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   VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CS 02.875   

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VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CS 02.875 (https://dejure.org/2002,12748)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.06.2002 - 7 CS 02.875 (https://dejure.org/2002,12748)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Juni 2002 - 7 CS 02.875 (https://dejure.org/2002,12748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schulrauswurf wegen Äußerungen im Internetgästebuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Anordnung der sofortigen Vollziehung; Möglichkeit der Nachholung der erforderlichen Begründung; Androhung der Entlassung von der Schule; Wahl der Ordnungsmaßnahme als pädagogische Ermessensentscheidung; Verunglimpfung von Lehrern ...

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

Verfahrensgang

  • VG Regensburg - RO 1 S 02.283
  • VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CS 02.875

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3044
  • DÖV 2002, 919
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 13.08.2001 - 7 ZS 01.1428
    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CS 02.875
    Der Senat hat sich bereits in seiner - dem Antragsteller mitgeteilten - Entscheidung vom 13. August 2001 (Az. 7 ZS 01.1428) mit der Bewertung von Einträgen auf einer privaten, von einem Schüler der 9. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums verantworteten Homepage auseinandergesetzt und im dort entschiedenen Fall sogar die Entlassung des Schülers von der Schule nach Art. 86 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 9, Art. 87 BayEUG als gerechtfertigt angesehen.
  • VGH Hessen, 17.05.1984 - 3 TH 971/84
    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CS 02.875
    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob eine fehlende oder unzureichende Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann (bejahend: HessVGH vom 17.5.1984, DÖV 1985, 75; OVG NRW vom 26.6.1985, NJW 1986, 1894; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl., RdNr. 27 a zu § 80; Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im öffentlichen Recht, 10. Aufl., § 55; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., RdNr. 760).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1985 - 19 B 1061/85
    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CS 02.875
    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob eine fehlende oder unzureichende Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann (bejahend: HessVGH vom 17.5.1984, DÖV 1985, 75; OVG NRW vom 26.6.1985, NJW 1986, 1894; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl., RdNr. 27 a zu § 80; Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im öffentlichen Recht, 10. Aufl., § 55; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., RdNr. 760).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2000 - 19 B 2087/99

    Schulrecht: Schulentlassung wegen "Schutzgeld"-Erpressung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CS 02.875
    Insgesamt gehen die dem Antragsteller zur Last gelegten Verfehlungen über das hinaus, was die Schule als "Schülerstreich" noch ohne Entlassung hinnehmen musste und nur mit einer weniger einschneidenden Ordnungsmaßnahme ahnden dürfte (vgl. BayVGH vom 2.9.1993, BayVB11994, 346; vgl. dazu auch OVG Münster vom 26.1.2000, NVwZ-RR 2001,163).".
  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906

    Gerichtlicher Rechtsschutz gegen einen schulrechtlichen verschärften Verweis

    Dass der Kläger sich bei dem betroffenen Lehrer formell entschuldigt hatte, nachdem ihm dies in dem ursprünglich erlassenen Bescheid über den viertägigen Unterrichtsausschluss dringend empfohlen worden war, änderte nichts an seinem zunächst gezeigten Fehlverhalten, so dass die Schule hierauf auch weiterhin im Wege einer Ordnungsmaßnahme reagieren durfte (vgl. BayVGH vom 3.6.2002 BayVBl 2003, 469/470 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 05.07.2007 - 4 L 704/07

    Wegen Körperverletzung verurteilt: Erlaubnis für Bewachungsgewerbe darf

    Eine solche Heilungsmöglichkeit ist auch unter prozessökonomischen Gesichtspunkten zu befürworten, denn auch die Ansicht, die ein Nachholen der Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nach Erhebung des Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ablehnt, vertritt die Auffassung, die Behörde könne nach Ergehen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts den Sofortvollzug mit nunmehr ordnungsgemäßer Begründung erneut anordnen, ohne einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO stellen zu müssen (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG - OVG Schleswig, NVwZ-RR 2002, 541; BayVGH, BayVBl 2003, 469, 470).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 3 S 106.07

    Einstweiliger Rechtsschutz: Nachholen der schriftlichen Begründung des besonderen

    Da nach wohl einhelliger Auffassung die Behörde jederzeit befugt ist, eine neue Vollziehungsanordnung zu erlassen (vgl. nur VGH München, Beschluss vom 3. Juni 2002, NJW 2002, 3044; Puttler, a.a.O.), führt die gegenteilige Auffassung zu einer leeren Förmelei, die dem Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung fremd ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990, BVerwGE 85, 163, 167).
  • VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05

    EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland

    Eine solche Heilungsmöglichkeit ist auch unter prozessökonomischen Gesichtspunkten zu befürworten, denn auch die Ansicht, die ein Nachholen der Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nach Erhebung des Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ablehnt, vertritt die Auffassung, die Behörde könne nach Ergehen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts den Sofortvollzug mit nunmehr ordnungsgemäßer Begründung erneut anordnen, ohne einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO stellen zu müssen (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG - ; OVG Schleswig, NVwZ-RR 2002, 541; BayVGH, BayVBl 2003, 469, 470).
  • VGH Bayern, 28.04.2003 - 7 ZB 02.2230

    Entlassung vom Gymnasium, Erwerb und Weitergabe von Rauschmitteln, keine

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Ausnahme von dieser Regel zulässig, wenn das Fehlverhalten des Schülers und die Beeinträchtigung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule gewichtig sind und etwa - wie hier - manifestiert werden soll, dass der Umgang mit Rauschgift im Verantwortungsbereich der Schule sofort wirksam und dauerhaft unterbunden werden soll (BayVGH vom 14.6.2002 a.a.O. S. 673; vgl. auch BayVGH vom 3.6.2002 NJW 2002, 3044).
  • VG Augsburg, 24.06.2011 - Au 3 S 11.622

    Vorläufiger Rechtsschutz; Fahrtenbuchauflage; Unterschreitung des

    Der Behörde ist es dann nicht verwehrt, die aufschiebende Wirkung erneut anzuordnen (und dies ausreichend zu begründen), wenn ein besonderes Vollzugsinteresse vorliegt; eines Abänderungsantrags nach § 80 Abs. 7 VwGO bedarf es dabei nicht (vgl. z. B. BayVGH vom 3.6.2002 7 CS 02.875, BayVBl 2003, 469; Eyermann/ Jörg Schmidt , VwGO,12. Aufl., RdNrn. 93, 98 zu § 80 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 07.12.2017 - AN 2 K 17.00752

    Androhung der Entlassung wegen wiederholter Unterrichtsstörungen

    Sie stellt jedoch eine in der Rangfolge schwerwiegende Ordnungsmaßnahme nach dem BayEUG dar und hat im Falle von weiteren schulischen Verfehlungen eines Schülers regelmäßig Auswirkungen auf eine erneute Ordnungsmaßnahme (so angenommen auch VG Ansbach, U.v. 23.5.2017, AN 2 K 16.01663, VG Würzburg, U.v. 16.6.2010, W 2 K 09.744, VGH München, B.v. 3.6.2002, 7 CS 02.875 - jeweils juris).
  • VG Augsburg, 30.05.2011 - Au 5 S 11.411

    Hundehaltung; Leinen- und Maulkorbzwang; Sofortvollzug teilweise nicht begründet;

    Der Antragsgegnerin ist es nicht verwehrt, die aufschiebende Wirkung erneut anzuordnen und dies ausreichend zu begründen, sofern ein besonderes Vollzugsinteresse vorliegt; eines Abänderungsantrages nach § 80 Abs. 7 VwGO bedarf es dabei nicht (vgl. z.B. BayVGH vom 3.6.2002 BayVBl 2003, 469; Schmidt in Eyermann, VwGO, a.a.O., RdNrn. 93 u. 98 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 06.05.2010 - Au 3 S 10.483

    Vorläufiger Rechtsschutz; Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung;

    Der Behörde ist es dann nicht verwehrt, die aufschiebende Wirkung erneut anzuordnen (und dies ausreichend zu begründen), wenn ein besonderes Vollzugsinteresse vorliegt; eines Abänderungsantrags nach § 80 Abs. 7 VwGO bedarf es dabei nicht (vgl. z. B. BayVGH vom 3.6.2002 7 CS 02.875, BayVBl 2003, 469; Eyermann/Jörg Schmidt, VwGO,12. Aufl., § 80 RdNrn. 93, 98 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 166/06
    Es kommt auch nicht darauf an, ob dem Antragsteller der schulische Bezug bewusst gewesen ist, denn er hat den Schutz der (vermeintlichen) Anonymität des Internets und dessen nahezu unbegrenzte Verfügbarkeit und Verbreitungsmöglichkeit (so zutreffend Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03.06.2002 - 7 CS 02.875 -, NJW 2002, 3044) für die Zur- Schau-Stellung seines Lehrers benutzt.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2005 - 9 S 2631/04
  • VG Augsburg, 04.09.2009 - Au 3 S 09.1195

    Vorläufiger Rechtsschutz; Widerruf einer Fahrschulerlaubnis; Sofortvollzug

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