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   BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01   

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BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01 (https://dejure.org/2002,1100)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2002 - 4 StR 289/01 (https://dejure.org/2002,1100)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01 (https://dejure.org/2002,1100)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 15 StGB; § 222 StGB; § 230 StGB: § 261 StPO
    Garantenstellung und Garantenpflicht bei arbeitsteiliger Beseitigung einer Gefahrenquelle (tatsächliche Übernahme bei fehlender vertraglicher Schutzpflicht; Fortbestehen einer Garantenpflicht bis zur Gefahrenbeendigung auch bei Mitübernahme der Garantenpflicht durch ...

  • lexetius.com

    StGB § 13

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zur Garantenstellung und Garantenpflicht bei arbeitsteiliger Beseitigung von Gefahrenquellen bei der Wuppertaler Schwebebahn

  • Wolters Kluwer

    Schwebebahnunglück in Wuppertal - Schienengebundener Verkehr - Garantenstellung - Garantenpflicht - Arbeitsteilige Beseitigung einer Gefahrenquelle

  • Judicialis

    StGB § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13
    Garantenstellung und Garantenpflicht bei Arbeiten im Schienenverkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Wuppertaler Schwebebahn // Freigesprochene Arbeiter müssen sich erneut verantworten

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Begrenzung der Sorgfaltspflichten durch Vertrauensgrundsatz bei Arbeitsteilung - "Wuppertaler Schwebebahnfall"

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

    LG Wuppertal, 29.09.2000 - 21 KLs 2/00

    Schwebebahnunfall in Wuppertal 1999

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Schwebebahnunfall in Wuppertal 1999

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 224
  • NJW 2002, 1887
  • NStZ 2002, 421
  • NZV 2002, 274
  • JR 2002, 466
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1964 - 1 StR 72/64

    Bauherr - Bauausführender Unternehmer - Oberbauleiter - Bestellter Statiker -

    Auszug aus BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01
    Die Mitübernahme kann aber zu einer Modifizierung der auf die vollständige Erfüllung der übernommenen Schutzaufgabe gerichteten Garantenpflichten (vgl. BGHSt 19, 286, 288 f.) und der sich daraus ergebenden Sorgfaltspflichten führen.

    Die Betreiberin der Schwebebahn hatte die ihr im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflichten obliegende Beseitigung dieser Gefahrenquellen vor Wiederaufnahme des Fahrbetriebes durch Vereinbarung entsprechender Vertragsbedingungen der Bietergemeinschaft ARGE übertragen (zur Zulässigkeit der Übertragung von Schutzpflichten vgl. BGHSt 19, 286, 288; Jescheck in LK 11. Aufl. § 13 Rdn. 28), die unter Federführung der Firma, in deren Verantwortungsbereich auch der Abbau der Dilatationsüberbrückungen fiel, die Stahlbauarbeiten ausführte (UA 22, 38, 112 f.).

    Sie kann aber zu einer Modifizierung der auf die vollständige Erfüllung der übernommenen Schutzaufgabe gerichteten Garantenpflichten (vgl. BGHSt 19, 286, 288 f.; Jescheck aaO Rdn. 28) und der sich daraus ergebenden Sorgfaltspflichten (Jescheck aaO vor § 13 Rdn. 97) führen.

  • BGH, 25.09.1990 - 5 StR 187/90

    Silo-Begasung - § 222 StGB, Sorgfaltsmaßstab, normierte und ungeschriebene

    Auszug aus BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01
    Schon mit Blick auf die außerordentlich hohe Gefährlichkeit der Kralle im Schienenbereich der Schwebebahn (zur Abhängigkeit zwischen dem Maß der Gefahr und Sorgfaltspflicht vgl. auch BGHSt 37, 184, 187) traf die Angeklagten W. und Wi. jedenfalls die Verpflichtung, sich durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, ob auch L. und S. die ihnen nach den bisher getroffenen Feststellungen im Wege interner Arbeitsteilung überlassene Entfernung der vierten Kralle ordnungsgemäß vorgenommen hatten.
  • BGH, 16.10.1979 - 1 StR 360/79
    Auszug aus BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01
    Ein umfassender Vertrauensschutz in die ordnungsgemäße Erfüllung der von einem anderen arbeitsteilig übernommenen Aufgabe, wie er insbesondere im Bereich der ärztlichen Heilbehandlung für Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen und damit klar abgegrenzter Aufgaben anerkannt ist (vgl. dazu BGH NJW 1980, 650; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder aaO § 15 Rdn. 151; Schroeder in LK 11. Aufl. § 16 Rdn, 176), kam hiervon vornherein nicht in Betracht.
  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 264/93

    Garantenpflicht gegenüber Hilfsbedürftigen

    Auszug aus BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01
    Erforderlich ist vielmehr, daß durch die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in zurechenbarer Weise das Vertrauen der übrigen Garanten in die verantwortliche Mitwirkung des Hilfswilligen bei der Gefahrabwendung begründet wird (vgl. BGH NJW 1993, 2628, 2629; Stree in FS für Hellmuth Mayer, 1966, S. 145, 155 f., 158).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

    (2) Das Berufungsgericht hat auch keine Umstände festgestellt, die die Annahme rechtfertigten, dass der Beklagte zu 3 - über die ihm gegenüber der O.-Handelsgesellschaft mbH bzw. der Beklagten zu 1 obliegenden Pflichten aus der Organstellung hinaus - weitere Pflichten übernommen hatte, die er nicht nur für diese Gesellschaften als deren Organ zu erfüllen hatte, sondern die ihn aus besonderen Gründen persönlich gegenüber der N. AG trafen und den Schutz ihrer Vermögensinteressen zum Gegenstand hatten (vgl. zur Garantenstellung aus Gewährsübernahme: BGH, Urteile vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, NJW 2000, 2754, 2756; vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224, 229; vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 Rn. 23; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, NJW 2010, 1087 Rn. 59; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 13 Rn. 20).
  • LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16

    Strafbarkeit eines Arztes bei Sterbebegleitung eines freiverantwortlichen

    Der Arzt muss jedoch - zumindest faktisch - die Behandlung bzw. eine ärztliche Verantwortung für das Wohl des Patienten übernommen haben (BGH v. 8.2.2000 - VI ZR 325/98, NJW 2000, 2741, 2742; vgl. auch BGH v. 31.1.2002 - 4 StR 289/01, NJW 2002, 1887, 1888).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Ausgangspunkt ist jeweils das Maß der Gefahr mit der Folge, dass die Sorgfaltsanforderungen umso höher sind, je größer bei erkennbarer Gefährlichkeit einer Handlung die Schadenswahrscheinlichkeit und Schadensintensität sind (BGH, NJW 2009, 240 ff.; ferner zur Abhängigkeit zwischen dem Maß der Gefahr und der Sorgfaltspflicht BGHSt 37, 184, 187; 47, 224, 230 f.; Landau, Das strafrechtliche Risiko der am Bau Beteiligten, wistra 1999, 47, 49).

    Auszuwerten sind hierfür insbesondere die tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls, wobei den Ausgangspunkt jeweils das Maß der Gefahr mit der Folge darstellt, dass die Sorgfaltsanforderungen umso höher sind, je größer bei erkennbarer Gefährlichkeit einer Handlung die Schadenswahrscheinlichkeit und Schadensintensität sind (vgl. etwa BGH, MDR 2008, 971; BGH, NJW 2009, 240 ff.; BGHSt 37, 184, 187; BGHSt 47, 224, 230 f.).

  • BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19

    BGH hebt Verurteilung eines "Bauüberwachers" wegen fahrlässiger Tötung im

    Dabei kann der Umfang von sich aus einer Garantenstellung ergebenden Pflichten durch deren Übertragung (vgl. BGH, Urteile vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224, 229; vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288) - insbesondere bei einem arbeitsteiligen Handeln - maßgebliche Änderungen erfahren.

    Auch liegt der Fall anders als jener, der der Entscheidung BGHSt 47, 224 (Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01) zu Grunde gelegen hat.

    Indes ist dies auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar, denn dort waren die Verantwortlichkeiten zwischen den Beteiligten nicht nach eindeutigen Kriterien verteilt (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224, 229 f.).

  • BGH, 05.05.2021 - 4 StR 19/20

    Explosion bei der BASF in Ludwigshafen: Strafurteil des Landgerichts Frankenthal

    Wenn mehrere Personen, die zur Erfolgsabwendung verpflichtet sind, die ihnen jeweils obliegenden Sorgfaltspflichten verletzen, ist vielmehr regelmäßig von einer fahrlässigen Mitverursachung auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224, 228 (Wuppertaler Schwebebahn); OLG Bamberg, Beschluss vom 5. Juli 2007 - 3 Ws 44/06; Puppe, NStZ 2009, 333, 334 f.).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 282/20

    Freispruch des früheren Oberbürgermeisters von Hannover und Verurteilung dessen

    Dies folgt aus der Einordnung der Vermögensbetreuungspflicht als Sonderpflicht, für die der Bundesgerichtshof bei Arbeitsteilung in Unternehmen die Haftung des Sonderpflichtigen für ein Organisationsverschulden anerkannt hat (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288 f.; vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224, 230 f.; Beschlüsse vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 325; vom 14. Dezember 1999 - 5 StR 520/99, 19 20 wistra 2000, 136; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 319/95, BGHZ 133, 370, 378).

    Für die Begründung einer Übernahmegarantenstellung genügt demgegenüber die tatsächliche Übernahme des Pflichtenkreises (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224, 229; Schönke/Schröder/Bosch, aaO, § 13 Rn. 26a).

    Mit der Übernahme der übertragenen Aufgabe hat H. das Vertrauen S. s in seine verantwortliche Mitwirkung bei der Abwendung der Gefahr für das Vermögen der Stadt begründet (vgl. dazu BGH, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224, 232), womit er im Umfang des übertragenen Aufgabenbereichs in die Vermögensbetreuungspflicht S. s eingerückt ist.

  • BGH, 13.11.2008 - 4 StR 252/08

    Strafverfahren wegen tödlichen Bauunglücks rechtskräftig abgeschlossen

    Ausgangspunkt dafür ist jeweils das Maß der Gefahr mit der Folge, dass die Sorgfaltsanforderungen umso höher sind, je größer bei erkennbarer Gefährlichkeit einer Handlung die Schadenswahrscheinlichkeit und Schadensintensität sind (zur Abhängigkeit zwischen dem Maß der Gefahr und der Sorgfaltspflicht BGHSt 37, 184, 187; 47, 224, 230 f.; Landau, Das strafrechtliche Risiko der am Bau Beteiligten, wistra 1999, 47, 49).

    Denn für die Begründung von Sorgfaltspflichten genügt regelmäßig bereits die tatsächliche Übernahme eines entsprechenden Pflichtenkreises (vgl. BGHSt 47, 224, 229; Kühl, Anm. zu BGH NJW 2008, 1897, 1899; Fischer StGB 55. Aufl. § 222 Rdn. 12).

  • BGH, 06.03.2008 - 4 StR 669/07

    Verurteilung eines Firmenchefs wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls mit einem

    Zur Garantenstellung und Garantenpflicht des Mitarbeiters einer Kfz-Werkstatt in Bezug auf Gefahren, die aus technischen Mängeln eines seiner Kontrolle unterliegenden Fahrzeugs bei dessen Betrieb erwachsen (im Anschluss an BGHSt 47, 224).

    Die arbeitsvertragliche Übernahme der Wartungspflicht begründete deshalb zugleich auch eine Schutzfunktion gegenüber allen Verkehrsteilnehmern, die in den durch unzureichende Wartung begründeten Gefahrenbereich der seiner Aufsicht unterliegenden Firmenfahrzeuge geraten würden (vgl. dazu auch Senatsurteil BGHSt 47, 224, 229).

  • BGH, 21.10.2014 - VI ZR 14/14

    Arzthaftung: Reichweite der Aufklärungspflichten und der Verantwortlichkeit des

    Die Annahme einer Garantenpflicht bei tatsächlicher Übernahme einer ärztlichen Behandlung hat ihren Grund in der Übernahme eines Auftrags (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224 Rn. 20; Senatsurteil vom 8. Februar 2000 - VI ZR 325/98, VersR 2000, 1107) oder in dem Vertrauen, das der betreffende Arzt beim Patienten durch sein Tätigwerden hervorruft und diesen davon abhält, anderweitig Hilfe in Anspruch zu nehmen (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 48/78, VersR 1979, 376, 377).
  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Zwar kann durch die tatsächliche Übernahme eines Pflichtenkreises eine rechtliche Einstandspflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB begründet werden (BGH NJW 2000, 2754, 2756; BGHSt 47, 224, 229; BGHSt 54, 44, 48; BGH NJW 2010, 1087, 1090).

    Dabei muss der Pflichtige durch sein Handeln zurechenbar den Anschein erwecken, er werde sich um die Abwendung bestimmter Gefahren kümmern (LK/Weigend a.a.O.; Schönke/Schröder/Bosch a.a.O. § 13 Rn. 28; BGHSt 47, 224, 229).

  • OLG Hamm, 12.01.2016 - 3 RVs 91/15

    Torunfall in Augustdorf - Landgericht muss Fahrlässigkeitsvorwurf genauer prüfen

  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20

    Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung: Eltern-Kind-Beziehung, familiäre

  • OLG Karlsruhe, 15.08.2002 - 2 Ss 262/00

    Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung: Strafbarkeit des

  • OLG Celle, 07.09.2023 - 2 Ws 244/23

    Fahrlässige Tötung, Verkehrssicherungspflicht, Übertragung von

  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02

    Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz; Garantenpflicht aus tatsächlicher

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2018 - 3 AR 158/17

    Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht

  • OLG Celle, 16.09.2019 - 3 Ss 50/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung - Lückenhaftigkeit und Unzulänglichkeit

  • OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23

    Nichtzulassung der Anklage bestätigt: Ärztekammerpräsident hat keine

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 14 U 144/13

    Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Stellungnahme des Berufungsklägers zum

  • LG Düsseldorf, 20.06.2006 - 8 O 2/05

    Schadensrechtliche Regulierung eines Verkehrsunfalls; Schadensrechtliche

  • LG Wuppertal, 05.06.2003 - 30 KLs 411 Js 553/99
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