Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de , S. 47 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    BRAO § 43b, BORA §§ 8, 9
    Anwaltliche Werbung - Verwendung der Buchstabenfolge "CMS" vor der Kurzbezeichnung auf Briefbögen

Besprechungen u.ä. (2)

  • brak-mitteilungen.de , S. 47 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    BRAO § 43b, BORA §§ 8, 9
    Anwaltliche Werbung - Verwendung der Buchstabenfolge "CMS" vor der Kurzbezeichnung auf Briefbögen

  • rws-verlag.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Firmierung einer Anwaltssozietät ("CMS")

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 608



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Wird zitiert von ... (31)  

  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02  

    Presserecht.de

    Erteilt der Vorstand einer Rechtsanwaltskammer einem Kammermitglied eine derartige mißbilligende Belehrung, so stellt diese nach der Rechtsprechung des Senats eine hoheitliche Maßnahme dar, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; als solche ist sie nach § 223 Abs. 1 BRAO anfechtbar (vgl. Senatsbeschluß vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 20/96 - NJW-RR 1997, 759 und vom 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 12/01 - NJW 2002, 608; Feuerich/Braun BRAO 5. Aufl. § 73 Rn. 19 ff).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 64/01  

    Rechtsanwälte - Kurzbezeichnung für Rechtsanwaltsgesellschaft

    Der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs hat die Bezeichnung "CMS" als Teil des Namens einer Rechtsanwaltssozietät für zulässig erachtet, weil es sich um einen Hinweis auf eine gleichnamige Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) nach § 8 Satz 2 BORA handelte, an der die Anwaltssozietät mittelbar beteiligt war (vgl. BGH, Beschl. v. 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 62/01  

    Rechtsanwälte - Phantasiebezeichnung im Namen der Kanzlei

    Zweck der dort getroffenen Regelung ist es, daß jeder im Rechtsverkehr erkennen kann, mit wem er es zu tun hat, wer Rechtsberatung anbietet oder als Vertreter gegnerischer Interessen auftritt (BGH, Beschl. v. 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608, 609).

    Denn dieser ist als Teil der beanstandeten Gesamtbezeichnung nicht geeignet, im Rechtsverkehr Irrtümer hervorzurufen oder auch nur Unklarheiten entstehen zu lassen (vgl. BGH NJW 2002, 608, 609).

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