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   OLG München, 18.04.2002 - 29 U 1573/02   

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https://dejure.org/2002,2149
OLG München, 18.04.2002 - 29 U 1573/02 (https://dejure.org/2002,2149)
OLG München, Entscheidung vom 18.04.2002 - 29 U 1573/02 (https://dejure.org/2002,2149)
OLG München, Entscheidung vom 18. April 2002 - 29 U 1573/02 (https://dejure.org/2002,2149)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Domainbezeichnung www. rechtsanwaelte-d.de für eine Rechtsanwaltskanzlei; Zulässigkeit von Werbemaßnahmen eines Rechtsanwalts; Irreführende Werbung im Sinne des § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Örtliches Anwaltsverzeichnis

  • online-und-recht.de
  • bzaek.de

    Werbung mit Alleinstellungsbehauptung (bei Rechtsanwälten)

  • Judicialis

    UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Domainbezeichnung www.rechtsanwaelte-d.de für eine Rechtsanwaltskanzlei ist irreführend im Sinne des § 3 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Rechtsanwaelte-dachau.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2113
  • MMR 2002, 614
  • K&R 2002, 608
  • afp 2002, 552
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 29.03.2001 - 13 U 309/00

    Unterlassungsanspruch; Rechtsanwaltswerbung ; Internet; Irreführung;

    Auszug aus OLG München, 18.04.2002 - 29 U 1573/02
    Auch die Werbung eines Rechtsanwalts im Internet und insbesondere die Verwendung von Domain-Bezeichnungen, unter denen sich Rechtsanwaltskanzleien im Internet präsentieren, findet ihre Grenzen u.a. in § 3 UWG (vgl. OLG Celle NJW 2001, 2100 - www.anwalt-h.de; Müller, WRP 2002, 160, 162 ff; Hermann in: Moritz/Dreier, Rechts-Handbuch zum E-Commerce, 2002, D Rz. 335).

    Insoweit ist es für § 3 UWG ausreichend, dass potenzielle Mandanten durch die Domainbezeichnung www.rechtsanwaelte-d.de veranlasst werden, die Homepage der Beklagten aufzurufen und sich mit dieser zu beschäftigen (vgl. OLG Celle NJW 2001, 2100 - www.anwalt-h.de).

    Die vorstehende Beurteilung steht auch nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10.05.2001 - 29 U 1594/01), wonach die Verwendung der Domain www.rechtsanwalt-k.de für die Homepage einer in K ansässigen Rechtsanwaltskanzlei unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nicht beanstandet werden kann; durch die Verwendung des Singulars "rechtsanwalt" wird hinreichend deutlich, dass unter dieser Adresse kein Verzeichnis aller in K ansässigen Rechtsanwälte, sondern die Homepage einer Rechtsanwaltskanzlei erreicht wird (a.M. OLG Celle NJW 2001, 2100 - www.anwalt-h.de).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG München, 18.04.2002 - 29 U 1573/02
    Die Domainbezeichnung www.rechtsanwaelte-d.de ist irreführend, weil sie bei einem nicht unbeachtlichen Teil der situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Internetnutzer (Verbraucher) (vgl. zum maßgeblichen Verbraucherleitbild BGH, Urt. vom 18.10.2001 - I ZR 193/99 - Elternbriefe; BGH NJW 2001, 3262, 3263 - Mitwohnzentrale.de) die Vorstellung hervorrufen kann, unter dieser Domainbezeichnung sei ein örtliches Anwaltsverzeichnis, etwa die Homepage des örtlichen Anwaltsvereins, mit der Auflistung sämtlicher Rechtsanwaltskanzleien im Raum D oder jedenfalls in der Stadt D zu finden (vgl. LG Köln, Urt. v. 07.09.1998 - 31 O 723/98 - rechtsanwaelte-k.de, zitiert nach Hermann in: Moritz/Dreier, Rechts-Handbuch zum E-Commerce, 2002, D Rz. 335; Müller, WRP 2002, 160, 163).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Internetnutzer die angegriffene Domainbezeichnung bereits kennt, etwa aufgrund einer vorangegangenen Suche mit einer Suchmaschine, oder ob er den Zugang direkt durch Eingabe der betreffenden Internetadresse versucht (vgl. BGH NJW 2001, 3262, 3263 - Mitwohnzentrale.de).

    Die vorstehende Beurteilung steht nicht im Widerspruch dazu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2001, 3262, 3263 - Mitwohnzentrale.de) mit der Verwendung des Domain-Namens www.rechtsanwaelte.de keine Irreführungsgefahr verbunden ist.

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG München, 18.04.2002 - 29 U 1573/02
    Die Domainbezeichnung www.rechtsanwaelte-d.de ist irreführend, weil sie bei einem nicht unbeachtlichen Teil der situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Internetnutzer (Verbraucher) (vgl. zum maßgeblichen Verbraucherleitbild BGH, Urt. vom 18.10.2001 - I ZR 193/99 - Elternbriefe; BGH NJW 2001, 3262, 3263 - Mitwohnzentrale.de) die Vorstellung hervorrufen kann, unter dieser Domainbezeichnung sei ein örtliches Anwaltsverzeichnis, etwa die Homepage des örtlichen Anwaltsvereins, mit der Auflistung sämtlicher Rechtsanwaltskanzleien im Raum D oder jedenfalls in der Stadt D zu finden (vgl. LG Köln, Urt. v. 07.09.1998 - 31 O 723/98 - rechtsanwaelte-k.de, zitiert nach Hermann in: Moritz/Dreier, Rechts-Handbuch zum E-Commerce, 2002, D Rz. 335; Müller, WRP 2002, 160, 163).

    Die Feststellungen zur Verkehrsauffassung kann der Senat, dessen Mitglieder das Internet sowohl beruflich als auch privat nutzen, aufgrund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu dem angesprochenen Verkehrskreis treffen (vgl. BGH, Urt. v. - 18.10.2001 - V ME 139/99 [richtig: I ZR 193/99 - d. Red.] - Elternbriefe).

  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93

    Neues Informationssystem - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG München, 18.04.2002 - 29 U 1573/02
    Für die Irreführung (Irreführungsgefahr) reicht es aus, dass sich der angesprochene Verkehr aufgrund der irreführenden Angaben überhaupt erst oder näher mit dem Angebot befasst (vgl. BGH GRUR 2000, 239, 241 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 1995, 610, 611 - Neues Informationssystem).
  • LG Köln, 07.09.1998 - 31 O 723/98

    Wettbewerbsrecht; www.rechtsanwaelte-koeln.de

    Auszug aus OLG München, 18.04.2002 - 29 U 1573/02
    Die Domainbezeichnung www.rechtsanwaelte-d.de ist irreführend, weil sie bei einem nicht unbeachtlichen Teil der situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Internetnutzer (Verbraucher) (vgl. zum maßgeblichen Verbraucherleitbild BGH, Urt. vom 18.10.2001 - I ZR 193/99 - Elternbriefe; BGH NJW 2001, 3262, 3263 - Mitwohnzentrale.de) die Vorstellung hervorrufen kann, unter dieser Domainbezeichnung sei ein örtliches Anwaltsverzeichnis, etwa die Homepage des örtlichen Anwaltsvereins, mit der Auflistung sämtlicher Rechtsanwaltskanzleien im Raum D oder jedenfalls in der Stadt D zu finden (vgl. LG Köln, Urt. v. 07.09.1998 - 31 O 723/98 - rechtsanwaelte-k.de, zitiert nach Hermann in: Moritz/Dreier, Rechts-Handbuch zum E-Commerce, 2002, D Rz. 335; Müller, WRP 2002, 160, 163).
  • BGH, 13.03.1997 - I ZR 34/95

    Schwerpunktgebiete - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 18.04.2002 - 29 U 1573/02
    Einem Rechtsanwalt ist es allerdings generell nicht verboten, für sich Werbung zu betreiben (vgl. BGH MDR 1997, 792 - Schwerpunktgebiete).
  • LG München II, 13.12.2001 - 3 O 4826/01
    Auszug aus OLG München, 18.04.2002 - 29 U 1573/02
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 13.12.2001 - 3 O 4826/01 - wird zurückgewiesen.
  • OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00

    Beschreibender Begriff als Second-level-domain - Behinderung der Mitbewerber -

    Auszug aus OLG München, 18.04.2002 - 29 U 1573/02
    Bei der angegriffenen Domainbezeichnung handelt es sich um eine Angabe im Sinne von § 3 UWG, da diese dazu geeignet ist, beim Verkehr bestimmte Vorstellungen über den Inhalt der Domain hervorzurufen (vgl. Senat ZUM 2001, 602, 603 - autovermietung.com m.N).
  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 149/97

    Last-Minute-Reise

    Auszug aus OLG München, 18.04.2002 - 29 U 1573/02
    Für die Irreführung (Irreführungsgefahr) reicht es aus, dass sich der angesprochene Verkehr aufgrund der irreführenden Angaben überhaupt erst oder näher mit dem Angebot befasst (vgl. BGH GRUR 2000, 239, 241 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 1995, 610, 611 - Neues Informationssystem).
  • OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 2 U 147/05

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Spitzenstellungswerbung für eine

    Der Umstand, dass bei Richtern eine besondere Sachnähe zur Rechtspflege und auch zur Rechtsanwaltschaft besteht, beschränkt sie nicht auf eine reine Binnenschau mit der Folge, dass sie die Außenwirkung von werblichen Verlautbarungen von Rechtsanwälten gegenüber Nichtrichtern nicht zu erfassen vermögen (vgl. auch OLG München NJW 2002, 2113).

    ZS] B. v. 03.07.2003 - 8 W 425/02 [dort Beschwerde im Rahmen des § 18 Abs. 2 HGB zu "Sparkasse Bodensee"]; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. [2006]; § 5 UWG, 5.100 und 2.148; Marx in Fezer, UWG [2005], § 4-S10, 194 f und Peifer a.a.O. § 5 UWG, 373; Helm in Gloy/Loschelder, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 61, 20; Dreyer in Harte/Henning, UWG [2004], § 5, 721 und 705; vgl. zu Domainnamen etwa: OLG München NJW 2002, 2113 [www.rechtsanwaelte-dachau.de]; OLG Celle NJW 2001, 2100 [www.rechtsanwaelte-hannover.de]; ferner OLG Hamburg NJW-RR 2002, 1582 [www.rechtsanwalt.com]; Kleine-Cosack, Das Wettbewerbsrecht der rechts- und steuerberatenden Berufe, 2. Aufl. [2004] Rdn. 614 f), wonach es zu dieser Frage keinen eindeutigen Grundsatz und damit auch keine eindeutige Antwort gibt, die ihnen günstigen Elemente der jeweiligen Fundstelle wechselseitig entnommen.

    So ist denn auch die Verwendung der Domain www.rechtsanwalt-dachau.de untersagt worden, weil der unzutreffende Eindruck erweckt werde, dort sei ein örtliches Anwaltsverzeichnis zu finden (OLG München NJW 2002, 2113; vgl. auch OLG Celle NJW 2001, 2100 [Rz. 5]).

  • OLG München, 19.12.2002 - 29 U 3722/02

    Wettbewerbswidrige Internetwerbung eines Rechtsanwalts mit

    Der situationsadäquat aufmerksame Durchschnittsverbraucher versteht die Angabe www.ra-[Ortsname]de in der beanstandeten Anzeige als bloße (Internet-)Adresse, unter der der Beklagte für Online-Beratungen erreichbar ist, nicht dagegen als Behauptung einer anwaltlichen Vorrang- oder Alleinstellung in W... (vgl. auch Senat NJW 2002, 2113 - rechtsanwaelte-dachau.de; vgl. ferner BGH NJW 2001, 3262, 3264 - Mitwohnzentrale.de).
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