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   BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01   

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https://dejure.org/2001,1314
BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01 (https://dejure.org/2001,1314)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01 (https://dejure.org/2001,1314)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 12/01 (https://dejure.org/2001,1314)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beanstandung der Kurzbezeichnung einer Anwaltssozietät auf ihrem Briefbogen - Begriff der "unzulässigen Sachfirma" einer Anwaltssozietät - Berechtigung zur Führung einer die berufliche Zusammenarbeit kennzeichnenden Kurzbezeichnung - Zulässigkeit des Hinweises auf ...

  • Anwaltsblatt

    § 43b BRAO

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Anwaltliche Werbung - Verwendung der Buchstabenfolge "CMS" vor der Kurzbezeichnung auf Briefbögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 47 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    BRAO § 43b, BORA §§ 8, 9
    Anwaltliche Werbung - Verwendung der Buchstabenfolge "CMS" vor der Kurzbezeichnung auf Briefbögen

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Anwaltliche Werbung - Verwendung der Buchstabenfolge "CMS" vor der Kurzbezeichnung auf Briefbögen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 47 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    BRAO § 43b, BORA §§ 8, 9
    Anwaltliche Werbung - Verwendung der Buchstabenfolge "CMS" vor der Kurzbezeichnung auf Briefbögen

  • rws-verlag.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Firmierung einer Anwaltssozietät ("CMS")

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 608
  • AnwBl 2002, 242
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00

    Verletzung anwaltlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

    Auszug aus BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01
    Die Auslegung, daß die Buchstabenfolge "CMS" als Zusatz zur Kurzbezeichnung auf dem Briefkopf mit § 9 Abs. 3 BORA vereinbar ist, entspricht im übrigen einer am Grundrecht der Berufsfreiheit ausgerichteten Auslegung dieser Bestimmung (vgl. BVerfG NJW 2000, 3195, 3196; 2001, 1926, 1927).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00

    Kanzleiname - Phantasiebegriff - Anwälte und Steuerberater "artax"

    Auszug aus BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01
    Da die angegriffene Verfügung der Antragsgegnerin schon wegen des in der Buchstabenfolge "CMS" enthaltenen sachlichen Aussagegehalts rechtswidrig ist, braucht der Senat nicht auf die umstrittene Frage einzugehen, ob der Kurzbezeichnung auch Zusätze in Form von Phantasienamen hinzugefügt werden dürfen (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 2001, 1584; die Revision gegen dieses Urteil ist beim I. Zivilsenat des BGH anhängig) oder ob solche Bezeichnungen durch § 9 Abs. 3 BORA wirksam ausgeschlossen worden sind.
  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00

    Verwendung einer Kanzleibezeichnung

    Auszug aus BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01
    Die Bestimmung regelt, was zur Kennzeichnung des Tatbestandes der beruflichen Zusammenarbeit in der Kurzbezeichnung enthalten sein darf (BGH, Beschl. v. 12. Februar 2001 -AnwZ (B) 11/00, NJW 2001, 1573, 1574).
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Auszug aus BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01
    Die Auslegung, daß die Buchstabenfolge "CMS" als Zusatz zur Kurzbezeichnung auf dem Briefkopf mit § 9 Abs. 3 BORA vereinbar ist, entspricht im übrigen einer am Grundrecht der Berufsfreiheit ausgerichteten Auslegung dieser Bestimmung (vgl. BVerfG NJW 2000, 3195, 3196; 2001, 1926, 1927).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 62/01

    "Partnerschafts-Kurzbezeichnung"; Zulässigkeit der Aufnahme einer

    Zweck der dort getroffenen Regelung ist es, daß jeder im Rechtsverkehr erkennen kann, mit wem er es zu tun hat, wer Rechtsberatung anbietet oder als Vertreter gegnerischer Interessen auftritt (BGH, Beschl. v. 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608, 609).

    Denn dieser ist als Teil der beanstandeten Gesamtbezeichnung nicht geeignet, im Rechtsverkehr Irrtümer hervorzurufen oder auch nur Unklarheiten entstehen zu lassen (vgl. BGH NJW 2002, 608, 609).

  • AGH Hamburg, 17.12.2003 - II ZU 5/03

    Berufsrechtliche Zulässigkeit der Briefbögen einer Rechtsanwaltskanzlei;

    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des BGH v. 17.12.2001 in Sachen CMS (BRAK-Mitt. 2002, 92 f.) vertritt die Agin.

    Die Bescheide sind daher nach § 223 Abs. 1 BRAO anfechtbar (BGH, NJW 2002, 608; BGH, NJW 2003, 346; Feuerich / Weyland , BRAO, 6. Aufl., § 73 Rdnr. 31 f.).

    Die Bestimmung regelt, was zur Kennzeichnung des Tatbestandes der beruflichen Zusammenarbeit in der Kurzbezeichnung enthalten sein darf (BGH, BRAK-Mitt. 2002, 92 "CMS").

    c) Sinn und Zweck der in § 9 BORA getroffenen Regelung ist es, sicherzustellen, dass jeder im Rechtsverkehr ohne Schwierigkeiten erkennen kann, mit wem er es zu tun hat, wer Rechtsberatung anbietet oder als Vertreter gegnerischer rechtlicher Interessen auftritt (BGH, BRAK-Mitt. 2002, 92, 93 "CMS").

    Der BGH hat zwar in dem bereits erwähnten "CMS"-Beschluss ausgeführt, dass der Zusatz zur Kurzbezeichnung der Klarheit und Übersichtlichkeit halber knapp gefasst sein müsse und schon dem äußeren Bild nach die Namensangaben als Kern der Firma nicht verdrängen dürfe (BGH, BRAK-Mitt. 2002, 92 f., 93).

    Der Zusatz ist damit nicht geeignet, das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an einer eindeutigen Außendarstellung der Kanzlei der Ast. zu beeinträchtigen, denn durch den Hinweis auf dem Briefbogen wird in hinreichender Weise der Zusatz erklärt und auf die Kooperation hingewiesen, so dass kein Irrtum über die Art des rechtlichen Zusammenschlusses der Ast. begründet oder in sonstiger Weise Unklarheiten im Rechtsverkehr hervorgerufen werden (vgl. BGH, BRAK-Mitt. 2002, 92 f., 93 "CMS").

  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02

    Presserecht.de

    Erteilt der Vorstand einer Rechtsanwaltskammer einem Kammermitglied eine derartige mißbilligende Belehrung, so stellt diese nach der Rechtsprechung des Senats eine hoheitliche Maßnahme dar, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; als solche ist sie nach § 223 Abs. 1 BRAO anfechtbar (vgl. Senatsbeschluß vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 20/96 - NJW-RR 1997, 759 und vom 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 12/01 - NJW 2002, 608; Feuerich/Braun BRAO 5. Aufl. § 73 Rn. 19 ff).
  • AGH Niedersachsen, 19.09.2011 - AGH 15/11

    Anwaltlicher Berufsverstoß: Missbilligende Belehrung wegen herabsetzender

    Nach der Rechtsprechung des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs ist die Rechtsanwaltskammer aber nicht gezwungen, auf einen Verstoß gegen eine berufsrechtliche Verbots- oder Verhaltensnorm mit anwaltsgerichtlichen Maßnahmen zu reagieren oder etwa eine Rüge auszusprechen, sondern hat vielmehr auch "die Möglichkeit, dem Rechtsanwalt nach dem eingetretenen Verstoß eine missbilligende Belehrung zu erteilen, die der Rechtsanwalt vor dem Anwaltsgerichtshof angreifen kann" (so BGH NJW 2007, 3499; vgl. auch BGHZ 153, 61, 63; BGH NJW 2002, 608; 2005, 2692).
  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 67/01

    Angaben von Zusatzqualifiktionen im Briefkopf einer gemischten Sozietät

    Damit handelt es sich bei dem angefochtenen Schreiben der Antragsgegnerin um eine hoheitliche Maßnahme, die geeignet war, die Antragsteller in ihren Rechten einzuschränken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 20/96 - NJW-RR 1997, 759 und vom 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 12/01 - NJW 2002, 608 sowie Feuerich/Braun, BRAO 5. Aufl. § 73 Rn. 19 ff).

    Das ist bei der Anwendung und Auslegung der die anwaltlichen Werbemaßnahmen einschränkenden Bestimmungen der § 43 b, § 59 b Abs. 2 Nr. 3 BRAO i.V.m. §§ 8 ff BORA mit der Maßgabe zu berücksichtigen, daß in jedem Einzelfall nicht die Gestaltung der Anwaltswerbung, sondern deren Einschränkung einer besonderen Rechtfertigung bedarf (vgl. BGHZ 147, 71, 74 f; Senatsbeschluß vom 17. Dezember 2001 aaO S. 609).

  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 64/01

    Zur Zulässigkeit der Kurzbezeichnung einer aus einer Steuerberatungsgesellschaft

    Der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs hat die Bezeichnung "CMS" als Teil des Namens einer Rechtsanwaltssozietät für zulässig erachtet, weil es sich um einen Hinweis auf eine gleichnamige Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) nach § 8 Satz 2 BORA handelte, an der die Anwaltssozietät mittelbar beteiligt war (vgl. BGH, Beschl. v. 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608).
  • BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04

    Grenzen der Anwaltswerbung

    Es handelte sich bei dem angefochtenen Schreiben - wie auch die angefügte Rechtsmittelbelehrung deutlich macht - um eine hoheitliche Maßnahme, die geeignet war, die Antragsteller in ihren Rechten einzuschränken und über die der Anwaltsgerichtshof daher sachlich entscheiden durfte (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Dezember 2001 - AnwZ(B) 12/01, NJW 2002, 608).

    Das ist bei der Anwendung und Auslegung der die anwaltlichen Werbemaßnahmen einschränkenden Bestimmungen der § 43 b, § 59 b Abs. 2 Nr. 3 BRAO i.V.m. §§ 8 ff BORA mit der Maßgabe zu berücksichtigen, daß in jedem Einzelfall nicht die Gestaltung der Anwaltswerbung, sondern deren Einschränkung einer besonderen Rechtfertigung bedarf (vgl. BGHZ 147, 71, 74 f; Senatsbeschluß vom 17. Dezember 2001 aaO S. 609).

  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 8/02

    Unterlassungsverfügungen des Vorstands der Rechtsanwaltskammer gegen

    Erteilt der Vorstand einer Rechtsanwaltskammer einem Kammermitglied eine derartige mißbilligende Belehrung, so stellt diese nach der Rechtsprechung des Senats eine hoheitliche Maßnahme dar, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; als solche ist sie nach § 223 Abs. 1 BRAO anfechtbar (vgl. Senatsbeschluß vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 20/96 - NJW-RR 1997, 759 und vom 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 12/01 - NJW 2002, 608; Feuerich/Braun BRAO 5. Aufl. § 73 Rn. 19 ff).
  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 40/06

    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Sie hat nach der Rechtsprechung des Senats vielmehr die Möglichkeit, dem Rechtsanwalt nach dem eingetretenen Verstoß eine missbilligende Belehrung zu erteilen, die der Rechtsanwalt vor dem Anwaltsgerichtshof angreifen kann (BGHZ 153, 61, 63; Beschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 20/96, NJW-RR 1997, 759; Beschl. v. 17. Dezember 2001, AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608; vgl. auch BVerfGE 50, 16, 27).

    aa) Eine solche Maßnahme kann zwar in einer missbilligenden Belehrung zu sehen sein (BVerfGE 50, 16, 27; Senat, BGHZ 153, 61, 63; Beschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 20/96, aaO; Beschl. v. 17. Dezember 2001, AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608).

  • BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 59/02

    Zurücknahme von mißbilligenden Belehrungen

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ergibt sich aus der Rechtsprechung des Senats, wonach auch mißbilligende Belehrungen hoheitliche Maßnahmen sein können, die nach § 223 Abs. 1 BRAO anfechtbar sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 20/96 - NJW-RR 1997, 759 und vom 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 12/01 - NJW 2002, 608), nichts anderes.
  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 15/02

    Berufsrechtliche Unterlassungsverfügungen des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer;

  • AGH Niedersachsen, 03.02.2003 - AGH 15/02

    Irreführende Kurzbezeichnung einer Kanzlei; Standesrechtliche Grenzen

  • AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04

    Zulässigkeit der Beteiligung eines Rechtsanwalts an einer

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