Rechtsprechung
   EuGH, 01.10.2002 - C-167/00   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 3 - Zuständigkeit bei einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder bei Ansprüchen aus einer solchen Handlung - Vorbeugende Verbandsklage - Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Untersagung der Verwendung missbräuchlicher Klauseln durch Gewerbetreibende in Verbraucherverträgen

  • Europäischer Gerichtshof

    Henkel

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 3 - Zuständigkeit bei einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder bei Ansprüchen aus einer solchen Handlung - Vorbeugende Verbandsklage - Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Untersagung der Verwendung missbräuchlicher Klauseln durch Gewerbetreibende in Verbraucherverträgen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung der EuGVÜ-Zuständigkeitsvorschriften bei vorbeugender Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzvereins gegen AGB zu Gunsten Deliktsgerichtsstandes

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2002, I-8111
  • NJW 2002, 3617
  • EuZW 2002, 657
  • NVwZ 2003, 337 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)  

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 217/08  

    Vorlagebeschluss Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

    In diesem Gerichtsstand sind alle Klagen zulässig, mit denen eine Schadenshaftung geltend gemacht wird, die nicht an einen Vertrag im Sinne des Art. 5 Nr. 1 EuGVVO anknüpft (vgl. zu Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ: EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2002 - Rs. C-167/00, NJW 2002, 3617 Tz. 36 - Henkel - m.w.N.).

    Erfasst werden neben Ansprüchen auf Geldersatz auch Unterlassungsansprüche (EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2002 - Rs. C-167/00, a.a.O., Tz. 44 ff. - Henkel; BGH, Urteil vom 24. Oktober 2005 - II ZR 329/03 - VersR 2006, 566; Gottwald in MünchKomm-ZPO, 3. Aufl., Art. 5 EuGVVO, Rn. 56; Roth, a.a.O., S. 146, 149; 8 Kubis, a.a.O., S. 111 ff.).

    Ausweislich des Wortlauts des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO fallen auch vorbeugende Klagen in den Anwendungsbereich der Bestimmung (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2002 - Rs. C-167/00 - a.a.O., Tz. 50; BGH, Urteil vom 24. Oktober 2005 - II ZR 329/03 - a.a.O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2009 - C-533/07  

    Verordnung Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. 1 - Zuständigkeit für Verfahren, die einen

    Die italienische Regierung ist der Ansicht, dass wegen des Erfordernisses der Kontinuität der Auslegung im Verhältnis zwischen dem Brüsseler Übereinkommen und der Verordnung Nr. 44/2001, das der Gerichtshof in Bezug auf Art. 5 Nr. 3 in den Urteilen Henkel(22) und Gantner(23) bestätigt habe, Art. 5 Nr. 1 Buchst. a dieser Verordnung genauso ausgelegt werden müsse wie Art. 5 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens.

    Auf die Bedeutung einer einheitlichen Auslegung im Verhältnis zwischen dem Brüsseler Übereinkommen und der Verordnung Nr. 44/2001 hat der Gerichtshof bereits im Urteil Henkel(93) hingewiesen, in dem er allerdings nicht die Verordnung, sondern das Brüsseler Übereinkommen ausgelegt hat, das in der Rechtssache in zeitlicher Hinsicht einschlägig war.

    (22)  - Urteil vom 1. Oktober 2002, Henkel (C-167/00, Slg. 2002, I-8111).

    (93)  - Urteil Henkel (in Fn. 22 angeführt).

    (94)  - Das Urteil Henkel wurde am 1. Oktober 2002 verkündet; die Verordnung Nr. 44/2001 trat am 1. März 2002 in Kraft.

    (96)  - Urteil Henkel (in Fn. 22 angeführt, Randnr. 49).

  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 114/04  

    Wagenfeld-Leuchte

    Ist die Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ durch den Ort des schädigenden Ereignisses begründet, erstreckt sie sich auch auf Unterlassungsansprüche, die aus der behaupteten Verletzung hergeleitet werden (vgl. EuGH, Urt. v. 1.10.2002 - C-167/00, Slg. 2002, I-8111 = NJW 2002, 3617 Tz. 48, 49 - Henkel; BGH, Urt. v. 24.10.2005 - II ZR 329/03, NJW 2006, 689 Tz. 7).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht