Weitere Entscheidung unten: EuGH, 13.12.2001

Rechtsprechung
   BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02   

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https://dejure.org/2002,467
BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02 (https://dejure.org/2002,467)
BVerfG, Entscheidung vom 12.08.2002 - 1 BvR 399/02 (https://dejure.org/2002,467)
BVerfG, Entscheidung vom 12. August 2002 - 1 BvR 399/02 (https://dejure.org/2002,467)
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Unklarer Prozeßvergleich

§ 611 BGB, § 1 BRAO, Anwaltshaftung: Fehler des Gerichts bei der Rechtsanwendung (vgl. das Haftungsprivileg des § 839 BGB) dürfen nicht dem Rechtsanwalt angelastet werden (entgegen Rechtsprechung des BGH) (obiter dictum)

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Anwaltsverschulden - Haftungsprozess - Vergleich - Abänderungsprozess - Unterhaltsleistungen - Scheidung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtskenntnis und -anwendung sind vornehmlich Aufgabe der Gerichte; Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 3 GG

  • Judicialis

    BRAO § 1; ; BRAO § ... 51; ; ZPO § 323; ; ZPO § 323 Abs. 1; ; ZPO § 323 Abs. 2; ; ZPO § 323 Abs. 3; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Haftung - zur Haftung von Anwälten für Fehler des Gerichts

  • RA Kotz

    Anwaltshaftung aufgrund unklarer Formulierung im Vergleich - Gerichtsfehler

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Neue verfassungsrechtliche Vorgaben für die Anwaltshaftung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1
    Grenzen der Anwaltshaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 12 GG, § 1 BRAGebO, § 51 BRAGebO

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 24 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    GG Art. 12; BRAO §§ 1, 51
    Haftung von Anwälten für Fehler des Gerichts

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Haftung - zur Haftung von Anwälten für Fehler des Gerichts

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 24 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    GG Art. 12; BRAO §§ 1, 51
    Haftung von Anwälten für Fehler des Gerichts

  • olg-report.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung, RTF-Format (Word))

    Regress nach Vergleichsreue - Anwaltshaftung für Richterfehler?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2937
  • ZIP 2002, 1770
  • MDR 2002, 1339
  • FamRZ 2002, 1693
  • AnwBl 2002, 655
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02
    Ferner sind die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung geklärt und ist entschieden, inwieweit Auslegung und Anwendung des Gesetzesrechts durch die Fachgerichte verfassungsrechtlich überprüft werden können (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 96, 375 ).

    b) Gemessen an den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zur Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 85, 248 ) verstößt das angegriffene Urteil weder gegen das Willkürverbot noch enthält es Auslegungsfehler, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Berufsausübungsfreiheit, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen.

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02
    Ferner sind die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung geklärt und ist entschieden, inwieweit Auslegung und Anwendung des Gesetzesrechts durch die Fachgerichte verfassungsrechtlich überprüft werden können (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 96, 375 ).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die anwaltliche Berufsausübung durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnet ist, der einer staatlichen Kontrolle und Bevormundung grundsätzlich entgegensteht (vgl. BVerfGE 50, 16 ; 76, 171 ).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die anwaltliche Berufsausübung durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnet ist, der einer staatlichen Kontrolle und Bevormundung grundsätzlich entgegensteht (vgl. BVerfGE 50, 16 ; 76, 171 ).
  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00

    Unterhalt - Anwaltsregress nach Mitwirkung am Unterhaltsvergleich

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02
    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2002 - IX ZR 182/00 -.
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 181/99

    Zu den Folgen einer unwirksamen Eheschließung

    Der von der Vertragsverletzung des Beklagten ausgehende Zurechnungszusammenhang ist - auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 2002 (NJW 2002, 2937) - nicht dadurch unterbrochen worden, daß das angerufene Familiengericht die Unwirksamkeit der Eheschließung ebenfalls übersehen hat.
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 142/05

    Rechtsstellung des anwaltlichen Beklagtenvertreters in einem Zivilprozess;

    Eine entsprechende Belehrungspflicht besteht jedenfalls hinsichtlich der formellen Voraussetzungen des Rechtsmittels (vgl. BGH, Urt. v. 6. Juli 1989 - IX ZR 75/88, WM 1989, 1826, 1827), bei ohne weiteres erkennbarer Divergenz zur höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 85, 252, 259 ff; BGH, Urt. v. 17. Januar 2002 - IX ZR 182/00, WM 2002, 513, 515) sowie in den Fällen, in denen der Fehler des Urteils auch darauf beruht, dass der Rechtsanwalt nicht sachgerecht gearbeitet, er das unrichtige Urteil also mitverschuldet hat (BGH, Urt. v. 17. Januar 2002, aaO; insoweit ausdrücklich zustimmend BVerfG NJW 2002, 2937, 2938).

    Eine solche Verpflichtung entspricht dem in § 1 Abs. 3 BORA zum Ausdruck gekommenen Selbstverständnis der Anwaltschaft und begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 76, 171, 187 f; BVerfG NJW 2002, 2937).

  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Anwalts bei zivilrechtlicher Ahndung

    Die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts auf die nicht schlechthin in jedem Fall gerechtfertigte Haftungsverschiebung zu Lasten des Rechtsanwalts im Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. August 2002 (1 BvR 399/02 -, NJW 2002, S. 2937 ) sind in diesem Zusammenhang zu sehen.
  • BGH, 17.09.2009 - IX ZR 74/08

    Verpflichtung eines Prozessbevollmächtigten zur Ausräumung eines

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einer früheren Entscheidung ausgeführt, dass Rechtskenntnis und Rechtsanwendung vornehmlich Sache des Gerichts seien, während den Parteien und ihren Anwälten im Wesentlichen die Verantwortung hinsichtlich des unterbreiteten Sachverhalts und der Antragstellung obliege (BVerfG NJW 2002, 2937, 2938 ; vgl. dazu Zugehör NJW 2003, 3225 ff ).

    In einem solchen Fall kann der Zurechnungszusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Anwalts und dem Schaden des Mandanten nicht verneint werden (Henssler/Müller EWiR 2003, 165, 166 a.E.).

  • BGH, 29.06.2006 - IX ZR 76/04

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Im Prozess ist er verpflichtet, den Versuch zu unternehmen, das Gericht davon zu überzeugen, dass und warum seine Auffassung richtig ist (vgl. BGH, Urt. v. 17. Dezember 1987 - IX ZR 41/86, NJW 1988, 1079, 1080 f; v. 13. Februar 1992 - IX ZR 105/91, WM 1992, 701, 703; v. 21. September 1995 - IX ZR 228/94, WM 1996, 35, 40; v. 23. September 2004 aaO; zust. Henssler/Müller EWiR 2003, 165, 166; Jungk AnwBl. 2003, 104; kritisch BVerfG NJW 2002, 2937, 2938; Jaeger AnwBl. 2002, 655, 657).
  • BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99

    Haftung des Berufungsanwalts für unterlassene Prüfung der Erfolgsaussichten einer

    a) Es kann zu den Aufgaben des Berufungsanwalts gehören, den Mandanten über die Möglichkeit und die Aussicht einer Revision zu beraten (BGH, Urt. v. 6. Juli 1989 - IX ZR 75/88, WM 1989, 1826, 1827; s. ferner BVerfG NJW 2002, 2937, 2938).
  • BGH, 24.10.2002 - III ZR 107/02

    Erwerb selbständigen Gebäudeeigentums aufgrund des öffentlichen Glaubens des

    Der Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 2002 (1 BvR 399/02 - NJW 2002, 2937) gibt keine Veranlassung zu einer anderen Beurteilung dieser vom Berufungsgericht mit Recht in Betracht gezogenen Pflichtverletzung des damaligen Berufungsanwalts der Kläger.
  • OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 3 U 13/07

    Gebäudeversicherung: Wahrung der Klagefrist bei Geltendmachung eines

    Er ist nicht verpflichtet, das Gericht auf dessen falsche Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl. Bundesverfassungsgericht, 1. Senat, 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 12.08.2002, Az. 1 BvR 399/02).

    Dass der Beklagte entsprechend der gerichtlichen Aufforderung auf Einzahlung eines weiteren Kostenvorschusses verspätet reagiert und diesen tatsächlich eingezahlt hat, ist ohne Belang, da er schon vorher alles für die Zustellung Erforderliche getan hat, das Schreiben ohnehin an seinen Mandanten gerichtet war und die Parteien im Hinblick auf diese Verzögerung nichts vorgetragen haben (BVerfG NJW 2002, 2937; Fischer in Zugehör u.a., Handbuch d. Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rdnr. 1024, 1028, 1030).

  • KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07

    Anwaltshaftung: Unterlassener Hinweis eines Prozessbevollmächtigten auf geänderte

    Insoweit hat auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12. August 2002 - 1 BvR 399/02 - NJW 2002, 2937) ausgeführt, dass Fehler der Richter - soweit möglich - im Instanzenzug zu korrigieren sind und der Rechtsanwalt verpflichtet ist, auf eine Korrektur des Fehlers im vorgesehenen Instanzenzug hinzuwirken.

    Der Senat folgt dem Bundesgerichtshof auch dahin, dass nach der Entscheidung des BVerfG, NJW 2002, 2937, Fehler des Gerichts allgemein die Ursächlichkeit pflichtwidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts im Prozess nicht entfallen lassen (so BGH NJW 2003, 202).

    In dem hier vorliegenden speziellen Fall eines unterlassenen Hinweises des Anwalts auf die Rechtslage aufgrund neuer Verjährungsvorschriften mit komplizierter Übergangsregelung an das Gericht kann auch nicht außer acht gelassen werden, was das BVerfG, NJW 2002, 2937, so formuliert hat: "Die Gerichte sind verfassungsrechtlich nicht legitimiert, den Rechtsanwälten auf dem Umweg über den Haftungsprozess auch die Verantwortung für die richtige Rechtsanwendung zu überbürden.".

  • BGH, 14.10.2010 - IX ZR 4/10

    Rechtsanwaltshaftung: Bestimmung des Schadenseintrittszeitpunkts als

    Wie das Bundesverfassungsgericht in dem vorbezeichneten Beschluss ausgeführt hat (aaO Rn. 17), kann aus dem von der Nichtzulassungsbeschwerde angeführten Beschluss vom 12. August 2002 (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 399/02, NJW 2002, 2937, 2938) nicht hergeleitet werden, dass die haftungsrechtliche Verantwortung von Verfassungs wegen ausschließlich den Gerichten übertragen sein soll.
  • OLG Hamm, 26.06.2006 - 15 W 213/05

    Zulässigkeit einer Anwalts-Aktiengesellschaft

  • OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 115/04

    Leistung um den Umfang von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit; Leistungsfreiheit

  • BGH, 17.05.2004 - II ZB 14/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Erkrankung des

  • OLG Hamm, 18.10.2007 - 28 U 49/07

    Zum Anspruch des Rechtsanwalts auf Vergütung aus einer konkludenten

  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2007 - L 5 KR 4105/07

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - 18 U 120/04

    Pflicht des Anwalts, gerichtlichen Fehlern entgegenzuwirken

  • BGH, 18.12.2002 - IX ZR 365/99

    Anwaltshaftung wegen unterlassener Belehrung über die Risiken der fristlosen

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 24 U 55/11

    Nach Prozessverlust: Belehrungspflicht des Rechtsanwalts?

  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 15 UF 38/04

    Versäumung der Berufungsfrist nach nicht rechtzeitiger Absetzung und Zustellung

  • OLG Hamburg, 22.07.2008 - 12 U 8/07
  • BGH, 03.02.2005 - IX ZR 139/01

    Nichtannahme der Revision in einem Anwaltshaftungsprozess

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Rechtsprechung
   EuGH, 13.12.2001 - C-324/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,242
EuGH, 13.12.2001 - C-324/99 (https://dejure.org/2001,242)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.2001 - C-324/99 (https://dejure.org/2001,242)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - C-324/99 (https://dejure.org/2001,242)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Umwelt - Abfälle - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - Voraussetzungen für Verbote oder Beschränkungen der Ausfuhr von Abfällen - Nationale Regelung, die die Pflicht vorsieht, die Abfälle einer bestimmten Stelle anzudienen

  • Europäischer Gerichtshof

    DaimlerChrysler

  • EU-Kommission PDF

    DaimlerChrysler AG gegen Land Baden-Württemberg.

    EG-Vertrag, Artikel 34 und 36 [nach Änderung jetzt Artikel 29 EG und 30 EG]; Verordnung Nr. 259/93 des Rates, Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer i
    1. Umwelt - Abfälle - Verordnung Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - Zur Beseitigung bestimmte Abfälle - Nationale Regelung, die die Ausfuhr dieser Abfälle allgemein verbietet - Rechtfertigung - Prinzip der Nähe, Vorrang für die Verwertung und Grundsatz der ...

  • EU-Kommission

    DaimlerChrysler

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für Verbote oder Beschränkungen der Ausfuhr von Abfällen; Andienung von Abfällen an eine bestimmte Stelle; Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 259/93; DaimlerChrysler AG

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 259/93/EWG; ; EGV Art. 234

  • rechtsportal.de

    Umwelt - Abfälle - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - Voraussetzungen für Verbote oder Beschränkungen der Ausfuhr von Abfällen - Nationale Regelung, die die Pflicht vorsieht, die Abfälle einer bestimmten Stelle anzudienen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freier Warenverkehr - BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT KANN DER MITGLIEDSTAAT, AUS DEM DIE ABFÄLLE STAMMEN, NICHT VERLANGEN, DASS DIESE ABFÄLLE ENTSPRECHEND SEINEM EIGENEN UMWELTRECHT BESEITIGT WERDEN.

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    DaimlerChrysler

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts - Auslegung des Artikels 4 Absatz 3 Buchstabe a Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2937 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 582
  • EuZW 2002, 89
  • DVBl 2002, 246
  • DÖV 2002, 389
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.06.1994 - C-187/93

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
    Auf eine Nichtigkeitsklage gegen die Verordnung Nr. 259/93 hat der Gerichtshof entschieden, dass diese Verordnung die Voraussetzungen festlegt, von denen die Verbringung von Abfällen zwischen Mitgliedstaaten abhängt, und die Verfahren vorschreibt, die bei ihrer Genehmigung angewandt werden müssen, und dass alle diese Voraussetzungen und Verfahren in dem Bestreben, den Schutz der Umwelt sicherzustellen, und unter Berücksichtigung von Zielen der Umweltpolitik wie der Prinzipien der Nähe, des Vorrangs für die Verwertung und der Entsorgungsautarkie auf gemeinschaftlicher und einzelstaatlicher Ebene geschaffen worden sind (Urteil vom 28. Juni 1994 in der Rechtssache C-187/93, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat im Rahmen der Beurteilung, ob die Verordnung Nr. 259/93 auf der Rechtsgrundlage von Artikel 130s EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 175 EG) erlassen werden durfte, ferner festgestellt, dass die Verordnung ein harmonisiertes System von Verfahren bereitstellen soll, mit denen der Umlauf der Abfälle begrenzt werden kann, um den Schutz der Umwelt sicherzustellen (Urteil Parlament/Rat, Randnr. 26).

  • EuGH, 10.05.1995 - C-422/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
    Die Verordnung Nr. 259/93 hat die Richtlinie 84/631/EWG des Rates vom 6. Dezember 1984 über die Überwachung und Kontrolle - in der Gemeinschaft - der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle (ABl. L 326, S. 31) aufgehoben und ersetzt, mit der - wie der Gerichtshof festgestellt hat - eine umfassende Regelung geschaffen worden war, die insbesondere die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle zum Zwecke ihrer Beseitigung in konkret bezeichneten Einrichtungen erfasste und auf der Verpflichtung zu vorheriger, detaillierter Notifizierung durch den Besitzer der Abfälle beruhte (Urteile vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431, Randnr. 20, und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097, Randnr. 32).
  • EuGH, 12.10.1993 - C-37/92

    Strafverfahren gegen Vanacker und Lesage

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
    Hierzu ist von Belang, dass alle nationalen Maßnahmen in einem Bereich, für den auf Gemeinschaftsebene eine harmonisierte Regelung geschaffen worden ist, anhand dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand der Artikel 30, 34 und 36 EG-Vertrag zu beurteilen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 1993 in der Rechtssache C-37/92, Vanacker und Lesage, Slg. 1993, I-4947, Randnr. 9).
  • EuGH, 09.07.1992 - C-2/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
    Die Verordnung Nr. 259/93 hat die Richtlinie 84/631/EWG des Rates vom 6. Dezember 1984 über die Überwachung und Kontrolle - in der Gemeinschaft - der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle (ABl. L 326, S. 31) aufgehoben und ersetzt, mit der - wie der Gerichtshof festgestellt hat - eine umfassende Regelung geschaffen worden war, die insbesondere die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle zum Zwecke ihrer Beseitigung in konkret bezeichneten Einrichtungen erfasste und auf der Verpflichtung zu vorheriger, detaillierter Notifizierung durch den Besitzer der Abfälle beruhte (Urteile vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431, Randnr. 20, und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097, Randnr. 32).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Zwar ist jede nationale Regelung in einem Bereich, der auf Gemeinschaftsebene abschließend harmonisiert wurde, anhand der fraglichen Harmonisierungsmaßnahme und nicht des primären Gemeinschaftsrechts zu beurteilen (Urteile vom 12. Oktober 1993 in der Rechtssache C-37/92, Vanacker und Lesage, Slg. 1993, I-4947, Randnr. 9, und vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-324/99, Daimler Chrysler, Slg. 2001, I-9897, Randnr. 32).
  • EuGH, 17.11.2015 - C-115/14

    Die Vergabe öffentlicher Aufträge kann durch Gesetz davon abhängig gemacht

    Zudem ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine nationale Maßnahme, wenn sie in einen Bereich fällt, der auf Unionsebene erschöpfend harmonisiert wurde, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand des Primärrechts der Union zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile DaimlerChrysler, C-324/99, EU:C:2001:682, Rn. 32, Brzezi?"ski, C-313/05, EU:C:2007:33, Rn. 44, und Kommission/Ungarn, C-115/13, EU:C:2014:253, Rn. 38).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 4.15

    Abfall; Alttextilien; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    a) Vorschriften des Sekundärrechts, die bei abschließender Harmonisierung des Regelungsbereichs vorrangig zu prüfen sind (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 13. Dezember 2001 - C-324/99 [ECLI:EU:C:2001:682], DaimlerChrysler - Slg. 2001, I-9897 Rn. 32, vom 16. Dezember 2008 - C-205/07 [ECLI:EU:C:2008:730], Gysbrechts - Slg. 2008, I-9947 Rn. 33 und vom 16. Juli 2015 - C-95/14 [ECLI:EU:C:2015:492], UNIC und Uni.co.pel - EuZW 2015, 873 Rn. 33), sind allerdings nicht einschlägig.

    Soweit der Europäische Gerichtshof Andienungs- und Überlassungspflichten auf ihre Vereinbarkeit mit der EG-Abfallverbringungsverordnung und deren Vorgängervorschrift, der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 30 vom 6. Februar 1993 S. 1), überprüft hat, erklärt sich dies daraus, dass mit der jeweils in Rede stehenden Andienungs- und Überlassungspflicht aufgrund der mitgliedstaatlichen Bestimmungen zugleich zwingend die Abfallentsorgung im Mitgliedstaat und somit ein Verbringungsverbot verbunden war (EuGH, Urteile vom 13. Dezember 2001 - C-324/99, DaimlerChrysler - Slg. 2001, I-9897 Rn. 15, 56 ff. und vom 12. Dezember 2013 - C-292/12 [ECLI:EU:C:2013:820], Ragn-Sells - NVwZ 2014, 283 ).

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