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   BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99   

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BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99 (https://dejure.org/2001,700)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2001 - 5 AZR 352/99 (https://dejure.org/2001,700)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 (https://dejure.org/2001,700)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn - Psychisch bedingter Stress - Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung - Beweislast

  • Judicialis

    MuSchG § 3 Abs. 1; ; MiSchG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 286

  • RA Kotz

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MuSchG § 3 Abs. 1 § 11 Abs. 1; ZPO § 286
    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MuSchG § 3 Abs. 1, § 11 Abs. 1; ZPO § 286
    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots - Gefährdung durch psychisch bedingten Stress - Verteilung der Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Beschäftigungsverbot für Schwangere auch wegen Mobbings // Gefährdung des Kindes entscheidend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 215
  • NJW 2002, 235
  • MDR 2001, 998
  • NZA 2001, 1017
  • BB 2001, 2430
  • BB 2001, 787
  • DB 2001, 1939
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99
    Bestehen Zweifel an einem Beschäftigungsverbot, ist es dem Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Senats unbenommen, unabhängig von einer neuerlichen Untersuchung Umstände vorzutragen, die den Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses erschüttern (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347; BAG 31. Juli 1996 aaO).

    So wie bei einer nur mündlichen Erklärung des Arztes kommen ihr in diesem Fall keine Beweiserleichterungen mehr zugute (zum eingeschränkten Beweiswert einer nur mündlichen Erklärung vgl. BAG 1. Oktober 1997 aaO).

    Revisionsrechtlich von Bedeutung ist deshalb nur, ob das Berufungsgericht tatsächlich den gesamten Inhalt der Verhandlungen berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347 mwN).

  • BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 474/95

    Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99
    Wird das ärztliche Attest aufrechterhalten, will der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot aber gleichwohl nicht gegen sich gelten lassen, kann er eine weitere ärztliche Untersuchung der Arbeitnehmerin verlangen (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1; Gröninger/Thomas Mutterschutzgesetz Stand Juni 2000 § 3 Rn. 29; Zmarzlik/Zipperer/Viethen aaO § 3 MuSchG Rn. 16; ErfK/Schlachter 2. Aufl. § 3 MuSchG Rn. 11).

    Bestehen Zweifel an einem Beschäftigungsverbot, ist es dem Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Senats unbenommen, unabhängig von einer neuerlichen Untersuchung Umstände vorzutragen, die den Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses erschüttern (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347; BAG 31. Juli 1996 aaO).

    Dem stehen die Entscheidungen des Senats vom 31. Juli 1996 (- 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1) und 12. März 1997 (- 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237) nicht entgegen.

  • BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 49/98

    Vorläufiges ärztliches Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99
    Dabei ist unerheblich, auf welcher genauen Ursache die Gefährdung beruht (BAG 11. November 1998 - 5 AZR 49/98 - BAGE 90, 125 mwN).

    Die Arbeitnehmerin genügt ihrer Darlegungslast zur Suspendierung der Arbeitspflicht und zur Begründung eines Anspruchs aus § 11 Abs. 1 MuSchG zunächst durch Vorlage der Bescheinigung (BAG 11. November 1998 aaO).

  • LAG Düsseldorf, 01.04.1999 - 5 Sa 1598/98

    Mutterschutz: Beschäftigungsverbot - Beweislast

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99
    5 AZR 352/99 5 Sa 1598/98.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. April 1999 - 5 Sa 1598/98 - aufgehoben.

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99
    Es reicht aus, daß insgesamt widerspruchsfrei und umfassend zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen wird (BAG 25. Februar 1998 - 2 AZR 327/97 - nv., zu Ziff. II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95

    Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses nach § 3 Abs. 1 MuSchG

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99
    Dem stehen die Entscheidungen des Senats vom 31. Juli 1996 (- 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1) und 12. März 1997 (- 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237) nicht entgegen.
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Es reicht aus, daß insgesamt widerspruchsfrei und umfassend zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen wird (BAG 25. Februar 1998 - 2 AZR 327/97 - nv., zu II 1 der Gründe mwN; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - AP MuSchG 1968 § 3 Nr. 16 = EzA MuSchG § 3 Nr. 7).
  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 742/12

    Benachteiligung wegen des Geschlechts - Schwangerschaft - Kündigung -

    Die Arbeitnehmerin genügt ihrer Darlegungslast zur Suspendierung der Arbeitspflicht und zur Begründung eines Anspruchs nach § 11 Abs. 1 MuSchG zunächst durch Vorlage dieser ärztlichen Bescheinigung über das Beschäftigungsverbot (BAG 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 97, 215, 220) .
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Es reicht aus, daß insgesamt widerspruchsfrei und umfassend zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen wird (BAG 25. Februar 1998 - 2 AZR 327/97 - nv., zu II 1 der Gründe mwN; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215 = AP MuSchG 1968 § 3 Nr. 16; 16. Mai 2002 - 2 AZR 730/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen ; 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - zVv.; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347 = AP MuSchG 1968 § 3 Nr. 11 mwN; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215 = AP MuSchG 1968 § 3 Nr. 16).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 588/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Das ärztliche Zeugnis ist für das Beschäftigungsverbot konstitutiv (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347, 350; 11. November 1998 - 5 AZR 49/98 - BAGE 90, 125, 130 f.; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - AP MuSchG 1968 § 3 Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe mwN).

    Vielmehr besteht für die gesamte Dauer des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots ein Anspruch auf Mutterschutzlohn (BAG 21. März 2001 aaO, zu II 3 der Gründe mwN).

    Die Arbeitnehmerin hat diesem Verlangen angesichts der den Arbeitgeber treffenden Belastungen regelmäßig nachzukommen, wenn der Arbeitgeber ihr die ihn dazu bewegenden Gründe mitteilt (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 6; 21. März 2001 aaO, zu II 4, 5 der Gründe mwN).

    Diese Verteilung der Beweislast für die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs ergibt sich aus dem allgemeinen Grundsatz, daß jede Partei die für ihr Begehren notwendigen Tatsachen beweisen muß (BAG 21. März 2001 aaO, zu II 6 der Gründe mwN).

  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 161/21

    Gesetzlicher Richter (Mitwirkung einer Schöffin trotz ärztlichem

    aa) Ein ärztliches Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Abs. 1 MuSchG hat dem Arbeitgeber gegenüber konstitutive Wirkung und bewirkt ‒ mit Vorlage des Attests ‒ die Suspendierung der Pflicht der schwangeren Frau zur Arbeitsleistung, so dass er die schwangere Arbeitnehmerin sofort freizustellen hat (vgl. BAG, Urteile vom 7. November 2007 ‒ 5 AZR 883/06; vom 9. Oktober 2002 ‒ 5 AZR 443/01, NZA 2004, 257; vom 21. März 2001 ‒ 5 AZR 352/99, BAGE 97, 215, 219; Henssler/Willemsen/Kalb/Hergenröder, ArbR, 9. Aufl., § 16 MuSchG Rn. 4; ErfK/Schlachter, 21. Aufl., § 16 MuSchG Rn. 8).

    aa) Ein ärztliches Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Abs. 1 MuSchG hat dem Arbeitgeber gegenüber konstitutive Wirkung und bewirkt ‒ mit Vorlage des Attests ‒ die Suspendierung der Pflicht der schwangeren Frau zur Arbeitsleistung, so dass er die schwangere Arbeitnehmerin sofort freizustellen hat (vgl. BAG, Urteile vom 7. November 2007 ‒ 5 AZR 883/06; vom 9. Oktober 2002 ‒ 5 AZR 443/01, NZA 2004, 257; vom 21. März 2001 ‒ 5 AZR 352/99, BAGE 97, 215, 219; Henssler/Willemsen/Kalb/Hergenröder, ArbR, 9. Aufl., § 16 MuSchG Rn. 4; ErfK/Schlachter, 21. Aufl., § 16 MuSchG Rn. 8).

    aa) Ein ärztliches Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Abs. 1 MuSchG hat dem Arbeitgeber gegenüber konstitutive Wirkung und bewirkt ‒ mit Vorlage des Attests ‒ die Suspendierung der Pflicht der schwangeren Frau zur Arbeitsleistung, so dass er die schwangere Arbeitnehmerin sofort freizustellen hat (vgl. BAG, Urteile vom 7. November 2007 ‒ 5 AZR 883/06; vom 9. Oktober 2002 ‒ 5 AZR 443/01, NZA 2004, 257; vom 21. März 2001 ‒ 5 AZR 352/99, BAGE 97, 215, 219; Henssler/Willemsen/Kalb/Hergenröder, ArbR, 9. Aufl., § 16 MuSchG Rn. 4; ErfK/Schlachter, 21. Aufl., § 16 MuSchG Rn. 8).

  • ArbG Berlin, 31.07.2015 - 28 Ca 6964/15

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach sozialwidriger Kündigung -

    Auch die Besorgnis um die Gesundheit der Arbeitsperson kann im Lichte heutigen präventiven Gesundheitsschutzes (§§ 2, 3, 5 Abs. 2 Nr. 6 ArbSchG) einen Auflösungsgrund im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG bedingen, und zwar selbst dann, wenn sich entsprechende Einschätzungen des Betroffenen (hier: allgemein rüder, aggressiver Führungsstil) nicht ohne Weiteres objektivieren lassen (s. zu ähnlichen Wertungen bereits BAG 21.03.2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 16 = NZA 2001, 1071 = BB 2001, 2430).(Rn.44).

    mit ähnlichen Wertungen zutreffend etwa BAG 21.3.2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 16 = NZA 2001, 1017 = BB 2001, 2430 = AiB 2002, 383 [II.7 b. - "Juris"-Rn. 31]: "Das LAG hat nicht nur den Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses vom 4.2.1998 als erschüttert angesehen.

    "Juris"-Rn. 37]: "Eine Gefährdung der Klägerin oder des Kindes durch die Fortsetzung der Arbeit wird nicht notwendig dadurch geringer, dass die Klägerin sich zwar bei ruhiger und gelassener Prüfung objektiv zu Unrecht einem Psychoterror und Mobbing ausgesetzt fühlte, tatsächlich aber gleichwohl eine im Zusammenhang mit der Arbeit stehende und zur Gefährdung führend psychische Belastung auftrat"; ebenso wohl Monika Schlachter, Anm. BAG [21.3.2001 a.a.O.] AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 16: "Selbst eine auf eingebildeten Vorfällen beruhende Stressbelastung kann sich gesundheitsgefährdend auswirken und damit die weitere Beschäftigung am Arbeitsplatz ausschließen".S. mit ähnlichen Wertungen zutreffend etwa BAG 21.3.2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 16 = NZA 2001, 1017 = BB 2001, 2430 = AiB 2002, 383 [II.7 b. - "Juris"-Rn. 31]: "Das LAG hat nicht nur den Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses vom 4.2.1998 als erschüttert angesehen.

    "Juris"-Rn. 37]: "Eine Gefährdung der Klägerin oder des Kindes durch die Fortsetzung der Arbeit wird nicht notwendig dadurch geringer, dass die Klägerin sich zwar bei ruhiger und gelassener Prüfung objektiv zu Unrecht einem Psychoterror und Mobbing ausgesetzt fühlte, tatsächlich aber gleichwohl eine im Zusammenhang mit der Arbeit stehende und zur Gefährdung führend psychische Belastung auftrat"; ebenso wohl Monika Schlachter, Anm. BAG [21.3.2001 a.a.O.] AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 16: "Selbst eine auf eingebildeten Vorfällen beruhende Stressbelastung kann sich gesundheitsgefährdend auswirken und damit die weitere Beschäftigung am Arbeitsplatz ausschließen".

    71) S. mit ähnlichen Wertungen zutreffend etwa BAG 21.3.2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 16 = NZA 2001, 1017 = BB 2001, 2430 = AiB 2002, 383 [II.7 b. - "Juris"-Rn. 31]: "Das LAG hat nicht nur den Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses vom 4.2.1998 als erschüttert angesehen.

    "Juris"-Rn. 37]: "Eine Gefährdung der Klägerin oder des Kindes durch die Fortsetzung der Arbeit wird nicht notwendig dadurch geringer, dass die Klägerin sich zwar bei ruhiger und gelassener Prüfung objektiv zu Unrecht einem Psychoterror und Mobbing ausgesetzt fühlte, tatsächlich aber gleichwohl eine im Zusammenhang mit der Arbeit stehende und zur Gefährdung führend psychische Belastung auftrat"; ebenso wohl Monika Schlachter, Anm. BAG [21.3.2001 a.a.O.] AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 16: "Selbst eine auf eingebildeten Vorfällen beruhende Stressbelastung kann sich gesundheitsgefährdend auswirken und damit die weitere Beschäftigung am Arbeitsplatz ausschließen".

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 443/01

    Ärztliches Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn

    Das ärztliche Zeugnis ist für das Beschäftigungsverbot konstitutiv (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347, 350; 11. November 1998 - 5 AZR 49/98 - BAGE 90, 125, 130 f.; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215, 219).

    Vielmehr besteht für die gesamte Dauer des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots ein Anspruch auf Mutterschutzlohn (BAG 21. März 2001 aaO, zu II 3 der Gründe mwN).

    Die Arbeitnehmerin hat diesem Verlangen angesichts der den Arbeitgeber treffenden Belastungen regelmäßig nachzukommen, wenn der Arbeitgeber ihr die ihn dazu bewegenden Gründe mitteilt (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 6; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215, 220 mwN).

    Diese Verteilung der Beweislast für die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs ergibt sich aus dem allgemeinen Grundsatz, daß jede Partei die für ihr Begehren notwendigen Tatsachen beweisen muß (BAG 21. März 2001 aaO, zu II 6 der Gründe mwN).

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 883/06

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

    Vielmehr besteht für die gesamte Dauer des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots ein Anspruch auf Mutterschutzlohn (Senat 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215, 219).

    Das ärztliche Zeugnis ist für das Beschäftigungsverbot konstitutiv (Senat 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01 - AP MuSchG 1968 § 11 Nr. 23 = EzA MuSchG § 11 nF Nr. 23, zu I 2 der Gründe; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215, 219).

    Die Arbeitnehmerin genügt ihrer Darlegungslast zur Suspendierung der Arbeitspflicht und zur Begründung eines Anspruchs aus § 11 Abs. 1 MuSchG zunächst durch Vorlage dieser ärztlichen Bescheinigung über das Beschäftigungsverbot (Senat 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215, 220).

  • LAG Hessen, 14.04.2004 - 2 Sa 803/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Mutterschutzlohn; Gewährung von

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  • LAG Köln, 13.12.2001 - 6 Sa 953/01

    Mutterschutz; Beschäftigungsverbot; Mutterschutzlohn

    Der gefährdende Stress muss gerade durch die Fortdauer der Beschäftigung verursacht oder verstärkt werden (im Anschluss an BAG 21.03.2001 - 5 AZR 352/99).

    Es genügt, dass die Fortsetzung der Arbeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet, wobei unerheblich ist, auf welcher genauen Ursache die Gefährdung beruht (vgl. BAG vom 21.03.2001 - 5 AZR 352/99 - NZA 2001, 1017, 1018 m. w. N.).

    Unter dieser Voraussetzung können auch psychische Belastungen der Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot begründen, wie das Bundesarbeitsgericht vor kurzem klargestellt hat (BAG vom 21.03.2001 NZA 2001, 1017, 1018).

    Wird das ärztliche Attest aufrecht erhalten, will der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot aber gleichwohl nicht gegen sich gelten lassen, so kann er eine weitere ärztliche Untersuchung der Arbeitnehmerin verlangen (BAG vom 21.03.2001 NZA 2001, 1017, 1018 m. w. N.).

    Regelmäßig wird er auf diese Weise das Verbot aber nicht mehr vor Beginn der Frist des § 3 Abs. 2 MuSchG zu Fall bringen können, wenn der Arzt seine Erklärung nicht zurücknimmt (BAG vom 21.03.2001 NZA 2001, 1017, 1018 m. w. N.).

    Voraussetzung ist, dass der gefährdende Stress gerade durch die Fortdauer der Beschäftigung verursacht oder verstärkt wird (BAG vom 21.03.2001 NZA 2001, 1017).

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 753/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

  • LAG Hamm, 01.08.2006 - 9 Sa 1434/05

    Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, ärztliche Bescheinigung, Beweiswert, Änderung

  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02

    Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für

  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00

    Überschreitung der Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG - Vertretenmüssen

  • ArbG Berlin, 31.08.2012 - 28 Ca 10643/12

    Mutterschutzlohn - Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots -

  • LAG Hamm, 10.10.2006 - 9 Sa 1557/05

    Beweiswert eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbots

  • LAG Hamm, 05.09.2006 - 9 Sa 2073/05

    Beweiswert eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbotes

  • LAG Brandenburg, 13.06.2003 - 5 Sa 490/02

    Beweislast für Zahlung von Mutterschutzlohn bei ärztlichem Beschäftigungsverbot

  • LAG Niedersachsen, 20.01.2003 - 5 Sa 833/02

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei Risikoschwangerschaft; Weitergewährung des

  • LAG Hamm, 18.03.2004 - 11 Sa 1450/01

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit

  • LAG Hamm, 10.05.2005 - 11 Sa 1450/01

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit

  • ArbG Berlin, 10.07.2015 - 28 Ca 6457/15

    Auflösungsgrund

  • SG Osnabrück, 18.05.2010 - S 16 AL 151/09
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