Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.06.2001

Rechtsprechung
   BGH, 06.12.2001 - VII ZR 440/00   

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https://dejure.org/2001,1262
BGH, 06.12.2001 - VII ZR 440/00 (https://dejure.org/2001,1262)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2001 - VII ZR 440/00 (https://dejure.org/2001,1262)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - VII ZR 440/00 (https://dejure.org/2001,1262)
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Vom Sachverständigen nicht mehr feststellbare Mängel

§ 256 ZPO, Feststellungsantrag über Sachmängelhaftung (§§ 434, 633 BGB, hier im Zusammenhang mit angeblicher Beweisvereitelung) ist nur zulässig, wenn die einzelnen Mängel hinreichend konkretisiert sind (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO);

§ 139 ZPO, keine Hinweispflicht des Gerichts, wenn schon der Gegner den Gesichtspunkt in einem Schriftsatz aufgegriffen hatte

Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsantrag - Gewährleistungspflicht - Bezeichnung des Feststellungsantrages - Mängelgewährleistung - Konkretisierung des Feststellungsantrags

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellungsklage, - über Gewährleistungspflicht

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 256

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 S. 2 § 256
    Bestimmtheit eines Feststellungsantrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bestimmtheitsanforderungen für prozessualen Antrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Beschwer, Feststellung des Erlöschens der Gegenforderung durch Aufrechnung, Abrechnungsverhältnis

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 681
  • MDR 2002, 391
  • NZM 2002, 174
  • WM 2002, 458
  • DB 2002, 321 (Ls.)
  • BauR 2002, 471
  • ZfBR 2002, 107 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 253
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus BGH, 06.12.2001 - VII ZR 440/00
    Er genügt deshalb nicht den Anforderungen, die an einen bestimmten Antrag im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1983 - VIII ZR 231/81 = NJW 1983, 2247, 2250; BGH, Urteil vom 4. Oktober 2000 - VIII ZR 289/99 = NJW 2001, 445).

    Die Bezeichnung zur Konkretisierung des Streitgegenstandes kann auch im Sachvortrag erfolgen (BGH, Urteil vom 4. Oktober 2000 - VIII ZR 289/99 aaO).

  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser;

    Auszug aus BGH, 06.12.2001 - VII ZR 440/00
    Das hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - VII ZR 318/84 = BauR 1986, 345).
  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 231/81

    Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers bei Änderung eines

    Auszug aus BGH, 06.12.2001 - VII ZR 440/00
    Er genügt deshalb nicht den Anforderungen, die an einen bestimmten Antrag im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1983 - VIII ZR 231/81 = NJW 1983, 2247, 2250; BGH, Urteil vom 4. Oktober 2000 - VIII ZR 289/99 = NJW 2001, 445).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 U 211/12

    Anforderungen an das Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB

    Der Antrag der Feststellungswiderklage ist - insbesondere durch die Bezugnahme auf die Mehrkosten der Fertigstellung der vertraglichen Werkleistungen der Klägerin durch Dritte nebst entsprechender Konkretisierung im Sachvortrag - hinreichend bestimmt formuliert (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2001, VII ZR 440/00, BauR 2002, 471; Kniffka/Koeble, a.a.O.,, 15. Teil, Rn 7 mwN; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 437/439 mwN).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Bei der Feststellungsklage nach § 256 ZPO muss der Antrag das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt werden soll (hier: die der Klägerin gegenüber bestehende Schadensersatzpflicht der Beklagten), so genau bezeichnen, dass über dessen Identität und somit über den Umfang der Rechtskraft der Feststellung keinerlei Ungewissheit bestehen kann (vgl. BGH, Urt. v. 4.10.2000 - VIII ZR 289/99, NJW 2001, 445, 447; Urt. v. 6.12.2001 - VII ZR 440/00, NJW 2002, 681; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 52 Rdn. 11a).
  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 22 U 136/11

    Stadt verkauft gewidmetes Straßengrundstück als Privatgrundstück

    Der Feststellungsantrag ist auch hinreichend bestimmt i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist, und zwar auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH, wonach ein Feststellungsantrag, mit dem eine Gewährleistungspflicht festgestellt werden solle, die Mängel im Einzelnen so genau zu bezeichnen habe, dass kein Zweifel darüber entstehen könne, für welche Mängel die Gewährleistungspflicht bestehe, wobei sich eine Konkretisierung auch unter Heranziehung des Sachvortrages ergeben könne (vgl. etwa BGH, Urteil vom 06. Dezember 2001 - VII ZR 440/00 - NJW 2002, 681).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2001 - VIII ZB 8/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3559
BGH, 06.06.2001 - VIII ZB 8/01 (https://dejure.org/2001,3559)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2001 - VIII ZB 8/01 (https://dejure.org/2001,3559)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2001 - VIII ZB 8/01 (https://dejure.org/2001,3559)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Versäumnisurteil - Beschwerde - Einspruch - Verschulden - Notfrist - Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 182; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 181; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 114

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Keine Zurechnung des Verschuldens der als Hilfspersonen bei möglichen Zustellungen fungierenden 14- bzw. 15-jährigen Töchter der abwesenden Prozesspartei

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 233, 182
    Ersatzzustellung und Verschulden einer Fristversäumnis bei längerem Auslandsaufenthalt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ausreichende Vorsorge bei Abwesenheit während Prozess

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 681 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 137
  • VersR 2002, 1169
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.1981 - VI ZR 180/79

    Anrechnung der Versicherungsleistung auf einen Haftpflichtanspruch in der

    Auszug aus BGH, 06.06.2001 - VIII ZB 8/01
    Erforderlich ist insoweit lediglich nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 13. Januar 1981 - VI ZR 180/79 - NJW 1981, 1613 unter 1 a), daß die Person nach ihrem Auftreten und äußerem Erscheinungsbild erwarten läßt, sie werde das zuzustellende Schriftstück ordnungsgemäß weitergeben und die Person ihrer körperlichen Entwicklung nach einem Erwachsenen ähnlich ist.
  • BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99

    Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO

    Auszug aus BGH, 06.06.2001 - VIII ZB 8/01
    Die beiden in der Wohnung verbliebenen Töchter waren indes nicht seine Bevollmächtigten; sie waren seine Hilfspersonen, die ihm halfen, seinen Obliegenheiten bei möglichen Zustellungen nachzukommen (vgl. Beschluß des Senats vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99 - NJW-RR 2000, 444 unter 2 b).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05

    Fehlende Unterschrift

    Für ein etwaiges Verschulden des S. im Zusammenhang mit der Zustellung des Versäumnisurteils und der Information der Beklagten haftet diese nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 28.7.1999 - VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444, 445; Beschl. v. 6.6.2001 - VIII ZB 8/01, NJW-RR 2002, 137).
  • BSG, 23.06.2010 - B 12 KR 14/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Voraussetzung für ordnungsgemäße Ersatzzustellung

    Dieses Verschulden kann der Klägerin nicht zugerechnet werden (BFH, Beschluss vom 23.10.2001 - VIII B 51/01; BGH, Beschluss vom 6.6.2001 - VIII ZB 8/01 - NJW-RR 2002, 137) .
  • LG München I, 18.01.2017 - 22 O 770/16

    Einspruch gegen ein Versäumnisurteil- Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Dabei kann die Erreichbarkeit auch durch einen mangelfrei ausgeführten Nachsendeauftrag oder die Anweisung an verlässliche Angehörige, z.B. die Ehefrau, die Post zu lesen und den Ehepartner zu verständigen (BGH VIII ZB 8/01) sichergestellt werden.
  • LG Arnsberg, 26.10.2009 - 6 T 258/09

    Anspruch auf Restschuldbefreiung i.R.e. Insolvenzverfahrens; Wahrung der

    Erforderlich ist insoweit lediglich nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2002, 137; BGH NJW 1981, 1613), dass die Person nach ihrem Auftreten und äußerem Erscheinungsbild erwarten lässt, sie werde das zuzustellende Schriftstück ordnungsgemäß weitergeben und die Person ihrer körperlichen Entwicklung nach einem Erwachsenen ähnlich ist.
  • OVG Thüringen, 17.07.2020 - 3 ZKO 456/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eigene Sorgfaltspflichten bei Einsatz

    Zwar ist es dem Kläger nicht verwehrt für Verrichtungen einfacher Art wie die Durchsicht von Posteingängen sich solcher Hilfspersonen zu bedienen (BVerwG, Urteil vom 08.05.1991 - 3 C 68.89 - juris Rdn. 14; BGH, Beschluss vom 06.06.2001 - VIII ZB 8/01 - juris Rdn. 6 f.), gleichwohl enthebt ihn dies nicht einer eigenen Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Auswahl, der Anweisung und der Kontrolle deren Tätigkeit.
  • LG Arnsberg, 14.04.2010 - 6 T 258/09
    Erforderlich ist insoweit lediglich nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2002, 137; BGH NJW 1981, 1613), dass die Person nach ihrem Auftreten und äußerem Erscheinungsbild erwarten lässt, sie werde das zuzustellende Schriftstück ordnungsgemäß weitergeben und die Person ihrer körperlichen Entwicklung nach einem Erwachsenen ähnlich ist.
  • VG Saarlouis, 20.08.2015 - 6 K 31/14

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung an Familienangehörige

    LG Arnsberg, Beschluss vom 26.10.2009 - 6 T 258/09 -, juris, unter Hinweis auf BGH, NJW-RR 2002, 137, und BGH NJW 1981, 1613; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 68. Auflage, § 178 Rn. 15.
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