Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 13.05.2002

Rechtsprechung
   BGH, 25.07.2002 - 3 StR 41/02   

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BGH, 25.07.2002 - 3 StR 41/02 (https://dejure.org/2002,2622)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2002 - 3 StR 41/02 (https://dejure.org/2002,2622)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 3 StR 41/02 (https://dejure.org/2002,2622)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 46 Abs. 2 StGB; § 249 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 21e GVG
    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des Motivs der verbleibenden vollendeten Tat bei strafbefreiendem Rücktritt von einem sog. qualifizierten Versuch; Tatumstand des gesamten Tatgeschehens); unzulässige Verfahrensrüge; Mord (Heimtücke; Ermöglichung einer ...

  • lexetius.com

    StGB § 24 Abs. 1, § 46 Abs. 2

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3717
  • NStZ 2003, 143
  • StV 2003, 218
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 3 StR 41/02
    Dieser Tatumstand, der sich auf das Tatgeschehen insgesamt bezieht und den Unrechts- und Schuldgehalt auch des vollendeten Körperverletzungsdelikts mitprägt, durfte strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 42, 43, 45 f.).

    Dieser darf jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sog. qualifizierten Versuch nach einem strafbefreienden Rücktritt nicht mehr für die Strafzumessung des verbleibenden, bereits vollendeten Delikts herangezogen werden (vgl. BGHSt 42, 43, 45 m. w. N.).

    Denn diese dürfen, wenn sie - auch - die verbleibende Tat charakterisieren, dort strafschärfend berücksichtigt werden (BGHSt 42, 43 ff. zum planmäßigen Vorgehen des Täters; gleiches gilt, wie oben ausgeführt, hier auch für den Angriff auf ein schlafendes Opfer).

  • BGH, 17.05.1955 - 1 StR 154/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 3 StR 41/02
    Anm. Dreher unter Zitierung einer entgegenstehenden Entscheidung des gleichen Senats vom 17. Mai 1955 - 1 StR 154/55).
  • BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68

    Beiordnung eines Hilfsrichters als Richterwechsel - Besetzung einer großen

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 3 StR 41/02
    Im übrigen wäre die Rüge aus den vom Generalbundesanwalt genannten Gründen auch unbegründet; insbesondere ist das pflichtgemäße Ermessen durch die Änderung nicht verletzt (vgl. zum Ermessen BGHSt 22, 237, 239 f.; vgl. im übrigen zur Zulässigkeit von Änderungsbeschlüssen bei Verhinderungen, die zwei Monate übersteigen, Kissel, GVG 3. Aufl. § 21 e Rdn. 112, 114; ab drei Monaten: Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht 2. Aufl. GVG § 21 e Rdn. 9).
  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13

    Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes bei mittäterschaftlich

    Schon deshalb kann der Senat offenlassen (s. bereits BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 StR 41/02, NStZ 2003, 143, 144), ob in einem Fall, in dem sich der auf das weitergehende versuchte Delikt gerichtete Vorsatz mit dem Motiv für die verbleibende vollendete Tat überschneidet, im Einzelfall etwas anderes gelten könnte.
  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 64/19

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Legalprognose; Wahrscheinlichkeit

    Demgemäß ist es von Rechts wegen nicht zu beanstanden, wenn in die Zumessung der wegen des verbliebenen vollendeten Delikts zu verhängenden Strafe jedenfalls diejenigen äußeren Umstände eingestellt werden, die sich auf das Tatgeschehen insgesamt beziehen und den Unrechts- und Schuldgehalt sowohl des vom Rücktritt erfassten als auch des verbliebenen vollendeten Delikts charakterisieren (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44; Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 StR 41/02, NStZ 2003, 143, 144; die Berücksichtigung der inneren Tatumstände ablehnend BGH, Beschluss vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, NStZ-RR 2010, 202 mwN; dagegen ausdrücklich offen gelassen in BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 StR 41/02, NStZ 2003, 143, 144).

    Hier hätte das Ausblenden der subjektiven Tatsachen nämlich zur Folge, dass eine "gewissermaßen motivlose, im luftleeren Raum schwebende Straftat' zurückbliebe (vgl. für die Strafzumessung BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 StR 41/02, NStZ 2003, 143, 144 unter Verweis auf Dallinger, MDR 1966, 726).

  • BGH, 28.11.2012 - 5 StR 416/12

    Besetzungseinwand (Mitwirkung eines bereits an der aufgehobenen Entscheidung

    Zu den darzulegenden Tatsachen gehört im Fall des § 338 Nr. 1b StPO auch der rechtzeitig erhobene Besetzungseinwand (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 StR 41/02, NJW 2002, 3717; Kuckein aaO § 338 Rn. 16 und § 344 Rn. 45 mwN).
  • BGH, 07.04.2010 - 2 StR 51/10

    Strafzumessung nach Rücktritt vom versuchten Totschlag; minder schwerer Fall der

    Das Rücktrittsprivileg bewirkt, dass der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Tatbestandsverwirklichungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 42, 43; BGH StV 2003, 218 m.w.N.).
  • BGH, 20.07.2004 - 5 StR 207/04

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (Darlegungsanforderungen; Besetzungsrüge);

    Ergänzend merkt der Senat an: Die Unvollständigkeit des Vortrags zur Besetzungsrüge (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) folgt über die Ausführungen des Generalbundesanwalts hinaus (vgl. hierzu ferner BGH NJW 2002, 3717) auch daraus, daß in der Revision die Verfahrensvorgänge im Zusammenhang mit einem entsprechenden, anläßlich einer vorangegangenen ausgesetzten Hauptverhandlung erhobenen Besetzungseinwand nicht mitgeteilt werden.
  • LG Limburg, 24.09.2020 - 2 Ks 3 Js 6514/19
    Sein Vorgehen war zudem heimtückisch (vgl. BGH, NJW 2002, 3717, 3718).
  • LG Limburg, 24.09.2020 - 2 Ks
    Sein Vorgehen war zudem heimtückisch (vgl. BGH, NJW 2002, 3717, 3718).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.05.2002 - 4Z SchH 4/02   

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https://dejure.org/2002,6772
BayObLG, 13.05.2002 - 4Z SchH 4/02 (https://dejure.org/2002,6772)
BayObLG, Entscheidung vom 13.05.2002 - 4Z SchH 4/02 (https://dejure.org/2002,6772)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Mai 2002 - 4Z SchH 4/02 (https://dejure.org/2002,6772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine gerichtliche Bestellung eines Vorsitzenden des Schiedsgerichts; Vereinbarung eines Bestellungsverfahrens; Antragsrecht auf Benennung eines Obmanns

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird der Vorsitzende eines Schiedsgerichts bei Uneinigkeit der Parteien bestimmt? (IBR 2003, 53)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3717 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 1437
  • BB 2002, 1392
  • DB 2002, 2424
  • BayObLGZ 2002, 142
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