Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 09.01.2002

Rechtsprechung
   BGH, 10.06.2002 - II ZR 68/00   

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https://dejure.org/2002,892
BGH, 10.06.2002 - II ZR 68/00 (https://dejure.org/2002,892)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2002 - II ZR 68/00 (https://dejure.org/2002,892)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2002 - II ZR 68/00 (https://dejure.org/2002,892)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer hat Beweislast für unbedingte Auftragserteilung? (IBR 2002, 670)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2862
  • ZIP 2002, 1451
  • MDR 2002, 1050
  • WM 2003, 594
  • DB 2002, 2483 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96

    Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages

    Auszug aus BGH, 10.06.2002 - II ZR 68/00
    Da für die Beurteilung, ob ein Vortrag schlüssig ist, auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung abzustellen ist, kann eine Partei ihr Vorbringen - sofern es nicht ein Geständnis i.S. von § 288 ZPO ist, das nur unter den Voraussetzungen des § 290 ZPO widerrufen werden kann - im Laufe des Rechtsstreits auch ändern, ergänzen oder berichtigen, ohne daß ihr Vortrag allein deshalb unschlüssig wäre (BGH, Urteil v. 13. August 1997 - VIII ZR 246/96, NJW-RR 1998, 712, 713 m.w.N.; Urteil v. 12. Dezember 2001 - X ZR 141/00, NJW 2002, 1276).
  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 141/00

    Durchstanzanker; Erheblichkeit neuen Vorbringens im Laufe des Rechtsstreits

    Auszug aus BGH, 10.06.2002 - II ZR 68/00
    Da für die Beurteilung, ob ein Vortrag schlüssig ist, auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung abzustellen ist, kann eine Partei ihr Vorbringen - sofern es nicht ein Geständnis i.S. von § 288 ZPO ist, das nur unter den Voraussetzungen des § 290 ZPO widerrufen werden kann - im Laufe des Rechtsstreits auch ändern, ergänzen oder berichtigen, ohne daß ihr Vortrag allein deshalb unschlüssig wäre (BGH, Urteil v. 13. August 1997 - VIII ZR 246/96, NJW-RR 1998, 712, 713 m.w.N.; Urteil v. 12. Dezember 2001 - X ZR 141/00, NJW 2002, 1276).
  • BGH, 06.11.2000 - II ZR 67/99

    Aufhebung und Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Aufhebung eines

    Auszug aus BGH, 10.06.2002 - II ZR 68/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Sachvortrag schlüssig, der in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet ist, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen (Sen.Urt. v. 6. November 2000 - II ZR 67/99, ZIP 2001, 28, 30).
  • BGH, 17.10.1984 - VIII ZR 181/83

    Beweislast für Abschluß eines Vertrages unter aufschiebender Bedingung

    Auszug aus BGH, 10.06.2002 - II ZR 68/00
    Denn der Gegner, der sich auf eine aufschiebende Bedingung beruft, macht keine Einwendung geltend, sondern leugnet bereits die Wirksamkeit des Vertragsschlusses (vgl. BGH, Urteil v. 17. Oktober 1984 - VIII ZR 181/83, NJW 1985, 497; Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht 2. Aufl. 1999 § 158 Rdn. 5, 7; Zöller/Greger, ZPO 23. Aufl. vor § 284 Rdn. 19).
  • BGH, 16.03.1998 - II ZR 323/96

    Auslegung einer Abfindungsklausel

    Auszug aus BGH, 10.06.2002 - II ZR 68/00
    Dabei ist unerheblich, wie wahrscheinlich die Darstellung ist; der Substantiierungspflicht ist nur dann nicht genügt, wenn das Gericht auf Grund des Vorbringens nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (Sen.Urt. v. 16. März 1998 - II ZR 323/96, ZIP 1998, 956, 957).
  • BGH, 14.01.2021 - I ZR 40/20

    STELLA - Markenverfall, Darlegungs- und Beweislast

    Dabei ist unerheblich, wie wahrscheinlich die Darstellung ist; der Substantiierungspflicht ist nur dann nicht genügt, wenn das Gericht auf Grund des Vorbringens nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2002 - II ZR 68/00, NJW 2002, 2862, 2863 [juris Rn. 11]; Beschluss vom 26. März 2019 - VI ZR 163/17, VersR 2019, 835 Rn. 11).
  • OLG Schleswig, 08.02.2017 - 9 U 84/16

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Entnahmen eines Kommanditisten aus dem

    Die Auffassung des Senats folgt dem allgemeinen und bei anwaltlich vertretenen Parteien als bekannt vorauszusetzenden Grundsatz, dass jeder, der aus einem bestimmten Sachverhalt eine für ihn günstige Rechtsfolge ableitet, dessen tatsächliche Voraussetzungen zu beweisen und damit auch dazulegen hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1994 - X ZR 30/93, NJW 1995, 49, 50; vom 10. Juni 2002 - II ZR 68/00, NJW 2002, 2862, 2863).
  • BGH, 28.06.2005 - XI ZR 3/04

    Beweiskraft des Tatbestandes; Darlegungs- und Beweislast bei bedingtem

    Denn der Gegner, der sich auf eine aufschiebende Bedingung beruft, macht keine Einwendung geltend, sondern leugnet bereits die Wirksamkeit des Vertragsschlusses (BGH, Urteile vom 17. Oktober 1984 - VIII ZR 181/83, WM 1985, 135, 136 und vom 10. Juni 2002 - II ZR 68/00, WM 2003, 594; Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht 2. Aufl. § 158 Rdn. 5, 7).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01   

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https://dejure.org/2002,3162
BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01 (https://dejure.org/2002,3162)
BVerfG, Entscheidung vom 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01 (https://dejure.org/2002,3162)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 (https://dejure.org/2002,3162)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Rechtswegerschöpfung - Herstellung der Familieneinheit - Verwaltungsrechtsweg

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; VwGO § 80 Abs. 7; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1; VwGO § 80 Abs. 7

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2862 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 848
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 2838/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung eines Asylfolgeantrags im

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
    Die Beschwerdeführerin muss deshalb zunächst einen Änderungsantrag entsprechend § 80 Abs. 7 VwGO beim Verwaltungsgericht Sigmaringen stellen, um eine Beseitigung der sinngemäß geltend gemachten Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) zu erreichen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 4. Oktober 1994 - 2 BvR 2838/93, NVwZ-Beilage 1995, S. 2; siehe auch Roeser/Hänlein, NVwZ 1995, S. 1082 ).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
    Dies ist nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
    Denn die Verfassungsbeschwerde soll letzter, nur auf den Schutz der Grundrechte und bestimmter grundrechtsähnlicher Rechte beschränkter verfassungsrechtlicher Rechtsschutz sein, der lediglich dann eingreift, wenn die sonstigen Möglichkeiten zur allgemeinen richterlichen Nachprüfung bis zur letzten Instanz hin erschöpft sind (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 10, 89 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
    Zu diesen Rechtsmitteln bzw. Rechtsbehelfen im weiteren Sinne gehört auch der Abänderungsantrag gemäß § 80 Abs. 7 VwGO (vgl. BVerfGE 70, 180 , seither stRspr).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 242/65

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des GrdsVG bezüglich Aufhebung oder

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
    Dies ist nicht der Fall, wenn der Beschwerdeführer von einem zulässigen Rechtsmittel noch keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfGE 21, 94 ; 54, 53 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
    Dies ist nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
    Dies ist nicht der Fall, wenn der Beschwerdeführer von einem zulässigen Rechtsmittel noch keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfGE 21, 94 ; 54, 53 ).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
    Denn die Verfassungsbeschwerde soll letzter, nur auf den Schutz der Grundrechte und bestimmter grundrechtsähnlicher Rechte beschränkter verfassungsrechtlicher Rechtsschutz sein, der lediglich dann eingreift, wenn die sonstigen Möglichkeiten zur allgemeinen richterlichen Nachprüfung bis zur letzten Instanz hin erschöpft sind (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 10, 89 ).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Das Unterlassen der Einlegung des statthaften Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge nach § 321 a ZPO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG, deren Heilung § 321 a Abs. 1 ZPO bezweckt, sondern insgesamt, hier also auch mit Blick auf das Grundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG), unzulässig ist (vgl. BVerfG , Beschluss vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 - Beschluss vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 - BVerfG , Beschluss vom 30. Dezember 2002 - 2 BvR 1786/02 -).
  • BVerfG, 20.07.2016 - 2 BvR 1385/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund formeller Subsidiarität

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass ein Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO eine solche Rechtsschutzmöglichkeit darstellt (vgl. BVerfGE 69, 233 ; BVerfGE 70, 180 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützten Verfassungsbeschwerden, wegen eines (noch) nicht eingelegten Antrags nach § 33a StPO "derzeit unzulässig" seien (vgl. BVerfGK 4, 112, 113; NStZ-RR 2000, 110; NJW 2003, 1513; NStZ-RR 2003, 338; Beschlüsse vom 8. März 1994 - 2 BvR 477/94 -, juris Rn. 1, und vom 8. April 2004 - 2 BvR 578/04 -, juris Rn. 6; s. auch: NVwZ 2003, 859, 860; NVwZ 2002, 848, zu § 80 Abs. 7 VwGO):.
  • StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14

    Verpflichtung einer Gemeinde zur vorläufigen Überlassung der Stadthalle Weinheim

    Zwar gehört auch ein zulässiger Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO zu den Rechtsbehelfen, von denen ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde aus Gründen der Subsidiarität Gebrauch machen muss, um die gerügte Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9.1.2002 - 2 BvR 2124/01 -, Juris Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27.11.2008 - 1 BvR 2450/06 -, Juris Rn. 15).
  • StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842

    Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen

    Kammer des Zweiten Senats] vom 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848) auch für die Zulässigkeit einer gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss im Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gerichteten Grundrechtsklage erforderlich ist, zunächst einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 VwGO zu stellen, bedarf weiterhin keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06

    Zulässigkeit der Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage auf

    bb) Das Unterlassen der Einlegung der Anhörungsrüge gemäß § 29 Abs. 2 EGGVG, § 29a FGG kann zur Folge haben, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG, sondern nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvR 1786/02 - JURIS).
  • BVerfG, 02.08.2023 - 2 BvR 593/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend eine Abschiebungsanordnung nach

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass ein Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO eine solche Rechtsschutzmöglichkeit darstellt (vgl. BVerfGE 69, 233 ; 70, 180 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juli 2016 - 2 BvR 1385/16 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 2307/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung auf Grund

    a) Zu diesen Rechtsbehelfen im weiteren Sinne gehört auch der Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO auf Aufhebung oder Änderung eines gerichtlichen Beschlusses wegen veränderter oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände, um so die Beseitigung der grundrechtlichen Beschwer zu erreichen (vgl. BVerfGE 70, 180 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 30.12.2002 - 2 BvR 1786/02

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs

    Werden - wie hier - neben der Verletzung rechtlichen Gehörs noch weitere Grundrechtsverletzungen gerügt, so bietet das Änderungsverfahren zugleich Gelegenheit, auch diese verfassungsrechtlichen Mängel zu beseitigen, selbst wenn sie mit dem geltend gemachten Gehörsverstoß nicht notwendig in Zusammenhang stehen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848).
  • VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 111/04
    Auch der Abänderungsantrag gemäß bzw. analog § 80 Abs. 7 VwGO gehört zu den Rechtsmitteln bzw. Rechtsbehelfen, die vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde einzulegen sind (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NVwZ 2002, 848).
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