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   EGMR, 13.02.2001 - 25116/94   

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https://dejure.org/2001,7931
EGMR, 13.02.2001 - 25116/94 (https://dejure.org/2001,7931)
EGMR, Entscheidung vom 13.02.2001 - 25116/94 (https://dejure.org/2001,7931)
EGMR, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - 25116/94 (https://dejure.org/2001,7931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Ab. 1, Abs. 4 EMRK; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. b EMRK; § 147 StPO
    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (nicht nur auszugsweise Einsicht in die wesentlichen Verfahrensakten; schriftliche Information; faires Verfahren: kontradiktorisches Verfahren und Waffengleichheit; wirkliche Stellungnahme; mündliche Verhandlung; Verzicht; ...

  • Wolters Kluwer

    Recht auf Gehör bei der Verwertung von Tatsachen und Beweisergebnissen bei einer gerichtlichen Entscheidung; Vorherige Kenntnis des Beschuldigten als Voraussetzung für die Verwertung von Tatsachen und Beweisstücken bei einer Entscheidung über Festnahme und ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    SCHÖPS c. ALLEMAGNE

    Art. 5, Art. 5 Abs. 4, Art. 41 MRK
    Violation de l'art. 5-4 (französisch)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2015
  • NVwZ 2002, 1355 (Ls.)
  • StV 2001, 201
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus EGMR, 13.02.2001 - 25116/94
    In Fällen, in denen es um Festnahme und Untersuchungshaft geht, dürfen der Haftbefehl und alle den Haftbefehl bestätigenden gerichtlichen Entscheidungen nur auf solche Tatsachen und Beweisstücke gestützt werden, die dem Beschuldigten vorher bekannt waren und zu denen er sich äußern konnte (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. Juli 1994 (NJW 1994, 3219) m.w.N.).
  • EGMR, 25.02.1992 - 10802/84

    PFEIFER ET PLANKL c. AUTRICHE

    Auszug aus EGMR, 13.02.2001 - 25116/94
    Im Hinblick auf das weitere Vorbringen der Regierung, dass der Verteidiger einem Haftprüfungsverfahren ohne vorherige Akteneinsicht zugestimmt habe, erinnert der Gerichtshof daran, dass ein Verzicht auf ein nach der Konvention garantiertes Recht eindeutig festzulegen ist, damit diesem - wenn überhaupt - Wirksamkeit verliehen werden kann, wobei ein Verzicht auf Verfahrensrechte darüber hinaus die Einhaltung von Mindestgarantien verlangt, die der Bedeutung der Sache entsprechen (siehe Urteil vom 25. Februar 1992 im Fall Pfeifer und Plankl ./. Österreich, Serie A Nr. 227. S. 16 - 17, Ziff. 37).
  • EGMR, 13.07.1995 - 17977/91

    KAMPANIS v. GREECE

    Auszug aus EGMR, 13.02.2001 - 25116/94
    Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass ein Beschuldigter, der eine Versagung der Einsichtnahme in Ermittlungsakten rügt, zwar grundsätzlich in angemessener Weise gemäß dem innerstaatlichen Recht um Einsichtnahme ersucht haben muss (siehe sinngemäß das Urteil vom 13. Juli 1995 in dem Fall Kampanis ./. Griechenland, Serie A Nr. 318-B, S. 46 Ziff. 51), das Fehlen eines entsprechenden Vermerks in den Verfahrensakten allein jedoch keinen hinreichenden Beweis dafür darstellt, dass kein entsprechender Antrag gestellt worden ist.
  • EGMR, 09.07.2009 - 11364/03

    Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf

    Die Regierung räumte vor der Großen Kammer ein, dass die Weigerung, dem Anwalt des Beschwerdeführers Akteneinsicht zu gewähren, dem Gebot der Fairness aus Artikel 5 Abs. 4, wie es insbesondere in den Urteilen des Gerichtshofs in den Rechtssachen S. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 25116/94), L. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 24479/94) und G. A. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 23541/94) definiert wurde, nicht genügt habe.

    124 Das Verfahren, das nach Artikel 5 Abs. 4 der Konvention vor dem Gericht geführt wird, das die Haftbeschwerde prüft, muss kontradiktorisch sein und stets "Waffengleichheit" zwischen den Prozessparteien - dem Staatsanwalt und der Person, der die Freiheit entzogen ist - gewährleisten (vgl. insbesondere Rechtssachen S. ./. Deutschland Individualbeschwerde Nr. 25116/94, Randnr. 44, EGMR 2001-I; L. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 24479/94, Randnr. 44, EGMR 2001-I; G. A. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 23541/94, Randnr. 39, 13. Februar 2001; und Svipsta ./. Lettland, Individualbeschwerde Nr. 66820/01, Randnr. 129, EGMR 2006-...).

  • EGMR, 25.07.2013 - 11082/06

    Chodorkowski: Moskauer Prozesse sind unfair

    This means, in particular, that the detainee should have access to the documents in the investigation file which are essential for assessing the lawfulness of his detention (see Lamy v. Belgium, judgment of 30 March 1989, § 29, Series A no. 151, and Schöps v. Germany, no. 25116/94, § 44, ECHR 2001-I).
  • EGMR, 20.11.2018 - 14305/17

    Menschenrechtsgerichtshof fordert Freilassung von Selahattin Demirtas

    In particular, equality of arms is not ensured if counsel is denied access to documents in the investigation file which are essential in order to effectively challenge the lawfulness of his or her client's detention (see, among other authorities, Lamy v. Belgium, 30 March 1989, § 29, Series A no. 151; Nikolova, cited above, § 58; Schöps v. Germany, no. 25116/94, § 44, ECHR 2001-I; Lietzow, cited above, § 44; Mooren, cited above, § 124; Ceviz v. Turkey, no. 8140/08, § 41, 17 July 2012; Ovsjannikov v. Estonia, no. 1346/12, §§ 72-78, 20 February 2014; and Mustafa Avci, cited above, § 90).
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