Weitere Entscheidung unten: OVG Hamburg, 19.02.2001

Rechtsprechung
   BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99   

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https://dejure.org/2001,501
BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99 (https://dejure.org/2001,501)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2001 - 5 AZR 360/99 (https://dejure.org/2001,501)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 (https://dejure.org/2001,501)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin - Kündigungsschutz im Kleinbetrieb - Vertrauensverlust - Ordentliche Kündigung - Vergütungsansprüche - Annahmeverzug - Verfahrensunterbrechung - Insolvenz - Treu und Glauben - Nichtigkeit der Kündigung

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 23 Abs. 1; ; BGB § 612 a; ; BGB § 242; ; BGB § 138; ; BGB § 615; ; ZPO § 240; ; InsO § 21; ; InsO § 22 Abs. 1; ; InsO § 22 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerstatus: Versicherungsvermittler; Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG §1 Abs. 1; § 23 Abs. 1; BGB § 612 a, § 242, § 138, § 615; ZPO § 240; InsO § 21, § 22 Abs. 1, Abs. 2
    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb: Vertrauensverlust als ausreichender Kündigungsgrund auch ohne Nachweis der letztlich ausschlaggebenden Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 532
  • NZA 2002, 87
  • DB 2001, 2504
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99
    Typische Tatbestände einer in diesem Sinne treuwidrigen Kündigung sind insbesondere ein widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers, der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit oder in ehrverletzender Form und eine Kündigung, die den Arbeitnehmer - außerhalb des besonderen Anwendungsbereichs des § 612 a BGB - diskriminiert (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Regel des § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, wonach der Arbeitgeber die Tatsachen zu beweisen hat, die die Kündigung bedingen, gilt außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes nicht (BVerfG 27. Januar 1998, aaO; BAG 21. Februar 2001, aaO).

    Der Arbeitgeber muß sich sodann nach § 138 Abs. 2 ZPO qualifiziert auf diesen Vortrag einlassen, um ihn zu entkräften (BAG 21. Februar 2001, aaO).

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99
    Die Bestellung eines solchen vorläufigen Insolvenzverwalters unterbricht ein anhängiges Gerichtsverfahren nicht (BGH 21. Juni 1999 - II ZR 70/98 - NJW 1999, 2822; Kirchhof in HK-InsO § 22 Rn. 26, 33; Lakies in Kittner/Zwanziger [Hrsg.] Arbeitsrecht § 119 Rn. 17, 21).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99
    Andernfalls sind die Anträge schon deshalb unbegründet (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 8; BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbHG § 35 Nr. 10; KR-Friedrichs 5. Aufl. § 4 KSchG Rn. 225, 252 mwN).
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99
    Andernfalls sind die Anträge schon deshalb unbegründet (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 8; BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbHG § 35 Nr. 10; KR-Friedrichs 5. Aufl. § 4 KSchG Rn. 225, 252 mwN).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99
    Es geht vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen, zB vor Diskriminierungen im Sinne von Art. 3 Abs. 3 GG (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/97 - BVerfGE 97, 169).
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

    Ein solcher ist bei einem auf konkreten Umständen beruhenden Vertrauensverlust grundsätzlich auch dann gegeben, wenn die Tatsachen objektiv nicht verifizierbar sind (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 - zu II 4 b der Gründe) .
  • LAG Hamm, 11.05.2021 - 6 Sa 1260/20

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis; Schadensersatz bei

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 612 a BGB ergibt, liegt grundsätzlich beim Arbeitnehmer (vgl. BAG vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02; BAG vom 25.04.2001 - 5 AZR 360/99; BAG vom 21.02.2001 - 2 AZR 15/00).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Das ist ein Kündigungsgrund, der nach vorstehend dargelegten Maßstäben den Willkürvorwurf entfallen lässt (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 14 = EzA BGB § 242 Kündigung Nr. 4).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,854
OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00 (https://dejure.org/2001,854)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2001 - 2 Bs 370/00 (https://dejure.org/2001,854)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2001 - 2 Bs 370/00 (https://dejure.org/2001,854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidung von gemein- und privatnützigen Planfeststellungen im Luftverkehrsrecht; Klärung von Grundsatzfragen zur Annahme der Gemeinnützigkeit eines Bauvorhabens im einstweiligen Rechtsschutz; Verpflichtung zur Realisierung von passiven Lärmschutzmaßnahmen bei einer ...

  • archive.org

    Planfeststellungsbeschluss "DA-Erweiterung A3XX"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • zaoerv.de PDF, S. 87 (Kurzinformation)

    Gemeinschaftsrecht und innerstaatliches Recht

  • 123recht.net (Pressebericht)

    Großflugzeug Airbus A380 kann in Hamburg gebaut werden // Baustopp für Erweiterung des Geländes aufgehoben

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GG Art. 14; LuftVG § 9; BGB § 906; HmbVwVfG § 74
    Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz betreffend die Zulässigkeit der Erweiterung der Airbus-Produktionsanlagen im Mühlenberger Loch; Entscheidung von Rechtsfragen im vorläufigen Rechtsschutz; Klagebefugnis von Umwelt- und Naturschutzverbänden

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Standortwettbewerb als Rechtsproblem - Die Entscheidung des OVG Hamburg zum Airbus A 380 im Lichte der Globalisierungsdebatte (Ralf Michaels; KritJustiz 2001, 458-465)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 532 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1173
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00
    Sie entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil v. 10.2.1978, BVerwGE 55, S. 220, 226 f.; Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, S. 110, 119; Urteil v. 18.5.1990, BVerwGE 85, S. 155, 156; BVerwG, Beschluß v. 7.11.1996, Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 13); hierbei hat das Gericht jeweils an den unmittelbaren Zweck des zu verwirklichenden Vorhabens angeknüpft.

    Zwar kann für weite Bereiche des Fachplanungsrechts generell davon ausgegangen werden, jedes Vorhaben diene ausschließlich (z.B. im Bundesstraßenwesen, vgl. BVerwG, Urteil v. 21.5.1976, BVerwGE 51, 15, 26; BVerwG, Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, S. 110, 119) oder jedenfalls auch gemeinnützigen Zwecken (z.B. im Abfallrecht, vgl. BVerwG, Urteil v. 9.9.1990, BVerwGE 85, S. 44, 46 ff.; Urteil v. 24.11.1994, BVerwGE 97, S. 143, 149).

    Für den Bereich des Wasserrechts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil v. 10.2.1978, BVerwGE 55, S. 220, 226 f.; Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, S. 110, 119; Urteil v. 18.5.1990, BVerwGE 85, S. 155, 156) und des Luftverkehrsrechts (vgl. BVerwG, Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, S. 110, 119; Beschluß v. 7.11.1996, Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 13) ist indessen nicht nur das Bundesverwaltungsgericht wiederholt von dieser Unterscheidung ausgegangen, sondern sie entspricht auch der Auffassung in weiten Teilen der jeweiligen Fachliteratur (vgl. z.B. Czychowski, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 7. Aufl., § 31 Rn. 1 c; Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsrecht, Kommentar, 2. Aufl., Stand 1997, § 8 LuftVG Rn. 10; Kühling/Herrmann, Fachplanungsrecht, 2. Aufl., Rn. 288, 291; Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 2. Aufl., Rn. 1825).

    Dabei kennzeichnet der Begriff des "gemeinnützigen" Vorhabens im Fachplanungsrecht ein in einem öffentlichen Interesse stehendes Vorhaben (vgl. BVerwG, Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, 110, 119).

    Die nicht in Frage stehende Notwendigkeit einer Verlängerung der Start- und Landebahn auf 2.684 Meter, damit auslieferungsfähige Flugzeuge des Typs A3XX im Werk der Beigeladenen nach Durchführung der Abschlußarbeiten bereitgestellt werden können, läßt deren Ausbau aus der Sicht des Fachplanungsrechts "vernünftigerweise geboten erscheinen" (vgl. zu diesem Maßstab z.B. BVerwG, Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, S. 110, 118 f.; Urteil v. 20.5.1999, NVwZ 2000, S. 555, 556, st. Rspr.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in seinen Entscheidungen zu privatnützigen Planfeststellungen ausgeführt, daß derartigen Vorhaben ein zwingender Versagungsgrund entgegensteht, wenn sie mit einem Eingriff in die Rechte Dritter verbunden sind (vgl. vgl. z.B. BVerwG, Urteil v. 10.2.1978, BVerwGE 55, S. 220, 226 f.; Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, S. 110, 119).

    Dem entspricht es, daß Dritte nach § 10 Abs. 8 S. 2 LuftVG die Aufhebung eines aufgrund von Abwägungsfehlern ihre Rechte verletzenden Planfeststellungsbeschlusses nur erreichen können, wenn diese Rechtsverletzung nicht durch ergänzende Schutzauflagen beseitigt werden kann (vgl. z.B. bereits BVerwG, Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, 110, 132 f.); ein Unterschied zwischen gemeinnützigen und privatnützigen Vorhaben besteht nach der gesetzlichen Regelung insoweit nicht.

    Inhaltlich verlangt das Abwägungsgebot, daß eine Abwägung überhaupt stattfindet, in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in die Abwägung eingestellt werden muß und weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtung einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. z.B. BVerwG, Urteil v. 14.2.1975, BVerwGE 48, 56, 63 f.; Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, 110, 117).

    Dabei hat sich die gerichtliche Prüfung, sofern, wie vorliegend, keine enteignungsrechtliche Vorwirkung in Rede steht, auf solche Mängel zu beschränken, die eigene Belange der Antragsteller betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, S. 110, 123; Urteil v. 12.4.2000, DVBl. 2000, S. 1344, 1346; OVG Hamburg, Beschluß v. 13.12.1994, OVG Bs III 376/93, Beschlußausfertigung S. 60; Kopp/Ramsauer, § 75 VwVfG Rn. 39; Stüer, a.a.O., Rn. 2340 f.).

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00
    Nicht erkennbar ist ferner, daß das Bundesverwaltungsgericht, wie geltend gemacht wird, in jüngerer Zeit seine Unterscheidung zwischen privatnützigen und (auch) gemeinnützigen (Fach-)Planungsvorhaben aufgeben hat (vgl. z.B. Wahl/Dreier, Entwicklung des Fachplanungsrechts, NVwZ 1999, S. 606, 609 f. m.w.N.; Bonk in: Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, Kommentar, 5. Aufl., § 74 Rn. 13; Kühling/Herrmann, a.a.O., Rn. 285 ff.; Stüer, a.a.O., Rn. 1825); dieses gilt im übrigen auch für die damit zusammenhängende Frage einer für gemeinnützige Vorhaben erforderlichen Planrechtfertigung (vgl. z.B. BVerwG, Urteil v. 20.5.1999, NVwZ 2000, S. 555, 556, 558; Urteil v. 8.7.1998, BVerwGE 107, S. 142, 145 ff.).

    Die nicht in Frage stehende Notwendigkeit einer Verlängerung der Start- und Landebahn auf 2.684 Meter, damit auslieferungsfähige Flugzeuge des Typs A3XX im Werk der Beigeladenen nach Durchführung der Abschlußarbeiten bereitgestellt werden können, läßt deren Ausbau aus der Sicht des Fachplanungsrechts "vernünftigerweise geboten erscheinen" (vgl. zu diesem Maßstab z.B. BVerwG, Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, S. 110, 118 f.; Urteil v. 20.5.1999, NVwZ 2000, S. 555, 556, st. Rspr.).

    P l a n f e s t s t e l l u n g objektiv nicht realisierungsfähig ist oder seine Realisierung in Wirklichkeit nicht beabsichtigt ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 24.11.1989, BVerwGE 84, S. 123, 128; Urteil v. 20.5.1999, NVwZ 2000, S. 555, 558).

    Die Planrechtfertigung fehlt unter diesem Gesichtspunkt erst dann, wenn schon erkennbar ist, daß ein Vorhaben während der Geltungsdauer des Planfeststellungsbeschlusses nicht verwirklicht werden kann oder soll (vgl. BVerwG, Urteil v. 24.11.1989, BVerwGE 84, S. 123, 128; Urteil v. 20.5.1999, NVwZ 2000, S. 555, 558).

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00
    Gleichermaßen bezieht sich die ebenfalls herangezogene Aussage des Bundesverwaltungsgerichts, Schutzmaßnahmen könnten nicht angeordnet werden, wenn sie rechtlich nicht durchsetzbar seien (Urteil v. 29.1.1991, BVerwGE 87, S. 332, 343), nur auf aktive, vom Flughafenunternehmer an die Flughafenbenutzer - die Luftfahrtgesellschaften - weiterzureichende Verpflichtungen zur Emissionsbegrenzung; Aussagen zu § 9 Abs. 2 LuftVG können daraus nicht entnommen werden.

    Gartenbereiche, die nicht zu einem dauernden Aufenthalt der Hausbewohner bestimmt sind, sind grundsätzlich nicht schutzwürdig (vgl. z.B. BVerwG, Urteil v. 11.11.1988, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6; Urteil v. 29.1.1991, BVerwGE 87, S. 332, 385 f.).

    Auch soweit Außenbereiche, insbesondere Terrassen, nach ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung dem "Wohnen im Freien" dienen, geht das Bundesverwaltungsgericht von einer geringeren Schutzwürdigkeit aus, weil für den Außenwohnbereich generell eine höhere Lärmerwartung bestehe; zu erwägen sei, daß Dauerschallpegel von 65 dB(A) aufgrund der dann bestehenden Kommunikationsbeeinträchtigungen nicht mehr zumutbar seien, wobei allerdings zusätzlich auf die konkrete tatsächliche Vorbelastung des Grundstücks und die Gebietsstruktur abzustellen sei (BVerwG, Urteil v. 29.1.1991, a.a.O).

  • OVG Hamburg, 13.12.1994 - Bs III 376/93

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung; Start- und Landebahn;

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00
    In der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ist der Unternehmenszweck aus Anlaß der 1993 genehmigten letzten Verlängerung der Start-/Landebahn des lediglich als Sonderlandeplatz genehmigten Flugplatzes der Beigeladenen (OVG Hamburg, Beschluß v. 13.12.1994, OVG Bs III 376/93, Beschlußausfertigung S. 38 - Text in juris - sowie Leitsatz 6, DVBl. 1995, S. 1026 nur LS; Urteil v. 2.3.1998, OVG Bf III 41/96, Leitsatz 4, Beschlußausfertigung S. 31 - Text in juris -) ausdrücklich als privatnützig angesehen worden; dem entsprechen auch Äußerungen in der Literatur (vgl. Hofmann/Grabherr, a.a.O., § 8 LuftVG Rn. 10; Giemulla/Schmid, Luftverkehrsgesetz, Kommentar, Stand 12.2000, § 6 Rn. 3).

    Lediglich soweit die Nachteile im Rahmen von § 9 Abs. 2 LuftVG durch Schutzvorkehrungen nicht in natura verhindert oder ausgeglichen werden können, scheidet nach Auffassung des III. Senats bei privatnützigen Vorhaben der Verweis auf eine Geldentschädigung gemäß § 74 Abs. 2 S. 3 HmbVwVfG aus (OVG Hamburg, Beschluß v. 13.12.1994, OVG Bs III 376/93; Beschlußausfertigung S. 37 ff. sowie Leitsatz 7, DVBl. 1995, S. 1026 nur LS; Urteil v. 2.3.1998, OVG Bf III 41/96, Urteilsausfertigung S. 35).

    Manches spricht dafür, daß die in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Hamburg, Beschluß v. 13.12.1994, OVG Bs III 376/93, Beschlußausfertigung S. 37 ff. sowie Leitsatz 7, DVBl. 1995, S. 1026 nur LS; Urteil v. 2.3.1998, OVG Bf II I 41/96, Beschlußausfertigung S. 35) stehende Auffassung des Verwaltungsgerichts zutreffend ist, § 74 Abs. 2 S. 3 HmbVwVfG sei in Fällen einer privatnützigen Planfeststellung nicht anwendbar (so wohl Kühling, a.a.O., S. 398).

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00
    Sie entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil v. 10.2.1978, BVerwGE 55, S. 220, 226 f.; Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, S. 110, 119; Urteil v. 18.5.1990, BVerwGE 85, S. 155, 156; BVerwG, Beschluß v. 7.11.1996, Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 13); hierbei hat das Gericht jeweils an den unmittelbaren Zweck des zu verwirklichenden Vorhabens angeknüpft.

    Für den Bereich des Wasserrechts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil v. 10.2.1978, BVerwGE 55, S. 220, 226 f.; Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, S. 110, 119; Urteil v. 18.5.1990, BVerwGE 85, S. 155, 156) und des Luftverkehrsrechts (vgl. BVerwG, Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, S. 110, 119; Beschluß v. 7.11.1996, Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 13) ist indessen nicht nur das Bundesverwaltungsgericht wiederholt von dieser Unterscheidung ausgegangen, sondern sie entspricht auch der Auffassung in weiten Teilen der jeweiligen Fachliteratur (vgl. z.B. Czychowski, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 7. Aufl., § 31 Rn. 1 c; Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsrecht, Kommentar, 2. Aufl., Stand 1997, § 8 LuftVG Rn. 10; Kühling/Herrmann, Fachplanungsrecht, 2. Aufl., Rn. 288, 291; Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 2. Aufl., Rn. 1825).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in seinen Entscheidungen zu privatnützigen Planfeststellungen ausgeführt, daß derartigen Vorhaben ein zwingender Versagungsgrund entgegensteht, wenn sie mit einem Eingriff in die Rechte Dritter verbunden sind (vgl. vgl. z.B. BVerwG, Urteil v. 10.2.1978, BVerwGE 55, S. 220, 226 f.; Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, S. 110, 119).

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00
    P l a n f e s t s t e l l u n g objektiv nicht realisierungsfähig ist oder seine Realisierung in Wirklichkeit nicht beabsichtigt ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 24.11.1989, BVerwGE 84, S. 123, 128; Urteil v. 20.5.1999, NVwZ 2000, S. 555, 558).

    Die Planrechtfertigung fehlt unter diesem Gesichtspunkt erst dann, wenn schon erkennbar ist, daß ein Vorhaben während der Geltungsdauer des Planfeststellungsbeschlusses nicht verwirklicht werden kann oder soll (vgl. BVerwG, Urteil v. 24.11.1989, BVerwGE 84, S. 123, 128; Urteil v. 20.5.1999, NVwZ 2000, S. 555, 558).

  • BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79

    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00
    Hierbei handelt es sich um eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. BVerfG, Beschluß v. 12.3.1986, BVerfGE 72, S. 66, 76).

    Die Frage der daraus resultierenden und ggfs. hinzunehmenden Belastungen für ein Grundstück ist bei einem der Planfeststellung unterliegenden Flugplatz ausschließlich eine solche des § 9 Abs. 2 LuftVG bzw. der §§ 12 ff. LuftVG, soweit Baubeschränkungen für ein Grundstück in Rede stehen, wie aus § 9 Abs. 3 LuftVG oder jedenfalls aus § 11 LuftVG folgt (vgl. auch BVerfG, Beschluß v. 12.3.1986, BVerfGE 72, 66, 77 ff.; Giemulla/Schmid, § 9 Rn. 11 m.w.N.) sowie der planungsrechtlichen Abwägung ihrer Belange.

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00
    Eine solche wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in (reinen) Wohngebieten erst bei Dauerschallpegeln jenseits der Grenze von tagsüber mindestens 70 dB(A) angenommen (vgl. z.B. BGH, Urteil v. 25.3.1993, BGHZ 122, S. 76, 81 f. m.w.N.; Urteil v. 17.4.1986, BGHZ 97, 361, 366; Grabherr/Hofmann, a.a.O., § 9 Rn. 69); der entsprechende nächtliche Dauerschallpegel (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) von jedenfalls mehr als 60 dB(A) ist vorliegend ohne Belang, da ein einen entsprechenden Dauerschallpegel verursachender nächtlicher Flugbetrieb durch den Planfeststellungsbeschluß nicht zugelassen wird.

    Nichts anderes gilt unter der erforderlichen Berücksichtigung von Spitzenpegeln bei Fluglärmimmissionen (vgl. BGH, Urteil v. 25.3.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.05.1990 - 7 C 3.90

    Wasserrechtliche Planfeststellungsbehörde - Ausbauvorhaben - Zwingender

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00
    Sie entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil v. 10.2.1978, BVerwGE 55, S. 220, 226 f.; Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, S. 110, 119; Urteil v. 18.5.1990, BVerwGE 85, S. 155, 156; BVerwG, Beschluß v. 7.11.1996, Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 13); hierbei hat das Gericht jeweils an den unmittelbaren Zweck des zu verwirklichenden Vorhabens angeknüpft.

    Für den Bereich des Wasserrechts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil v. 10.2.1978, BVerwGE 55, S. 220, 226 f.; Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, S. 110, 119; Urteil v. 18.5.1990, BVerwGE 85, S. 155, 156) und des Luftverkehrsrechts (vgl. BVerwG, Urteil v. 7.7.1978, BVerwGE 56, S. 110, 119; Beschluß v. 7.11.1996, Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 13) ist indessen nicht nur das Bundesverwaltungsgericht wiederholt von dieser Unterscheidung ausgegangen, sondern sie entspricht auch der Auffassung in weiten Teilen der jeweiligen Fachliteratur (vgl. z.B. Czychowski, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 7. Aufl., § 31 Rn. 1 c; Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsrecht, Kommentar, 2. Aufl., Stand 1997, § 8 LuftVG Rn. 10; Kühling/Herrmann, Fachplanungsrecht, 2. Aufl., Rn. 288, 291; Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 2. Aufl., Rn. 1825).

  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 202/84

    Entschädigung wegen Verkehrsimmissionen

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00
    Eine solche wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in (reinen) Wohngebieten erst bei Dauerschallpegeln jenseits der Grenze von tagsüber mindestens 70 dB(A) angenommen (vgl. z.B. BGH, Urteil v. 25.3.1993, BGHZ 122, S. 76, 81 f. m.w.N.; Urteil v. 17.4.1986, BGHZ 97, 361, 366; Grabherr/Hofmann, a.a.O., § 9 Rn. 69); der entsprechende nächtliche Dauerschallpegel (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) von jedenfalls mehr als 60 dB(A) ist vorliegend ohne Belang, da ein einen entsprechenden Dauerschallpegel verursachender nächtlicher Flugbetrieb durch den Planfeststellungsbeschluß nicht zugelassen wird.
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

  • OVG Berlin, 27.03.1996 - 2 S 5.96

    Nächtlicher Lärm contra Grundrechtsschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87

    Ausgleichsanspruch für Baulärm

  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 231/82

    Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs bei Notwendigkeit einer behördlichen

  • EuGH, 11.07.1996 - C-44/95

    Regina / Secretary of State for the Environment, ex parte Royal Society for the

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

  • EuGH, 15.06.2000 - C-365/98

    Brinkmann

  • EuGH, 11.12.1997 - C-83/97

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 17.10.1991 - C-58/89

    Kommission / Deutschland

  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Gondelbahn

  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 12.12.1996 - C-298/95

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung;

  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.10.1997 - 1 M 46/97

    Naturschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer

  • OVG Hamburg, 22.03.2000 - 5 Bf 22/96

    Klagebefugnis für eine Klage zur Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses

  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

  • EuGH, 08.10.1996 - C-178/94

    Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland

  • EuGH, 28.05.1998 - C-3/97

    Goodwin und Unstead

  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 53/66

    Unterlassungsantrag wegen störender Geräuscheinwirkungen durch ein Konzert -

  • OVG Hamburg, 23.05.1995 - Bf II 67/90

    Änderung; Autobahn; Umweltverträglichkeitsprüfung; Umsetzungsfrist;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1994 - 10 B 1443/93

    Bauherr; Anordnung der sofortigen Vollziehung der Baugenehmigung; Nachbar;

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung -

  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

  • OVG Hamburg, 02.06.2005 - 2 Bf 345/02

    Planfeststellung für Werkflugplatz

    Auf die Beschwerden der Beklagten und der Beigeladenen hat das Berufungsgericht die verwaltungsgerichtliche Entscheidung geändert und mit Teilbeschluss vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00, NordÖR 2001, S. 135 ff.) die Aussetzungsanträge hinsichtlich des wasserrechtlichen Teils des Planfeststellungsbeschlusses abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Sitzungsniederschriften vom 26. April 2004, vom 31. Mai und 1. Juni 2005 sowie auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren, die Gerichtsakte des Klageverfahrens 15 VG 3918/2000 und der Eilverfahren 15 VG 3923/2000 - OVG 2 Bs 370/00 und 15 VG 471/2001 sowie die Sachakten der Beklagten mit den zugehörigen Planfeststellungsbeschlüssen vom 8. Mai 2000, 30. Juni 2000 und 28. Februar 2002 Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Derartige Gefahren und andere Rechtsbeeinträchtigungen sind auch als Folgen der wasserrechtlichen Maßnahmen nicht erkennbar, wie das Berufungsgericht bereits im Teilbeschluss vom 19. Februar 2001 im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes für andere Betroffene ausgeführt hat (2 Bs 370/00, Beschlussumdruck S. 51 ff., insbesondere S. 59 ff. - insoweit in juris); auf diese Ausführungen hat bereits das Verwaltungsgericht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes des Klägers (15 VG 471/2001) Bezug genommen.

    Hierzu hat das Berufungsgericht bereits in seinem Teilbeschluss vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00) ausgeführt:.

    Das Berufungsgericht hat hierzu in seinem Teilbeschluss vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00) bereits ausgeführt:.

    Der zuständige Bundesminister für Verkehr, Bau und Wohnungswesen hat in einer Stellungnahme vom 29. Januar 2001, die er im Rahmen des Beschwerdeverfahrens 2 Bs 370/00 in Kenntnis der vorgesehenen Starts und Landungen des A380 abgegeben hat, an seinen Aussagen aus dem Planfeststellungsverfahren festgehalten, dass die vorhandenen Schutzstreifen angesichts der besonderen Verhältnisse des Sonderlandeplatzes bis zu einem weiteren Ausbau akzeptiert werden könnten, da keine öffentlichen Verkehre stattfänden und die an- und abfliegenden Luftfahrzeugführer durch den Flugplatzbetreiber eine spezielle Ortskenntnis erhalten würden.

    Aus der Ermittlung des Dauerschallpegels für den dem Kläger benachbarten früheren Kläger zu 1) von 61, 5 dB(A) (Bericht Müller-BBM 47785/5 vom 29.12.2000 im Verfahren 2 Bs 370/00) folgt zwar, dass sich für das etwas näher zur Mitte der Einflugschneise liegende Grundstück des Klägers ein höherer Wert ergibt.

    Aufgrund der im Gutachten der Fa. Müller-BBM vom September/November 1998 angestellten Immissionsprognose hatte der Kläger wegen der zu erwartenden Maximalpegel nicht nur Anspruch auf Lüftungsanlagen, wie sie ihm schon wegen des Dauerschallpegels zustehen, sondern auch Anspruch auf den Einbau von Isolierglasfenstern in den Wohnräumen; danach waren mit mindestens 7, 3 Maximalpegeln durchschnittlich mehr als 5 Maximalpegel von 85 dB(A) und mehr zu erwarten (Basis Bericht Müller-BBM 47785/5 vom 29.12.2000 im Verfahren 2 Bs 370/00 für das Grundstück des früheren Klägers zu 1) - auch insoweit liegt eine konkrete Berechnung für das Grundstück des Klägers nicht vor).

    vom 15. Januar 1999 angestellt worden sind (siehe auch Bericht Müller-BBM Nr. 47785/5 vom 29.12.2000 im Verfahren 2 Bs 370/00), sehen für den Zeitraum vor 8.00 Uhr morgens keine Starts und Landungen derartiger Flugzeuge vor.

  • BVerfG, 05.09.2001 - 1 BvR 481/01

    Beschwerdeführer gegen Mühlenberger Loch erfolglos

    gegen den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2001 - 2 Bs 370/00 -,.

    Mit Teilbeschluss vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00) lehnte das Oberverwaltungsgericht auf Beschwerde der Antragsgegnerin und der Beigeladenen den Antrag der Beschwerdeführer zu I. 1. und 2. auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen ab, soweit der Antrag gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung vom 21. Juli 2000 gerichtet war.

    Durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00) sei ihnen - so diese Beschwerdeführer ergänzend - der effektive Rechtsschutz im Hinblick auf ihre Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 GG versagt worden.

    So hat das Oberverwaltungsgericht im Teilbeschluss 2 Bs 370/00 die Entscheidung über die im Planfeststellungsbeschluss getroffene Anordnung der sofortigen Vollziehung, die sich auf die zugelassene Erhöhung der Flugbewegungen auf 5000 je Jahr bezog, ausdrücklich wegen weiteren Klärungsbedarfs der Schlussentscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes überlassen.

  • VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16

    Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerausbau für Hafeninfrastrukturanlagen (sog.

    Die Planrechtfertigung fehlt einem Vorhaben, das objektiv nicht realisierungsfähig ist, weil seiner Verwirklichung unüberwindbare rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.2009, 9 A 39.07, juris Rn. 40; Urt. v. 16.3.2006, 4 A 1075.04, juris Rn. 200; Urt. v. 24.11.1989, 4 C 41.88, juris Rn. 42; OVG Hamburg, Urt. v. 2.6.2005, 2 Bf 345/02, juris Rn. 168; Beschl. v. 19.2.2001, 2 Bs 370/00, juris Rn. 65; Ziekow, in: ders., Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. Aufl. 2014, § 5 Rn. 8 m.w.N.).

    Soweit das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die Überprüfung von Zulassungsentscheidungen für Infrastrukturmaßnahmen mit einer Betrachtung späterer Nutzungen verbunden hat, ging es um tatsächlich bzw. rechtlich anders gelagerte Fälle, nämlich um eine inhaltlich auch Betriebsbedingungen umfassende Planfeststellung (Beschl. v. 19.2.2001, 2 Bs 370/00, juris) bzw. um die Umsetzung eines spezialgesetzlichen Prüfauftrags (gemäß § 14 Abs. 3 Satz 2 HafenEG, vgl. Beschl. v. 23.9.1996, Bs III 68/96, juris).

    Dabei besteht ein Anspruch auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen Mängeln des Schutzkonzepts nur, wenn aufgrund unbewältigter Immissions- oder sonstiger Beeinträchtigungen Dritter die fachplanerische Abwägung insgesamt oder bezogen auf einen abtrennbaren Planungsteil wegen mangelnder Ausgewogenheit keinen Bestand mehr haben könnte, weil sich eine konzeptionell andere Planungsentscheidung aufgedrängt hätte (BVerwG, st. Rspr., vgl. Urt. v. 19.12.2017, 7 A 7.17, juris Rn. 16 m.w.N.; Urt. v. 8.9.2016, 3 A 5.15, juris Rn. 21; Urt. v. 23.11.2005, 9 A 28.04, juris Rn. 17 m.w.N.; OVG Magdeburg, Urt. v. 23.8.2017, 2 K 66/16, juris Rn. 168; OVG Münster, Urt. v. 15.5.2015, 11 D 12/12.AK, juris Rn. 199 m.w.N.; OVG Hamburg, Urt. v. 3.9.2001, 3 E 32/98.P, juris Rn. 120 m.w.N.; Beschl. v. 19.2.2001, 2 Bs 370/00, juris Rn. 82).

    Ist die AVV Baulärm anwendbar, so wird der unbestimmte Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen für Geräuschimmissionen von Baustellen durch ihre Vorschriften konkretisiert (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.9.2016, 3 A 5.15, juris Rn. 95 m.w.N.; Urt. v. 10.7.2012, 7 A 11.11, juris Rn. 26; OVG Koblenz, Urt. v. 18.11.2015, 8 C 10421/15, juris Rn. 59; OVG Bremen, Urt. v. 13.1.2005, 1 D 224/04, juris Rn. 175; OVG Hamburg, Beschl. v. 19.2.2001, 2 Bs 370/00, juris Rn. 127).

    Baulärm ist auch dann, wenn er - in unterschiedlichem Maße - über mehrere Jahre von einer Baustelle ausgeht, im Gegensatz zu grundsätzlich dauerndem Gewerbe- oder Verkehrslärm zeitlich begrenzt, also vorübergehend (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.2012, a.a.O., Rn. 26 ff.; VGH München, Urt. v. 11.7.2016, 22 A 15.40033, juris Rn. 83; Urt. v. 24.1.2011, 22 A 09.40052, juris Rn. 99 ff. m.w.N.; zum belastungsmindernden Aspekt nur vorübergehender Einwirkung auch OVG Hamburg, Beschl. v. 19.2.2001, 2 Bs 370/00, juris Rn. 129).

  • BVerfG, 10.05.2001 - 1 BvR 481/01

    Kein Baustopp im Mühlenberger Loch

    gegen den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2001 - 2 Bs 370/00 -,.
  • OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04

    Enteignung für Airbus Start- und Landebahnverlängerung

    Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes blieben vor dem Beschwerdegericht (u.a. z.B. Teilbeschluss vom 19.2.2001 - 2 Bs 370/00, NordÖR 2001, S. 135) und dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg (Beschl. v. 2.10.2002 - 15 VG 3906/2002, NordÖR 2002, S. 468; bestätigt durch Beschl. des Beschwerdegerichts v. 3.2.2003 - 2 Bs 376/02).

    Gegen Klage und Antrag greift insoweit der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung durch (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 27.10.2000, BVerwGE 112, S. 135, 137; Gerichtsbescheid v. 16.3.1998, Buchholz § 73 VwVfG Nr. 27), wie dies das Beschwerdegericht bereits in seinem Teilbeschluss vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00) hinsichtlich des Antragstellers zu 14) erwogen hat.

    Insoweit besteht jedenfalls kein Anlass zu einer gegenüber dem Teilbeschluss vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00) und gegenüber dem Beschluss vom 3. Februar 2003 (2 Bs 376/02) veränderten Interessenabwägung zwischen den Sofortvollzugsinteressen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen und den Interessen dieser Antragsteller.

  • VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00

    Klagebefugnis von Naturschutzverbänden

    Durch Beschluss vom 19. Februar 2001 (Az.: OVG 2 Bs 370/00) hatte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht den stattgebenden Beschluss des Verwaltungsgerichts jedoch wieder aufgehoben.

    Auch der "effet utile" (das sog. Effektivitätsgebot) verlangt nicht, subjektiv-öffentliche Gemeinschaftsrechte aus solchen Rechtssätzen abzuleiten, die keine personenbezogenen Rechtsgüter als Schutzzweck haben, um hierdurch den Einzelnen zur Durchsetzung des objektiven Gemeinschaftsumweltrechts zu instrumentalisieren (EuGH, Urteil vom 13.7.1989 [Enichem Base], Rs. 380/87, Slg. 1989, 2491, Rn. 23; siehe dazu Kokott, Die Verwaltung 1998, 335 ; ablehnend auch OVG Hamburg, Beschluss vom 19.2.2001, NordÖR 2001, 135, 139).

    Infolgedessen kann auch der Grundsatz der unmittelbaren Anwendbarkeit von defizitär in nationales Recht umgesetzten Richtlinienbestimmungen im vorliegenden Fall den Klägern nicht zu einer Verbandsklagebefugnis verhelfen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19.2.2001, NordÖR 2001, 135 ).

    Vielmehr zeigt die Wortwahl, dass der Gerichtshof auf bestehende Rechte Bezug nehmen, mithin mitnichten die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Verleihung einer Verbandsklagebefugnis an Naturschutzverbände statuieren wollte (so bereits OVG Hamburg, Beschluss vom 19.2.2001, NordÖR 2001, 135 ).

    Das Gemeinschaftsrecht vermittelt kein allgemeines Verbandsklagerecht, und zwar weder vor den europäischen Gerichten selbst noch vor den nationalen Gerichten (vgl. bereits OVG Hamburg, Beschluss vom 19.2.2001, NordÖR 2001, 135 ).

  • VG Hamburg, 05.09.2022 - 15 K 1088/19

    Erfolglose Klage eines in Finkenwerder ansässigen Klägers gegen den

    Die darin zum Ausdruck kommende institutionelle Nähe von Planfeststellungsbehörde und Vorhabenträger ist keine Frage der Befangenheit einzelner Bediensteter und im Übrigen auch kein Verfahrensfehler (vgl. Beschluss des Senats vom 19. Februar 2001 - 2 Bs 370/00 - m.w.N. insoweit in juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 9. Aufl., § 20 Rn. 9).

    Dies ist hier aber nicht der Fall, da der damals projektierte Bau der kürzeren und leichteren Passagierversion der A380 nach der damals beschlossenen Verlängerung der Start- und Landebahn in Hamburg zu verwirklichen gewesen war (vgl. dazu bereits OVG Hamburg, Beschluss vom 19.2.2001, 2 Bs 370/00, juris Rn. 66).

    Die Planrechtfertigung fehlt unter diesem Gesichtspunkt erst dann, wenn zum Zeitpunkt der Planfeststellung schon erkennbar ist, dass ein Vorhaben während der Geltungsdauer des Planfeststellungsbeschlusses nicht verwirklicht werden kann oder soll (OVG Hamburg, Urteil vom 2.6.2005, 2 Bf 345/02, juris Rn. 180, und Beschluss vom 19.2.2001, 2 Bs 370/00, juris Rn. 67; grundlegend dazu BVerwG, Urteil vom 24.11.1989, 4 C 41/88, BVerwGE 84, 123 ff., juris Rn. 41 ff.).

    Es ist nicht erkennbar, dass der Kläger hochwasserbedingt Rechtsbeeinträchtigungen i.S.v. § 31 Abs. 5 S. 3 WHG a.F. bzw. § 48 Abs. 4 HWaG 1960 oder jedenfalls beachtliche nachteilige Wirkungen i.S.v. §§ 48 Abs. 4, 18 Abs. 2 HWaG 1960 zu erwarten hat (so bereits auch im Eilverfahren OVG Hamburg, Beschluss vom 19.2.2001, 2 Bs 370/00 [Airbus PFB 2000], juris Rn. 109 ff.).

  • OVG Hamburg, 27.02.2001 - 2 Bs 38/01
    Das Beschwerdegericht hat in seinem Beschluß vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00) entschieden, daß die Vogelschutz-Richtlinie und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Marktbürgern keine Klagerechte vermitteln.

    Auch dieses hat das Beschwerdegericht in seinem Beschluß vom 19. Februar 2000 (2 Bs 370/00) bereits entschieden.

    Das Beschwerdegericht hat im übrigen bereits in seinem Beschluß vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00) ausgeführt, daß ein solches Recht von Vereinigungen offensichtlich nicht besteht und deshalb eine Vorlage an den Gerichtshof auch im letztinstanzlichen Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht nicht veranlaßt ist.

  • VG Hamburg, 12.07.2010 - 15 K 3396/08

    Planfeststellungsbeschluss für die teilweise Verfüllung des Mühlenberger Lochs

    Der die aufschiebende Wirkung der Klagen wiederherstellende Beschluss wurde jedoch aufgrund einer Interessenabwägung vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (2 Bs 370/00) aufgehoben.

    Bereits im parallelen Eilverfahren hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 19.2.2001, 2 Bs 370/00, Juris Rn. 113 - 116) hierzu festgestellt, dass von den Gutachtern selbst im Falle einer extremen Bemessungssturmflut lediglich eine weitere Erhöhung des Sturmflutscheitels um einen halben Zentimeter angenommen werde.

    Bereits im Eilverfahren - der Vater des Klägers zu 1) war dort der Antragsteller zu 4) - hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hierzu ausgeführt (Beschluss vom 19.2.2001, 2 Bs 370/00, Juris Rn. 119 f.):.

  • VG Hamburg, 27.03.2006 - 15 E 3674/05

    Airbus / Verlängerung der Start- und Landebahn : Verwaltungsgericht hebt den

    Es ist nicht zu erwarten, dass die in der hier gemäß § 66 Abs. 2 BlmSchG maßgeblichen allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm-Geräuschimmissionen (AW Baulärm) vom 19. August 1970 (Beilage zum BAnz Nr. 160 vom 1.9.1970) genannten Immissionsrichtwerte (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschluss vom 19.2.2001, 2 Bs 370/00 , Juris Rn. 127, sowie OVG Bremen, Urteil vom 13.1.2005, 1 D 224/04, Juris Rn. 175) durch Baulärm und insbesondere auch durch Baustellenverkehrslärm in relevanter Weise überschritten werden.

    Da die Rechtsprechung zudem annimmt, dass die Grenze der Zumutbarkeit regelmäßig erst erreicht wird, wenn dieser Beurteilungspegel um mehr als 5 dB (A) überschritten wird (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschluss vom 19.2.2001, 2 Bs 370/00 , Juris Rn. 131, sowie OVG Bremen, Urteil vom 13.1.2005, 1 D 224/04, Juris Rn. 176), ist für das Wohngrundstück des Antragstellers zu 8) unzumutbarer Baulärm erst ab 65 dB (A) anzunehmen.

  • OVG Hamburg, 08.03.2006 - 2 Bs 110/05

    Airbus / Verlängerung der Start- und Landebahn: 184 Antragsteller, die nicht von

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01

    Länderübergreifende Kompensationsmaßnahme; Verband; Beteiligung; Rügebefugnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2004 - 21 A 102/00

    Mitwirkungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 MB 5/13

    Der Vorhabenbegriff im UVPG; Umweltverträglichkeit einer Asphaltmischanlage

  • OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05

    Grundurteil im City-Tunnel-Prozess: Bahn soll Schadenersatz leisten

  • VG Hamburg, 27.08.2002 - 15 VG 1383/02

    Welche Fluglärmimmissionen sind hinzunehmen?

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1547/01
  • OVG Hamburg, 21.11.2005 - 2 Bs 19/05

    Rechtsschutz anerkannter Naturschutzverbände gegen den Planfeststellungsbeschluss

  • VGH Hessen, 05.03.2003 - 2 A 1158/00

    Verbandsklage - anerkannter Naturschutzverband - Klagebefugnis

  • VG Hamburg, 02.10.2002 - 15 VG 3906/02

    Einstweiliger Rechtsschutz: Interessenabwägung

  • OVG Bremen, 11.01.2005 - 1 D 224/04

    Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven (CT IV) - Containerhafen;

  • OVG Hamburg, 03.12.2004 - 1 Bf 113/04

    Anforderungen an ein Verbandsklagerecht; Berücksichtigung der Stellungnahmen der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2002 - 5 K 17/01

    Eigenständiges Beteiligungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes im Rahmen

  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 2800/00

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2009 - 4 KN 731/07

    Möglichkeit der Stellung eines Normenkontrollantrags durch einen anerkannten

  • OVG Hamburg, 23.06.2003 - 2 Bs 463/02

    Verbandsklagerecht von Naturschutzverbänden

  • OVG Hamburg, 19.04.2006 - 2 Bs 70/06

    Das Oberverwaltungsgericht weist die Beschwerde des von den Eigentümern als

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 1/01

    Naturschutzrechtliche Genehmigung von Eingriffen in die Natur durch eine

  • VG Stade, 07.07.2003 - 1 A 1011/00
  • OVG Hamburg, 03.02.2003 - 2 Bs 376/02
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