Rechtsprechung
BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Prof. Dr. Lorenz
Bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse: Bereicherungsausgleich bei irrtümlicher (Über-)Leistung des Drittschuldners auf eine gepfändete Forderung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Revision - Drittschuldner - Vollstreckungsgläubiger - Irrtum - Leistung - Bestehen einer Forderung - Ungerechtfertigte Bereicherung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Drittschuldner, Leistung des -s an Vollstreckungsgläubiger
- Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ZPO §§ 829 840
Rückabwicklung der Leistung des Drittschuldners auf eine nicht bestehende Forderung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rückforderung durch den Drittschuldner
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ZPO §§ 829, 840
Bereicherungsanspruch bei irrtümlicher Leistung an Vollstreckungsgläubiger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Direktkondiktion des Drittschuldners bei Pfändung einer nicht bestehenden Forderung
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Bereicherungsrecht, Bereicherungsausgleich bei Nichtbestehen der gepfändeten Forderung
Papierfundstellen
- BGHZ 151, 127
- NJW 2002, 2871
- ZIP 2002, 1419
- MDR 2002, 1149
- FamRZ 2002, 1325
- WM 2002, 1545
- VBlBW 2001, 439
- DB 2002, 2531 (Ls.)
- Rpfleger 2002, 574
- JR 2003, 60
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80
Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen …
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01
Leistet der Drittschuldner an den Vollstreckungsgläubiger, weil er irrtümlich davon ausgeht, daß die gepfändete und zur Einziehung überwiesene Forderung besteht, kann er den gezahlten Betrag vom Vollstreckungsgläubiger kondizieren (im Anschluß an BGHZ 82, 28).b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich der Bereicherungsausgleich im Drei-Personen-Verhältnis entscheidend danach, welchen Zweck die Beteiligten nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen verfolgt haben (BGHZ 82, 28, 30; 105, 365, 369).
Er verfolgt deshalb mit der Zahlung auch den Zweck, das jeweilige Einziehungsrecht des Vollstreckungsgläubigers zum Erlöschen zu bringen (BGHZ 82, 28, 32).
Der Vollstreckungsgläubiger ist auch dann Leistungsempfänger, wenn die gepfändete Forderung in Wahrheit nicht besteht, weil sie zuvor anderweitig abgetreten wurde (BGHZ 82, 28, 33; vgl. auch BGHZ 78, 201, 204).
In den vorausgegangenen Entscheidungen (BGHZ 78, 201; 82, 28) ist er indes als selbstverständlich davon ausgegangen, daß die Zahlung des Drittschuldners an den Vollstreckungsgläubiger ohne Rechtsgrund erfolgt und von diesem kondiziert werden kann, wenn die gepfändete und ihm zur Einziehung überwiesene Forderung nicht besteht.
Denn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zugunsten eines Vollstreckungsgläubigers ergeht ohne Zutun des Vollstreckungsschuldners, ja sogar gegen seinen Willen (vgl. BGHZ 82, 28, 31).
Der Streitfall unterscheidet sich von dem in der Rechtsprechung bisher behandelten Fall der Mehrfachpfändung lediglich dadurch, daß es dem Drittschuldner nicht darum gehen kann, das jeweilige Einziehungsrecht des Vollstreckungsgläubigers zum Erlöschen zu bringen, um jeder weiteren Inanspruchnahme durch andere Pfändungsgläubiger zu entgehen (vgl. BGHZ 82, 28, 32).
- BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 535/80
Bereicherungsanspruch des Scheinvaters
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01
Der Vollstreckungsgläubiger ist auch dann Leistungsempfänger, wenn die gepfändete Forderung in Wahrheit nicht besteht, weil sie zuvor anderweitig abgetreten wurde (BGHZ 82, 28, 33; vgl. auch BGHZ 78, 201, 204).In den vorausgegangenen Entscheidungen (BGHZ 78, 201; 82, 28) ist er indes als selbstverständlich davon ausgegangen, daß die Zahlung des Drittschuldners an den Vollstreckungsgläubiger ohne Rechtsgrund erfolgt und von diesem kondiziert werden kann, wenn die gepfändete und ihm zur Einziehung überwiesene Forderung nicht besteht.
- BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82
Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01
Eine Zulassungsbeschränkung auf die Hauptforderung wäre, selbst wenn das Berufungsgericht sie gewollt und mit hinreichender Klarheit zum Ausdruck gebracht hätte, rechtlich nicht möglich, weil die Berechtigung der Zinsforderung dem Grunde nach von der Entscheidung über die Hauptforderung abhängt; daher konnte über die Zinsforderung nicht vorab endgültig entschieden werden (BGH, Urt. v. 7. Juli 1983 - III ZR 119/82, VersR 1984, 38;… v. 16. Oktober 1986 - III ZR 92/85, BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 2).
- BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines …
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01
b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich der Bereicherungsausgleich im Drei-Personen-Verhältnis entscheidend danach, welchen Zweck die Beteiligten nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen verfolgt haben (BGHZ 82, 28, 30; 105, 365, 369). - BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den …
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01
Dieser Kondiktionsausschluß greift erst ein, wenn der Leistende nicht nur die Tatumstände kennt, aus denen sich ergibt, daß er nicht verpflichtet ist, sondern auch weiß, daß er nach der Rechtslage nichts schuldet (st. Rspr.; s. etwa BGHZ 113, 62, 70). - BGH, 27.04.1978 - VII ZR 219/77
Unterbrechung der Verjährung durch Drittschuldnererklärung
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01
Eine etwaige von der Mitarbeiterin der Klägerin abgegebene Drittschuldnererklärung im Sinne des § 840 Abs. 1 ZPO ist nach der von der Revision hingenommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich als reine Wissenserklärung einzuordnen und scheidet deshalb als Rechtsgrund im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB aus (vgl. BGHZ 69, 328, 331; s. ferner BGH, Urt. v. 27. April 1978 - VII ZR 219/77, NJW 1978, 1914;… Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz 3. Aufl. § 840 Rn. 8). - BGH, 16.10.1986 - III ZR 92/85
Nichtigkeit einer Kreditvertragserklärung durch Ehefrau als Voraussetzung eines …
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01
Eine Zulassungsbeschränkung auf die Hauptforderung wäre, selbst wenn das Berufungsgericht sie gewollt und mit hinreichender Klarheit zum Ausdruck gebracht hätte, rechtlich nicht möglich, weil die Berechtigung der Zinsforderung dem Grunde nach von der Entscheidung über die Hauptforderung abhängt; daher konnte über die Zinsforderung nicht vorab endgültig entschieden werden (…BGH, Urt. v. 7. Juli 1983 - III ZR 119/82, VersR 1984, 38; v. 16. Oktober 1986 - III ZR 92/85, BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 2). - BGH, 21.01.1992 - XI ZR 71/91
Nebenschrift ist keine Unterschrift
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01
Auf die Urkundenqualität der vorgelegten Fotokopie (vgl. BGH, Urt. v. 21. Januar 1992 - XI ZR 71/91, WM 1992, 626, 627), kommt es nicht an. - BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 76/76
Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01
Eine etwaige von der Mitarbeiterin der Klägerin abgegebene Drittschuldnererklärung im Sinne des § 840 Abs. 1 ZPO ist nach der von der Revision hingenommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich als reine Wissenserklärung einzuordnen und scheidet deshalb als Rechtsgrund im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB aus (vgl. BGHZ 69, 328, 331;… s. ferner BGH, Urt. v. 27. April 1978 - VII ZR 219/77, NJW 1978, 1914;… Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz 3. Aufl. § 840 Rn. 8).
- BGH, 19.10.2017 - IX ZR 3/17
Wann geht der Pfändungsschutz im P-Konto verloren?
Deshalb besteht ein Leistungsverhältnis zwischen ihr und der Beklagten (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2002 - IX ZR 242/01, BGHZ 151, 127, 128).a) Dies wäre nur dann der Fall, wenn ein Einziehungsrecht der Beklagten an dem Guthaben auf dem Konto der Schuldnerin nicht bestanden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2002, aaO S. 132).
Dies ist dann anzunehmen, wenn die Drittschuldnerin einen Geldbetrag an die Vollstreckungsgläubigerin auszahlt, obwohl auf dem Konto der Vollstreckungsschuldnerin kein Guthaben besteht (BGH, Urteil vom 13. Juni 2002, aaO) oder sie bei mehrfacher Forderungspfändung irrtümlich an einen nachrangigen Vollstreckungsgläubiger zahlt und deshalb nochmals an den vorrangigen Gläubiger zahlen muss (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1981 - VII ZR 319/80, BGHZ 82, 28, 32 f).
- OLG Naumburg, 05.04.2012 - 1 U 90/11
Drittwiderspruchsklage: Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einer …
Hat er dennoch "auf die Pfändung" geleistet, blieb ihm nur der Weg, das Geleistete vom Vollstreckungsgläubiger, hier vom beklagten Land, zu kondizieren (BGH NJW 1982, 173, 174 f.; 2002, 2871;… Pahlke/Koenig/Fritsch, § 315 Rdn. 3;… Sosnitza, in: BeckOK-BGB, Stand: 1. März 2011, § 1281 Rdn. 2). - BGH, 14.01.2016 - III ZR 107/15
Abrechnung ärztlicher Wahlleistungen während eines Krankenhausaufenthalts: …
Diese Grundsätze gelten auch für den Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen (…BGH, Urteile vom 2. November 1988 aaO und vom 13. Juni 2002 - IX ZR 242/02, NJW 2002, 2871).
- BGH, 12.02.2004 - IX ZR 70/03
Anfechtbarkeit der fremdnützigen Einziehung von Beiträgen zur gesetzlichen …
Zum Bereicherungsrecht hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß der Drittschuldner seine Leistung an den Vollstreckungsgläubiger von diesem zurückfordern kann, wenn die zur Einziehung überwiesene Forderung nicht besteht (BGHZ 151, 127, 130 f). - BGH, 15.05.2003 - IX ZR 218/02
Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs wegen mehrfacher Sicherungsabtretung …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet der Bereicherungsschuldner auch für Verzugsschäden, die dem Gläubiger des Bereicherungsanspruchs entstanden sind; insbesondere kann der Bereicherungsschuldner durch Mahnung in Verzug geraten (BGH, Urt. v. 13. Juni 2002 - IX ZR 242/01, WM 2002, 1545, 1547). - BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach …
Für die Frage, zwischen welchen Beteiligten eine Zuwendung im Dreiecksverhältnis als Leistung angesehen werden muss, wer also Leistender und wer Leistungsempfänger ist, sind für eine sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung die Besonderheiten des einzelnen Falles zu beachten; insbesondere kommt es darauf an, welchen Zweck die Beteiligten nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen verfolgt haben (BGHZ 151, 127 mwN). - BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04
Auszahlung einer beschlagnahmten Geldforderung an den Verletzten im …
Hat der Vollstreckungsschuldner die Forderung bereits vor der Pfändung an einen Dritten abgetreten, so geht die Pfändung ins Leere, die Überweisung gewährt dem Vollstreckungsgläubiger keine Rechte (BGHZ 56, 339 f; 100, 36, 42; 151, 127, 131;… BGH, Urt. v. 21. September 2006 - IX ZR 23/05, ZIP 2007, 146). - OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 215/05
Verpflichtung des Insolvenzschuldners, der gemeinsam it seiner Familie ein zur …
Kommen mehrere Personen als Leistungsempfänger in Betracht, so kommt es für die Bestimmung von Bereicherungsgläubiger und Schuldner in erster Linie auf die Zweckbestimmung, d. h. auf den Zweck an, den die Beteiligten im Zeitpunkt der Zuwendung nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen mit der Zuwendung verfolgt haben (BGH NJW 2002, 2871;… Palandt/Sprau, a. a. O., Rdnr. 41). - BFH, 30.08.2005 - VII R 64/04
Bestimmung des Leistungsempfängers eines Rückforderungsanspruchs in einem …
Bei der bereicherungsrechtlichen Abwicklung von Vorgängen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, stellt der BGH für die Bestimmung, welche Person Leistungsempfänger ist, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles in erster Linie auf den Zweck ab, den die Beteiligten im Zeitpunkt der Zuwendung nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen mit der Zuwendung verfolgt haben (BGH-Urteile vom 8. Oktober 1981 VII ZR 319/80, BGHZ 82, 28, und vom 13. Juni 2002 IX ZR 242/01, BGHZ 151, 127, jeweils m.w.N.). - BGH, 30.03.2004 - XI ZR 145/03
Ansprüche eines Kreditinstituts nach Einlösung eines Schecks
Sie hat daher einen Anspruch auf Verzugszinsen erst ab Zustellung der Klage am 14. Dezember 2000 (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2002 - IX ZR 242/01, NJW 2002, 2871, 2872). - LG Bremen, 06.10.2021 - 1 S 111/20
Umfangreiche Modernisierung: Wie hat ein Erhöhungsverlangen auszusehen?
- FG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 13 K 68/01
Zur Wirksamkeit der Zustellung eines Pfändungsbeschlusses und …
- FG Köln, 08.12.2004 - 14 K 6912/03
Pfändung einer nicht existenten Forderung und Rechtsfolge irrtümlicher Zahlung …
- OLG Düsseldorf, 14.04.2015 - 23 U 82/14
Gewährleistungsansprüche des Bauherrn wegen abweichender Ausführung des …
- LAG Düsseldorf, 02.06.2004 - 12 Sa 361/04
Klage des Arbeitnehmers im Verbraucherinsolvenzverfahren auf Auszahlung des …
- OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 15 U 204/12
Auswirkungen der Zahlung des Drittschuldners an den Vollstreckungsgläubiger in …
- OLG Düsseldorf, 20.07.2012 - 16 U 159/11
Trotz fehlender Umsatzsteuerbarkeit der Leistung gezahlte Umsatzsteuer kann …
- LG Hamburg, 23.12.2010 - 307 S 62/10
Konkurrenz der Anspruchsgrundlagen zur Herleitung eines kapitalisierten …
- BGH, 12.02.2004 - IX ZR 146/03
Anfechtbarkeit der fremdnützigen Einziehung von Beiträgen zur gesetzlichen …
- KG, 10.10.2008 - 6 U 72/08
Bereicherungsanspruch des Versicherers bei vertragsgemäßer Auszahlung der …
- KG, 03.12.2012 - 24 U 124/11
Umfang der Pfändung der Bankkonten eines Rechtsanwalts
- OLG Saarbrücken, 26.11.2002 - 4 U 46/02
Zur Frage, ob die verspätete Zustellung eines Pfändungs- und …
- OLG Hamm, 18.11.2009 - 14 U 15/09
Begriff der Leistung und des Leistungsempfängers
- OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 6 U 16/05
Zur Frage, wer bei Ausreichung eines Darlehens als Leistender zu gelten hat sowie …
- OLG Hamm, 10.09.2012 - 22 U 114/12
Konkludente Rechtswahl gem. Art. 27 Abs. 1 S. 2 EGBGB in der bis zum 16.12.2009 …
- FG Köln, 15.02.2012 - 10 K 3397/09
Rückzahlungsanspruch der irrtümlich wegen Steuerschulden zu hoch in Anspruch …
- AG Bremen, 03.05.2022 - 6 C 509/18
- LG Bremen, 10.02.2020 - 1 S 1/19
Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen wegen Modernisierung
- OLG Bamberg, 13.11.2006 - 4 U 390/05
- FG Köln, 15.02.2012 - 10 K 1942/10
Rückzahlungsanspruch der irrtümlich wegen Steuerschulden zu hoch in Anspruch …
- SG Stade, 01.09.2005 - S 1 KR 212/04
Tragung des Inkassorisikos für die Einziehung ausstehender Zuzahlungsbeträge bei …
- VG Arnsberg, 05.03.2014 - 10 K 2957/13
Festsetzung eines zusätzlichen Landeszuschusses für ein als private Ersatzschule …
- VG Düsseldorf, 18.05.2010 - 26 K 8504/08
Besoldung Dienstbezüge Familienzuschlag Pfändung Insolvenz Insolvenzverwalter …
- LG Berlin, 27.07.2007 - 26 O 132/07
Verbraucherinsolvenz: Nutzungsentgelt wegen Mitnutzung eines zur Insolvenzmasse …
- VG Stuttgart, 02.12.2021 - 1 K 7255/19
Leistungsverhältnis zwischen der Postbeamtenkrankenkasse und ihren Mitgliedern …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 165/07
- AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
Mieterhöhungserklärung bei preisgebundenen Wohnraum