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   BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02   

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https://dejure.org/2002,2445
BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02 (https://dejure.org/2002,2445)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2002 - 4 StR 163/02 (https://dejure.org/2002,2445)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2002 - 4 StR 163/02 (https://dejure.org/2002,2445)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 92 AuslG; § 92 a AuslG; 24 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 24 StGB
    Schengener Abkommen; Vertragsstaat; Einschleusen; Durchschleusen; Ausschleusen; Abgrenzung vollendeter / unbeendeter Versuch; tatbestandliche Handlungseinheit; Inkrafttreten; Inkraftsetzung; Anstiftung (Vertypung als Täterschaft); genuine link (völkerrechtlicher ...

  • lexetius.com

    AuslG § 92 a Abs. 4

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3642
  • NVwZ 2003, 125
  • StV 2003, 81 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 570/98

    Einschleusen, Durchschleusen von Ausländern; Durchfahrt in einen Drittstaat

    Auszug aus BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02
    bb) Allerdings erfaßt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Strafvorschrift des § 92 a Abs. 1 i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG über das Einschleusen von Ausländern auch das Durchschleusen von Ausländern, die sich auf dem Wege in ein Drittland vorübergehend in Deutschland illegal - im Fall des § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG ohne Aufenthaltserlaubnis oder Duldung - aufhalten (BGHSt 45, 103; BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 3 StR 88/99).

    Ergibt sich nämlich, daß der Angeklagte über die bislang getroffenen Feststellungen hinaus an dem gesamten Schleusungsvorgang der Inder aus dem Ausland durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beteiligt war, könnten ihm im Rahmen der zur Täterschaft verselbständigten Beihilfehandlung nach § 92 a Abs. 1 und 2 AuslG (vgl. BGHSt 45, 103, 107) auch eine illegale Einschleusung der Inder in die Bundesrepublik Deutschland und deren - zumindest zunächst - illegaler Aufenthalt im Inland zugerechnet werden: Daß der Angeklagte möglicherweise an dem Einschleusungsvorgang selbst nicht unmittelbar beteiligt war, würde dem nicht entgegenstehen, so wie auch eine feste Einbindung des Angeklagten in die Schleuserorganisation nicht vorausgesetzt wird.

    Unerheblich wäre auch, ob eine Aufenthaltsberechtigung der Schleusungswilligen in der Bundesrepublik Deutschland - wie das Landgericht meint - selbst für den Fall zu verneinen sei, daß Asylgesuche mit der Folge des § 55 Asylverfahrensgesetz gestellt worden seien, weil die Inder ein Asylgesuch "letztlich nur zum Schein" (UA 9) gestellt oder jedenfalls durch die konspirativen Umstände ihrer Ausschleusung einen Asylantrag konkludent zurückgenommen hätten (UA 18 a.E.; vgl. dazu die Erwägung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs NJW 1999, 2827, 2828, in BGHSt 45, 103 nicht mit abgedruckt).

    Zwar erfaßt die Vorschrift des § 92 a AuslG besondere Formen der zur Täterschaft verselbständigten Anstiftung und Beihilfe zu den darin genannten Vergehen nach § 92 AuslG (vgl. BGHSt 45, 103, 107; Senge in Erbs/Kohlhaas 138. ErgLfg. AuslG § 92 a Rdn. 3).

  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98

    (Teilnahme beim) Einschleusen von Ausländern; Schlepperorganisation;

    Auszug aus BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02
    Dabei käme es für eine Strafbarkeit der Hilfestellung durch den Angeklagten nach § 92 a AuslG nicht darauf an, ob den unerlaubt eingereisten Indern der persönliche Strafaufhebungsgrund gemäß Art. 31 Abs. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) zur Seite gestanden hat (BGH StV 1999, 382; Westphal/Stoppa Ausländerrecht für die Polizei, 2. Aufl. S. 538 ff., 542, 554 f. m.w.N.).

    Schleusertätigkeit, die nicht zu dem in § 92 AuslG vorausgesetzten Erfolg führt, ist deshalb nur als Versuch nach § 92 a Abs. 3 AuslG erfaßt (vgl. BGH StV 1999, 382; BGH NStZ 2002, 33, 34; Stoppa in Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, Bd. II , Stand 1. Februar 2002, AuslG § 92 a Rdn. 100).

  • BayObLG, 18.06.1999 - 4St RR 51/99

    Anwendung des § 92 a Abs. 4 AuslG bei Tatzeitpunkt vor Bekanntgabe des Beitritts

    Auszug aus BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02
    Daß das Inkrafttreten erst nachträglich bekannt gemacht wurde (BGBI 2002 II 627, ausgegeben am 14. März 2002), steht der Anwendbarkeit von § 92 a Abs. 4 AuslG nicht entgegen (vgl. BayObLGSt 1999, 113, 117 f.; Senge in Erbs/Kohlhaas aaO Rdn. 19).

    Auch die Einzelbegründung zu Art. 4 Nr. 3 des Gesetzentwurfs knüpfte für die Anwendung der Strafvorschrift des § 92 Abs. 4 a.F. AuslG an die "gewerbliche Mitwirkung bei der illegalen Einreise in das Gebiet der Staaten" an, "in denen das Übereinkommen in Kraft getreten" ist (BTDrucks. 12/2453 S. 9, Hervorheb. durch den Senat; in diesem Sinne auch BayObLGSt 1999, 113, 116).

  • BGH, 09.02.2000 - 5 StR 650/99

    Einfuhr von Betäubungsmitteln; Vollendung

    Auszug aus BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02
    Im übrigen kommt nach dem oben zu Fall II. 4 der Urteilsgründe Gesagten (s.o. 2. b) eine Strafbarkeit des Angeklagten ohnedies nur wegen versuchter Einschleusung nach § 92 a Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 AuslG in Betracht, wenn - wozu sich das angefochtene Urteil nicht verhält - die schleusungswilligen Personen dänisches Hoheitsgebiet nicht erreicht haben, sondern die Ausschleusung schon auf deutscher Seite der Grenze gescheitert war (vgl. zur entsprechenden Fragestellung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 25, 30, 38).
  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 88/99

    "Durchschleusen" von Ausländern durch Deutschland

    Auszug aus BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02
    bb) Allerdings erfaßt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Strafvorschrift des § 92 a Abs. 1 i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG über das Einschleusen von Ausländern auch das Durchschleusen von Ausländern, die sich auf dem Wege in ein Drittland vorübergehend in Deutschland illegal - im Fall des § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG ohne Aufenthaltserlaubnis oder Duldung - aufhalten (BGHSt 45, 103; BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 3 StR 88/99).
  • BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91

    Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze -

    Auszug aus BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02
    Im übrigen kommt nach dem oben zu Fall II. 4 der Urteilsgründe Gesagten (s.o. 2. b) eine Strafbarkeit des Angeklagten ohnedies nur wegen versuchter Einschleusung nach § 92 a Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 AuslG in Betracht, wenn - wozu sich das angefochtene Urteil nicht verhält - die schleusungswilligen Personen dänisches Hoheitsgebiet nicht erreicht haben, sondern die Ausschleusung schon auf deutscher Seite der Grenze gescheitert war (vgl. zur entsprechenden Fragestellung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 25, 30, 38).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 51/01

    Hilfeleisten beim Aus- oder Durchschleusen

    Auszug aus BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02
    Erschöpft sich dagegen die Tathandlung darin, einem Ausländer in dem Bemühen Hilfe zu leisten, Deutschland zu verlassen, erfüllt dies - sofern nicht die Voraussetzungen des die sog. Schengen-Staaten betreffenden § 92 a Abs. 4 AuslG erfüllt sind - keinen Straftatbestand (BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 4; in diesem Sinne auch Klesczewski StV 2000, 364, 365 f.), ohne daß es auf den "ausländerrechtlichen Status" der zu schleusenden Personen im Inland ankäme.
  • BGH, 10.02.1993 - 2 StR 20/93

    Betäubungsmittel - Einfuhr - Vollendung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02
    Im übrigen kommt nach dem oben zu Fall II. 4 der Urteilsgründe Gesagten (s.o. 2. b) eine Strafbarkeit des Angeklagten ohnedies nur wegen versuchter Einschleusung nach § 92 a Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 AuslG in Betracht, wenn - wozu sich das angefochtene Urteil nicht verhält - die schleusungswilligen Personen dänisches Hoheitsgebiet nicht erreicht haben, sondern die Ausschleusung schon auf deutscher Seite der Grenze gescheitert war (vgl. zur entsprechenden Fragestellung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 25, 30, 38).
  • BGH, 08.11.2000 - 1 StR 447/00

    Tatbestand des Einschleusens von Ausländern (Ausschleusen über Binnengrenzen);

    Auszug aus BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02
    bb) Die Anwendung von § 92 a Abs. 4 AuslG auf den hier festgestellten Fall des (beabsichtigten Schleusens) der Inder über die gemeinsamen Binnengrenzen der sog. Schengen-Staaten hinweg ist zutreffend (BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 3).
  • BGH, 05.09.2001 - 3 StR 174/01

    Untauglichen Versuch der Verletzung eines Dienstgeheimnisses; Negativauskunft;

    Auszug aus BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02
    Schleusertätigkeit, die nicht zu dem in § 92 AuslG vorausgesetzten Erfolg führt, ist deshalb nur als Versuch nach § 92 a Abs. 3 AuslG erfaßt (vgl. BGH StV 1999, 382; BGH NStZ 2002, 33, 34; Stoppa in Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, Bd. II , Stand 1. Februar 2002, AuslG § 92 a Rdn. 100).
  • BGH, 06.06.2012 - 4 StR 144/12

    Hehlerei (tatbestandsloses Handeln des Mittäters der Vortat); Strafzumessung

    Findet die unerlaubte Einreise nicht statt oder wird sie nur versucht, kommt beim mit Schleusermerkmalen handelnden Unterstützer eine Strafbarkeit wegen versuchten Hilfeleistens nach § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AufenthG in Betracht (BGH, Beschluss vom 12. September 2002 - 4 StR 163/02, NJW 2002, 3642, 3643).
  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 238/22

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum versuchten Hilfeleisten;

    Strafbar nach § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AufenthG, §§ 22, 23 StGB wegen versuchten Einschleusens von Ausländern ist daher nicht nur die Unterstützung einer versuchten unerlaubten Einreise eines anderen (Hilfeleistung zum Versuch; s. hierzu BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400 f.; vom 12. September 2002 - 4 StR 163/02, NJW 2002, 3642, 3643; vom 5. September 2001 - 3 StR 174/01, NStZ 2002, 33, 34), sondern bereits die versuchte Hilfeleistung (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400 f.; vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821 Rn. 4; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409 f.; Huber/Mantel/Bergmann, AufenthG/AsylG, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 67; MüKoStGB/Gericke, 4. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 3, 44; Bergmann/Dienelt/Stephan, Ausländerrecht, 14. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 32).
  • BGH, 08.03.2017 - 5 StR 333/16

    Keine Auswirkungen der unionsrechtlichen Rückführungsrichtlinie auf die

    Da hiervon weder die Tatbestands- noch die Rechtswidrigkeitsebene tangiert ist, verbleibt es nach den Grundsätzen der limitierten Akzessorietät bei der Strafbarkeit des "Schleusers' (zu Art. 31 Genfer Flüchtlingskonvention BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409; Beschluss vom 12. September 2002 - 4 StR 163/02, NJW 2002, 3642, 3643; MüKoStGB/Gericke, aaO, § 96 AufenthG Rn. 3; Mosbacher, aaO, § 4 Rn. 243).
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15

    Gesetzlicher Richter (nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung; anhängige

    Da Einreise und Aufenthalt in diesem Fall planmäßige Zwischenglieder des gesamten Schleusungsvorgangs sind, können auch Hilfestellungen, die für sich betrachtet in erster Linie den Ausreisebemühungen dienen, als strafbare Beihilfe zu dem Einreise- oder Aufenthaltsdelikt zu qualifizieren sein (BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - 3 StR 570/98, BGHSt 45, 103, 105 f.; Beschluss vom 12. September 2002 - 4 StR 163/02; NJW 2002, 3642, 3643).
  • LG Hof, 20.04.2017 - 5 KLs 354 Js 1442/16

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern

    Schleusertätigkeit, die nicht zu dem in § 95 Abs. 1 und Abs. 2 AufenthG vorausgesetzten "Erfolg" führt, ist deshalb nur als Versuch nach § 96 Abs. 3 AufenthG erfasst (BGH, Beschl. v. 12.09.2002 - 4 StR 163/02, NJW 2002, 3642, 3643 - zu §§ 92, 92a AuslG a.F.).
  • BGH, 01.08.2012 - 4 StR 226/12

    Gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (Vollendung durch

    Wird die vom Täter unter Verwirklichung von Schleusermerkmalen geförderte unerlaubte Einreise nicht vollendet, kommt nur eine Strafbarkeit wegen versuchten Einschleusens in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, Tz. 4; vom 12. September 2002 - 4 StR 163/02, NJW 2002, 3642, 3643; vom 5. September 2001 - 3 StR 174/01, NStZ 2002, 33, 34).
  • BGH, 09.09.2003 - 4 StR 269/03

    Einschleusen von Ausländern (entgeltliches, gewerbsmäßiges, wiederholtes,

    Zwar hat das Landgericht in den Fällen II. 2. und 8. der Urteilsgründe im Ausgangspunkt zutreffend § 92 a Abs. 4 AuslG angewendet, da die Ausländer in beiden Fällen über die gemeinsame Binnengrenze mit einem sogenannten Schengen-Staat nach Deutschland geschleust werden sollten (vgl. BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 3 und 5; BGH NJW 2002, 3642, 3643).
  • BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02

    Beweiswürdigung (Widersprüchlichkeit des Urteils; Prüfung eines Geständnisses auf

    Wegen der mit dem Einschleusen von Ausländern verbundenen Rechtsprobleme verweist der Senat auf die Entscheidungen BGHSt 45, 103; BGHR AuslG § 92 a Hilfe 1 und BGH NJW 2002, 3642.
  • BGH, 18.07.2007 - 5 StR 39/07

    Beweiswürdigung (unzureichende Feststellung der Tatbeteiligung bei vorherigem

    Der Senat entnimmt den - wie die gesamten Feststellungen wörtlich mit der Anklage übereinstimmenden - Feststellungen zur Bandenabrede (UA S. 12), dass der - entsprechend der Anklage geständige - Angeklagte die Schleusungsaktionen jeweils in ihren wesentlichen Merkmalen erkannt und seine Beiträge (vgl. BGHSt 50, 105, 120) als Teil der Durchschleusungsaktionen geleistet hat (vgl. BGH NJW 2002, 3642, 3643).
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