2002, 877
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93
Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvR 2222/01
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 185 ; stRspr).Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 88, 185 ; stRspr).
- OLG Brandenburg, 15.11.2001 - 15 UF 233/00
Sachverständigengutachten; Befristete Umgangsregelung ; Auswirkung des Umgangs …
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvR 2222/01
gegen den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 15. November 2001 - 15 UF 233/00 -.Die Wirkung des Beschlusses des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 15. November 2001 - 15 UF 233/00 - wird, soweit er die Androhung von Zwangsgeld ausspricht (Ziffer IV), durch einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde (längstens für die Dauer von sechs Monaten) einstweilig ausgesetzt.
- OLG Nürnberg, 16.11.2006 - 10 UF 638/06
Umgangspflicht des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit gemeinsamem Kind?
In einer früheren Entscheidung vom 30.1.2002 (FamRZ 2002, 534) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, wenn der umgangsunwillige Vater durch ein Zwangsgeld zum Umgang angehalten werde, könne der durch die Zwangsgeldandrohung hervorgerufene psychische Druck gegen den Vater, der sich einem Treffen mit dem Kind nicht gewachsen fühle und seine Ehe dadurch in Gefahr sehe, auch gesundheitliche Folgen für ihn nach sich ziehen, weshalb die vorläufige Aufhebung der Zwangsgeldandrohung durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung möglich sei.