Rechtsprechung
BGH, 10.06.2002 - II ZR 68/00 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
BGB § 158 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 158 Abs. 1
Beweislast für aufschiebende Bedingung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Revision - Vertragsschluss - Aufschiebende Bedingung - Beweislast - Unbedingter Vertragsschluss - Versteigerungserlös
- Judicialis
BGB § 158 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 158 Abs. 1
Darlegungs- und Beweislast für die Unbedingtheit eines Vertragsschlusses - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragsrecht - Beweislast für unbedingten Vertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wer hat Beweislast für unbedingte Auftragserteilung? (IBR 2002, 670)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2862
- ZIP 2002, 1451
- MDR 2002, 1050
- WM 2003, 594
- DB 2002, 2483 (Ls.)
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96
Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages
Auszug aus BGH, 10.06.2002 - II ZR 68/00
Da für die Beurteilung, ob ein Vortrag schlüssig ist, auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung abzustellen ist, kann eine Partei ihr Vorbringen - sofern es nicht ein Geständnis i.S. von § 288 ZPO ist, das nur unter den Voraussetzungen des § 290 ZPO widerrufen werden kann - im Laufe des Rechtsstreits auch ändern, ergänzen oder berichtigen, ohne daß ihr Vortrag allein deshalb unschlüssig wäre (BGH, Urteil v. 13. August 1997 - VIII ZR 246/96, NJW-RR 1998, 712, 713 m.w.N.; Urteil v. 12. Dezember 2001 - X ZR 141/00, NJW 2002, 1276). - BGH, 12.12.2001 - X ZR 141/00
Durchstanzanker; Erheblichkeit neuen Vorbringens im Laufe des Rechtsstreits
Auszug aus BGH, 10.06.2002 - II ZR 68/00
Da für die Beurteilung, ob ein Vortrag schlüssig ist, auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung abzustellen ist, kann eine Partei ihr Vorbringen - sofern es nicht ein Geständnis i.S. von § 288 ZPO ist, das nur unter den Voraussetzungen des § 290 ZPO widerrufen werden kann - im Laufe des Rechtsstreits auch ändern, ergänzen oder berichtigen, ohne daß ihr Vortrag allein deshalb unschlüssig wäre (BGH, Urteil v. 13. August 1997 - VIII ZR 246/96, NJW-RR 1998, 712, 713 m.w.N.; Urteil v. 12. Dezember 2001 - X ZR 141/00, NJW 2002, 1276). - BGH, 06.11.2000 - II ZR 67/99
Aufhebung und Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Aufhebung eines …
Auszug aus BGH, 10.06.2002 - II ZR 68/00
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Sachvortrag schlüssig, der in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet ist, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen (Sen.Urt. v. 6. November 2000 - II ZR 67/99, ZIP 2001, 28, 30). - BGH, 17.10.1984 - VIII ZR 181/83
Beweislast für Abschluß eines Vertrages unter aufschiebender Bedingung
Auszug aus BGH, 10.06.2002 - II ZR 68/00
Denn der Gegner, der sich auf eine aufschiebende Bedingung beruft, macht keine Einwendung geltend, sondern leugnet bereits die Wirksamkeit des Vertragsschlusses (vgl. BGH, Urteil v. 17. Oktober 1984 - VIII ZR 181/83, NJW 1985, 497;… Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht 2. Aufl. 1999 § 158 Rdn. 5, 7;… Zöller/Greger, ZPO 23. Aufl. vor § 284 Rdn. 19). - BGH, 16.03.1998 - II ZR 323/96
Auslegung einer Abfindungsklausel
Auszug aus BGH, 10.06.2002 - II ZR 68/00
Dabei ist unerheblich, wie wahrscheinlich die Darstellung ist; der Substantiierungspflicht ist nur dann nicht genügt, wenn das Gericht auf Grund des Vorbringens nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (Sen.Urt. v. 16. März 1998 - II ZR 323/96, ZIP 1998, 956, 957).
- BGH, 14.01.2021 - I ZR 40/20
STELLA - Markenverfall, Darlegungs- und Beweislast
Dabei ist unerheblich, wie wahrscheinlich die Darstellung ist; der Substantiierungspflicht ist nur dann nicht genügt, wenn das Gericht auf Grund des Vorbringens nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2002 - II ZR 68/00, NJW 2002, 2862, 2863 [juris Rn. 11];… Beschluss vom 26. März 2019 - VI ZR 163/17, VersR 2019, 835 Rn. 11). - OLG Schleswig, 08.02.2017 - 9 U 84/16
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Entnahmen eines Kommanditisten aus dem …
Die Auffassung des Senats folgt dem allgemeinen und bei anwaltlich vertretenen Parteien als bekannt vorauszusetzenden Grundsatz, dass jeder, der aus einem bestimmten Sachverhalt eine für ihn günstige Rechtsfolge ableitet, dessen tatsächliche Voraussetzungen zu beweisen und damit auch dazulegen hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1994 - X ZR 30/93, NJW 1995, 49, 50; vom 10. Juni 2002 - II ZR 68/00, NJW 2002, 2862, 2863). - BGH, 28.06.2005 - XI ZR 3/04
Beweiskraft des Tatbestandes; Darlegungs- und Beweislast bei bedingtem …
Denn der Gegner, der sich auf eine aufschiebende Bedingung beruft, macht keine Einwendung geltend, sondern leugnet bereits die Wirksamkeit des Vertragsschlusses (BGH, Urteile vom 17. Oktober 1984 - VIII ZR 181/83, WM 1985, 135, 136 und vom 10. Juni 2002 - II ZR 68/00, WM 2003, 594;… Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht 2. Aufl. § 158 Rdn. 5, 7).
- BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 629/14
Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist - hinreichende …
Der Substantiierungspflicht ist nur dann nicht genügt, wenn das Gericht aufgrund des Vorbringens nicht beurteilen kann, ob die Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (BGH 10. Juni 2002 - II ZR 68/00 - zu II 3 der Gründe) . - KG, 28.12.2010 - 21 U 97/09
Architektenleistung verwertet: Bauherr muss zahlen!
Zwar trägt derjenige, der aus einem Rechtsgeschäft Rechte herleitet, die Beweislast dafür, dass das Rechtsgeschäft ohne aufschiebende Bedingung geschlossen worden ist (BGH NJW 2002, 2862;… Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl., Einf v § 158 Rn. 14). - OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 5 U 113/06
Honoraranspruch des Architekten wegen erbrachter Planungsleistungen nur bei …
Ihm oblag es allerdings nach allgemeinen Grundsätzen, das Zustandekommen eines unbedingten Vertrages mit entsprechender Vergütungsabrede darzulegen und zu beweisen (sog. Leugnungstheorie: BGH NJW 2002, 2862; OLG Jena MDR 1999, 1381 - jeweils für Vertragsschluss;… vgl. auch: Prütting/Wegen/Weinreich/Leupertz, BGB-Kommentar, 2. Aufl., § 631 Rdn. 5 mwN; BGH NJW-RR 1996, 952; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1490 - für Vergütungsvereinbarung). - OLG Koblenz, 20.11.2014 - 1 U 372/14
Architekt soll "ein Fläschchen Schampus aufmachen": Planungsauftrag erteilt!
Ist streitig, ob ein Vertrag unbedingt oder unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen worden ist, trägt die Partei, die aus dem Vertrag Rechte herleiten will, die Beweislast für einen unbedingten Vertragsschluss (BGH, Urteil vom 10. Juni 2002 - II ZR 68/00). - OLG München, 07.12.2017 - 23 U 2440/17
Bestimmung des Vertretenen durch Auslegung und der Fälligkeit des Maklerlohns …
Der insoweit beweispflichtige Kläger (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2002 - II ZR 68/00 -, juris) hat durch Vorlage der Anlage K 5 einen unbedingten Vertragsschluss nachgewiesen. - OLG Stuttgart, 19.09.2017 - 12 U 8/17
Insolvenz: Wirksamkeit einer Abtretung von Ansprüchen des Schuldners gegen den …
Voraussetzung ist jedoch, dass die vorgenannten Zweifel aufgrund substantiierten Bestreitens des Gegners überhaupt bestehen, wie in dem vom Bundesgerichtshof in dem vorgenannten Urteil entschiedenen Fall und auch in dem einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Verteilung der Beweislast für die Unbedingtheit eines Vertragsschlusses zugrundeliegenden Sachverhalt (Urteil vom 10.06.2002 - II ZR 68/00 = NJW 2002, 2862). - LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 112/12
Funkarmbanduhr IV
Es ist für einen substantiierten Sachvortrag erforderlich, dass die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen (BGH NJW 2002, 2862, 2863). - LG Köln, 18.10.2007 - 18 O 117/07
Ausgestaltung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines …
- BGH, 12.12.2006 - XI ZR 20/06
Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben mit …
- OLG Düsseldorf, 05.03.2010 - 4 U 82/09
Versicherungen - Wann beginnt die Verjährung des Deckungsanspruchs?
- OLG Hamburg, 06.06.2008 - 11 U 166/07
- BGH, 12.12.2006 - XI ZR 18/06
Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben mit …
- OLG Rostock, 16.12.2004 - 1 U 28/04
Patronatserklärung zwischen Vater und Sohn
- LG Düsseldorf, 02.07.2013 - 4a O 3/12
Kapmargariten (3) (Sortenschutz)
- OLG Braunschweig, 27.03.2012 - 8 U 188/11
Vorliegen einer hinreichenden Erfolgsaussicht bzgl. der Durchsetzung eines …
- BGH, 12.12.2006 - XI ZR 19/06
Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben mit …
- LG Düsseldorf, 20.07.2016 - 12 O 531/13
Honorarnachzahlungsanspruch für Textbeiträge eines Journalisten; Angemessenheit …
- KG, 17.03.2008 - 12 U 10/08
Haftung für Auffahrunfall beim Fahrstreifenwechsel: Anforderungen an einen …
- OLG Köln, 07.05.2003 - 13 U 140/02
Inanspruchnahme aus der Übernahme einer Bürgschaft; Beweislast für den Abschluss …
- OLG Hamburg, 20.02.2006 - 2 Wx 131/02
Keine eigenmächtigen Ersatzbeschaffungen durch Verwalter!
- AG Köln, 11.11.2013 - 142 C 560/12
Nachweis der Beauftragung eines Rechtsanwalts unter der aufschiebende Bedingung …
- AG Krefeld, 10.03.2010 - 2 C 29/08
Bauvoranfrage und Honorarleistung
- LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 146/12
Patentinhaberschaft (2)
- LG Düsseldorf, 07.04.2006 - 13 O 513/04
- LG Hagen, 02.06.2008 - 9 O 280/07
Pferdekauf - Beweis eines unbedingten Kaufvertrages ist zu führen!
- LG München I, 28.05.2003 - 8 O 24350/00
Prüffähigkeit der Schlussrechnung
- LG Düsseldorf, 18.06.2013 - 4a O 5/12
Schwingungsdämpfervorrichtung
Rechtsprechung
BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassenem Änderungsantrag gem § 80 Abs 7 VwGO
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Rechtswegerschöpfung - Herstellung der Familieneinheit - Verwaltungsrechtsweg
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; VwGO § 80 Abs. 7; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 6 Abs. 2
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 22.11.2001 - A 9 K 11351/01
- BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2862 (Ls.)
- NVwZ 2002, 848
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 2838/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung eines Asylfolgeantrags im …
Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Die Beschwerdeführerin muss deshalb zunächst einen Änderungsantrag entsprechend § 80 Abs. 7 VwGO beim Verwaltungsgericht Sigmaringen stellen, um eine Beseitigung der sinngemäß geltend gemachten Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) zu erreichen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 4. Oktober 1994 - 2 BvR 2838/93, NVwZ-Beilage 1995, S. 2;… siehe auch Roeser/Hänlein, NVwZ 1995, S. 1082 ). - BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64
Betheldiener
Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Dies ist nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 97 ). - BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58
(Großer) Erftverband
Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Denn die Verfassungsbeschwerde soll letzter, nur auf den Schutz der Grundrechte und bestimmter grundrechtsähnlicher Rechte beschränkter verfassungsrechtlicher Rechtsschutz sein, der lediglich dann eingreift, wenn die sonstigen Möglichkeiten zur allgemeinen richterlichen Nachprüfung bis zur letzten Instanz hin erschöpft sind (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 10, 89 ).
- BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Zu diesen Rechtsmitteln bzw. Rechtsbehelfen im weiteren Sinne gehört auch der Abänderungsantrag gemäß § 80 Abs. 7 VwGO (vgl. BVerfGE 70, 180 , seither stRspr). - BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 242/65
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des GrdsVG bezüglich Aufhebung oder …
Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Dies ist nicht der Fall, wenn der Beschwerdeführer von einem zulässigen Rechtsmittel noch keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfGE 21, 94 ; 54, 53 ). - BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Dies ist nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 97 ). - BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
Ausbürgerung II
Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Dies ist nicht der Fall, wenn der Beschwerdeführer von einem zulässigen Rechtsmittel noch keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfGE 21, 94 ; 54, 53 ). - BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57
Eigenmietwert
Auszug aus BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01
Denn die Verfassungsbeschwerde soll letzter, nur auf den Schutz der Grundrechte und bestimmter grundrechtsähnlicher Rechte beschränkter verfassungsrechtlicher Rechtsschutz sein, der lediglich dann eingreift, wenn die sonstigen Möglichkeiten zur allgemeinen richterlichen Nachprüfung bis zur letzten Instanz hin erschöpft sind (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 10, 89 ).
- BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05
Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde
Das Unterlassen der Einlegung des statthaften Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge nach § 321 a ZPO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG, deren Heilung § 321 a Abs. 1 ZPO bezweckt, sondern insgesamt, hier also auch mit Blick auf das Grundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG), unzulässig ist (vgl. BVerfG , Beschluss vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 - Beschluss vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 - BVerfG , Beschluss vom 30. Dezember 2002 - 2 BvR 1786/02 -). - BVerfG, 20.07.2016 - 2 BvR 1385/16
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund formeller Subsidiarität
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass ein Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO eine solche Rechtsschutzmöglichkeit darstellt (vgl. BVerfGE 69, 233 ; BVerfGE 70, 180 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848). - VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16
Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens; …
Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützten Verfassungsbeschwerden, wegen eines (noch) nicht eingelegten Antrags nach § 33a StPO "derzeit unzulässig" seien (vgl. BVerfGK 4, 112, 113; NStZ-RR 2000, 110; NJW 2003, 1513; NStZ-RR 2003, 338;… Beschlüsse vom 8. März 1994 - 2 BvR 477/94 -, juris Rn. 1, …und vom 8. April 2004 - 2 BvR 578/04 -, juris Rn. 6; s. auch: NVwZ 2003, 859, 860; NVwZ 2002, 848, zu § 80 Abs. 7 VwGO):.
- StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
Verpflichtung einer Gemeinde zur vorläufigen Überlassung der Stadthalle Weinheim …
Zwar gehört auch ein zulässiger Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO zu den Rechtsbehelfen, von denen ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde aus Gründen der Subsidiarität Gebrauch machen muss, um die gerügte Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9.1.2002 - 2 BvR 2124/01 -, Juris Rn. 4;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27.11.2008 - 1 BvR 2450/06 -, Juris Rn. 15). - StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen …
Kammer des Zweiten Senats] vom 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848) auch für die Zulässigkeit einer gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss im Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gerichteten Grundrechtsklage erforderlich ist, zunächst einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 VwGO zu stellen, bedarf weiterhin keiner Entscheidung. - BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06
Zulässigkeit der Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage auf …
bb) Das Unterlassen der Einlegung der Anhörungsrüge gemäß § 29 Abs. 2 EGGVG, § 29a FGG kann zur Folge haben, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG, sondern nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvR 1786/02 - JURIS). - BVerfG, 02.08.2023 - 2 BvR 593/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend eine Abschiebungsanordnung nach …
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass ein Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO eine solche Rechtsschutzmöglichkeit darstellt (vgl. BVerfGE 69, 233 ; 70, 180 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juli 2016 - 2 BvR 1385/16 -, Rn. 7). - BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 2307/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung auf Grund …
a) Zu diesen Rechtsbehelfen im weiteren Sinne gehört auch der Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO auf Aufhebung oder Änderung eines gerichtlichen Beschlusses wegen veränderter oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände, um so die Beseitigung der grundrechtlichen Beschwer zu erreichen (vgl. BVerfGE 70, 180 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 -, Rn. 2). - BVerfG, 30.12.2002 - 2 BvR 1786/02
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs …
Werden - wie hier - neben der Verletzung rechtlichen Gehörs noch weitere Grundrechtsverletzungen gerügt, so bietet das Änderungsverfahren zugleich Gelegenheit, auch diese verfassungsrechtlichen Mängel zu beseitigen, selbst wenn sie mit dem geltend gemachten Gehörsverstoß nicht notwendig in Zusammenhang stehen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848). - VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 111/04 Auch der Abänderungsantrag gemäß bzw. analog § 80 Abs. 7 VwGO gehört zu den Rechtsmitteln bzw. Rechtsbehelfen, die vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde einzulegen sind (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NVwZ 2002, 848).