Rechtsprechung
| BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- Deutsches Notarinstitut
RBerG §§ 1, 5, 6
Keine verbotene Rechtsberatung bei lediglich wirtschaftlicher Beratung, mit der rechtliche Vorgäng verknüpft sind (Unterstützung zur Geltendmacchung) - NWB SteuerXpert START
GG Art. 12 Abs. 1
- brak-mitteilungen.de
, S. 37 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
RBerG Art. 1 § 1; BGB § 134; GG Art. 12
Rechtsberatungsgesetz - Tätigkeit eines Erbenermittlers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; RBerG Art. 1 § 1
Anspruch eines "Erbensuchers" auf Vergütung; Verfassungskonforme Auslegung des RBerG - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine unerlaubte Rechtsbesorgung bei Befassung mit rechtlichen Vorgängen, wenn Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange im Vordergrund steht
Besprechungen u.ä. (2)
- brak-mitteilungen.de
, S. 37 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
RBerG Art. 1 § 1; BGB § 134; GG Art. 12
Rechtsberatungsgesetz - Tätigkeit eines Erbenermittlers - EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine unerlaubte Rechtsbesorgung durch Befassung mit rechtlichen Vorgängen bei Wahrnehmung vor allem wirtschaftlicher Belange ("DDR-Grundstück")
Verfahrensgang
- KG, 25.11.1998 - 26 O 324/98
- LG Berlin, 25.11.1998 - 26 O 324/98
- KG, 03.07.2000 - 22 U 1115/99
- BGH, 29.11.2001 - III ZR 326/00
- BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2002, 3531
- ZIP 2002, 2048
- MDR 2003, 297
- NJ 2003, 82
- DVBl 2002, 1635
- DB 2003, 270
- AnwBl 2002, 726
Wird zitiert von ... (40)
- BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04
Erfolgshonorare
Ein solches Interesse habe das Bundesverfassungsgericht bereits ausdrücklich anerkannt (Hinweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2002 - 1 BvR 2251/01 -, NJW 2002, S. 3531). - BVerwG, 27.10.2004 - 6 C 30.03
Insolvenzberatung, Insolvenzverwaltung, Rechtsberatung, Sachbereichserlaubnis, …
Art. 12 Abs. 1 GG erfasst nicht nur Berufe, die sich in bestimmten, traditionellen oder sogar rechtlich fixierten Berufsbildern darstellen, sondern auch die vom Einzelnen frei gewählten untypischen (erlaubten) Betätigungen, aus denen sich dann wieder neue, feste Berufsbilder ergeben mögen (BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84 u.a. - BVerfGE 78, 179 ; Kammerbeschluss vom 27. September 2002 - 1 BvR 2251/01 - NJW 2002, 3531).Es ist danach zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (Urteil vom 16. Juli 2003 - BVerwG 6 C 27.02 - BVerwGE 118, 319 m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. September 2002, a.a.O. S. 3532).
Soweit die Tätigkeit als Insolvenzverwalter nach Art. 1 § 3 Nr. 6 RBerG erlaubnisfrei zulässig ist, mag dies zwar die Einschätzung des Gesetzgebers belegen, diese Betätigung bedürfe nicht der Qualifikation und Pflichtenbindung von Rechtsanwälten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. September 2002, a.a.O. S. 3533).
Um eine erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung handelt es sich (erst) dann, wenn die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BVerwG…, Urteil vom 16. Juli 2003, a.a.O. S. 325; BGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - I ZR 316/98 - NJW 2002, 2877 f. m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. September 2002, a.a.O. S. 3532).
Danach wird etwa eine unterstützende Dienstleistung für Dritte, die auf Sachverhaltsermittlungen, die Einholung von Auskünften und Stellvertretung in einem bestimmten wirtschaftlichen Bereich gerichtet ist, nicht allein deshalb zur Rechtsbesorgung, weil ohne Kenntnis des maßgebenden Rechts jede sachangemessene und wirksame Hilfeleistung unmöglich wäre (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. September 2002, a.a.O. S. 3532).
- BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00
Erbrecht - Erbenermittler: Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz?
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört die genannte Bestimmung zur verfassungsmäßigen Ordnung, wobei sie unter anderem durch den Gemeinwohlbelang gerechtfertigt ist, den Einzelnen und die Allgemeinheit vor nicht sachkundigem Rechtsrat zu schützen; auch genügt sie dem Gebot der Erforderlichkeit und entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 97, 12, 26 f. = NJW 1998, 3481; BVerfG NJW 2000, 1251; BRAK-Mitt. 2001, 80, 81; WRP 2002, 1423, 1424).Dabei sind die öffentlichen Belange, die den Erlaubnisvorbehalt des Rechtsberatungsgesetzes rechtfertigen, gegen die Berufsfreiheit desjenigen abzuwägen, dem wegen des Fehlens einer entsprechenden Erlaubnis die Vornahme bestimmter Handlungen untersagt werden soll (BVerfG WRP 2002, 1423, 1425).
- BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01
Testamentsvollstreckung durch Banken
Dabei sind die öffentlichen Belange (Sicherung der Qualität der Dienstleistung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege), die den Erlaubnisvorbehalt des Rechtsberatungsgesetzes rechtfertigen, gegen die Berufsfreiheit desjenigen abzuwägen, dem wegen des Fehlens einer entsprechenden Erlaubnis die Vornahme bestimmter Handlungen untersagt werden soll (BVerfG WRP 2002, 1423, 1425; BGH GRUR 2002, 993, 995 - Wie bitte?!; GRUR 2003, 886, 887 - Erbenermittler). - BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04
SchuldenHulp
Es ist daher zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BVerfG WRP 2002, 1423, 1425; BGH GRUR 2005, 355, 356 - Testamentsvollstreckung durch Steuerberater, m.w.N.).Die Zulassungsbeschränkungen des Rechtsberatungsgesetzes sind mit Art. 12 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 41, 378, 390; 75, 246, 267; 97, 12, 26 f.; BVerfG NJW 2000, 1251; NJW 2002, 3531).
- BGH, 11.11.2004 - I ZR 182/02
Testamentsvollstreckung durch Steuerberater
Dabei sind die öffentlichen Belange (Sicherung der Qualität der Dienstleistung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege), die den Erlaubnisvorbehalt des Rechtsberatungsgesetzes rechtfertigen, gegen die Berufsfreiheit desjenigen abzuwägen, dem wegen des Fehlens einer entsprechenden Erlaubnis die Vornahme bestimmter Handlungen untersagt werden soll (BVerfG WRP 2002, 1423, 1425; BGH GRUR 2002, 993, 995 - Wie bitte?!; GRUR 2003, 886, 887 - Erbenermittler). - BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 27.02
Ermächtigungsgrundlage, Forderungskauf, gesetzesvertretende Verordnung, …
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Erlaubnisvorbehalt gemäß Art. 1 § 1 RBerG verfassungsgemäß ist (BVerfGE 41, 378 ; 75, 246 ; 97, 12 ; Kammerbeschluss vom 27. September 2002 - 1 BvR 2251/01 - NJW 2002, 3531).Bei der Beurteilung, ob bestimmte Tätigkeiten dem Erlaubnisvorbehalt des Rechtsberatungsgesetzes unterfallen, ist jedoch unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit eine Abwägung der Belange der Qualität der Rechtsberatung und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege einerseits und der Berufsfreiheit des Einzelnen unter Berücksichtigung der Entwicklung der Lebenswirklichkeit andererseits vorzunehmen (BVerfGE 97, 12 und Kammerbeschluss vom 27. September 2002, a.a.O., S. 3532).
- OLG Brandenburg, 08.08.2006 - 6 U 122/05
Voraussetzungen wettbewerbsrechtlicher Irreführung bei der Werbung für …
Diese Tätigkeiten dienen im wesentlichen der Sachverhaltsermittlung und liefern die Grundlage für eine zutreffende Bewertung der wirtschaftlichen Situation des verschuldeten Verbrauchers (vgl. BVerfG NJW 2002, 3531).Wie der weite Begriff der Rechtsbesorgung auszulegen ist, ist Ergebnis einer Abwägung der durch das RBerG geschützten Belange einerseits und der Berufsfreiheit des Einzelnen andererseits (BVerfG NJW 2002, 3531).
So hat denn auch das BVerfG es nicht für mit dem RBerG unvereinbar gehalten, dass ein gewerblicher Erbensucher mit seinen Auftraggebern vereinbart, dass, für den Fall, dass rechtliche Schritte einzuleiten sind, der Erbensucher einen Rechtsanwalt beauftragt und ihn bezahlt (BVerfG NJW 2002, 3531).
Auch erfordert die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des Revisionsgerichts, weil seit der letzten höchstrichterlichen Entscheidung zur Schuldenregulierung (BGH NJW 1987, 3003) rund 20 Jahre vergangen sind und seitdem das Verbot unerlaubter Rechtsbesorgung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2002, 3531) eine neue Ausformung erfahren hat.
- OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 20 U 7/03
Jugendschutzbeauftragter und Rechtsberatungsgesetz
a) Bei der Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubnispflichtiger Rechtsbesorgung wird von der Rechtsprechung (BVerfG NJW 2002, 3531; BGH WRP 2002, 956 - Wir Schuldenmacher) auf den Kern und den Schwerpunkt der Tätigkeit abgestellt, weil eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft ist.Soweit der Anbieter einen externen Nichtanwalt beauftragt, ist er nur bedingt schutzwürdig (vgl. BVerfG NJW 2002, 3531 unter II.2.c)bb)(5)).
Hält der Gesetzgeber selbst für eine von ihm definierte Aufgabe die Qualifikation und Pflichtenbindung von Rechtsanwälten nicht für erforderlich, ist dies besonders zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 2002, 3531 unter II.2.c)bb)(5)).
(5) Die Tätigkeit entspricht auch nicht der üblichen Tätigkeit von Rechtsanwälten (vgl. BVerfG NJW 2002, 3531 unter II.2.c)bb)(4)).
- OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 6 U 119/05
Bankrecht - Darlehensvertrag: Verstoß des Abschlussvertreters gegen das RBerG
Auch führt die Beschränkung der Berufsausübung nicht dazu, dass Wirtschaftsprüfer allgemein ihrer eigentlichen Tätigkeit mangels hinreichender wirtschaftlicher Grundlage nicht mehr nachgehen könnten (anders beim Erbensucher, BVerfG NJW 2002, 3531 LS 2).Allerdings hat das BVerfG speziell für den Bereich der Rechtsberatung zusätzliche Kriterien aufgestellt (insb. BVerfGE 97, 12ff und NJW 2002, 3531 - Erbensucher unter II 2 c aa sowie bb (2)), da sich Wirtschaftsleben und Rechtsanwendung gegenseitig durchdringen.
- BVerfG, 08.01.2007 - 1 BvR 1117/03
Abgrenzung von erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung und erlaubnispflichtiger …
- BGH, 23.02.2006 - III ZR 209/05
Erbrecht - Vergütungsanspruch des gewerblichen Erbensuchers
- BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06
Finanz-Sanierung
- OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 4 U 56/07
Unerlaubte Rechtsberatung: Erlaubnisfreie Erledigung rechtlicher Angelegenheiten …
- BGH, 12.05.2011 - III ZR 107/10
Steuerberater - Nichtigkeit eines "Beratungsvertrag Sanierung"
- OLG Karlsruhe, 09.11.2006 - 4 U 174/05
Erbrechtsberatung durch Banken - Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz
- BGH, 29.10.2003 - IV ZR 122/02
Bauträger - Treuhänder: Wann liegt unzulässige Rechtsberatung vor?
- OLG Hamburg, 22.11.2007 - 3 U 13/06
Erlaubnisbedarf für sog. technischen Versicherungsmakler nach Art.1 § 1 RBerG
- OLG Düsseldorf, 13.05.2005 - 4 U 146/04
Mehr Geld für Lebensversicherte bei Kündigung möglich
- OLG Köln, 30.07.2004 - 6 U 73/04
Rechtsberatung durch Verein, der Hilfe für Verfolgte, Vertriebene und Migranten …
- OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 8 U 33/03
Bankrecht - Immobilienanlage: Rechtsschein einer unwirksamen Treuhändervollmacht
- BGH, 15.12.2009 - VIII ZR 296/08
Einhaltung der Grenze einer erlaubnispflichtigen Besorgung fremder …
- KG, 06.09.2005 - 1 W 159/05
Erbrecht: Pflichten eines Erben im Zusammenhang mit der Ermittlung weiterer Erben
- BGH, 30.09.2010 - III ZR 7/10
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision; Erlaubnis zur Rechtsbesorgung
- OLG Celle, 01.04.2004 - 4 U 130/03
Immobilienanlagen - Treuhänder von Immobilienfonds: Erlaubnis nach RBerG nötig?
- OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 9 U 94/03
Unerlaubte Rechtsbesorgung: Abschluss von Darlehensvertrag und …
- BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09
Rechtsanwälte - Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft wegen Vermögensverfalls
- FG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 13 K 16/01
Ort der Leistungen, die ein Steuerberater als gerichtlich bestellter …
- OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
"Hilfe bei vorbereitenden Maßnahmen zur Schuldensanierung" kein Verstoß gegen das …
- OLG Stuttgart, 30.12.2005 - 6 U 107/05
Finanzierter Fondsbeitritt: Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages wegen …
- OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - 6 U 46/05
Besorgen von Rechtsangelegenheiten ohne Erlaubnis - Voraussetzungen für eine …
- OLG Hamm, 11.07.2007 - 31 U 289/06
- KG, 21.03.2003 - 5 U 328/02
Wettbewerbsverstoß durch berufsrechtswidrige Werbung: Zulässige …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2003 - L 16 B 24/03
Krankenversicherung
- LG Leipzig, 08.06.2004 - 5 O 2847/04
Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbenermittlers
- LG Frankfurt/Oder, 13.04.2006 - 32 O 82/04
Honoraranspruch aus Beratervertrag
- OLG Düsseldorf, 10.07.2003 - 6 U 81/02
- SG Aachen, 02.02.2007 - S 20 SO 5/07
Sozialhilfe
- LG Mannheim, 14.02.2003 - 8 O 393/02
Immobilienanlagen - Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz
- KG, 02.05.2007 - 7 U 143/06
Bauvertrag - Forderungskaufvertrag wegen unerlaubter Rechtsberatung nichtig?
