Rechtsprechung
AG Starnberg, 14.08.2002 - 2 C 1479/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- LawCommunity.de
Sperrung eines Telefonanschlusses
- JurPC
Anscheinsbeweis bei TK-Entgeltabrechnung
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Telefonrechnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Wiederherstellung eines gesperrten Telefonanschlusses; Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Zweifelsfreie Erbringung von Beweisen über Verzug der Bezahlung von Rechnungen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Telefonanschlusskündigung: 0190 - Zahlungsverzug - Einzelnachweis mit Fehlern
- dialerundrecht.de
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Telefonrechnung - Anscheinsbeweis - Fehlermöglichkeiten
- kanzlei.biz
Kein Anscheinsbeweis für Richtigkeit der Telefonrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verbraucherschutzseite.de (Kurzinformation)
Kein Anscheinsbeweis bei überhöhten Telefonrechnungen
Papierfundstellen
- NJW 2002, 3714
Wird zitiert von ... (5)
- LG Karlsruhe, 10.03.2004 - 1 S 123/03
Einwendungen gegen die Abrechnung von Mehrwertdiensten in der Telefonrechnung: …
Sie macht nämlich nicht geltend, es sei ein Softwareprogramm tätig geworden, das einen Verbindungsaufbau nur simuliert habe (vgl. zu diesem Gesichtspunkt AG Starnberg, NJW 2002, 3714). - AG Bühl, 30.09.2003 - 3 C 260/03
Dialer
Jedenfalls bezieht sich die von dem Beklagten angeführte Entscheidung des AG Starnberg (NJW 2002, 3714) auf den speziellen Fall einer gegenüber früheren Rechnungen plötzlich weit überhöhten Telefonrechnung. - AG Crailsheim, 27.02.2004 - 4 C 554/03
Neues 0190-Dialer-Urteil
Vielmehr müsste die Klägerin darlegen und beweisen, inwiefern die Verbindung mit Willen der Beklagten im konkreten Fall zustandegekommen sein soll und insbesondere, dass die Inanspruchnahme nach vorheriger zumutbarer Kenntnisnahme von den Konditionen erfolgt ist (vgl. AG Dortmund, Urteil vom 06.01.2004, Az: 107 C 13053/03; ähnlich AG Viersen, Urteil vom 20.01 .2004, Az. 17 C 304/03; AG Mettmann, Urteil vom 17.11.2003, Az. 27 C 104/03; jeweils zitiert nach www.DialerundRecht.de ; AG Starnberg, NJW 2002, S. 3714 f.)). - AG Pinneberg, 24.10.2003 - 66 C 191/03
Einordnung der Vorlage einer Rechnung als Anscheinsbeweis; Anforderungen an den …
(Urteil des AG Stamberg vom 14.08.2002, Az.: 2 C 1479/01; LG Kiel Az. 11 O 433/02). - AG Singen, 04.05.2004 - 1 C 137/03 Für das Vorliegen der erforderlichen übereinstimmenden Willenserklärungen trägt die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast (Amtsgericht Stamberg, NJW 2002, 3714 und Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil v. 02.08.2003, Az: 316 C 354/03).