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   BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01   

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https://dejure.org/2001,3167
BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01 (https://dejure.org/2001,3167)
BVerfG, Entscheidung vom 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01 (https://dejure.org/2001,3167)
BVerfG, Entscheidung vom 13. September 2001 - 1 BvR 1398/01 (https://dejure.org/2001,3167)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung der Pressefreiheit durch Nichtanerkennung eines Aussageverweigerungsrechts für Zeitungsredakteur bei Namensnennung des Gewährsmannes in dem von ihm verfaßten Artikel

  • Wolters Kluwer

    Redakteur - Verfassungsbeschwerde - Aussageverweigerung - Verpflichtung zur Zeugenaussage - Widderuf einer Behauptung - Grundrecht auf Pressefreiheit

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 5; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 5; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Umfang des Aussageverweigerungsrechts von Journalisten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 592
  • NJ 2002, 309
  • ZUM 2002, 62
  • afp 2001, 500
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01
    Zur verfassungsrechtlich verbürgten Freiheit der Presse gehört auch der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und privaten Informanten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 36, 193 ).

    Dies ist kein persönliches Privileg der Presseangehörigen (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01
    Zur verfassungsrechtlich verbürgten Freiheit der Presse gehört auch der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und privaten Informanten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 36, 193 ).

    Der Zweck der Privilegierung liegt vielmehr unmittelbar in dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen der Presse und den privaten Informanten und mittelbar in der Gewährleistung einer institutionell eigenständigen und funktionsfähigen Presse (vgl. BVerfGE 36, 193 ; 64, 108 ; 95, 28 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01
    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur nach, ob diese dabei den Einfluss von Grundrechten auf die Norm des einfachen Rechts ausreichend beachtet haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 99, 185 ).
  • OLG Dresden, 12.07.2001 - 4 W 854/01

    Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts von Journalisten

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01
    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Juli 2001 - 4 W 0854/01 -.
  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82

    Chiffreanzeigen

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01
    Der Zweck der Privilegierung liegt vielmehr unmittelbar in dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen der Presse und den privaten Informanten und mittelbar in der Gewährleistung einer institutionell eigenständigen und funktionsfähigen Presse (vgl. BVerfGE 36, 193 ; 64, 108 ; 95, 28 ).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01
    Einer darüber hinausgehenden Abwägung zwischen dem Grundrecht und dem Interesse an einer funktionstüchtigen Rechtspflege (vgl. BVerfGE 33, 367 ; vgl. auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 507) bedurfte es nicht.
  • BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96

    Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01
    Einer darüber hinausgehenden Abwägung zwischen dem Grundrecht und dem Interesse an einer funktionstüchtigen Rechtspflege (vgl. BVerfGE 33, 367 ; vgl. auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 507) bedurfte es nicht.
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01
    a) Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit schützt die Eigenständigkeit der Presse von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01
    Der Zweck der Privilegierung liegt vielmehr unmittelbar in dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen der Presse und den privaten Informanten und mittelbar in der Gewährleistung einer institutionell eigenständigen und funktionsfähigen Presse (vgl. BVerfGE 36, 193 ; 64, 108 ; 95, 28 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01
    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur nach, ob diese dabei den Einfluss von Grundrechten auf die Norm des einfachen Rechts ausreichend beachtet haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 99, 185 ).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • OLG Nürnberg, 03.02.2021 - 3 U 2445/18

    Millionenklage gegen Süddeutsche Zeitung: Berufung zurückgewiesen

    Zur verfassungsrechtlich verbürgten Freiheit der Presse (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) gehört auch der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und privaten Informanten (Redaktionsgeheimnis; vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. September 2001 - 1 BvR 1398/01; NJW 2002, 592; BVerfG, Teilurteil vom 5. August 1966 - 1 BvR 586/62, 610/63, 512/64, BVerfGE 20, 162 = NJW 1966, 1603 (1604 f.); Molle, ZUM 2010, 331 (335)), weshalb einfachrechtlich in den Verfahrensordnungen entsprechende Zeugnis-/Auskunftsverweigerungsrechte vorgesehen sind (§ 383 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 ZPO).
  • LG Berlin, 06.06.2023 - 67 O 36/23

    Julian Reichelt verliert gegen Holger Friedrich - kein Anspruch auf Quellenschutz

    Auch wenn das gesetzliche Zeugnisverweigerungsrecht von Presseangehörigen nicht grenzenlos ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. September 2001 - 1 BvR 1398/01, NJW 2002, 592; BGH, Beschl. v. 4. Dezember 2012 - VI ZB 2/12, NJW-RR 2013, 159), war der Antragsgegner damit gegenüber jedermann zur umfassenden Zeugnisverweigerung über die Person des Antragstellers und den Inhalt der von ihm erhaltenen Informationen berechtigt.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2016 - 16 U 89/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung der

    Der Möglichkeit eines hierauf gestützten Anspruchs steht auch nicht entgegen, dass es unwahrscheinlich erscheinen mag, dass der vom Kläger benannte einzige Zeuge O. als Autor dieser angegriffenen Äußerungen die Behauptung der Klägerin bestätigen wird, er habe diese Äußerungen nur erfunden und dass die Klägerin ihren Beweis schon dann nicht führen kann, wenn der Zeuge O. sich schlicht darauf beruft, der angegebene, anonyme Informant - dessen Namen er ggf. nach § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nicht preisgeben muss, nachdem er ihn bislang geheim gehalten hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.09.2001, 1 BvR 1398/01, Juris Rn. 10) - habe diese Aussagen glaubhaft bestätigt.
  • BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Pressevertreters: Aussage als Zeuge in einem

    Dementsprechend ist das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informanten nur im Rahmen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO geschützt, nicht aber ein umfassendes Recht zur Geheimhaltung von Tatsachen eingeräumt worden, die zur Rechtsverfolgung der von einer Presseveröffentlichung nachteilig betroffenen Personen erheblich sind (BVerfG, NJW 2002, 592 f. unter Hinweis auf BVerfGE 20, 162, 176; 36, 193, 204; 64, 108, 114 f.; 95, 28, 36).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2014 - 10 OB 49/14

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Pressevertreter im Verwaltungsrecht

    Dass § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO kein Zeugnisverweigerungsrecht über die Richtigkeit eines in der Presse schon veröffentlichten Zitats erfasst, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. den inhaltlich bereits vom Verwaltungsgericht zit. Beschluss d. BVerfG v. 13.9.2001 - 1 BvR 1398/01 -, NJW 2002, 592 f; juris, Rn. 9).
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