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Rechtsprechung
   EuGH, 17.09.2002 - C-513/99   

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https://dejure.org/2002,253
EuGH, 17.09.2002 - C-513/99 (https://dejure.org/2002,253)
EuGH, Entscheidung vom 17.09.2002 - C-513/99 (https://dejure.org/2002,253)
EuGH, Entscheidung vom 17. September 2002 - C-513/99 (https://dejure.org/2002,253)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge im Bereich des Verkehrs - Richtlinien 92/50/EWG und 93/38/EWG - Gemeinde, die die Busverkehrsdienste organisiert und eine Ausschreibung durchführt, an der eine wirtschaftlich selbständige kommunale Abteilung als Bieter teilnimmt - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Concordia Bus Finland

  • EU-Kommission PDF

    Concordia Bus Finland Oy Ab, früher Stagecoach Finland Oy Ab gegen Helsingin kaupunki und HKL-Bussiliikenne.

    Richtlinien des Rates 92/50, Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a, und 93/38, Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe a
    Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50 - Erteilung des Zuschlags - Wirtschaftlich günstigstes Angebot - Kriterien - Umweltschutz - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Kriterium, das nur von einigen Unternehmen ...

  • EU-Kommission

    Concordia Bus Finland

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge im Bereich des Verkehrs; Organisation einer Gemeinde der Busverkehrsdienste; Teilnahme einer wirtschaftlich selbständigen kommunalen Abteilung als Bieter an Ausschreibung der Gemeinde; Berücksichtigung von Umweltschutzkriterien für die ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Vergabekriterien: ein Vergabekriterium, das nur von einer kleinen Zahl von Bietern erfüllt werden kann, ist zulässig

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 92/50/EWG Art. 36 Abs. 1 Buchst. a; ; EGV Art. 234; ; Richtlinie 93/38/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge im Bereich des Verkehrs - Richtlinien 92/50/EWG und 93/38/EWG - Gemeinde, die die Busverkehrsdienste organisiert und eine Ausschreibung durchführt, an der eine wirtschaftlich selbständige kommunale Abteilung als Bieter teilnimmt - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Umweltaspekten in Vergabeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN BUSVERKEHRSDIENSTES VERANSTALTET, IST BERECHTIGT, ÖKOLOGISCHE ERWÄGUNGEN IN BEZUG AUF DEN ANGEBOTENEN FUHRPARK ZU BERÜCKSICHTIGEN

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Zuschlagskriterium Umweltschutz

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Concordia Bus Finland

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Umweltschutz im Nahverkehr // Lärm und Abgase als Kriterien bei Auftragsvergabe bestätigt

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)

    Europäische Umweltverfassung und EG-Vergaberecht - zur Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen bei der Zuschlagserteilung

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Legislativpaket im EG-Vergaberecht - Das Ende der vergabefremden Kriterien ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umweltschutzgesichtspunkte: Zulässige Kriterien bei Vergabe? (IBR 2002, 713)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein Hallinto-oikeus - Auslegung der Artikel 2 Absätze 1, 2 und 4 sowie 34 Absatz 1 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3458 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1356
  • EuZW 2002, 628
  • NZBau 2002, 618
  • DVBl 2002, 1542
  • BauR 2003, 147 (Ls.)
  • VergabeR 2002, 593
  • ZfBR 2002, 812
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-513/99
    Demgegenüber habe der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635) und vom 28. März 1995 in der Rechtssache C-324/93 (Evans Medical und Macfarlan Smith, Slg. 1995, I-563) entschieden, dass den öffentlichen Auftraggebern im Hinblick auf die Wahl des wirtschaftlich günstigsten Angebots die Auswahl der Zuschlagskriterien überlassen bleibe.

    Zwar überlässt Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 92/50 dem öffentlichen Auftraggeber die Wahl der Kriterien für die Zuschlagserteilung, doch kommen nur Kriterien in Betracht, die der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen (siehe in diesem Sinne für öffentliche Bauaufträge die Urteile Beentjes, Randnr. 19, Evans Medical und Macfarlan Smith, Randnr. 42, sowie SIAC Construction, Randnr. 36).

    Außerdem geht ebenfalls aus der Rechtsprechung hervor, dass ein Zuschlagskriterium, das einem öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe des Auftrags an einen Bieter eine uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit einräumen würde, unvereinbar mit Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 92/50 wäre (siehe in diesem Sinne Urteile Beentjes, Randnr. 26, und SIAC Construction, Randnr. 37).

    Gemäß Artikel 36 Absatz 2 dieser Richtlinie müssen daher alle derartigen Kriterien im Leistungsverzeichnis oder in der Bekanntmachung des Auftrags ausdrücklich angegeben werden, wenn möglich in absteigender Reihenfolge der ihnen zugemessenen Bedeutung, damit die Unternehmer in der Lage sind, vom Bestehen und von der Tragweite dieser Kriterien Kenntnis zu nehmen (siehe in diesem Sinne für öffentliche Bauaufträge das Urteil Beentjes, Randnrn. 31 und 36, sowie das Urteil vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-225/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-7445, Randnr. 51).

    Schließlich müssen bei solchen Kriterien alle wesentlichen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, vor allem das Diskriminierungsverbot, das aus den Bestimmungen des Vertrages zum Niederlassungsrecht und zum Recht des freien Dienstleistungsverkehrs folgt, beachtet werden (siehe in diesem Sinne die Urteile Beentjes, Randnr. 29, und Kommission/Frankreich, Randnr. 50).

  • EuGH, 18.10.2001 - C-19/00

    SIAC Construction

    Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-513/99
    Um zu bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Auftraggeber nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a Umweltschutzkriterien berücksichtigen kann, ist erstens festzustellen, dass - wie eindeutig aus dem Wortlaut dieser Vorschrift und insbesondere aus der Verwendung des Ausdrucks "zum Beispiel" hervorgeht - die Kriterien, die als Kriterien für die Erteilung des Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag an das wirtschaftlich günstigste Angebot festgelegt werden können, nicht abschließend aufgezählt sind (siehe in diesem Sinne auch das Urteil vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-19/00, SIAC Construction, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 35).

    Im Übrigen soll, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf Gemeinschaftsebene die Hemmnisse für den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr beseitigen (siehe u. a. Urteil SIAC Construction, Randnr. 32).

    Zwar überlässt Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 92/50 dem öffentlichen Auftraggeber die Wahl der Kriterien für die Zuschlagserteilung, doch kommen nur Kriterien in Betracht, die der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen (siehe in diesem Sinne für öffentliche Bauaufträge die Urteile Beentjes, Randnr. 19, Evans Medical und Macfarlan Smith, Randnr. 42, sowie SIAC Construction, Randnr. 36).

    Außerdem geht ebenfalls aus der Rechtsprechung hervor, dass ein Zuschlagskriterium, das einem öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe des Auftrags an einen Bieter eine uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit einräumen würde, unvereinbar mit Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 92/50 wäre (siehe in diesem Sinne Urteile Beentjes, Randnr. 26, und SIAC Construction, Randnr. 37).

  • EuGH, 26.09.2000 - C-225/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-513/99
    Gemäß Artikel 36 Absatz 2 dieser Richtlinie müssen daher alle derartigen Kriterien im Leistungsverzeichnis oder in der Bekanntmachung des Auftrags ausdrücklich angegeben werden, wenn möglich in absteigender Reihenfolge der ihnen zugemessenen Bedeutung, damit die Unternehmer in der Lage sind, vom Bestehen und von der Tragweite dieser Kriterien Kenntnis zu nehmen (siehe in diesem Sinne für öffentliche Bauaufträge das Urteil Beentjes, Randnrn. 31 und 36, sowie das Urteil vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-225/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-7445, Randnr. 51).

    Schließlich müssen bei solchen Kriterien alle wesentlichen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, vor allem das Diskriminierungsverbot, das aus den Bestimmungen des Vertrages zum Niederlassungsrecht und zum Recht des freien Dienstleistungsverkehrs folgt, beachtet werden (siehe in diesem Sinne die Urteile Beentjes, Randnr. 29, und Kommission/Frankreich, Randnr. 50).

  • EuGH, 28.03.1995 - C-324/93

    The Queen / Secretary of State for the Home Department, ex parte Evans Medical

    Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-513/99
    Demgegenüber habe der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635) und vom 28. März 1995 in der Rechtssache C-324/93 (Evans Medical und Macfarlan Smith, Slg. 1995, I-563) entschieden, dass den öffentlichen Auftraggebern im Hinblick auf die Wahl des wirtschaftlich günstigsten Angebots die Auswahl der Zuschlagskriterien überlassen bleibe.

    Zwar überlässt Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 92/50 dem öffentlichen Auftraggeber die Wahl der Kriterien für die Zuschlagserteilung, doch kommen nur Kriterien in Betracht, die der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen (siehe in diesem Sinne für öffentliche Bauaufträge die Urteile Beentjes, Randnr. 19, Evans Medical und Macfarlan Smith, Randnr. 42, sowie SIAC Construction, Randnr. 36).

  • EuGH, 22.09.1988 - 45/87

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-513/99
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 45/87, Kommission/Irland, Slg. 1988, 4929) wäre eine Grenze der Zulässigkeit gewisser ökologischer Mindeststandards aber jedenfalls dort zu ziehen, wo durch die herangezogenen Kriterien der Markt für die zu beschaffende Leistung oder das zu beschaffende Produkt so weit verengt werde, dass nur mehr ein Bieter übrig bleibe.
  • EuGH, 22.06.1993 - C-243/89

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-513/99
    Die Pflicht zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung entspricht dem Wesen der Richtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge, die namentlich die Entwicklung eines echten Wettbewerbs auf den Gebieten fördern sollen, die in ihren jeweiligen Anwendungsbereich fallen, und die Zuschlagskriterien aufstellen, die einen solchen Wettbewerb gewährleisten sollen (siehe in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-243/89, Kommission/Dänemark, Slg. 1993, I-3353, Randnr. 33).
  • EuGH, 28.03.1985 - 274/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-513/99
    Dabei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass - wie der Gerichtshof bereits entschieden hat - der öffentliche Auftraggeber, um das günstigste Angebot herauszufinden, aufgrund qualitativer und quantitativer Kriterien, die je nach Auftrag wechseln, die vorgelegten Angebote beurteilen und eine Entscheidung treffen muss (siehe in diesem Sinne für öffentliche Bauaufträge das Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83, Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077, Randnr. 25).
  • EuGH, 16.09.1999 - C-27/98

    Fracasso und Leitschutz

    Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-513/99
    Allerdings habe der Gerichtshof in den Randnummern 32 und 33 seines Urteils vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-27/98 (Fracasso und Leitschutz, Slg. 1999, I-5697) entschieden, dass, falls nach Abschluss eines Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge nur ein einziges Angebot übrig bleibe, der Auftraggeber nicht verpflichtet sei, den Auftrag dem einzigen Bieter zu erteilen, der für geeignet gehalten worden sei, an der Ausschreibung teilzunehmen.
  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

    Das wäre nicht der Fall bei Kriterien, die dem öffentlichen Auftraggeber eine uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit einräumten (vgl. zu entsprechenden Vorschriften der Richtlinien, die der Richtlinie 2004/18 vorausgegangen sind, Urteil vom 17. September 2002, Concordia Bus Finland, C-513/99, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.12.2003 - C-448/01

    EVN und Wienstrom

    Im Einzelnen hat der Gerichtshof in Randnummer 55 des Urteils vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-513/99 (Concordia Bus Finland, Slg. 2002, I-7213) festgestellt, dass Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 92/50 nicht dahin ausgelegt werden darf, dass jedes Vergabekriterium, das der Auftraggeber festgelegt hat, um das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln, notwendigerweise rein wirtschaftlicher Art sein muss.

    Der Gerichtshof hat daher zugelassen, dass der öffentliche Auftraggeber, wenn er beschließt, einen Auftrag an den Bieter zu vergeben, der das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat, Umweltschutzkriterien berücksichtigen darf, sofern sie mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, dem Auftraggeber keine unbeschränkte Entscheidungsfreiheit einräumen, ausdrücklich im Leistungsverzeichnis oder in der Bekanntmachung des Auftrags genannt sind und bei ihnen alle wesentlichen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, insbesondere das Diskriminierungsverbot, beachtet werden (Urteil Concordia Bus Finland, Randnr. 69).

    36 und 37, und Concordia Bus Finland, Randnrn.

    Ferner müssen bei diesen Kriterien sowohl alle Verfahrensvorschriften als auch alle wesentlichen Grundsätze, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben, beachtet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Beentjes, Randnrn. 29 und 31, und Concordia Bus Finland, Randnrn.

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    35 und 36, sowie, in Bezug auf öffentliche Dienstleistungsaufträge, Urteile vom 17. September 2002, Concordia Bus Finland, C-513/99, Slg. 2002, I-7213, Randnrn.

    Die potenziellen Bieter müssen nämlich in die Lage versetzt werden, bei der Vorbereitung ihrer Angebote vom Bestehen und von der Tragweite dieser Kriterien Kenntnis zu nehmen (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Dienstleistungsaufträge, Urteile Concordia Bus Finland, Randnr. 62, sowie ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., Randnr. 23).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16

    Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe

    Denn die Klägerin ist auch in diesem Fall dadurch geschützt, dass bei den Zuschlagskriterien das Diskriminierungsverbot beachtet werden muss (EuGH, Urt. v. 17.09.2002 - C-513/99 Rn. 82 ff.), also die Zuschlagskriterien objektiv und ohne Unterschied auf alle Angebote anwendbar sind (EuGH aaO. Rn. 83), die Zuschlagkriterien einen Bezug zum Netzbetrieb haben (BGH, Urt. v. 07.10.2014 - EnZR 86/13, WuW/E DE-R 4499 Rn. 56 - Stromnetz Olching; vgl. EuGH aaO.) und insbesondere die Gewichtung sachgerecht sein muss (vgl. BGH aaO. Rn. 49).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Demgemäß hat auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ausgesprochen, dass die Schutzziele der Richtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge, die auf die Pflicht zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ausgerichtet sind (EuGH, Urteil vom 17. September 2002 - Rs. C-513/99 - Concordia Bus Finland, Slg. 2002 I-7213 Rn. 81) und deren Vorschriften über die Teilnahme und die Publizität den Bieter vor Willkür des öffentlichen Auftraggebers schützen wollen (EuGH, Urteil vom 11. August 1995 - Rs. C-433/93 - Kommission/Bundesrepublik Deutschland, EuZW 1995, S. 635 Rn. 19; Urteil vom 20. September 1988 - Rs. 31/87 - Beentjes, Slg. 1988, 4635 Rn. 42), nur dann realisiert werden können, wenn der Bieter sich gegenüber dem Auftraggeber auf diese Vorschriften berufen und deren Verletzung vor den nationalen Gerichten geltend machen kann (EuGH, Urteil vom 11. August 1995 - Rs. C-433/93 - Kommission/Bundesrepublik Deutschland, EuZW 1995, S. 635 Rn. 20).
  • EuGH, 03.03.2005 - C-21/03

    Fabricom

    26 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Pflicht zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung dem Wesen der Richtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge entspricht, die namentlich die Entwicklung eines echten Wettbewerbs auf den Gebieten fördern sollen, die in ihren jeweiligen Anwendungsbereich fallen, und die Zuschlagskriterien aufstellen, die einen solchen Wettbewerb gewährleisten sollen (Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-513/99, Concordia Bus Finland, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 81 und zitierte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-368/10

    Kommission / Niederlande - Öffentliche Lieferaufträge - Biologische Erzeugnisse -

    12 - Vgl. dazu grundlegend die Urteile vom 20. September 1988, Beentjes (31/87, Slg. 1988, 4635, Randnrn. 28 bis 30), und vom 17. September 2002, Concordia Bus Finland (C-513/99, Slg. 2002, I-7213, Randnrn.

    30 - In diesem Sinne bereits - wenngleich bezogen auf umweltpolitische Zuschlagskriterien - die Urteile Concordia Bus Finland (zitiert in Fn. 12, Randnrn. 59, letzter Satz, und 64) und EVN und Wienstrom (zitiert in Fn. 20, Randnr. 66).

    40 - In diesem Sinne, zu Vorgängerregelungen von Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/18, die Urteile Concordia Bus Finland (zitiert in Fn. 12, Randnr. 54), vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction (C-19/00, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 35), vom 19. Juni 2003, GAT (C-315/01, Slg. 2003, I-6351, Randnr. 63), und vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a. (C-532/06, Slg. 2008, I-251, Randnr. 29).

    41 - In diesem Sinne bereits das Urteil Concordia Bus Finland (zitiert in Fn. 12, Randnr. 55).

    45 - Im selben Sinne bereits die Urteile Concordia Bus Finland (zitiert in Fn. 12, Randnrn. 59, letzter Satz, und 64), EVN und Wienstrom (zitiert in Fn. 20, Randnr. 66) und ATI EAC (zitiert in Fn. 44, Randnr. 21).

    47 - Erster Absatz des 46. Erwägungsgrundes und 2. Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/18; im selben Sinne Urteile Concordia Bus Finland (zitiert in Fn. 12) und ATI EAC (zitiert in Fn. 44, Randnr. 21).

  • EuGH, 24.11.2005 - C-331/04

    ATI EAC u.a. - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinien 92/50/EWG und

    Die in den Vorlagefragen genannten Vorschriften stimmen jedoch im Wesentlichen überein und sind gleich auszulegen (vgl. Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-513/99, Concordia Bus Finland, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 91).

    21 Weiter ist daran zu erinnern, dass die von einem öffentlichen Auftraggeber festgelegten Zuschlagskriterien mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen müssen und dem öffentlichen Auftraggeber keine unbeschränkte Wahlfreiheit übertragen dürfen, im Leistungsverzeichnis oder in der Bekanntmachung des Auftrags ausdrücklich genannt sein müssen und namentlich die wesentlichen Grundsätze Gleichbehandlung, Diskriminierungsverbot und Transparenz beachten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil Concordia Bus Finland, Randnr. 64).

    22 Unter den Umständen der vorliegenden Rechtssache ist des Näheren festzustellen, dass die Pflicht zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung zum Wesensgehalt der Richtlinien im Bereich der öffentlichen Aufträge gehört (vgl. Urteil Concordia Bus Finland, Randnr. 81) und die Bieter sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese beurteilt werden, gleichbehandelt werden müssen (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-19/00, SIAC Construction, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 34).

    23 Es ist auch daran zu erinnern, dass gemäß Artikel 36 der Richtlinie 92/50 und Artikel 34 der Richtlinie 93/38 alle derartigen Kriterien im Leistungsverzeichnis oder in der Bekanntmachung des Auftrags ausdrücklich angegeben werden müssen, möglichst in absteigender Reihenfolge der ihnen zugemessenen Bedeutung, damit die Unternehmer in der Lage sind, von diesen Kriterien und von ihrer Bedeutung Kenntnis zu nehmen (vgl. Urteil Concordia Bus Finland, Randnr. 62).

  • EuGH, 10.04.2003 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

    Ein Auftraggeber kann zwar in den verschiedenen Stadien eines Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge Umweltschutzkriterien berücksichtigen (vgl. zur Heranziehung derartiger Kriterien als Zuschlagskriterien bei der Vergabe eines Auftrags für den Betrieb einer Linie eines städtischen Busnetzes Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-513/99, Concordia Bus Finland, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 57).

    Bei dem wegen des Vorliegens eines solchen technischen Grundes angewandten Verfahren müssen jedoch die wesentlichen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, vor allem das Diskriminierungsverbot, wie es aus den Bestimmungen des Vertrages über das Niederlassungsrecht und das Recht des freien Dienstleistungsverkehrs folgt, beachtet werden (siehe entsprechend Urteil Concordia Bus Finland, Randnr. 63).

  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE

    Diese Grundsätze, die u. a. bedeuten, dass die Bieter sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese vom öffentlichen Auftraggeber beurteilt werden, gleichbehandelt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction, C-19/00, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 34, und vom 4. Dezember 2003, EVN und Wienstrom, C-448/01, Slg. 2003, I-14527, Randnr. 47), bilden nämlich die Grundlage der Richtlinien über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge (vgl. in diesem Sinne Urteile Universale-Bau u. a., Randnr. 91, und vom 19. Juni 2003, GAT, C-315/01, Slg. 2003, I-6351, Randnr. 73), und die Pflicht, ihre Beachtung sicherzustellen, entspricht dem Wesen dieser Richtlinien (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2002, Concordia Bus Finland, C-513/99, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 81, und vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, Slg. 2005, I-1559, Randnr. 26).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-315/01

    GAT

  • EuGH, 12.11.2009 - C-199/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2015 - C-115/14

    RegioPost - Rein interner Sachverhalt - Nationale Identität - Art. 4 Abs. 2 EUV -

  • EuGH, 26.05.2011 - C-165/09

    Die Mitgliedstaaten verfügen bei der Ausgestaltung der Programme für die

  • EuG, 16.09.2013 - T-402/06

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 16.10.2003 - C-244/02

    Kauppatalo Hansel

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei Wertung der Zuschlagskriterien

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei der Bewertung der

  • EuGH, 04.06.2009 - C-250/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-601/13

    Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG -

  • EuGH, 03.03.2005 - C-34/03

    Fabricom - Öffentliche Aufträge - Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen

  • VK Bund, 05.03.2008 - VK 3-32/08

    Vergabe eines Auftrages über eine Lieferung

  • OLG Stuttgart, 28.11.2002 - 2 Verg 10/02

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angabe der Auftragskriterien im VOF-Verfahren;

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2004 - C-247/02

    Sintesi

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-213/07

    Michaniki - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge

  • OLG Saarbrücken, 13.11.2002 - 5 Verg 1/02

    Anforderungen an eine Ausschreibung von Entsorgungsleistungen; Fordern der

  • VK Westfalen, 19.08.2022 - VK 2-29/22

    Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht!

  • VK Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - VK 2-18/13

    Tariftreueerklärung statt Mindestlohnerklärung abgegeben: Ausschluss zwingend!

  • EuG, 06.07.2005 - T-148/04

    TQ3 Travel Solutions Belgium / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • VK Bund, 27.03.2009 - VK 3-46/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

  • EuG, 25.02.2003 - T-4/01

    Renco / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

  • VK Hessen, 19.02.2009 - 69d-VK-01/09

    Losweise Vergabe nicht um jeden Preis!

  • VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2006 - C-6/05

    Medipac - Kazantzidis - Öffentliche Beschaffung von mit der CE-Kennzeichnung

  • EuG, 30.05.2013 - T-454/10

    Anicav / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Beihilfe im

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-480/06

    Kommission / Deutschland - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

    Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-331/04

    ATI EAC u.a. - Dienstleistungsaufträge - Vergabeverfahren - Rechtsangleichung -

  • VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht

  • EuGH, 26.05.2011 - C-166/09

    Stichting Natuur en Milieu u.a. - Umwelt - Richtlinie 2008/1/EG - Genehmigung für

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2018 - C-546/16

    Montte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Offenes Verfahren

  • VK Schleswig-Holstein, 14.01.2010 - VK-SH 25/09

    "Zahlung von Tariflöhnen": Zulässiges Zuschlagskriterium?

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003 - C-249/01

    Hackermüller

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-448/01

    EVN und Wienstrom

  • VK Bund, 26.11.2009 - VK 1-197/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2008 - C-250/07

    Kommission / Griechenland

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2005 - 2 VK 9/05

    Rechtswidrigkeit eines Vergabeverfahrens wegen Vermischung der Wertungsstufen;

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2005 - 2 VK 4/05

    Vergabe von förmlichen Postzustellungsaufträgen; Wirtschaftlich günstigstes

  • VK Nordbayern, 02.07.2008 - 21.VK-3194-29/08

    Umweltbezogene Aspekte als Zuschlagskriterien?

  • VK Baden-Württemberg, 18.06.2003 - 1 VK 25/03

    Offenbares Missverhältnis des gebotenen Preises zur Leistung

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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2699
BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97 (https://dejure.org/2002,2699)
BVerfG, Entscheidung vom 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97 (https://dejure.org/2002,2699)
BVerfG, Entscheidung vom 16. August 2002 - 1 BvR 1241/97 (https://dejure.org/2002,2699)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Stellungnahme der Landesregierung - Scientology-Mitglied - Landesminister - Kulturförderung - Religionsfreiheit - Kunstfreiheit

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2

  • rechtsportal.de

    GG Art. 4 Abs. 1, 2
    Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1 iVm 2 Abs. 1; 3; 4; 5 Abs. 3 GG
    Grundrechte, Abwehranspruch gegen amtliche Äußerungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3458
  • NVwZ 2003, 342 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    Gegen wahre Tatsachenbehauptungen gewährt das allgemeine Persönlichkeitsrecht aber grundsätzlich keinen Schutz (vgl. BVerfGE 99, 185 ).

    Dass die Äußerung die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre betroffen hätte (vgl. BVerfGE 99, 185 ), macht auch die Verfassungsbeschwerde nicht geltend.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 10 S 176/96

    Amtliche Äußerungen einer Landesregierung zur Scientology-Organisation

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    b) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15. Oktober 1996 - 10 S 176/96 -,.

    Die Klage des Beschwerdeführers blieb in allen Instanzen erfolglos (zum Berufungsurteil vgl. VGH Baden-Württemberg, NJW 1997, S. 754; zur Nichtzulassung der Revision BVerwG, NJW 1998, S. 2919).

  • BVerwG, 15.05.1997 - 3 B 19.97

    Verfassungsrecht - Grundrechtseingriff durch Äußerungen einer Landesregierung in

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1997 - BVerwG 3 B 19.97 -,.

    Die Klage des Beschwerdeführers blieb in allen Instanzen erfolglos (zum Berufungsurteil vgl. VGH Baden-Württemberg, NJW 1997, S. 754; zur Nichtzulassung der Revision BVerwG, NJW 1998, S. 2919).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    Die Kunstfreiheit, die in dieser Vorschrift garantiert ist, schützt nicht nur den "Werkbereich" des künstlerischen Schaffens, die eigentliche künstlerische Betätigung also, sondern auch den "Wirkbereich" der Darbietung und Verbreitung des Werks, in dem der Öffentlichkeit Zugang zu diesem verschafft wird (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    Die wirtschaftliche Verwertung eines Kunstwerks wird dagegen durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG nicht gewährleistet, ausgenommen vielleicht für den Fall, dass ohne eine wirtschaftliche Auswertung die freie künstlerische Betätigung praktisch nicht mehr möglich wäre (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    Es ist auch nicht erkennbar, dass sein Recht, sich eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zu bilden, sie zu haben und zu bekennen (vgl. BVerfGE 69, 1 ; 93, 1 ), durch seine Nennung in der in Rede stehenden Regierungsäußerung, durch die Bezeichnung auch der Organisation, der er angehört, und durch die Ankündigung beeinträchtigt sein könnte, die staatliche Förderung von Veranstaltungen in Frage zu stellen, bei denen aktiv bekennende Scientologen auftreten.
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    Die Kunstfreiheit, die in dieser Vorschrift garantiert ist, schützt nicht nur den "Werkbereich" des künstlerischen Schaffens, die eigentliche künstlerische Betätigung also, sondern auch den "Wirkbereich" der Darbietung und Verbreitung des Werks, in dem der Öffentlichkeit Zugang zu diesem verschafft wird (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71

    Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    Die wirtschaftliche Verwertung eines Kunstwerks wird dagegen durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG nicht gewährleistet, ausgenommen vielleicht für den Fall, dass ohne eine wirtschaftliche Auswertung die freie künstlerische Betätigung praktisch nicht mehr möglich wäre (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    Es ist auch nicht erkennbar, dass sein Recht, sich eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zu bilden, sie zu haben und zu bekennen (vgl. BVerfGE 69, 1 ; 93, 1 ), durch seine Nennung in der in Rede stehenden Regierungsäußerung, durch die Bezeichnung auch der Organisation, der er angehört, und durch die Ankündigung beeinträchtigt sein könnte, die staatliche Förderung von Veranstaltungen in Frage zu stellen, bei denen aktiv bekennende Scientologen auftreten.
  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 307/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Mitgliedschaft in der Scientology

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    Auch wenn dies - wie im Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2002 (NJW 2002, S. 2227 ) - offen bleibt, weil die Verwaltungsgerichte hier tatsächliche Feststellungen zu den Zielen und der Betätigung von Scientology nicht getroffen haben, kommt die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 4 Abs. 1 GG nicht in Betracht.
  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14

    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter

    Auch wenn Grundrechtsbeeinträchtigungen durch staatliches Informationshandeln nicht die Voraussetzungen eines Eingriffs im klassischen Sinne erfüllen, weil sie insbesondere nicht auf einer unmittelbaren Regelungswirkung beruhen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. August 2010 - 1 BvR 2585/06 - NJW 2011, 511 ), kann staatliches Informationshandeln aber zu mittelbar-faktischen Grundrechtsbeeinträchtigungen führen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 12. August 2002 - 1 BvR 1044/93 - NVwZ-RR 2002, 801 und vom 16. August 2001 - 1 BvR 1241/97 - NJW 2002, 3458 ).
  • BGH, 19.03.2014 - I ZR 35/13

    Privatkopieschranke auch bei noch nicht veröffentlichten Werken - Porträtkunst

    (2) Zwar ist die Verfassungsmäßigkeit einer Schrankenregelung des Urheberrechtsgesetzes grundsätzlich allein am Maßstab des Art. 14 GG zu messen und scheidet Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als Prüfungsnorm grundsätzlich aus, wenn es allein um die vermögenswerte Seite des Urheberrechts geht (vgl. zu § 46 UrhG aF BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1971 - 1 BvR 765/66, NJW 1971, 2163; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1978 - 1 BvR 352/71, NJW 1979, 2029 - Kirchenmusik; Kammerbeschluss vom 16. August 2002 - 1 BvR 1241/97, NJW 2002, 3458, 3459 f. - Chick Corea).

    Die Kunstfreiheit schützt in gleicher Weise den "Werkbereich" des künstlerischen Schaffens, also die eigentliche künstlerische Betätigung, und den "Wirkbereich" der Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks, mit dem der Öffentlichkeit Zugang zu dem Kunstwerk verschafft wird (BVerfG, NJW 1971, 1645 - Mephisto; GRUR 2001, 149, 151 - Germania 3; NJW 2002, 3458, 3459 f. - Chick Corea; BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 2501/04, GRUR 2005, 881 - Xavier Naidoo; BVerfG, GRUR 2007, 1085 Rn. 63 - Esra, mwN).

  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer

    Ein privatrechtlicher Unterlassungsanspruch des Klägers aus § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK oder ein allgemein anerkannter öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegen schlichtes Verwaltungshandeln durch amtliche Äußerungen (vgl. BVerfG, NJW 2002, 3458 ff.; BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54/10, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, ZUM-RD 2018, 190, juris Rn. 14 ff.) bestehen nicht.
  • VG Gera, 06.07.2010 - 2 E 465/10

    Aufruf zu einer Gegendemonstration

    Ermächtigung für diese Öffentlichkeits- und Informationstätigkeit sei nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. August 2002 - 1 BvR 1241/97 - NJW 2002, 3458).
  • VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 19.1354

    Zur Äußerungsbefugnis eines Amtsträgers bei der Erfüllung kommunaler

    Dieser allgemein anerkannte Anspruch, der Schutz gegen schlichtes Verwaltungshandeln in Gestalt amtlicher Äußerungen bietet (vgl. BVerfG, B.v. 16.8.2002 - 1 BvR 1241/97 - NJW 2002, 3458 ff.; BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.), greift nicht durch, weil der Kläger durch das streitgegenständliche Schreiben nicht in grundrechtlich geschützten Rechtspositionen verletzt wird.
  • VG Gera, 10.09.2010 - 2 E 465/10

    Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht)

    Ermächtigung für diese Öffentlichkeits- und Informationstätigkeit sei nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. August 2002 - 1 BvR 1241/97 - NJW 2002, 3458).
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Rechtsprechung
   EuGH, 21.01.2003 - C-512/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3061
EuGH, 21.01.2003 - C-512/99 (https://dejure.org/2003,3061)
EuGH, Entscheidung vom 21.01.2003 - C-512/99 (https://dejure.org/2003,3061)
EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - C-512/99 (https://dejure.org/2003,3061)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsangleichung - Richtlinie 97/69/EG - Gefährliche Stoffe - Strengere einzelstaatliche Bestimmungen - Zeitliche Geltung von Artikel 95 EG - Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit - Voraussetzungen für die Billigung neuer einzelstaatlicher Bestimmungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 100a [nach Änderung jetzt Artikel 95 EG]; Artikel 95 EG
    Rechtsangleichung - Maßnahmen zur Verwirklichung des Binnenmarktes - Abweichende nationale Regelungen - Kontrolle durch die Kommission - Rechtsgrundlage - Zeitlicher Geltungsbereich von Artikel 95 EG - Jeweilige Verpflichtungen der Kommission und der Mitgliedstaaten

  • EU-Kommission

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Rechtsangleichung; Gefährliche Stoffe; Strengere einzelstaatliche Bestimmungen; Zeitliche Geltung; Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit; Voraussetzungen für die Billigung neuer einzelstaatlicher Bestimmungen

  • Judicialis

    Richtlinie 97/69/EG; ; Entscheidung 1999/836/EG; ; EG Art. 95

  • rechtsportal.de

    Rechtsangleichung - Maßnahmen zur Verwirklichung des Binnenmarktes - Abweichende nationale Regelungen - Kontrolle durch die Kommission - Rechtsgrundlage - Zeitlicher Geltungsbereich von Artikel 95 EG - Jeweilige Verpflichtungen der Kommission und der Mitgliedstaaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K (1999) 3490 endg., mit der die von Deutschland mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen für Mineralwolle in Abweichung von der Richtlinie 97/69/EG zur dreiundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3458
  • NVwZ 2003, 1237
  • EuZW 2003, 307
  • DVBl 2003, 589
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.06.1999 - C-60/98

    Butterfly Music

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-512/99
    Für materielle Rechtsvorschriften gelte daher der Grundsatz, dass eine neue Vorschrift unmittelbar auf die künftigen Folgen eines Sachverhalts anwendbar sei, der unter der Geltung der früheren Vorschrift entstanden sei, wie sich u. a. aus dem Urteil vom 29. Juni 1999 in der Rechtssache C-60/98 (Butterfly Music, Slg. 1999, I-3939, Randnrn.
  • EuGH, 29.01.2002 - C-162/00

    Pokrzeptowicz-Meyer

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-512/99
    Ferner gilt nach ständiger Rechtsprechung bei Fehlen von Übergangsvorschriften eine neue Vorschrift unmittelbar für die künftigen Auswirkungen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der alten Vorschrift entstanden ist (vgl. u. a. Urteil vom 29. Januar 2002 in der Rechtssache C-162/00, Pokrzeptowicz-Meyer, Slg. 2002, I-1049, Randnr. 50).
  • EuGH, 01.06.1999 - C-319/97

    Kortas

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-512/99
    Erst in diesem Zeitpunkt entsteht mit der Billigung oder Untersagung durch die Kommission ein Rechtsakt, der sich auf den vorausgegangenen Tatbestand auswirken kann (vgl. Urteil vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-319/97, Kortas, Slg. 1999, I-3143, Randnrn.
  • EuGH, 13.09.2007 - C-439/05

    Land Oberösterreich / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie 2001/18/EG -

    Die Kommission darf erst entscheiden, wenn sie sich vergewissert hat, dass die einzelstaatlichen Bestimmungen weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 44).

    Nach dieser Vorschrift muss die Einführung einzelstaatlicher Bestimmungen, die von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichen, auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Umwelt oder der Arbeitsumwelt aufgrund eines spezifischen Problems für diesen Mitgliedstaat gestützt werden, das sich nach dem Erlass der Harmonisierungsmaßnahme ergibt; außerdem müssen die in Aussicht genommenen Bestimmungen sowie die Gründe für ihre Einführung der Kommission mitgeteilt werden (Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, Randnr. 80).

    Diese Voraussetzungen sind kumulativ und müssen daher gleichzeitig erfüllt sein; andernfalls sind die abweichenden einzelstaatlichen Bestimmungen von der Kommission abzulehnen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, Randnr. 81).

    Schließlich brauchen die Voraussetzungen des Artikels 95 Absatz 5 EG der Rechtsprechung zufolge, da sie kumulativ vorliegen müssen, nicht alle geprüft zu werden, sofern feststeht, dass eine von ihnen nicht erfüllt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, Randnr. 88).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-405/07

    Niederlande / Kommission - Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie

    6 - Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission (C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 80 ff.).

    8 - Urteile Deutschland/Kommission (zitiert in Fn. 6, Randnr. 80) und vom 13. September 2007, Land Oberösterreich/Kommission (C-439/05 P und C-454/05 P, Slg. 2007, I-7141, Randnr. 57).

    18 - Urteil Deutschland/Kommission (zitiert in Fn. 6, Randnr. 62).

    20 - Urteile Deutschland/Kommission (zitiert in Fn. 6, Randnr. 41) und Dänemark/Kommission (zitiert in Fn. 7, Randnr. 58).

  • EuGH, 06.11.2008 - C-405/07

    Niederlande / Kommission - Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 98/69/EG

    Nach dieser Vorschrift muss die Einführung einzelstaatlicher Bestimmungen, die von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichen, auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Umwelt oder der Arbeitsumwelt aufgrund eines spezifischen Problems für diesen Mitgliedstaat gestützt werden, das sich nach dem Erlass der Harmonisierungsmaßnahme ergibt; außerdem müssen die in Aussicht genommenen Bestimmungen sowie die Gründe für ihre Einführung der Kommission notifiziert werden (vgl. Urteile vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 80, sowie vom 13. September 2007, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, C-439/05 P und C-454/05 P, Slg. 2007, I-7141, Randnr. 57).

    Diese Voraussetzungen sind kumulativ und müssen daher gleichzeitig erfüllt sein; andernfalls sind die abweichenden einzelstaatlichen Bestimmungen von der Kommission abzulehnen (vgl. Urteile Deutschland/Kommission, Randnr. 81, sowie Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, Randnr. 58).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2011 - C-43/10

    Nomarchiaki Aftodioikisi Aitoloakarnanias u.a. - Schutz der Umwelt - Richtlinie

    30 - Vgl. das Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission (C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 45).

    33 - Urteil Deutschland/Kommission (zitiert in Fn. 30, Randnrn. 46 ff.).

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

    Bei Rechtsverhältnissen, deren Wirkungen noch nicht erschöpft sind, gilt aber "bei Fehlen von Übergangsvorschriften" eine neue Vorschrift unmittelbar für die künftigen Auswirkungen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der alten Vorschrift entstanden ist (Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2007 - C-439/05

    Land Oberösterreich / Kommission - Rechtsmittel - Angleichung der

    29 - Randnr. 62, in der das Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission (C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnrn.

    35 - Urteil Deutschland/Kommission, angeführt in Fn. 29, Randnr. 81.

  • EuG, 09.12.2010 - T-69/08

    Polen / Kommission - Rechtsangleichung - Richtlinie 2001/18/EG - Von einer

    Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde demnach Kapitel 3 (Angleichung der Rechtsvorschriften) des Titels V des Dritten Teils des EG-Vertrags geändert (Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 38).

    In diesem Fall muss die Einführung neuer einzelstaatlicher Bestimmungen auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich des Schutzes der Umwelt oder der Arbeitsumwelt gestützt werden und aufgrund eines spezifischen Problems für diesen Mitgliedstaat, das sich nach dem Erlass der Harmonisierungsmaßnahme ergibt, erfolgen (Urteil Deutschland/Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 40).

  • EuG, 08.11.2007 - T-234/04

    Niederlande / Kommission - Nichtigkeitsklage - Entscheidung 2004/1/EG -

    Zu diesem Zweck hat die Kommission zu untersuchen, ob die von dem Mitgliedstaat vorgebrachten Rechtfertigungsgründe stichhaltig sind (Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 44).

    Es wurde deshalb als hinnehmbar angesehen, dass der Mitgliedstaat die Fortgeltung seiner eigenen Vorschriften beantragen kann, vorausgesetzt, dass sie durch wichtige Erfordernisse im Sinne des Art. 30 EG oder in Bezug auf den Schutz der Arbeitsumwelt oder den Umweltschutz gerechtfertigt sind (Urteile Deutschland/Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 41, und Dänemark/Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 58).

  • EuG, 05.10.2005 - T-366/03

    Land Oberösterreich / Kommission - Angleichung der Rechtsvorschriften - Von einer

    Da es sich offenkundig um kumulative Voraussetzungen handelt, müssen sie gleichzeitig erfüllt sein; andernfalls ist der Antrag von der Kommission abzulehnen (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Januar 2003 in der Rechtssache C-512/99, Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-845, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01

    International Power (früher National Power ) / Kommission

    12: - Nach ständiger Rechtsprechung gilt bei Fehlen von Übergangsvorschriften eine neue Vorschrift (hier also der EG-Vertrag) unmittelbar für die künftigen Auswirkungen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der alten Vorschrift entstanden ist: Urteile vom 21. Januar 2003 in der Rechtssache C-512/99 (Deutschland/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 46) und vom 29. Januar 2002 in der Rechtssache C-162/00 (Pokrzeptowicz-Meyer, Slg. 2002, I-1049, Randnr. 50).
  • EuG, 06.05.2009 - T-116/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION BETREFFEND EIN KARTELL AUF

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-226/08

    Stadt Papenburg - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-522/10

    Reichel-Albert - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Koordinierung der

  • EuG, 27.06.2007 - T-182/06

    Niederlande / Kommission - Rechtsangleichung - Abweichende einzelstaatliche

  • EuG, 16.11.2017 - T-458/16

    Acquafarm / Kommission - Außervertragliche Haftung - Fischerei - Von der EU

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