Rechtsprechung
   AG Starnberg, 14.08.2002 - 2 C 1479/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4549
AG Starnberg, 14.08.2002 - 2 C 1479/01 (https://dejure.org/2002,4549)
AG Starnberg, Entscheidung vom 14.08.2002 - 2 C 1479/01 (https://dejure.org/2002,4549)
AG Starnberg, Entscheidung vom 14. August 2002 - 2 C 1479/01 (https://dejure.org/2002,4549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiederherstellung eines gesperrten Telefonanschlusses; Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Zweifelsfreie Erbringung von Beweisen über Verzug der Bezahlung von Rechnungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Telefonanschlusskündigung: 0190 - Zahlungsverzug - Einzelnachweis mit Fehlern

  • dialerundrecht.de
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Telefonrechnung - Anscheinsbeweis - Fehlermöglichkeiten

  • kanzlei.biz

    Kein Anscheinsbeweis für Richtigkeit der Telefonrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3714
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • LG Karlsruhe, 10.03.2004 - 1 S 123/03

    Einwendungen gegen die Abrechnung von Mehrwertdiensten in der Telefonrechnung:

    Sie macht nämlich nicht geltend, es sei ein Softwareprogramm tätig geworden, das einen Verbindungsaufbau nur simuliert habe (vgl. zu diesem Gesichtspunkt AG Starnberg, NJW 2002, 3714).
  • AG Bühl, 30.09.2003 - 3 C 260/03

    Dialer

    Jedenfalls bezieht sich die von dem Beklagten angeführte Entscheidung des AG Starnberg (NJW 2002, 3714) auf den speziellen Fall einer gegenüber früheren Rechnungen plötzlich weit überhöhten Telefonrechnung.
  • AG Crailsheim, 27.02.2004 - 4 C 554/03

    Neues 0190-Dialer-Urteil

    Vielmehr müsste die Klägerin darlegen und beweisen, inwiefern die Verbindung mit Willen der Beklagten im konkreten Fall zustandegekommen sein soll und insbesondere, dass die Inanspruchnahme nach vorheriger zumutbarer Kenntnisnahme von den Konditionen erfolgt ist (vgl. AG Dortmund, Urteil vom 06.01.2004, Az: 107 C 13053/03; ähnlich AG Viersen, Urteil vom 20.01 .2004, Az. 17 C 304/03; AG Mettmann, Urteil vom 17.11.2003, Az. 27 C 104/03; jeweils zitiert nach www.DialerundRecht.de ; AG Starnberg, NJW 2002, S. 3714 f.)).
  • AG Pinneberg, 24.10.2003 - 66 C 191/03

    Einordnung der Vorlage einer Rechnung als Anscheinsbeweis; Anforderungen an den

    (Urteil des AG Stamberg vom 14.08.2002, Az.: 2 C 1479/01; LG Kiel Az. 11 O 433/02).
  • AG Singen, 04.05.2004 - 1 C 137/03
    Für das Vorliegen der erforderlichen übereinstimmenden Willenserklärungen trägt die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast (Amtsgericht Stamberg, NJW 2002, 3714 und Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil v. 02.08.2003, Az: 316 C 354/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht