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   BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00   

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https://dejure.org/2001,2864
BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00 (https://dejure.org/2001,2864)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.2001 - 2 C 37.00 (https://dejure.org/2001,2864)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 2 C 37.00 (https://dejure.org/2001,2864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit - Verwaltungsgericht - Soldat - Klagefrist - Auslegung - Klageschrift - Rechtshängigkeit - Verschulden - Prozessvertreter

  • Judicialis

    VwGO § 52 Nr. 4; ; VwGO § 74; ; VwGO § 60; ; GVG § 17 a Abs. 2 Satz 3; ; GVG § 17 b Abs. 1 Satz 2; ; SG § 31; ; WBO § 15

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 768
  • NVwZ 2002, 1126 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.12.1999 - 3 B 36.99

    Anforderungen an die Revision rechtfertigende Rechtssache von grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00
    Durch den Eingang der Klageschrift bei einem unzuständigen Gericht wird die Klagefrist nur dann gewahrt, wenn die Klage gerade an dieses Gericht gerichtet war (wie Beschluss vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 36.99 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 13).

    Durch den Eingang der Klageschrift bei einem unzuständigen Gericht wird die Klagefrist nur dann gewahrt, wenn die Klage gerade an dieses Gericht gerichtet war (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 36.99 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 13 S. 8 m.w.N.).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00
    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in den Verantwortungsbereich eines zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts mag sich zwar grundsätzlich ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr auswirken, weil beide darauf vertrauen dürfen, dass der Schriftsatz rechtzeitig weitergeleitet wird (vgl. BVerfGE 93, 99 ).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00
    Das ergibt eine Auslegung der Klageschrift nach den für die Auslegung von Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Grundsätzen (vgl. Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 m.w.N. und Beschluss vom 20. Januar 1993 - BVerwG 7 B 158.92 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 24 S. 4).
  • BVerwG, 11.06.1981 - 2 ER 401.81

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00
    Hat der Kläger keinen dienstlichen Wohnsitz und auch keinen Wohnsitz innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Behörde, die den ursprünglichen Bescheid erlassen hat, ist nach § 52 Nr. 4 Satz 2 VwGO örtlich zuständig das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk diese Behörde ihren Sitz hat (vgl. Beschluss vom 11. Juni 1981 - BVerwG 2 ER 401.81 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 22 S. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 146.67

    Maßgebender Zeitpunkt für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00
    Eine solche setzt eine Vorschrift des Inhalts voraus, dass eine am dienstlichen Wohnsitz begründete örtliche Zuständigkeit bestehen bleibt, obwohl der dienstliche Wohnsitz des Bediensteten sich verändert oder entfällt (vgl. dazu etwa Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG 8 C 146.67 - BVerwGE 35, 141 ).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00
    Das ergibt eine Auslegung der Klageschrift nach den für die Auslegung von Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Grundsätzen (vgl. Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 m.w.N. und Beschluss vom 20. Januar 1993 - BVerwG 7 B 158.92 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 24 S. 4).
  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist;

    Es handelte sich nicht um so genannte Irrläufer, die formlos an das zuständige Gericht hätten abgegeben werden müssen (stRspr BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - BVerwG 2 C 37.00 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 38; Beschluss vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 36.99 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 13 S. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2015 - 9 S 1048/15

    Kostenentscheidung bei nicht wirksam erhobener, aber entschiedener Klage

    Ein Prozesskostenhilfe-Gesuch wird schließlich auch nicht dadurch zu einer wirksamen Klageschrift, dass es von einem Verwaltungsgericht so behandelt und als Klage beschieden wird (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.02.1994 - 19 U 205/93 -, NJW 1994, 3360, 3361, Geimer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 117 Rn. 8, jeweils m.w.N.; zur Irrelevanz der Rechtsauffassung des Amtsgerichts, das den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht verwiesen hat, vgl. zudem BVerwG, Urteil vom 31.07.2001 - 2 C 37.00 -, NJW 2002, 768 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 A 9.13

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sondergebiet mit Zweckbestimmung Biogasanlage;

    Aus diesem Grund wird etwa die Frist zur Erhebung einer Klage nach § 74 VwGO auch dann gewahrt, wenn die Klage bei einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhoben wird; Voraussetzung ist allerdings, dass die Klageschrift gerade an dieses Gericht adressiert war, weil es andernfalls nicht zu einer Verweisung, sondern zu einer bloßen Weiterleitung eines irrtümlich bei dem unzuständigen Gericht eingegangenen Schriftsatzes kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 36.99 -, Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 13, juris Rn. 5; Urteil vom 31. Oktober 2001 - BVerwG 2 C 37.00 -, NJW 2002, 768, juris Rn. 13; Funke-Kaiser in: Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 74 Rn. 9a).
  • VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 118/17

    Wohngeldanspruch; Verkürzung des Bewilligungszeitraums; Tilgung eines Darlehens;

    Die Einlegung einer Klage bei einem sachlich unzuständigen Gericht - hier dem Sozialgericht für das Saarland - ist dann fristwahrend, wenn die Klage - wie vorliegend geschehen - gewollt und nicht versehentlich (als sog. Irrläufer) an dieses Gericht übermittelt worden ist,(Vgl. zur fehlenden Fristwahrung bei sog. Irrläufern: BVerwG, Urteil vom 31.10.2001 - 2 C 37.00 -, NJW 2002, 768 sowie Urteil der Kammer vom 28.02.2013 - 6 K 913/11 -, Rn. 25 - 26, juris.) wobei durch die nachfolgende Verweisung an das zuständige Gericht (vgl. § 17a GVG) die Befassung des zuständigen Gerichts mit der Rechtssache gewährleistet ist.
  • BVerwG, 18.05.2009 - 5 B 2.09

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung einer Ausgleichsleistung

    Die vom Bundesverwaltungsgericht im vorliegenden Verfahren gemäß § 17a Abs. 5 GVG zu beachtende Befugnis des Verwaltungsgerichts Dresden, über das Begehren des Klägers trotz örtlicher Unzuständigkeit zu entscheiden, wird durch eine eigenständige Inzidentprüfung, welches Gericht in einer i.S.d. § 58 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 VwGO "richtigen" Rechtsmittelbelehrung als örtlich zuständig zu bezeichnen gewesen wäre, auch sonst nicht berührt (so implizit auch Urteil vom 31. Oktober 2001 BVerwG 2 C 37.00 Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 38).
  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 18.03

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes

    Seine besondere Sorgfaltspflicht in Fristensachen verlangt, dass er insoweit die zutreffende Adressierung einer Antrags- oder Klageschrift überwacht und dadurch sicherstellt, dass von seiner Seite das Erforderliche für deren rechtzeitigen Zugang geschieht (stRspr.: z.B. Urteil vom 25. November 1977 - BVerwG 5 C 12.77 - <BVerwGE 55, 61 [65]>, Beschluss vom 31. Januar 1990 - BVerwG 9 B 222.89 - <NJW 1990, 1747> und Urteil vom 31. Oktober 2001 - BVerwG 2 C 37.00 - ).

    Insoweit lässt der Senat dahinstehen, ob die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 - <BVerfGE 93, 99 [114 f.]> zur Weiterleitung eines falsch adressierten Rechtsmittelschriftsatzes an das zuständige Gericht im regulären Geschäftsgang) im vorliegenden Verfahren zur - allenfalls entsprechenden - Anwendung des § 7 Abs. 1 WBO führen kann (befürwortend im Rahmen des § 60 VwGO: Urteil vom 31. Oktober 2001 - BVerwG 2 C 37.00 - ; ausdrücklich a.A.: BGH, Beschluss vom 29. November 1999 - NOTZ 10/99 - <NJW 2000, 737 = MDR 2000, 359>, BAG, Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 9/97 - <NZA 1997, 1365 = DB 1998, 320 = NJW 1998, 923>, BFH, Beschluss vom 28. August 2002 - 1 B 26/02 - <BFH/NV 2003, 67>).

  • VGH Hessen, 24.02.2006 - 4 UZ 3027/05

    Verletzung rechtlichen Gehörs; Grundrechtsbezug; Klageeingang beim

    Mithin war die Klagefrist zu diesem Zeitpunkt bereits versäumt, so dass es keiner Ausführungen dazu bedarf, ob ein Eingang der Klageschrift beim örtlich unzuständigen Verwaltungsgericht Wiesbaden dort eine Wahrung der Klagefrist hätte bewirken können (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2.C 37/00 -, NJW 2002, 768 f.).
  • VG Greifswald, 20.04.2017 - 4 A 1381/16
    Durch den Eingang der Klageschrift bei einem unzuständigen Gericht wird die Klagefrist jedoch nur dann gewahrt, wenn die Klage auch gerade an dieses Gericht gerichtet war; fallen aber das Gericht, an das die Klage nach Auslegung der Klageschrift gerichtet war, und das, bei dem sie eingeht, auseinander, ist die Klagefrist nur dann gewahrt, wenn die Klageschrift noch innerhalb der Frist auch beim angerufenen Gericht eingeht (vgl. BVerwG, Urt. vom 31.10.2001, 2 C 37/00 sowie Beschluss vom 15.12.1999, 3 B 36/99 - beide zitiert nach juris).

    Der beim Verwaltungsgericht Schwerin eingegangene "Irrläufer" begründete keine Rechtshängigkeit; die Verweisung des Rechtsstreits ändert daran nichts, sondern setzt vielmehr voraus, dass Rechtshängigkeit eingetreten ist, deren Wirkungen nach der Verweisung bestehen bleiben (vgl. BVerwG vom 31.10.2001 a.a.O.).

  • VG München, 02.11.2012 - M 25 K 11.30629

    Unzulässige Klage; Eingang der Klageschrift bei unzuständigem Gericht; Versäumung

    Durch den Eingang der Klageschrift bei einem unzuständigen Gericht wird die Klagefrist jedoch nur dann gewahrt, wenn die Klage gerade an dieses Gericht gerichtet war; fallen das Gericht, an das die Klage nach Auslegung der Klageschrift gerichtet war, und das, bei dem sie eingeht, auseinander, ist die Klagefrist nur dann gewahrt, wenn die Klageschrift noch innerhalb der Frist auch beim angerufenen Gericht eingeht (vgl. BVerwG vom 31.10.2001 NJW 2002, 768 f.; Beschluss vom 15.12.1999 Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 13).

    Der beim Verwaltungsgericht Ansbach eingegangene "Irrläufer" begründete keine Rechtshängigkeit; die Verweisung des Rechtsstreits ändert daran nichts, sondern setzt vielmehr voraus, dass Rechtshängigkeit eingetreten ist, deren Wirkungen nach der Verweisung bestehen bleiben (vgl. BVerwG vom 31.10.2001 a.a.O.).

  • KG, 12.12.2007 - 3 UF 88/07

    Rechtshängigkeit bei Einreichung eines Scheidungsantrags beim Sozialgericht

    Denn bei einer nur versehentlich beim unzuständigen Gericht eingereichten Klage ist eine Wahrung der dadurch eingetretenen Rechtshängigkeitswirkungen über § 17 b GVG zwar berechtigt, entsprechend der zutreffenden Wertung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Urteil vom 31. Oktober 2001 (NJW 2002, 768 f.; vgl. Baumbach/Lauterbach//Hartmann, 66. Auflage, zu § 17 b GVG Rn. 4; ebenso Zöller/Gummer, 26. Auflage, zu § 17 b GVG Rn. 3) kann eine Rechtshängigkeit jedoch nicht bei einem "Irrläufer" eintreten, der vom Sozialgericht an sich auch allein als AR-Vorgang hätte behandelt werden können, um diesen formlos an das offenkundig eigentlich angesprochene zuständige Gericht zur weiteren Veranlassung in der Sache weiterzuleiten, wobei das erst recht gelten muss, wenn diese aus dem Gesamtinhalt des Schriftsatzes vom 12. Oktober 2006 erkennbare Fehlleitung wie hier sogar bewusst eingesetzt worden ist.
  • OVG Brandenburg, 17.09.2003 - 8 D 35/01

    Flurbereinigungsrecht, Unternehmensflurbereinigung, Einleitungsvoraussetzungen,

  • BVerwG, 05.02.2010 - 8 B 107.09

    Fehlerhafte Verneinung der Wahrung einer Klagefrist als Verfahrensmangel

  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 7.03

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für truppendienstliche Angelegenheiten -

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 1 AGH 31/23
  • OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 165/00

    Waffenrechtliches Bedürfnis eines Privatdetektivs zum Führen eines Revolvers;

  • VG Minden, 01.03.2018 - 12 K 2778/16
  • VG Trier, 16.08.2022 - 7 K 1500/22

    Besondere Altersgrenze für Lehrkräfte

  • AGH Sachsen-Anhalt, 19.05.2006 - 1 AGH 1/06

    Antrag eines englischen Solicitors auf vorzeitige Zulassung zum Oberlandesgericht

  • VG Würzburg, 01.09.2022 - W 7 K 22.30371

    Asylverfahren von Familienangehörigen mit afghanischer und kasachischer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 61 PV 12.12

    Jugendvertreterin; Weiterbeschäftigung; Ausbildung zur Justizfachangestellten;

  • VG Saarlouis, 28.02.2013 - 6 K 913/11

    Versäumung der Klagefrist; Wiedereinsetzung

  • VG Köln, 20.07.2010 - 8 K 8193/09

    Rechtmäßigkeit eines Tauglichkeitsfeststellungsbescheides für den Zivildienst;

  • VG Sigmaringen, 24.01.2005 - 5 K 417/04

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei Klage eines ausgeschiedenen

  • VG Halle, 15.11.2021 - 5 A 235/21

    Keine ordnungsgemäße Klageerhebung bei elektronischer Übermittlung der

  • VG Frankfurt/Main, 12.08.2008 - 3 K 956/08

    Einhaltung der Klagefrist

  • VG Karlsruhe, 10.10.2022 - 6 K 3097/22

    Örtliche Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts bei Entlassung eines Soldaten

  • VG Potsdam, 16.03.2010 - 3 L 546/09
  • VG Gelsenkirchen, 19.10.2023 - 3 K 3682/23

    Zuständigkeitsbereich, Behörde

  • VG München, 14.11.2019 - M 10 K 18.187

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer - Klagefrist

  • VG Augsburg, 14.03.2018 - Au 7 S 18.30325

    Unzulässiger Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz

  • VG Aachen, 11.06.2010 - 9 K 2150/08

    Schriftliche Benachrichtigung und Information und Beratung der Eltern bei einer

  • VG Lüneburg, 27.02.2018 - 3 A 476/17

    Asyl; Klageeingang bei einem örtlich unzuständigen Gericht

  • VG Gelsenkirchen, 24.10.2008 - 1 K 5178/08

    Örtliche Zuständigkeit, Verweisung, Wohnsitz, Einstellung, Übernahme,

  • BVerwG, 26.06.2000 - 2 B 27.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Örtlichen Zuständigkeit von

  • VG Köln, 17.03.2021 - 26 K 3000/19
  • VG München, 21.02.2020 - M 19 K 16.33212

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Eingabe von Faxnummer eines

  • VG Düsseldorf, 10.10.2018 - 15 K 14862/17
  • VG München, 20.10.2021 - M 1 S 21.1926

    Eilverfahren, Verfristung in der Hauptsache, Wiedereinsetzung in den vorigen

  • VG München, 24.03.2010 - M 7 K 09.5187
  • VG Potsdam, 30.03.2017 - 6 K 1176/15

    Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z.B. Apotheker, Architekten, Ärzte,

  • VG Darmstadt, 27.05.2005 - 5 E 1049/03
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