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   BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02   

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BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02 (https://dejure.org/2002,550)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.2002 - 1 BvR 300/02 (https://dejure.org/2002,550)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 2002 - 1 BvR 300/02 (https://dejure.org/2002,550)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung - Geltendmachung einer Grundrechtsverletzung - Einstweiliger Rechtsschutz - Zivilgerichtliche Eilrechtsschutzentscheidung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Effektiver Rechtsschutz gegen Wohnungsverweisung und Kontaktverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2225
  • NVwZ 2003, 599 (Ls.)
  • FamRZ 2002, 735
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02
    Allerdings müssen Beschreitung und Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs für den Beschwerdeführer zumutbar sein (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; BVerfG, Erster Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00

    Zur Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung der Zuweisung

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02
    Eine verfassungsgerichtliche Prüfung der angegriffenen Eilrechtsschutzentscheidungen kann somit allenfalls dahin gehen, ob sich die um vorläufigen Rechtsschutz angerufenen Gerichte bei der in Eilrechtsschutzverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ersichtlich von Erwägungen haben leiten lassen, die der Bedeutung und der Reichweite von Grundrechten nicht ausreichend Rechnung tragen und für die Versagung des fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes ausschlaggebend gewesen sein können (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 1 BvR 2045/00, 2166/00 -).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02
    Allerdings müssen Beschreitung und Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs für den Beschwerdeführer zumutbar sein (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; BVerfG, Erster Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -).
  • VG Düsseldorf, 14.02.2002 - 18 L 423/02

    Rechtmäßigkeit einer Wohnungsverfügung und Rechtmäßigkeit eines Rückkehrverbotes

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02
    b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 14. Februar 2002 - 18 L 423/02 -,.
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02
    Allerdings müssen Beschreitung und Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs für den Beschwerdeführer zumutbar sein (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; BVerfG, Erster Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2001 - 1 BvR 622/01 -).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02
    Es entspricht allgemeiner Ansicht und unterliegt keinen verfassungsrechtlich begründeten Bedenken (vgl. BVerfGE 69, 315 ), dass sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Sofortvollzugs einer behördlichen Maßnahme auf die Durchführung einer Interessenabwägung beschränkt, wenn sich die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme bei summarischer Überprüfung nicht hinreichend übersehen lässt.
  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02
    Im Übrigen wären - bei Anlegung des hier gebotenen besonders strengen Maßstabs der im Rahmen von § 32 BVerfGG durchzuführenden Folgenabwägung (vgl. Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2001 - 1 BvQ 23/01, 26/01 -, S. 9 m.w.N.) - die vom Beschwerdeführer aufgeführten Nachteile einer weiteren Anwendung von § 34 a PolG NW auch nicht geeignet, den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung zu rechtfertigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2002 - 5 B 278/02

    Polizeiliche Anordnung über Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot; Verbesserter

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02
    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2002 - 5 B 278/02 -,.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art 11

    Da die polizeiliche Maßnahme in aller Regel auf einen kurzen Zeitraum beschränkt ist, innerhalb dessen allenfalls gerichtlicher Eilrechtsschutz in Anspruch genommen werden kann, wäre dem Betroffenen andernfalls eine gerichtliche Überprüfung der polizeilichen Maßnahme verwehrt, was mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht zu vereinbaren wäre (vgl. zur Möglichkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 22.2.2002 - 1 BvR 300/02 -,NJW 2002, 2225).

    Der polizeiliche Wohnungsverweis stellt vielmehr eine flankierende Maßnahme dar, um der Behörde in Fällen häuslicher Gewalt eine erste kurzfristige Krisenintervention zu ermöglichen und Opfern bereits vor bzw. bis zur Erreichbarkeit zivilrechtlichen Schutzes beizustehen (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 22.2.2002, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2017 - 5 A 2428/15

    Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot als kurzfristig wirkendes Mittel der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2011 - 5 E 1271/10 - OVG M.-V., Beschluss vom 24. Februar 2006 - 3 O 4/06 -, juris, Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. Juli 2004 - 1 S 2801/03 -, juris, Rn. 24; zur Möglichkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot siehe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Februar 2002 - 1 BvR 300/02 -, juris, Rn. 10.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2021 - 5 A 2807/19

    Platzverweis; Ort; Reichweite

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Dezember 2017- 5 A 2428/15 -, juris, Rn. 22, Beschluss vom 9.Mai 2011 - 5 E 1271/10 - OVG M.-V., Beschluss vom 24. Februar 2006- 3 O 4/06 -, juris, Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. Juli 2004 - 1 S 2801/03 -, juris, Rn. 24; vgl. zur Möglichkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot siehe auch: BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Februar 2002 - 1 BvR 300/02 -, juris, Rn. 10.
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