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   OVG Thüringen, 22.08.2001 - 1 ZO 651/99   

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OVG Thüringen, 22.08.2001 - 1 ZO 651/99 (https://dejure.org/2001,4514)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22.08.2001 - 1 ZO 651/99 (https://dejure.org/2001,4514)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22. August 2001 - 1 ZO 651/99 (https://dejure.org/2001,4514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GVG § 17 Abs 2; GVG § 17a Abs 4 Satz 3; GVG § 17a Abs 4 Satz 5; VwGO § 40 Abs 1 Satz 1; VwGO § 40 Abs 2 Satz 1; VwVfG § 62 Satz 2
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Verwaltungsprozessrecht; Baurecht; Verweisung; Verwaltungsrechtsweg; öffentlich-rechtlich; Streitigkeit; Sonderzuweisung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Erschließungsvertrag; Schadensersatzanspruch; Verletzung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauplanungsförderungsrecht; Bauordnungsförderungsrecht; Städtebauförderungsrecht; Verwaltungsprozessrecht; Baurecht; Verweisung; Verwaltungsrechtsweg; Öffentlich-rechtliche Streitigkeit; Sonderzuweisung; Vorhabenplan; Erschließungsplan; Erschließungsvertrag; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 58 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 17, 17a GVG; § 40 VwGO; § 62 VwVfG
    Verwaltungsrechtsweg - culpa in contrahendo bei öffentlich-rechtlichem Vertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2904 (Ls.)
  • NJW 2002, 386
  • NJ 2002, 162
  • BauR 2002, 757
  • ZfBR 2002, 161
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.10.1985 - III ZR 60/84

    Rechtsweg für Ansprüche aus culpa in contrahendo im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.08.2001 - 1 ZO 651/99
    Die überwiegende Auffassung in der Literatur stellt auf die Vertragsähnlichkeit des Anspruchs aus culpa in contrahendo ab und geht dementsprechend davon aus, dass er nach der Neufassung des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO stets vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen ist (so etwa Littbarski, JuS 1979, 537, 543 f.; Henke, JZ 1984, 441, 446 f.; Scherer, NVwZ 1986, 540 f.; Schoch, Festschrift für Menger, 1985, S. 305, 320 [bei FN 66] und 324 mit FN 90; Rennert in Eyermann/Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 11. Aufl. 2000, § 40 Rdn. 121; Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 4. Aufl. 2000, § 11 Rdn. 93; Keller, Vorvertragliche Schuldverhältnisse im Verwaltungsrecht, 1997, S. 204 f. m. w. N. in FN 143 [auf S. 203]; ebenso jetzt VG Bremen, Urteil vom 4.1.1999 - 2 K 2291/97 -, NordÖR 1999, 242, 244 f.; anderer Ansicht etwa Ehlers in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar [Loseblatt, Stand: Januar 2000], § 40 Rdn. 545 m. w. N. in FN 1731).

    Hiernach entferne sich der Anspruch aus culpa in contrahendo so weit vom Entstehungsgrund eines Vertrages, dass er nicht mehr im Sinne des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO darauf "beruhe" (BGH, Urteil vom 3.10.1985 - III ZR 60/84 -, NJW 1986, 1109, 1110; dort auch weitere Nachweise zur früheren Rspr.; vgl. auch BGH, Urteil vom 5.7.1990 - III ZR 166/89 -, DÖV 1990, 1027, 1028, wo unter Bezugnahme auf BGHZ 43, 269, 277 f. auch zur Neufassung des § 40 Abs. 2 Satz 1 darauf abgehoben wird, für diese Rechtswegzuweisung sei die "Sachnähe" zur Amtshaftung bedeutsam).

    Für die Annahme eines "Beruhens" spricht, dass es sich bei dem durch einen "vertragsspezifischen Kontakt" entstehenden gesetzlichen Schuldverhältnis um ein vertragsähnliches, also dem Vertrag stark angenähertes Rechtsverhältnis handelt (vgl. Scherer, NVwZ 1986, 540, 541 m. w. N. in FN 19).

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 86.68

    Voraussetzungen der Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Rechtsweg für die

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.08.2001 - 1 ZO 651/99
    Bereits für die vor dem 1.1.1977 geltende Fassung der Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht eine einschränkende Auslegung dahingehend vertreten, dass Schadensersatzansprüche des Bürgers gegen den Staat wegen Verschuldens bei Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages jedenfalls dann vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen sind, wenn diese in Sachzusammenhang mit dem Anspruch auf Erfüllung dieses Vertrages und nicht in Sachzusammenhang mit gleichzeitig geltend gemachten Amtshaftungsansprüchen stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.5.1973 - VII C 2.72 -, DÖV 1974, 133; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.2.1971 - IV C 86.68 -, BVerwGE 37, 231, 238).

    Die bei Schaffung der Verwaltungsgerichtsordnung und der Einführung der verwaltungsgerichtlichen Generalklausel in § 40 Abs. 1 VwGO erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erfolgte Hinzufügung des § 40 Abs. 2 Satz 1 sollte sicherstellen, dass der ordentliche Rechtsweg für solche öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten erhalten blieb, in denen ein enger Zusammenhang mit der Enteignung und der Amtshaftung gegeben war (vgl. im Einzelnen die Darstellung in BVerwGE 37, 231, 235).

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 166/89

    Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.08.2001 - 1 ZO 651/99
    Hiernach entferne sich der Anspruch aus culpa in contrahendo so weit vom Entstehungsgrund eines Vertrages, dass er nicht mehr im Sinne des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO darauf "beruhe" (BGH, Urteil vom 3.10.1985 - III ZR 60/84 -, NJW 1986, 1109, 1110; dort auch weitere Nachweise zur früheren Rspr.; vgl. auch BGH, Urteil vom 5.7.1990 - III ZR 166/89 -, DÖV 1990, 1027, 1028, wo unter Bezugnahme auf BGHZ 43, 269, 277 f. auch zur Neufassung des § 40 Abs. 2 Satz 1 darauf abgehoben wird, für diese Rechtswegzuweisung sei die "Sachnähe" zur Amtshaftung bedeutsam).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.08.2001 - 1 ZO 651/99
    So geht der BGH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der durch Irreführung oder mangelnde Aufklärung zum Abschluss eines Vertrages bestimmte Vertragspartner neben einer möglichen Anfechtung wegen arglistiger Täuschung auch die Rückgängigmachung des Vertrages nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo verlangen kann (vgl. nur BGH, Urteil vom 26.9.1997 - V ZR 29/96 -, JZ 1998, 1173, 1174 m. w. N.).
  • BGH, 25.02.1965 - VII ZR 79/63

    Rechtsweg für Streit über Verwaltung von Umstellungsgrundschulden

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.08.2001 - 1 ZO 651/99
    Hiernach entferne sich der Anspruch aus culpa in contrahendo so weit vom Entstehungsgrund eines Vertrages, dass er nicht mehr im Sinne des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO darauf "beruhe" (BGH, Urteil vom 3.10.1985 - III ZR 60/84 -, NJW 1986, 1109, 1110; dort auch weitere Nachweise zur früheren Rspr.; vgl. auch BGH, Urteil vom 5.7.1990 - III ZR 166/89 -, DÖV 1990, 1027, 1028, wo unter Bezugnahme auf BGHZ 43, 269, 277 f. auch zur Neufassung des § 40 Abs. 2 Satz 1 darauf abgehoben wird, für diese Rechtswegzuweisung sei die "Sachnähe" zur Amtshaftung bedeutsam).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.08.2001 - 1 ZO 651/99
    Die Zuweisung zu dem einen oder anderen Rechtsweg muss sich im Interesse der Rechtssicherheit an hinreichend berechenbaren Kriterien orientieren (vgl. zum Gebot der Rechtswegklarheit auch Schmidt-Aßmann in Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar [Loseblatt, Stand: 37. Lfg. April 2000], Art. 19 Abs. 4 Rdn. 231 mit Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 25.3.1981 - 2 BvR 1258/79 -, BVerfGE 57, 9, 22) und kann nicht von der jeweiligen Prozesslage und dem Parteivorbringen abhängen.
  • VG Gera, 28.07.1999 - 4 K 377/99

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs im Fall der Geltendmachung von

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.08.2001 - 1 ZO 651/99
    Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 28. Juli 1999 - 4 K 377/99.Ge - abgeändert.
  • VG Bremen, 04.01.1999 - 2 K 2291/97
    Auszug aus OVG Thüringen, 22.08.2001 - 1 ZO 651/99
    Die überwiegende Auffassung in der Literatur stellt auf die Vertragsähnlichkeit des Anspruchs aus culpa in contrahendo ab und geht dementsprechend davon aus, dass er nach der Neufassung des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO stets vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen ist (so etwa Littbarski, JuS 1979, 537, 543 f.; Henke, JZ 1984, 441, 446 f.; Scherer, NVwZ 1986, 540 f.; Schoch, Festschrift für Menger, 1985, S. 305, 320 [bei FN 66] und 324 mit FN 90; Rennert in Eyermann/Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 11. Aufl. 2000, § 40 Rdn. 121; Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 4. Aufl. 2000, § 11 Rdn. 93; Keller, Vorvertragliche Schuldverhältnisse im Verwaltungsrecht, 1997, S. 204 f. m. w. N. in FN 143 [auf S. 203]; ebenso jetzt VG Bremen, Urteil vom 4.1.1999 - 2 K 2291/97 -, NordÖR 1999, 242, 244 f.; anderer Ansicht etwa Ehlers in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar [Loseblatt, Stand: Januar 2000], § 40 Rdn. 545 m. w. N. in FN 1731).
  • BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72

    Verschulden bei Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages - Verschuldens

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.08.2001 - 1 ZO 651/99
    Bereits für die vor dem 1.1.1977 geltende Fassung der Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht eine einschränkende Auslegung dahingehend vertreten, dass Schadensersatzansprüche des Bürgers gegen den Staat wegen Verschuldens bei Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages jedenfalls dann vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen sind, wenn diese in Sachzusammenhang mit dem Anspruch auf Erfüllung dieses Vertrages und nicht in Sachzusammenhang mit gleichzeitig geltend gemachten Amtshaftungsansprüchen stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.5.1973 - VII C 2.72 -, DÖV 1974, 133; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.2.1971 - IV C 86.68 -, BVerwGE 37, 231, 238).
  • BGH, 21.12.1964 - III ZR 70/63

    Rechtsweg bei Verletzung öffentlichrechtlicher Verträge

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.08.2001 - 1 ZO 651/99
    Demgegenüber vertritt der Bundesgerichtshof, der unter Geltung der alten Fassung des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO auf den "engen Zusammenhang" zwischen Ansprüchen aus c. i. c. mit Amtshaftungsansprüchen abgestellt hatte (vgl. etwa Urteil vom 24.12.1964 - III ZR 70/63 -, BGHZ 43, 34, 41 f.), auch für die seit dem 1.1.1977 geltende Neufassung des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO die Auffassung, dass Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verschuldens bei Abschlusses eines öffentlichen Vertrages den ordentlichen Gerichten zugewiesen seien.
  • BVerwG, 30.04.2002 - 4 B 72.01

    Rechtsweg; Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; Verschulden bei

    Auf die Beschwerde der Klägerin hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht den Verwaltungsrechtsweg für zulässig erklärt (NJW 2002, 386).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02

    Subsidiarität des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; pVV aus

    Schadensersatzansprüche wegen der schuldhaften Verletzung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden öffentlich-rechtlichen Pflichten sind daher vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen (Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl. § 40 Rn. 121; ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.8.2001 - 1 ZO 651/99 - NJW 2002, 386 zu Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei der Anbahnung oder dem Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2002 - 21 E 349/02

    Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - Für ein Auskunftsverlangen auf

    Anderes ergibt sich auch nicht aus dem von den Klägern in den Vordergrund des Beschwerdevorbringens gestellten Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 22. August 2001 - 1 ZO 651/99 -, NJW 2002, 386.
  • VG Weimar, 19.06.2002 - 1 K 1355/00
    Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts an (Beschluss vom 22.8.2001 - 1 ZO 651/99 -).
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