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   BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99   

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https://dejure.org/2002,332
BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99 (https://dejure.org/2002,332)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99 (https://dejure.org/2002,332)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 1 BvR 1236/99 (https://dejure.org/2002,332)
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Apothekenöffnung an verkaufsoffenen Sonntagen

Art. 12 GG, Ausschluß der Apotheken von der Teilnahme an verkaufsoffenen Sonntagen ist verfassungswidrig, Nichtigkeit von § 14 Abs. 4 LSchlG

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • DFR

    Apothekenöffnungszeiten

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Apotheken von der Teilnahme an verkaufsoffenen Sonntagen - unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Apotheker

  • Wolters Kluwer

    Ladenschlussgesetz - Apotheke - Verkaufsonntag - Verfassungsbeschwerde - Berufsfreiheit

  • Judicialis

    LadschlG § 4; ; LadschlG § 14; ; LadschlG § 4 Abs. 2; ; LadschlG § 14 Abs. 4; ; LadschlG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; ApBetrO § 3... ; ; ApBetrO § 17; ; ApBetrO § 23; ; ApBetrO § 23 Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ausschluss der Apotheken vom verkaufsoffenen Sonntag verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausschluss der Apotheken vom verkaufsoffenen Sonntag verfassungswidrig

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Öffnung von Apotheken an Sonntagen

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Apotheken: Sonntags Öffnen erlaubt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Öffnungsverbot für Apotheken an verkaufsoffenen Sonntagen gekippt // Richter entscheiden zugunsten freier Berufsausübung und sehen Angestellte ausreichend geschützt

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 357
  • NJW 2002, 666
  • DVBl 2002, 409
  • DÖV 2002, 427
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57

    Ladenschlußgesetz II

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Der Zweck des Ladenschlussgesetzes ist in erster Linie der Arbeitszeitschutz der Angestellten im Einzelhandel; daneben tritt die Sicherung der Wettbewerbsneutralität (vgl. BVerfGE 13, 237 mit Hinweis auf BVerfGE 1, 283 ).

    Es handelt sich insgesamt um ausreichende Gründe des Gemeinwohls, die einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 13, 237 ; 14, 19 ; 59, 336 ).

  • BVerfG, 21.02.1962 - 1 BvR 198/57

    Teilnichtigkeit des § 7 Abs. 1 LSchlG

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Es handelt sich insgesamt um ausreichende Gründe des Gemeinwohls, die einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 13, 237 ; 14, 19 ; 59, 336 ).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Die aus Gründen des Gemeinwohls unumgänglichen Beschränkungen des Grundrechts stehen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 19, 330 ; 54, 301 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (vgl. BVerfGE 101, 331 ).
  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Die aus Gründen des Gemeinwohls unumgänglichen Beschränkungen des Grundrechts stehen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 19, 330 ; 54, 301 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Eine sowohl den Freiheitsanspruch des Berufstätigen wie die Schutzbedürftigkeit der Gemeinschaft berücksichtigende Lösung kann nur in Abwägung der Bedeutung der einander gegenüberstehenden und möglicherweise einander widerstreitenden Interessen gefunden werden (vgl. BVerfGE 7, 377 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Es handelt sich insgesamt um ausreichende Gründe des Gemeinwohls, die einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 13, 237 ; 14, 19 ; 59, 336 ).
  • EuGH, 23.11.1989 - 145/88

    Torfaen Borough Council / B & Q PLC

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Nationale Ladenschlusszeiten stehen mit europäischem Recht in Einklang (vgl. EuGH, RS.C-145/88, Slg. 1989, S. 3851).
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Die Regelung erlaubt eine wirksame und möglichst einfache Verwaltungskontrolle (vgl. BVerfGE 13, 230 ) und bewirkt eine arbeitnehmerfreundliche Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage (vgl. Hufen, NJW 1986, S. 1291 ).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Hinsichtlich der apothekenüblichen Waren stehen sie im allgemeinen Wettbewerb des Einzelhandels (vgl. BVerfGE 94, 372 ).
  • BVerfG, 20.05.1952 - 1 BvL 3/51

    Ladenschlußgesetze

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Die aus Gründen des Gemeinwohls unumgänglichen Einschränkungen der Berufsfreiheit stehen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 19, 330 ; 54, 301 ; 104, 357 ).

    Daher müssen die Eingriffe zur Erreichung des Eingriffsziels geeignet sein und dürfen nicht weiter gehen, als es die Gemeinwohlbelange erfordern (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 104, 357 ).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Erfasst wird grundsätzlich jede berufliche Betätigung, auch die als Inhaber von Verkaufsstellen (vgl. BVerfGE 104, 357 ).

    Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 104, 357 ).

    Die Regeln zur Arbeitszeitgestaltung dienen dazu, dem Personal möglichst weitgehend den arbeitsfreien Abend und die arbeitsfreie Nacht sowie ein zusammenhängendes freies Wochenende zu sichern (vgl. BVerfGE 104, 357 ).

    (2) Ein mit dem Arbeitszeitschutz zusammenhängender Zweck des Ladenschlussgesetzes ist die Sicherung der Wettbewerbsneutralität (vgl. BVerfGE 104, 357 mit Hinweis auf BVerfGE 13, 237 ).

    (3) Schließlich verfolgt der Gesetzgeber mit der Ladenschlussregelung das Ziel einer wirksamen und möglichst einfachen Verwaltungskontrolle (vgl. BVerfGE 13, 230 ; 104, 357 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2019 - 4 D 36/19

    Erstes Hauptsacheverfahren zum Ladenöffnungsgesetz entschieden

    vgl. zu diesem Erfordernis bei verkaufsoffenen Sonntagen der Sache nach schon BVerfG, Urteil vom 16.1.2002 - 1 BvR 1236/99 -, BVerfGE 104, 357 = juris, Rn. 43 ff.
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