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   BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00   

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https://dejure.org/2002,484
BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00 (https://dejure.org/2002,484)
BVerfG, Entscheidung vom 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00 (https://dejure.org/2002,484)
BVerfG, Entscheidung vom 15. August 2002 - 1 BvR 1790/00 (https://dejure.org/2002,484)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes zugunsten eines für einen Jahrmarkt abgelehnten Marktbeschickers - keine Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache

  • Wolters Kluwer

    Jahrmarkt - Marktbeschicker - Schausteller - Standplatz - Auswahlkriterium - Punktesystem - Platzkapazität - Einstweiliger Rechtschutz - Rechtschutzgarantie - Prüfungsumfang - Erledigung

  • Judicialis

    GewO § 70; ; VwGO § 123; ; VwGO § 152 Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4; GewO § 70
    Einstweiliger Rechtsschutz für einen Marktbeschicker

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    GG Art. 19 Abs. 4; § 70 GewO; § 123 VwGO; § 90 Abs. 2 BVerfGG
    Zulassung zur Teilnahme am Jahrmarkt - Konkurrentenstreit - effektiverPrimärrechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3691
  • NVwZ 2003, 729 (Ls.)
  • NJ 2003, 81
  • DVBl 2003, 257
 
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Wird zitiert von ... (159)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00
    Gewährleistet wird nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 m.w.N.; 93, 1 ).

    Das Erfordernis effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass gerichtlicher Rechtsschutz namentlich in Eilverfahren so weit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich die Maßnahme bei endgültiger rechtlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 93, 1 ).

  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00
    Im Falle der Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens kommt es für das Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses darauf an, ob entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung andernfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint oder ob eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00
    Gewährleistet wird nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 m.w.N.; 93, 1 ).
  • VG Düsseldorf, 26.11.2020 - 6 L 2150/20

    Keine Vollverschleierung am Steuer ("Niqab")

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. November 2017 - 4 B 891/17, GewArch 2018, 117 = juris, Rn. 37; BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 2011 - 2 BvR 1206/11, NJW 2011, 3706 = juris, Rn. 15, und vom 15. August 2002 - 1 BvR 1790/00, NJW 2002, 3691 = juris, Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 7 VR 6.11, juris, Rn. 6.
  • VG Neustadt, 17.10.2011 - 3 L 904/11

    Ausschluss von Parteien von der Vergabe gemeindlicher Räume

    Die sachliche Prüfung des Anordnungsanspruches scheitert hier nicht am Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache (BVerfG, Beschluss vom 15. August 2002 - 1 BvR 1790/00 -, NJW 2002, 3691f).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Gewährleistet wird nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 37, 150 ; 65, 1 ; 93, 1 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 2002 - 1 BvR 1790/00 -, NJW 2002, S. 3691 f.).

    Das Erfordernis effektiven Rechtsschutzes enthält in Verfahren, in denen ein Primärrechtsschutz zur Abwendung von Gefahren und möglicher Nachteile begehrt wird, auch das Gebot, dass durch den gerichtlichen Rechtsschutz so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvor zu kommen ist (vgl. BVerfGE 93, 1 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 2002 - 1 BvR 1790/00 -, NJW 2002, S. 3691 ).

    Aus ihm folgt, dass keine überspannten Anforderungen an die Voraussetzungen der Gewährung gerichtlichen Rechtsschutzes zu stellen sind (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 2002 - 1 BvR 1790/00 -, NJW 2002, S. 3691 ).

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