Rechtsprechung
| BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Bundesverfassungsgericht
- Alpmann Schmidt
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Verfassungsrechtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Verurteilung
Verfahrensgang
- BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01
- BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01
- BGH, 18.10.2001 - 3 StR 187/01
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2002, 814
Wird zitiert von ... (16)
- OLG Hamm, 25.06.2012 - 3 RBs 149/12
Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung; Terminsverzeichnis
Dagegen fallen Terminsankündigungen als solche nicht unter den Schutz von § 169 GVG (BVerfG NJW 2002, 814; BGH NStZ-RR 2002, 261; Senat, NZV 2011, 94), so dass insbesondere auch unschädlich ist, wenn der Aushang keinerlei Uhrzeit aufweist (BVerfG NJW-RR 2006, 1653).Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung beinhaltet nämlich nicht, dass jedermann immer und unter allen Umständen wissen muss, wann und wo das Gericht eine Hauptverhandlung durchführt; es reicht vielmehr aus, dass jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, und dass der tatsächliche Zutritt im Rahmen der vorhandenen Gegebenheiten ungehindert eröffnet ist (BVerfG NJW-RR 2006, 1653; BVerfG NJW 2002, 814; BGH v. 09.12.2009 - 5 StR 482/09 - juris;… BGH, Urt. v. 22.01.1981, 4 StR 97/80 -juris; OLG Koblenz NZV 2011, 266).
Denn Sinn und Zweck der Prozessmaxime (vgl. BVerfGE 15, 303, 307) ist in erster Linie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit (BVerfG NJW 2002, 814).
Die Rechtsbeschwerde hat auch nicht etwa dargelegt, dass konkreten Personen die Teilnahme an der Hauptverhandlung auf Grund der Verlegung der Terminstunde nicht möglich gewesen wäre (vgl. BVerfG NJW 2002, 814).
- BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, …
Es ist für jeden Sachkundigen ohne längere Prüfung erkennbar, daß das Urteil in sachlich-rechtlicher Hinsicht keine Fehler aufweist und die Revisionsrügen dem Rechtsmittel nicht zum Erfolg verhelfen können (vgl. zum Maßstab BVerfG NJW 2002, 814, 815). - BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09
Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen; notwendige Anwesenheit des …
Zwischen der Annahme eines absoluten Revisionsgrundes im Falle der verfahrenswidrigen Abwesenheit des Angeklagten während der Entlassungsverhandlung und der Einordnung eines Verstoßes gegen die Unterrichtungsvorschrift des § 247 Satz 4 StPO als (lediglich) relativen Revisionsgrund (BGH NStZ 1995, 557; siehe auch BVerfG - Kammer - NJW 2002, 814) besteht kein Wertungswiderspruch.
- BGH, 03.02.2004 - 5 StR 359/03
Nachholung rechtlichen Gehörs; Beschlussverfahren (Begründung; offensichtliche …
Diese Verfahrensweise ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1982, 925; NStZ 2002, 487; NJW 2002, 814).Diese Verfahrensweise ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1982, 925; NStZ 2002, 487; NJW 2002, 814).
- BGH, 18.06.2003 - 1 StR 150/03
Rechtliches Gehör im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO (Antrag auf …
Das ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1982, 925; NStZ 2002, 487; NJW 2002, 814).Das ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1982, 925; NStZ 2002, 487; NJW 2002, 814).
- OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09
Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger; …
4 und 7; ebenso: BayObLG, MDR 1974, 420), rechtfertigt sich bereits aus dem Wortlaut des § 338 Nr. 5 StPO und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01 -, zitiert nach juris R n. 3).b) Die Einordnung der Verletzung der in § 247 S. 4 StPO normierten Mitteilungspflicht als relativer Revisionsgrund im Sinne des § 337 StPO ist verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden (BVerfG, Nachtannahmebeschluss vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01 - , zitiert nach juris Rn. 3 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08
Anfrageverfahren; Ausschluss des Angeklagten; Begriff der Vernehmung; …
Unterbleibt diese Unterrichtung, so kann der Angeklagte das mit der Revision - nicht anders als bei einer Verletzung des § 247 Satz 4 StPO als relativen Revisionsgrund (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2002, 814;… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 14; BGH bei Kusch NStZ-RR 1998, 261; bei Becker NStZ-RR 2002, 70; 2003, 3) - rügen. - BGH, 08.04.2009 - 5 StR 40/09
Rechtliches Gehör im Revisionsrechtszug (Überraschungsentscheidung); Obliegenheit …
Das Revisionsgericht muss sich dem Verwerfungsantrag nur im Ergebnis, nicht aber in allen Teilen der Begründung anschließen (BVerfG - Kammer - NJW 2002, 814, 815 m.w.N.). - BGH, 04.06.2002 - 3 StR 82/02
Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens; Reichweite der Aufklärungspflicht.
Sie ist aber unbegründet, da jedermann die Möglichkeit hatte, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, wo die Strafkammer jeweils nachmittags die Sitzung fortgesetzt hat (vgl. BGH NStZ 2002, 46; BVerfG, Beschl. vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01). - BFH, 12.11.2009 - IV B 66/08
Eidesstattliche Versicherung als Mittel der Glaubhaftmachung - Missbräuchliche …
Der Senat braucht folglich nicht zu entscheiden, ob das Aktenzeichen eines Verfahrens, für das eine mündliche Verhandlung anberaumt ist, kein Geheimnis i.S. des § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist, weil es der Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung (§ 61 des Sozialgerichtsgesetzes i.V.m. § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes --GVG--) gebietet, dass jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten von Ort und Zeit einer mündlichen Verhandlung Kenntnis zu verschaffen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BverfG-- vom 10. Oktober 2001 2 BvR 1620/01, Neue Juristische Wochenschrift 2002, 814). - VGH Bayern, 15.04.2002 - 1 ZB 02.134
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 547/06
- OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 SsBs 144/10
Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung bei Fehlen eines Aushangs am …
- OLG Brandenburg, 08.08.2005 - 1 Ss 63/05
Berufungsurteil: Unschädlichkeit eines sachlich rechtlichen Fehlers bei …
- BGH, 14.04.2011 - 3 StR 36/11
Unbegründete Anhörungsrüge; kein Anspruch auf Revisionshauptverhandlung.
- LG Düsseldorf, 28.02.2012 - 6 O 357/11
Gerhard Woitzik Vorsitzender der Deutschen Zentrumspartei
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