Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02   

Volltextveröffentlichungen (8)

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Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 2720
  • MDR 2002, 1331
  • VersR 2003, 260
  • WM 2002, 2431



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Wird zitiert von ... (83)  

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02  

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Es kann daher offenbleiben, ob die Beklagten auch dem aus § 26 Nr. 8 EGZPO sich ergebenden Erfordernis der Darlegung einer mit der beabsichtigten Revision erstrebten Abänderung des Berufungsurteils in einem die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigenden Umfang (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720, 2721) mangels ausdrücklicher Angaben zu diesem Punkt nicht nachgekommen sind.
  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 214/04  

    Verfahrensrecht - Revision: Wert des Beschwerdegegenstandes

    Dabei ist die Wertberechnung nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 3 ff. ZPO vorzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 29. September 2004 - IV ZR 145/03 - NJW 2005, 224 unter II 1; vom 25. November 2003 - VI ZR 418/02 - NJW-RR 2004, 638 unter II und vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02 - NJW 2002, 2720 unter II 2).

    Wird diese bei einer Beschwer von mehr als 20.000 EUR unbeschränkt eingelegt, ist eine Teilzulassung der Revision ebenso zulässig wie - nach Zulassung - eine Beschränkung, auch wenn die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO insoweit nicht erreicht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 aaO unter II 3 c; Musielak/Ball, aaO; Piekenbrock/Schulze, JZ 2002, 911, 912).

    Aus dem Wortlaut von § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO ergibt sich, dass der Wert "der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer" dabei durch den vom Rechtsmittelführer beabsichtigten Revisionsantrag festgelegt wird (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 aaO unter II 2; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO 27. Aufl. § 26 EGZPO Rdn. 12 f.).

    Eine solche Wertaddition bei selbständigen Ansprüchen müsste zu einem Unterlaufen der Wertgrenze führen, die vom Gesetzgeber gerade mit dem Ziel der Begrenzung des Anfalls von Rechtsmitteln für eine Übergangszeit geschaffen wurde (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 aaO unter II 2 b).

  • BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02  

    Verfahrensrecht - Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Der Wert des Beschwerdegegenstandes, nämlich der Revisionsanträge, die die Nichtzulassungsbeschwerde ermöglichen soll (Senat, Beschl. v. 27. Juni 2002, V ZR 148/02, zur Veröffentl. best.), übersteigt 20.000 EUR.
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